Landtag Brandenburg Drucksache 6/10662 6. Wahlperiode Eingegangen: 21.02.2019 / Ausgegeben: 26.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4229 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/10451 Erstellung eines Konzeptes für die Umsetzung von NATURA 2000 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: NATURA 2000 ist das weltweit größte Netz aus Schutzgebieten . Trotz der rechtlichen Unterschutzstellung verschlechtert sich der Erhaltungszustand zahlreicher Arten und Biotope. Es zeichnet sich ab, dass sich die Erhaltungszustände der Arten im Vergleich zu 2013 weiter verschlechtert haben. Die rechtliche Sicherung als besondere Schutzgebiete musste bis Ende 2018 und die Erstellung der Managementpläne soll bis Ende 2020 abgeschlossen sein. Derzeit sind 77 Gebiete unter Leitung der Naturschutzfonds und 118 FFH-Gebiete unter Leitung der Großschutzgebietsverwaltung für den Zeitraum 2016 bis 2020 in Bearbeitung. Die Umsetzung der FFH-Managementmaßnahmen benötigt die Kooperation mit den Beteiligten, und die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen möglichst einvernehmlich mit den Eigentümern und Nutzern umgesetzt werden. Eine Reihe von Arten profitiert von standortgerechter, in der Regel extensiver Bewirtschaftung ihrer Lebensräume. Vertreter aus Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei , Tourismus sowie Flächeneigentümer müssen daher als Partner für die Umsetzung gewonnen werden. Mit den Nutzern sind im Rahmen der Managementplanung Nutzungen zu besprechen, die zur Erreichung der Erhaltungsziele sinnvoll sind. Dies muss mit entsprechenden finanziellen Anreizen einhergehen. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Umsetzung von Natura 2000 gehört in Brandenburg zu den wichtigsten Fachaufgaben der Naturschutzverwaltung. Die rechtliche Sicherung und Bekanntgabe der besonderen Schutzgebiete wurde Ende 2018 abgeschlossen. Die Fertigstellung der Managementpläne soll bis 2020 erfolgen. Wesentliche Punkte dabei sind eine umfangreiche Beteiligung der Betroffenen und die Information der Öffentlichkeit. Dies erfolgt zum Beispiel durch die Einrichtung von regionalen Arbeitsgruppen, Öffentlichkeitsveranstaltungen , Fachexkursionen und zahlreiche Einzelgespräche. Die Realisierung von Maßnahmen in Natura 2000-Gebieten stellt seit Meldung der FFH- Gebiete eine Schwerpunktaufgabe dar. Förderinstrumente und Projekte, wie zum Beispiel Vertragsnaturschutz, Naturschutzmaßnahmen im KULAP (Kulturlandschaftsprogramm), die Ausgleichszahlungen in Natura 2000-Gebieten, LIFE-Projekte, Naturschutzgroßprojekte und Moorschutz, sind konsequent darauf ausgerichtet, den guten Erhaltungszustand von Lebensraumtypen und Arten zu erhalten und wiederherzustellen. Auch die Bewirtschaftung des Landeswaldes und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind hierauf ausgerichtet. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10662 - 2 - In den vergangenen Jahren wurde zudem die Möglichkeit geschaffen, auch Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung des Küstenschutzes für Naturschutzaufgaben zu nutzen. Diese werden eingesetzt, um zusätzliche Maßnahmen und Projekte in Natura 2000-Gebieten umzusetzen. Frage 1: Wann beginnen die jeweiligen Ausführungsplanungen und Umsetzungen der Maßnahmen nachdem Managementpläne abgeschlossen sind? zu Frage 1: Natura 2000-Maßnahmen wurden in FFH-Gebieten grundsätzlich auch schon vor und während der FFH-Managementplanung umgesetzt. Durch die Managementplanung werden weitere konkrete Maßnahmen identifiziert und bereits während der Planerstellung mit Eigentümern oder Landnutzern abgestimmt. Nach Abschluss der Managementplanung sind dann oftmals konkretisierende Planungen und Abstimmungen in der Region erforderlich, die beispielsweise im Rahmen der Umweltsensibilisierung unterstützt werden. Maßnahmen in sogenannten Schwerpunkträumen, die anhand fachlicher Kriterien durch das Landesamt für Umwelt (LfU) ermittelt wurden, haben dabei Vorrang. Gleiches gilt für Maßnahmen, für die im Managementplan eine kurzfristige Umsetzung festgelegt ist. Frage 2: Wie werden die Beteiligten in der Erstellung der Managementpläne, der Ausführungsplanung und Umsetzung der Maßnahmen konkret involviert? zu Frage 2: Im Rahmen der Managementplanung werden Behörden, Interessenvertreter, Flächeneigentümer und Nutzer sowie die allgemeine Öffentlichkeit informiert beziehungsweise beteiligt. Eine Information und Beteiligung erfolgt während des gesamten Verfahrens und zu den wesentlichen Schritten in ortsüblichen Bekanntmachungen, öffentlichen Informationsveranstaltungen, Fachexkursionen, regionalen Arbeitsgruppen (rAG) und in gezielten Gesprächen mit Eigentümern und Landnutzern, auf deren Flächen Maßnahmen vorgeschlagen werden. Nach Abschluss der Managementplanung werden fallweise, z. B. durch Mitarbeiter des LfU oder im Rahmen des Projektes Umweltsensibilisierung auch durch den Naturschutzfonds Brandenburg, sukzessive Erhaltungsmaßnahmen beziehungsweise Finanzierungsmöglichkeiten direkt mit betroffenen Landnutzern oder Eigentümern besprochen. Frage 3: Existiert ein nachhaltig und langfristig angelegtes Konzept für die Umsetzung von NATURA 2000? Falls ja, wo ist dieses einsehbar? Falls nein, warum nicht? zu Frage 3: Die Umsetzung von Natura 2000 ist seit vielen Jahren Schwerpunktaufgabe der Naturschutzverwaltung, die sich aus den Erfordernissen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie und ihrer Umsetzung in nationales Recht ergibt. Auf der konzeptionellen Ebene beinhaltet das von der Landesregierung am 15.04.2014 beschlossene Maßnahmenprogramm Biologische Vielfalt übergeordnete Ziele und Maßnahmen, die sich mit der landesspezifischen Umsetzung befassen. Weiterer Konzepte bedarf es daher nicht. Frage 4: Was hält die Landesregierung von der Schaffung von regionalen Koordinierungsstellen , wie sie beispielsweise in Thüringen durch elf NATURA 2000-Stationen mit neuen Personalstellen errichtet wurden? Diese könnten zielgerichtete Umsetzungen von Managementplänen organisieren, die Vergabe von Fördermitteln unterstützen und lenken, sowie vor Ort beraten und Öffentlichkeitsarbeit leisten. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10662 - 3 - Frage 5: Wie steht die Landesregierung zu einem, wie in Thüringen eingerichteten Kompetenzzentrum , welches als Netzwerk der NATURA 2000 Stationen fungiert und erheblich zu einer Verbesserung der Erhaltungszustände vieler Arten beitragen und auch für eine Stärkung der ländlichen Räume Brandenburgs ausgenutzt werden kann? zu den Fragen 4 und 5: In Brandenburg liegt die Zuständigkeit zur Umsetzung beim LfU und der Nationalparkverwaltung. Rund 2/3 der Natura 2000-Gebiete liegen innerhalb der Großschutzgebiete, deren Verwaltungen daher eine besondere Rolle bei der Umsetzung zukommt. Verwaltungsstrukturen anderer Bundesländer bewertet die Landesregierung nicht. Frage 6: Gibt es oder plant die Landesregierung ein Fortbildungsprogramm für Behörden, wie Untere Naturschutzbehörden, Untere Wasserbehörden und Oberförstereien, um das Fachwissen zur Umsetzung von NATURA 2000 in den Institutionen zu stärken? Falls ja, bitte beschreiben. Falls nein, warum nicht? zu Frage 6: Im Rahmen des Bildungsprogramms Natur und Umwelt des LfU (siehe: https://lfu.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.309692.de) werden regelmäßig Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themen angeboten. Dazu kommen anlassbezogene Schulungen , wie sie 2018 bereits für die anerkannten forstwirtschaftlichen Berater angeboten wurden. Unabhängig davon informiert das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) die Unteren Naturschutzbehörden in regelmäßigen Beratungen über aktuelle Themen und Erfordernisse. An den gebietsspezifisch einberufenen regionalen Arbeitsgruppen, in denen konkret über Natura 2000 informiert wird, nehmen in der Regel auch die o. g. Institutionen teil. Frage 7: Welche Art von Beratung erfolgt für Landwirte, Waldbesitzer und sonstige Flächennutzer , um vertrauensvolle und langfristige Kooperationen mit Eigentümern, Nutzern und Naturschutzverbänden für die Umsetzung der Managementplanungen, sicherzustellen ? zu Frage 7: Im Rahmen der regionalen Arbeitsgruppen und von Einzelgesprächen werden Flächeneigentümer und Landnutzer während der Erstellung der Managementpläne beraten und betreut. Dabei werden Betroffene über Art und Notwendigkeit der Maßnahmen informiert sowie an der Entwicklung von Umsetzungsmöglichkeiten beteiligt. Auch im Rahmen des Vertragsnaturschutzes gehen die Mitarbeiter des LfU direkt auf Eigentümer und Nutzer zu, um Maßnahmen abzustimmen. Die konkrete Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen von Eigentümern, Nutzern und Verbänden ist außerdem wesentlicher Teil des Förderprogramms „Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein“ - Umweltsensibilisierung in Natura 2000-Gebieten. Nach der Richtlinie des MLUL zur Förderung der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen können auch Beratungsleistungen für landwirtschaftliche Unternehmen zur Verbesserung des Naturschutzes gefördert werden. Ein Beratungsfeld ist die Erhaltung und Steigerung der Biodiversität, wozu auch die Umsetzung von Maßnahmen aus den Managementplänen in Natura 2000-Gebieten gehört.