Landtag Brandenburg Drucksache 6/10664 6. Wahlperiode Eingegangen: 21.02.2019 / Ausgegeben: 26.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4202 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Björn Lakenmacher (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10387 Drogen an Potsdamer Schulen Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Nach dem Cannabis-Fund an einem Gymnasium haben laut Presseberichterstattung weitere Potsdamer Schulen Verdachtsfälle von Drogenkonsum eingeräumt (MAZ v. 29.11.2018, „Cannabis auf dem Pausenhof“). Gegen mehrere Schüler wird wegen des Verdachtes auf Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt . Frage 1: Wie schätzt die Landesregierung allgemein das Thema Drogenhandel und Drogenkonsum an den Potsdamer Schulen ein? Frage 2: Wie hat sich die Anzahl der Drogendelikte an den Potsdamer Schulen entwickelt? (Bitte für die Jahre 2014-2018 aufführen) Zu den Fragen 1 und 2: Der zuständigen Schulaufsicht liegen keine Meldungen zu festgestelltem Drogenhandel an Potsdamer Schulen vor. Hinsichtlich des Drogenkonsums sind Einzelfälle bekannt, in denen eine Schülerin bzw. ein Schüler Drogen in Form von Cannabis konsumiert hat. Die in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)1 erfassten Fälle zu Rauschgiftdelikten an Potsdamer Schulen von 2014 bis 2017 sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Jahr Erfasste Fälle Aufgeklärte Fälle Aufklärungsquote in % 2014 9 6 66,7 2015 19 17 89,5 2016 4 4 100,0 2017 16 13 81,3 1 Die PKS zeichnet sich durch bundeseinheitliche Erfassung und Zählweisen aus. Bei PKS handelt es sich um eine sogenannte Ausgangsstatistik, welche durch die PKS-Richtlinien geregelt wird. Es werden hier keine Anzeigen, sondern nur hinreichend konkretisierte Delikte mit PKS-Relevanz (Fall) registriert. Für die Beantwortung können nur die der Polizei bekannt gewordenen Fälle als Grundlage genommen werden. Eine Dunkelfeldanalyse ist anhand der vorliegenden Daten nicht möglich. Hinsichtlich der Daten aus 2018 wird auf die Vereinbarung der IMK von 2002, keine unterjährigen Daten zu veröffentlichen, verwiesen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10664 - 2 - Der Schulaufsicht sind darüber hinaus Einzelfälle des Drogenkonsums bekannt, auf die die jeweilige Schule reagiert hat. Die Schulen sind grundlegend im Umgang mit Suchtmittelkonsum und Suchtgefährdung sensibilisiert und handeln entsprechend. Frage 3: Welche polizeilichen Ermittlungserkenntnisse gibt es insgesamt zum Thema Drogen an Potsdamer Schulen? Zu Frage 3: Weitere bzw. besondere polizeiliche Erkenntnisse zum Phänomenbereich „Drogen an Potsdamer Schulen“ liegen nicht vor. Frage 4: Welche Hilfs- und Aufklärungsangebote für Schulen gibt es von der Landesregierung ? Frage 6: Inwiefern steht die Landesregierung den betroffenen Schulen mit Unterstützung zur Seite? Zu den Fragen 4 und 6: Im aktuellen Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 Berlin-Brandenburg wird die Suchtprävention explizit als Bestandteil der Gesundheitsförderung im Rahmen der fachübergreifenden Kompetenzentwicklung benannt. Die Themen Sucht und Suchtprävention sind verbindlicher Bestandteil der Rahmenlehrpläne verschiedener Unterrichtsfächer, beispielsweise der Fächer Naturwissenschaften 5/6, Biologie und Chemie (Klasse 9/10) sowie L-E-R (Klasse 5 - 10) und werden im Unterricht entsprechend behandelt. Durch das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) werden für die Lehrkräfte fortlaufend entsprechende Fortbildungen zu diesen Themen angeboten . Die Schulen nutzen außerschulische Partner für Projekte und Projektwochen; so stehen zum Beispiel viele Schulen in regem Austausch mit den überregionalen Suchtpräventionsfachstellen , die entsprechende Angebote in den Schulen anbieten und durchführen . Für Potsdam sei hier exemplarisch die Überregionale Suchtpräventionsfachstelle des Chill out e.V. anzuführen. Mit dem Rundschreiben 10/13 vom 20. November 2013 werden den Lehrkräften und den Schulleitungen ausführliche Hinweise zum Umgang mit Suchtmittelkonsum und Suchtgefährdung in der Schule, zu den Melde- und Berichtspflichten der Lehrkräfte sowie zu möglichen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gegeben. Demgemäß sind die Lehrkräfte zum Handeln verpflichtet, sollte ihnen bekannt werden oder der begründete Verdacht bestehen, dass die Schülerinnen oder Schüler Drogen konsumieren , mit ihnen handeln, sie erwerben, besitzen oder in die Schule einführen. Jede Schule sollte zudem über ein eigenes Konzept zum Umgang mit Sucht, Suchtgefährdung und Suchtmitteln als Bestandteil des Schulprogramms verfügen. Die Präventionsarbeit der Polizei im Zusammenhang mit dem Thema Sucht und Drogen richtet sich insbesondere an Kinder und Jugendliche des Primarbereichs und der Sekundarstufe I. Die Kinder und Jugendlichen sollen über die wichtigsten legalen und illegalen Drogen, deren Risikopotential sowie rechtliche Rahmenbedingungen informiert sein und entsprechende Verhaltensweisen kennen, um negativen gruppendynamischen Prozessen widerstehen zu können. Des Weiteren finden Veranstaltungen für Eltern und/oder Lehrerinnen und Lehrer statt, um diese mit dem Thema Sucht und Drogen vertraut zu machen und als Multiplikatoren zu gewinnen. Entsprechende Beratungsangebote liegen ebenfalls vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10664 - 3 - Viele Schulen des Landes Brandenburg kooperieren mit den bereits erwähnten überregionalen Suchtpräventionsfachstellen sowie den örtlichen Polizeidienststellen auf der Grundlage des Gemeinsamen Runderlasses des MIK und des MBJS vom 25. Juni 2018, um das Thema Suchtprävention im schulischen Kontext effektiv zu behandeln. Das Ziel der Schulpartnerschaften ist, durch früh ansetzende Prävention das Entstehen von Kriminalität und Gewalt in der Schule und im schulischen Umfeld zu verhindern bzw. zu minimieren. Das Themenfeld Drogenprävention nimmt hierbei eine Schlüsselrolle ein, da die Herausbildung von starken Persönlichkeiten sowie von Lebens- und Entscheidungskompetenz die Grundlagen für ein Leben ohne Drogen sind. Gesundheitsprävention erfordert letztendlich - unter Einbeziehung aller hierfür relevanter Institutionen - aufeinander abgestimmte, verknüpfte Maßnahmen, insbesondere die kooperative Mitarbeit externer Einrichtungen, die an der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen beteiligt sind. Frage 5: Wie beurteilt die Landesregierung den Umgang der betroffenen Schulen mit der Thematik? Zu Frage 5: Die geltenden Rechtsvorschriften werden von den Schulen berücksichtigt und eingehalten. Zudem gibt es keinen erkennbaren Anlass, das Wirken der Schulen in der Sache in Frage zu stellen. So ist das Handeln der Schulen im pädagogischen Rahmen auf Prävention und enge Kooperation mit verschiedenen externen Partnern ausgerichtet. Bei entsprechenden Vorfällen ist den Schulen das weitere Verfahren bekannt. So werden beim Verstoß gegen Rechtsvorschriften oder schulische Normen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zur Anwendung gebracht. Diese dienen gemäß § 63 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) der Sicherung des gesetzlichen Auftrags der Schule und dem Schutz von Personen und Sachen. Sie beziehen sich angemessen und unmittelbar auf das Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers in der Schule. Werden im Zusammenhang mit dem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers Tatsachen bekannt, die darauf schließen lassen, dass das Wohl dieser Schülerin oder dieses Schülers ernsthaft gefährdet oder beeinträchtigt ist, soll die Schulleitung das zuständige Jugendamt unterrichten. Zuvor sind die Eltern zu benachrichtigen. Bei entdecktem Drogenkonsum gehen die Schulen offensiv und pädagogisch verantwortungsvoll mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern zu dieser Thematik um. Unter Einbeziehung und Zusammenarbeit mit betroffenen Sorgeberechtigten und unter Heranziehung externer Unterstützungsmaßnahmen wird abhängig von der Schwere des Verstoßes ein Spektrum von pädagogischen Handlungsoptionen, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen bis hin zur polizeilichen Anzeige zur Anwendung gebracht. Frage 7: Welche Ergebnisse haben die polizeilichen Ermittlungen an den betroffenen Schulen ergeben? Zu Frage 7: Unter Bezugnahme auf den in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage dargestellten Sachverhalt wird ausgeführt, dass ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) eingeleitet wurde. Derzeit wird gegen mehrere Tatverdächtige ermittelt. Die polizeiliche Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens ist noch nicht abgeschlossen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10664 - 4 - Frage 8: Inwieweit sieht die Landesregierung den Bedarf, hier weitere Maßnahmen zu ergreifen ? Zu Frage 8: Die dargestellten Fallzahlen geben keinen Anlass, einen polizeilichen Handlungsschwerpunkt abzuleiten. Frage 3: Welche polizeilichen Ermittlungserkenntnisse gibt es insgesamt zum Thema Drogen an Potsdamer Schulen? Zu Frage 3: Weitere bzw. besondere polizeiliche Erkenntnisse zum Phänomenbereich „Drogen an Potsdamer Schulen“ liegen nicht vor. Frage 4: Welche Hilfs- und Aufklärungsangebote für Schulen gibt es von der Landesregierung? Frage 6: Inwiefern steht die Landesregierung den betroffenen Schulen mit Unterstützung zur Seite? Zu den Fragen 4 und 6: Im aktuellen Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 Berlin-Brandenburg wird die Suchtprävention explizit als Bestandteil der Gesundheitsförderung im Rahmen der fachübergreifenden Kompetenzentwicklung benannt. Die Themen... Mit dem Rundschreiben 10/13 vom 20. November 2013 werden den Lehrkräften und den Schulleitungen ausführliche Hinweise zum Umgang mit Suchtmittelkonsum und Suchtgefährdung in der Schule, zu den Melde- und Berichtspflichten der Lehrkräfte sowie zu mögli... Demgemäß sind die Lehrkräfte zum Handeln verpflichtet, sollte ihnen bekannt werden oder der begründete Verdacht bestehen, dass die Schülerinnen oder Schüler Drogen konsumieren, mit ihnen handeln, sie erwerben, besitzen oder in die Schule einführen. J... Die Präventionsarbeit der Polizei im Zusammenhang mit dem Thema Sucht und Drogen richtet sich insbesondere an Kinder und Jugendliche des Primarbereichs und der Sekundarstufe I. Die Kinder und Jugendlichen sollen über die wichtigsten legalen und illega... Viele Schulen des Landes Brandenburg kooperieren mit den bereits erwähnten überregionalen Suchtpräventionsfachstellen sowie den örtlichen Polizeidienststellen auf der Grundlage des Gemeinsamen Runderlasses des MIK und des MBJS vom 25. Juni 2018, um da... Frage 5: Wie beurteilt die Landesregierung den Umgang der betroffenen Schulen mit der Thematik? Zu Frage 5: Die geltenden Rechtsvorschriften werden von den Schulen berücksichtigt und eingehalten. Zudem gibt es keinen erkennbaren Anlass, das Wirken der Schulen in der Sache in Frage zu stellen. So ist das Handeln der Schulen im pädagogischen Rahme... Werden im Zusammenhang mit dem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers Tatsachen bekannt, die darauf schließen lassen, dass das Wohl dieser Schülerin oder dieses Schülers ernsthaft gefährdet oder beeinträchtigt ist, soll die Schulleitung das... Bei entdecktem Drogenkonsum gehen die Schulen offensiv und pädagogisch verantwortungsvoll mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern zu dieser Thematik um. Unter Einbeziehung und Zusammenarbeit mit betroffenen Sorgeberechtigten und unter Heranziehu... Frage 7: Welche Ergebnisse haben die polizeilichen Ermittlungen an den betroffenen Schulen ergeben? Zu Frage 7: Unter Bezugnahme auf den in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage dargestellten Sachverhalt wird ausgeführt, dass ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) eingeleitet wurde. Derzeit wird gegen meh... Frage 8: Inwieweit sieht die Landesregierung den Bedarf, hier weitere Maßnahmen zu ergreifen? Zu Frage 8: Die dargestellten Fallzahlen geben keinen Anlass, einen polizeilichen Handlungsschwerpunkt abzuleiten.