Landtag Brandenburg Drucksache 6/10667 6. Wahlperiode Eingegangen: 21.02.2019 / Ausgegeben: 26.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4220 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion) und Steeven Bretz (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10437 Kinderarmut in Potsdam Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: In Potsdam lebt laut Presseberichterstattung jedes siebente Kind in „finanziell engen Verhältnissen“ (PNN vom 16.11.2018, „Armutskarrieren durchbrechen“) Die Stadt Potsdam hat deshalb angekündigt, am Ende des Jahres 2018 einen - bereits 2013 beschlossenen - Maßnahmenplan gegen Kinderarmut vorzustellen. Dieser liegt bisher noch nicht vor. Frage 1: Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung der derzeitige Sachstand in Brandenburg dar? Frage 2: Was sind aus Sicht der Landesregierung die Gründe für Kinderarmut in Brandenburg und insbesondere in Potsdam? Frage 5: Im Jahr 2015 wurde die Brandenburger Initiative „Starke Familien - starke Kinder, Runder Tisch gegen Kinderarmut“ ins Leben gerufen. Auf welche Weise unterstützt die Landesregierung diese Initiative? Frage 6: Welche Impulse und welche Maßnahmen gegen Kinderarmut wurden vom „Runden Tisch gegen Kinderarmut“ bisher entwickelt, welche umgesetzt? zu Frage 1-2 und 5-6: Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 1, 2, 5 und 6 zusammen beantwortet. Der Sachstand zum Thema Kinderarmut und insbesondere zur Initiative „Starke Familien - Starke Kinder“, Runder Tisch gegen Kinderarmut ist dem Bericht der Landesregierung vom 29. März 2018 (Drucksache 6/8595) zu entnehmen, der gemäß eines Beschlusses des Landtages Brandenburg vom 30. Juni 2017 (Drucksache 6/6692-B) dem Landtag vorgelegt wurde. Eine Beschreibung der sozialen Lage von Kindern in Brandenburg bietet darüber hinaus auch das Kurzgutachten „Daten und Fakten zur sozialen Lage von Kindern im Land Brandenburg “ (sozialspezial 6, 11/2017). Landtag Brandenburg Drucksache 6/10667 - 2 - Über besondere Unterschiede bzw. Gründe für Kinderarmut in der Stadt Potsdam im Vergleich zum gesamten Land Brandenburg liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 3: Welche Hilfestellungen gegen Kinderarmut bietet die Landesregierung an? Frage 4: Familienministerin Karawanskij erklärte zum Thema „Armut und Gesundheit“ am 21.11.2018: „Armut belastet Kinder.“ Welche konkreten Initiativen der Landesregierung zur Kinderarmutsprävention und -bekämpfung gibt es? zu Frage 3 und 4: Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 zusammen beantwortet. Zur Beantwortung wird auf die Antwort zu den Fragen 3, 6 und 7 der KA 2329 (DS 6/5818) verwiesen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Landesregierung jährlich Haushaltsmittel für Projekte zur Bekämpfung von Armut, speziell auch von Kinderarmut zur Verfügung stellt. Näheres kann den Förderhinweisen des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV) entnommen werden. Die dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurden durch den Haushaltsgesetzgeber in 2019 um 300 Tsd. Euro auf insgesamt 600 Tsd. Euro erhöht. Seit Februar 2017 sind zudem im Rahmen eines Modellprojektes 10 Schulgesundheitsfachkräfte (SGFK) in Brandenburg an 20 Schulen in 9 Modellregionen im Einsatz. Die Fachkräfte sind vor allem bei Verletzungen oder Erkrankungen schnell zur Stelle, beraten in Gesundheitsfragen von der richtigen Ernährung bis zu ausreichender Bewegung, unterstützen die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste der Kommunen und betreuen chronisch kranke Kinder an den Schulen. Die Erfahrungen aus dem Modellprojekt deuten auf eine hohe Inanspruchnahme der Schulgesundheitsfachkräfte hin, insbesondere hinsichtlich von Beratungs- oder Betreuungskontakten sowie dem Angebot von zusätzlichen gesundheitsfördernden Angeboten. Der Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften kann einen wichtigen Baustein im Engagement gegen Kinderarmut darstellen. Im Ergebnis der Haushaltsabstimmung durch das Parlament kann das Modellprojekt bis Ende 2020 verlängert werden. Im Rahmen der Verlängerung werden 10 weitere Schulgesundheitsfachkräfte im Modellprojekt eingesetzt, sodass seit Anfang dieses Jahres 20 Schulgesundheitsfachkräfte an 20 Schulen im Land Brandenburg im Einsatz sind. Des Weiteren wurden mit den Änderungen des Kita-G zum 1. August 2018 die Eltern im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung gemäß § 17a KitaG vom Elternbeitrag befreit. Diese Maßnahme zielt insbesondere auch darauf ab, zu mehr Chancengerechtigkeit beizutragen und sozial schwächere Familien finanziell zu entlasten. Ab dem 1. August 2019 ist beabsichtigt , durch die Änderung des § 90 SGB VIII weitere Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen von Kita-Beiträgen zu befreien. Die für diese Umsetzung notwendigen Änderungen des brandenburgischen KitaG sind zurzeit im Gesetzgebungsverfahren. Frage 7: Inwiefern ist die Landeshauptstadt Potsdam an der Initiative „Runder Tisch gegen Kinderarmut“ beteiligt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10667 - 3 - zu Frage 7: Im Rahmen der Initiative fand die Jahresveranstaltung 2017 in Potsdam statt. Auf dieser hielt der Fachbereichsleiter Kinder, Jugend und Familie der Landeshauptstadt Potsdam, Herr Reinhold Tölke, in Vertretung des damaligen Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung, Herrn Mike Schubert, ein Grußwort. Aus Mitteln der Initiative „Starke Familien - starke Kinder, Runder Tisch gegen Kinderarmut “ wurden seit 2015 in Potsdam acht Projekte und Fachtagungen freier Träger gefördert . Frage 8: Welche statistischen Zahlen über die Kinderarmut in Potsdam liegen der Landesregierung vor? (Bitte für die Jahre 2013 - 2018 aufführen) zu Frage 8: Kleinräumige Daten zur Kinderarmut im Sinne der Ausweisung einer Armutsgefährdungsquote von Kindern und Jugendlichen in Potsdam liegen der Landesregierung nicht vor. Um dennoch einen quantitativen Überblick über materiell eher benachteiligte Kinder und Jugendliche zu bekommen, kann die Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) der Bundesagentur für Arbeit als Näherungswert herangezogen werden. Die SGB II-Quote1 für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige unter 15 Jahren hat sich demnach in Potsdam und im Land Brandenburg folgendermaßen entwickelt: 2013 2014 2015 2016 2017 Stadt Potsdam 15,5 15,6 15,1 14,6 14,2 Land Brandenburg 17,7 17,3 16,5 15,5 14,8 1 Jahresdurchschnittswerte des Anteils der Empfänger/innen von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende an der Bevölkerung der Altersgruppe (Bezugsgröße ist die vom Statistischen Bundesamt jeweils zum 31. Dezember eines Jahres ermittelte Bevölkerungszahl im jeweiligen Alter auf Basis des Zensus). Frage 9: Inwieweit gibt es zur Erstellung des von der Stadt Potsdam angekündigten ersten Potsdamer Maßnahmenplans gegen Kinderarmut eine Abstimmung zwischen der Landeshauptstadt und der Landesregierung? zu Frage 9: Vor dem Hintergrund der Kommunalhoheit ist eine Abstimmung nicht erforderlich . Gleichwohl haben Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Potsdam an Veranstaltungen der Initiative „Starke Familien- Starke Kinder, Runder Tisch gegen Kinderarmut“ teilgenommen (siehe dazu auch Frage 7). Des Weiteren ist das Deutsche Kinderhilfswerk sowohl Mitglied der Steuerungsgruppe des Runden Tisches auf Landesebene als auch in die Aktivitäten zur Bekämpfung von Kinderarmut der Stadt Potsdam eingebunden.