Datum des Eingangs: 07.04.2015 / Ausgegeben: 13.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1070 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 363 der Abgeordneten Birgit Bessin der AfD-Fraktion Drucksache 6/793 Rahmenlehrpläne Wortlaut der Kleinen Anfrage 363 vom 05.03.2015 Bzgl. der Antwort der Landesregierung in Drucksache 6/619 zum Thema Rahmenlehrpläne ergeben sich weitere Fragen zu diesem Thema: Ich frage die Landesregierung: 1. In o.g. Drucksache erfolgen Nachfragen zu „Wie und wann wurden die Lehrkräfte vorher über Um- fang und über Bedingungen des neuen Rahmenlehrplans informiert?“ a) Wurden tatsächliche alle Schulleiter an der 5-tägigen Informationsveranstaltung in die Zwi- schenergebnisse der Rahmenlehrpläne einbezogen? b) Welche Gremien haben der Landesregierung mitgeteilt, dass die Notwendigkeit bestünde, neue Rahmenlehrpläne zu verfassen? c) Wer war von Anfang an – also bereits 2012 – in die Planung mit einbezogen? d) Liegen der Regierung Rückmeldung aus Kreiselternräten vor? 2. In o.g. Drucksache erfolgen Nachfragen zu Ihrer Antwort zur Frage „Welches Gremium ist bei der Ausarbeitung der Inhalte miteinbezogen worden?“ Sie antworteten, dass ausgewählte und entsprechend qualifizierte Lehrkräfte für die Lehrplankommission berufen wurden. a) Wer hat ausgewählt und welches waren die Kriterien um qualifizierte Lehrkraft sein zu können? b) Um wie viele Lehrkräfte handelte es sich? c) Wie viele dieser Lehrkräfte sind keine Schulleiter? 3. In welchen Zeitabständen wurden seit 1990 die Lehrpläne überarbeitet? 4. Welches waren die grundlegenden Veränderungen und warum? 5. Wenn sich die Umsetzbarkeit der geplanten Rahmenlehrpläne in der Praxis als Fehler erweist, wie schnell kann wieder zu den jetzigen Lehrplänen zurückgekehrt werden? 6. Welche Schulbücher befinden sich bereits im Druck unter Berücksichtigung der geplanten Rahmen- lehrpläne bzw. wurden bereits Schulbücher unter Berücksichtigung der neuen Rahmenlehrpläne umschreiben lassen bzw. ist dies gar nicht notwendig? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In o.g. Drucksache erfolgen Nachfragen zu „Wie und wann wurden die Lehrkräfte vorher über Umfang und über Bedingungen des neuen Rahmenlehrplans informiert?“ a) Wurden tatsächliche alle Schulleiter an der 5-tägigen Informationsveranstaltung in die Zwischener- gebnisse der Rahmenlehrpläne einbezogen? b) Welche Gremien haben der Landesregierung mitgeteilt, dass die Notwendigkeit bestünde, neue Rahmenlehrpläne zu verfassen? c) Wer war von Anfang an – also bereits 2012 – in die Planung mit einbezogen? d) Liegen der Regierung Rückmeldung aus Kreiselternräten vor? Zu Frage 1: Zu a: Zu Beginn des Anhörungszeitraums fanden fünf jeweils ganztägige Informationsveranstaltungen im Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) statt, zu denen die Schulleitungen und die Schulaufsicht des Landes Brandenburg eingeladen waren. Für das Land Berlin fanden ebenfalls fünf solcher Veranstaltungen statt. Zu b: Die Schulgesetze der Länder Berlin und Brandenburg sehen vor, dass die Rahmenlehrpläne in angemessenen Zeitabständen zu überarbeiten sind. Deshalb erging 2012 der Auftrag zur Überarbeitung der Rahmenlehrpläne an das LISUM. Der neue Rahmenlehrplan soll u. a. die Rahmenlehrpläne für die Grundschule aus dem Jahr 2004 und die Rahmenlehrpläne für die Sekundarstufe I aus den Jahren 2006 (BE) und 2008 (BB) im Schuljahr 2016/2017 ablösen. Zu c: Das Projekt wurde durch eine Steuergruppe, in der LISUM, MBJS und SenBJW vertreten sind, betrieben . Zu d: Rückmeldungen aus den Kreiselternräten lagen dem LISUM zum Beginn des Anhörungszeitraums nicht vor. Eine aktualisierte Erfassung erfolgt erst nach dem 27. März im Rahmen der Auswertung. Frage 2: In o. g. Drucksache erfolgen Nachfragen zu Ihrer Antwort zur Frage „Welches Gremium ist bei der Ausarbeitung der Inhalte miteinbezogen worden?“ Sie antworteten, dass ausgewählte und entsprechend qualifizierte Lehrkräfte für die Lehrplankommission berufen wurden. a) Wer hat ausgewählt und welches waren die Kriterien um qualifizierte Lehrkraft sein zu können? b) Um wie viele Lehrkräfte handelte es sich? c) Wie viele dieser Lehrkräfte sind keine Schulleiter? Zu den Fragen 2 a bis c: Bei den ausgewählten Mitgliedern der Arbeitsgruppen für die Erarbeitung der Fachteile des Rahmenlehrplans handelt es sich größtenteils um Lehrkräfte. Es waren einige Schulleiterinnen und Schulleiter in den Gruppen vertreten. Ferner haben rund 120 Lehrkräfte in den Rahmenlehrplangruppen mitgewirkt. Auswahlkriterium für eine Mitarbeit war die fachliche Qualifikation (u. a. Unterrichtserfahrung, Erfahrungen in der Entwicklung standardbasierter Materialien, theoretische Kenntnisse, Teamarbeitsfähigkeit). Für die Zusammensetzung der Gruppen war weiterhin wichtig, dass die Erfahrungen aus der Arbeit an verschiedenen Schulformen und -stufen eingebracht werden. Die Auswahl erfolgte u. a. durch die Pro- jektleitung, die fachlich zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LISUM sowie Vertreterinnen und Vertreter der Berliner Schulaufsicht. Frage 3: In welchen Zeitabständen wurden seit 1990 die Lehrpläne überarbeitet? Zu Frage 3: Die Rahmenlehrpläne wurden im Zeitabstand von 2 bis ca. 10 Jahren überarbeitet. Maßgeblich für die unterschiedlichen Zeiträume sind insbesondere kurzfristige Anpassungen aufgrund aktualisierter Vorgaben der Kultusministerkonferenz sowie zeitliche Gleichtaktung für die Entwicklung gemeinsamer Rahmenlehrpläne der Bildungsregion Berlin-Brandenburg. Frage 4: Welches waren die grundlegenden Veränderungen und warum? Zu Frage 4: • Seit 2002: Umstellung auf standardbasierte, kompetenzorientierte Rahmenlehrpläne im Zuge der PISA-Debatte • Seit 2004: Inkraftsetzung von Rahmenlehrplänen in Mehr-Länder-Projekten (länderübergreifende Abgestimmtheit von Vorgaben für den Unterricht, Wirtschaftlichkeit) • Seit 2010: Anpassung der Rahmlehrpläne infolge der Reform der gymnasialen Oberstufe • gegenwärtige Überarbeitung seit 2012: Aktualisierung, Modernisierung und Verschlankung der Pläne in Bezug auf bildungspolitische Reformen in Brandenburg und Berlin. Frage 5: Wenn sich die Umsetzbarkeit der geplanten Rahmenlehrpläne in der Praxis als Fehler erweist, wie schnell kann wieder zu den jetzigen Lehrplänen zurückgekehrt werden? Zu Frage 5: Bei der Erarbeitung von neuen Rahmenlehrplänen ist grundsätzlich deren Umsetzbarkeit in den Blick zu nehmen. Für die Erstellung des neuen Rahmenlehrplans wurde deshalb ein großer Zeitraum einschließlich Anhörungs- und Implementationsphase veranschlagt. Eine Rückkehr zu alten Plänen wird nicht vorgesehen. Frage 6: Welche Schulbücher befinden sich bereits im Druck unter Berücksichtigung der geplanten Rahmenlehrpläne bzw. wurden bereits Schulbücher unter Berücksichtigung der neuen Rahmenlehrpläne umschreiben lassen bzw. ist dies gar nicht notwendig? Zu Frage 6: Zu Vorhaben der Schulbuchverlage liegen keine Informationen vor. Erfahrungsgemäß können aktuelle Lehrwerke noch längere Zeit genutzt werden, zumal diese Lehrwerke nie nur für ein Bundesland erstellt werden. Der Überarbeitungsbedarf ist fachabhängig. Für die Schulen ist es sinnvoll, den aktuellen Bestand der Bücher mit dem neuen Rahmenlehrplan abzugleichen, um dann zu entscheiden, welche Neuanschaffungen nötig sind.