Landtag Brandenburg Drucksache 6/10739 6. Wahlperiode Eingegangen: 27.02.2019 / Ausgegeben: 04.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4244 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/10489 Welche Rolle spielen Rocker in Brandenburg? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Manche Motorrad-Clubs (MC), so genannte „Outlaw- Motorcycle-Gangs“ (OMCG), beziehungsweise ihre Mitglieder fallen in Kriminalitätsbereichen auf, die der „Organisierten Kriminalität“ zugeordnet werden. Seit 2014 dürfen einige MCs ihre Club-Symbole nicht mehr offen in Brandenburg zeigen, so dass sie möglicherweise weiterhin vorhanden, aber optisch nicht mehr erkennbar sind. Die „Berliner Zeitung“ hat am 2. November 2018 berichtet, dass laut einem Berliner SPD-Innenpolitiker Rocker „oft in Brandenburg leben“ und „in Berlin ihre Geschäfte machen“ würden. Vorbemerkungen der Landesregierung: Die mit der Fragestellung 1, 4, 5 und 7 erbetenen Detailinformationen können nicht oder nicht vollständig offen dargestellt werden. Die Informationen sind VS-NfD eingestuft. Insoweit würden nicht nur die polizeiliche Erkenntnislage öffentlich zugänglich, sondern auch solche Informationen, die verfeindeten Gruppierungen Aufschluss über jeweilige „Gegner“ ermöglichen würden. Zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Polizei, der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Hinblick auf das Staatswohl, ist die Einstufung als „VS-NfD“ (gemäß § 7 Nr. 4 Verschlusssachenverordnung Brandenburg - VSA-BB) erforderlich. Auf das Auskunftsrecht gem. § 56 (3) Landesverfassung Brandenburg wird in diesem Zusammenhang hingewiesen . 1. Welche Rocker-Clubs bzw. Outlaw-Motorcycle-Gangs (OMCG) sowie welche rockerähnlichen Gruppierungen sind in Brandenburg aktiv, welche Ortsgruppen (Chapter und Charter) unterhalten sie, über wie viele Mitglieder, Anwärter und Supporter verfügen sie ungefähr und wie haben sich diese Zahlen seit 2014 verändert (bitte nach Gruppierungen aufschlüsseln)? zu Frage 1: Im Land Brandenburg sind aktuell drei der großen Hauptclubs im Rockermilieu aktiv: Hells Angels MC, Bandidos MC sowie Gremium MC. Im Einzelnen handelt es sich dabei um: ein Charter des Hells Angels MC (HAMC) in Cottbus mit folgenden Unterstützergruppen : o Red Devils MC Crazy Town o Provokateur MC Eastside Landtag Brandenburg Drucksache 6/10739 - 2 - o Red Devils MC Hoyerswerda (ca. die Hälfte der Angehörigen in Senftenberg ansässig ) Weitere Gruppierungen, die den in Berlin ansässigen HAMC-Charter unterstützen: o Motorcycle Club 184 Brandenburg bzw. 184 MC Brandenburg (Unterstützer HAMC Potsdam mit Clubhaus in Berlin) o Red Devils MC East Section in Seelow (Unterstützer HAMC Berlin Central) o Red Devils MC Schwedt/Uckermark (Unterstützer HAMC Berlin Central) o Red Devils MC Templin (Unterstützer HAMC Berlin Central) o Streetcore Templin (Unterstützer des RDMC Templin) o Red Devils MC East Border (Unterstützer HAMC Berlin Central) zwei Chapter des Bandidos MC (BMC) in Lauchhammer und Perleberg mit folgender Unterstützergruppe: o Chicanos MC Perleberg drei Chapter des Gremium MC (GMC) in Bad Freienwalde, Frankfurt (Oder) und Spremberg mit folgender Unterstützergruppe: o Section Seven East District (Unterstützer GMC East District in Bad Freienwalde) Weitere Angaben können mit Verweis auf die Vorbemerkungen nicht gemacht werden. 2. Welcher Brandenburger Motorradclub-Chapter und -Charter zählen sich zu den sogenannten „1%ern“? zu Frage 2: Zu den sog. „1%ern“ zählen bundesweit die drei großen Hauptclubs: der Hells Angels MC, der Bandidos MC und der Gremium MC. 3. Welche Brandenburger Motorradclubs bzw. deren einzelnen Charter und Chapter sind Supporter von „1%er“-Clubs und jeweils von welchen „1%er“-Clubs – und welche Brandenburger Motorradclubs bzw. deren einzelnen Charter und Chapter pflegen freundschaftliche Kontakte zu „1%er“-Clubs (etwa, indem sie sich gegenseitig bei Veranstaltungen besuchen )? zu Frage 3: Beim Red Devils MC, einer Unterstützergruppierung des Hells Angels MC, handelt es sich um einen „1%er“-Club. Bei weiteren Unterstützergruppierungen ist eine ebensolche Einstellung anzunehmen, da sie einen entsprechenden Club unterstützen. Über weitere freundschaftliche Kontakte können keine validen Aussagen getroffen werden. 4. Wie viele Rocker, die in Berlin ihre Geschäfte machen, leben in Brandenburg und welche Veränderungen gab es in dieser Hinsicht seit 2014? zu Frage 4: Unter Verweis auf die Vorbemerkungen können hierzu keine Angaben gemacht werden. 5. Wie viele Straftaten in Brandenburg konnten in den Jahren 2017 und 2018 Rocker- Clubs bzw. Outlaw-Motorcycle-Gangs (OMCG) sowie rockerähnlichen Gruppierungen beziehungsweise ihren Mitgliedern, Anwärtern und/oder Supportern zugeordnet werden (bitte Landtag Brandenburg Drucksache 6/10739 - 3 - nach Gruppierungen und Deliktbereichen aufschlüsseln)? zu Frage 5: Die Datenerhebung für das Jahr 2018 ist noch nicht abgeschlossen. Demzufolge können für die Beantwortung keine entsprechenden Daten geliefert werden. Im Jahr 2017 wurden nachfolgende Straftaten festgestellt: Straftaten Anzahl Betrug 1 Räuberische Erpressung/Erpressung 43 Raub 1 besonders schwerer Diebstahl 3 Bedrohung 9 gef. Körperverletzung/Körperverletzung 15 Verstoß gg. BtMG 42 Verstoß gg. WaffG 7 Fahren ohne Fahrerlaubnis 7 Verstoß gg. Vereinsgesetz 1 Versuchter Totschlag 1 Bildung einer kriminellen Vereinigung 1 Nötigung 7 Beleidigung 9 Schwere Brandstiftung 1 Hehlerei 3 Verstoß gg. Arzneimittelgesetz 3 Die erbetene Aufschlüsselung kann unter Verweis auf die Vorbemerkungen nicht vorgenommen werden. 6. Welche Rolle spielen Rocker-Clubs bzw. Outlaw-Motorcycle-Gangs (OMCG) sowie rockerähnlichen Gruppierungen im Bereich der Organisierten Kriminalität in Brandenburg? zu Frage 6: Polizeilich relevante Rockergruppierungen weisen zum Teil eine Nähe zur Organisierten Kriminalität auf und sind auch für Delikte verantwortlich, die dem Phänomenbereich der Organisierten Kriminalität zuzuordnen sind. In den vergangenen Jahren wurden im Polizeipräsidium auch OK-Verfahrenskomplexe gemeinsam mit der Schwerpunktabteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität gegen Angehörige von Rockergruppierungen bearbeitet, mit zuletzt rückläufiger Tendenz. Im Jahr 2016 waren drei entsprechende Verfahrenskomplexe in Bearbeitung, im Jahr 2017 zwei und im Jahr 2018 noch eins. Mehrheitlich wurden den Beschuldigten dabei Straftaten der Rauschgiftkriminalität sowie der Gewaltkriminalität einschließlich Schutzgelderpressung nachgewiesen. 7. Welche Verbindungen, Schnittmengen und/oder Berührungspunkte gibt es zwischen einerseits Rocker-Clubs bzw. Outlaw-Motorcycle-Gangs (OMCG) sowie rockerähnlichen Gruppierungen und andererseits politischen Extremisten, insbesondere Rechtsextremisten , in Brandenburg? zu Frage 7: Durch die Polizei des Landes Brandenburg werden regelmäßig die bekannten Angehörigen polizeilich relevanter Rockergruppierungen im Land Brandenburg und deren Landtag Brandenburg Drucksache 6/10739 - 4 - Unterstützergruppierungen hinsichtlich der Begehung von politisch motivierten Straftaten überprüft. In den letzten zwei Jahren trat kein Angehöriger von polizeilich relevanten Rockergruppierungen und deren Unterstützergruppierungen mit rechtsextremistischen Straftaten in Erscheinung. Motorradclubs bzw. OMCGs als solche gehören nicht zu jenen Personenzusammenschlüssen , über die der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg kontinuierlich Informationen erhebt. Dem gesetzlichen Auftrag der Verfassungsschutzbehörde entsprechend werden Informationen dann gesammelt, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für rechtsextremistische Aktivitäten vorliegen. Dies kann der Fall sein, wenn sich entweder Rocker gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung wenden oder aber Rechtsextremisten den Kontakt zu Rockern suchen. Signifikante Schnittmengen sind in Brandenburg zwischen Rockerszene und Rechtsextremisten gegenwärtig nicht zu verzeichnen. Es bestehen jedoch vereinzelt Verbindungen und Kennverhältnisse. Regionale Schwerpunkte sind in Cottbus, Spremberg und Frankfurt (Oder) auszumachen. Vereinzelt weisen Chapter bzw. Charter von Rockergruppierungen eine vergleichsweise erhöhte Anzahl an Mitgliedern auf, die vormals in der rechtsextremistischen Szene aktiv waren. Zumeist handelt es sich hierbei um Personen, die auf Grund ihres Alters der rechtsextremistischen Szene entwachsen sind. Eine nachhaltige Politisierung von Rockern durch Rechtsextremisten ist in Brandenburg bislang jedoch nicht erkennbar . Der weltanschauliche Unterschied zwischen Rockern und Rechtsextremisten ist erheblich. Gerade kriminelle Rockerclans sind multinational organisiert. Rassistische Abstammungsphantasien , die insbesondere bei Rechtsextremisten große Bedeutung haben, spielen bei Rockern für gewöhnlich keine Rolle. Gegenwärtig ist in Brandenburg kein Rockerclub bzw. OMCG in Gänze als rechtsextremistisch einzuschätzen. Darüber hinaus existieren in Brandenburg derzeit sieben rechtsextremistische Bruderschaften , die den klassischen Rocker-Lifestyle nachahmen. Mitglieder tragen bei Szeneveranstaltungen Lederkutten mit entsprechenden Symbolen und Schriftzügen. Häufig werden auch die hierarchischen Strukturen der Rocker-Clubs übernommen. So haben beispielsweise einige rechtsextremistische Bruderschaften die eigentlich rockertypische Unterscheidung in „Prospects“ (Anwärter) und „Fullmember“ (Vollmitglieder) übernommen. Neben Strukturen werden auch Rituale, Sprachcodes, Symbole und das Outfit kopiert (siehe Verfassungsschutzbericht des Landes Brandenburg 2017, S. 65f.). Personelle Schnittmengen oder strukturelle Berührungspunkte zwischen Rockerclubs und rechtsextremistischen Bruderschaften sind bislang jedoch nicht erkennbar. 8. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung von Rocker-Clubs bzw. Outlaw- Motorcycle-Gangs (OMCG) sowie rockerähnlichen Gruppierungen in Brandenburg quantitativ wie auch qualitativ - wie bewertet die Landesregierung das Gefahrenpotenzial? zu Frage 8: Die Zahlen zu Angehörigen der polizeilich relevanten Rockerszene sowie zu den Straftaten von Angehörigen der entsprechenden Clubs waren in den vergangenen Jahren nahezu kontinuierlich rückläufig. Der über Jahre hinweg aufrechterhaltene hohe polizeiliche und strafprozessuale Verfolgungsdruck durch erfolgreich geführte Ermittlungsverfahren mit wirksamen Verurteilungen sowie auch die durch das Ministerium des Innern und für Kommunales und das Bundesinnenministerium durchgeführten Verbotsverfahren haben nach hiesiger Bewertung nachhaltige Wirkung erzielt. Darauf wird auch zurückgeführt , dass kein Erstarken der Szene in Brandenburg eingetreten ist. Zu erwarten ist dennoch , dass von Angehörigen der polizeilich relevanten Rockergruppierungen auch künftig Straftaten begangen werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10739 - 5 - 9. Wie hat es sich auf das Rocker-Milieu ausgewirkt, dass einige Rocker-Clubs seit 2014 ihre Club-Symbole nicht mehr in der Öffentlichkeit zeigen dürfen - und wie hat es sich auf die Arbeit der Ermittlungsbehörden ausgewirkt, die nun nicht mehr so einfach erkennen, wer zu welchem Club gehört? zu Frage 9: Insgesamt konnte seit Inkrafttreten des Insignienverbotes festgestellt werden, dass sich die Angehörigen der betroffenen Motorradclubs überwiegend an Verbote halten. Dies hatte zur Folge, dass die Kennzeichen der Clubs nicht mehr in der Öffentlichkeit gezeigt wurden, Machtdemonstrationen unter Nutzung dieser Kennzeichen in der Öffentlichkeit unterbleiben und dadurch in der Bevölkerung deutlich weniger Verunsicherung erzeugt wird. Zwar ist hierdurch der Polizei die Möglichkeit der sofortigen optischen Wahrnahme relevanter Rocker weitestgehend genommen, jedoch überwiegt der sicherheitspolitische Nutzen.