Landtag Brandenburg Drucksache 6/10744 6. Wahlperiode Eingegangen: 25.02.2019 / Ausgegeben: 04.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4216 des Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10422 Raumbedarfsplanung vor dem Hintergrund steigender Personalzahlen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Raumbedarfsplanung und Personalbedarfsplanung stehen in einem prinzipiell unauflösbaren Zusammenhang. Allein aus dem Grundsatz von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit folgt, dass die Raumbedarfsplanung der Personalbedarfsplanung folgt. Probleme können sich insoweit ergeben, als dass die Personalbedarfsplanung , durchaus unter Berücksichtigung von Ausbildungszeiten bei Nachwuchskräften oder Rekrutierungsschwierigkeiten bei der Personalgewinnung, in einem kürzeren Zeitraum als die Raumbedarfsplanung an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst werden kann. Die Raumbedarfsplanung ist der Natur der Sache nach auf längere Zeiträume ausgerichtet. So ist bei Neubauten eine längere Planungs- und Bauphase zu berücksichtigen , bei Anmietungen der Mangel an geeigneten (z. B. hinsichtlich der notwendigen IT-Infrastruktur) und preisgünstigen (der Markt für Büroräume in Potsdam ist bspw. sehr hochpreisig) Arbeits- und Ausbildungsräumlichkeiten. Mit der Personalbedarfsplanung 2022 und der ressortübergreifenden Personalentwicklungsplanung für die brandenburgische Landesverwaltung hat die Landesregierung u. a. folgende Aussagen getroffen: - Mit der Personalbedarfsplanung 2022 […] wird es absehbar […] zu zusätzlichen dauerhaften Besetzungsmöglichkeiten kommen. Allein im Zeitraum 2019/2020 können dann mindestens 1.600 Stellen mehr dauerhaft besetzt bzw. nachbesetzt werden als bisher vorgesehen . - Die Zukunft der Landesverwaltung liegt auch in der Gewinnung von Nachwuchskräften. […] In zentralen Bereichen, u. a. bei der Polizei und den Finanzämtern, werden verstärkt Anwärterinnen und Anwärter eingestellt. Frage 1: Welche Ressorts sind in welcher Höhe von dem erhöhten Personalbedarf betroffen und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den spezifischen Raumbedarf (Bitte Angaben je Ressort, getrennt nach obersten und nachgeordneten Landesbehörden, und nach Jahren)? zu Frage 1: Mit der Personalbedarfsplanung 2022 zum Doppelhaushalt 2019/2020 wurde erstmals der Personalabbau gestoppt. Darüber hinaus wurden in einzelnen Schwerpunktbereichen zusätzliche Stellen geschaffen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Landesbehörden dargestellt, bei denen ein Stellenzuwachs zu verzeichnen ist. Gegenübergestellt wurden die Stellen im Haushaltsplan 2018 und 2020 zu der fortgeschriebenen Personalbedarfsplanung 2022. In der fortgeschriebenen Personalbedarfsplanung 2022 sind auch Landtag Brandenburg Drucksache 6/10744 - 2 - die Stellen enthalten, die nach Beschluss der Personalbedarfsplanung 2022 am 03. Juli 2018 im parlamentarischen Verfahren zum Haushalt 2019/2020 beschlossen wurden. Behörde HH 2018 HH 2020 Änderung HH 2020 zu HH 2018 fortgeschriebene PBP 2022 Differenz fortg PBP 2022 zu HH 2018 Gesamte landesfinanzierte Stellen Epl 02-12 (ohne Nachwuchsstellen und Hochschulen) 44.802 45.928 1.126 45.624 822 MP/Stk 169 181 12 181 12 MIK gesamt, davon 9.438 9.514 76 9.431 -7 LGB 240 239 -1 239 -1 ZIT-BB 372 393 21 392 20 Polizei 8.203 8.246 43 8.246 43 MdJEV gesamt, davon 4.944 5.036 92 4.999 55 LAVG 58 64 6 64 6 Verwaltungsgerichtsbarkeit 154 196 42 196 42 Sozialgerichtsbarkeit 186 196 10 196 10 Zentraler IT-Dienstleister der Justiz* 22 76 54 79 57 MBJS gesamt, davon 19.367 19.905 538 20.249 882 Schulkapitel 18.764 19.274 510 19.636 872 MWFK ohne Hochschulen 258 271 13 267 9 MASGF gesamt, davon 880 916 36 916 36 LAVG 253 269 16 269 16 LASV 406 397 -9 397 -9 MWE gesamt, davon 309 316 7 314 5 LME 41 44 3 43 2 LBGR 92 96 4 96 4 MLUL gesamt davon 3.000 3.066 66 2.561 -439 LFB 1.634 1.625 -9 1.150 -484 LELF 354 354 0 343 -11 LfU 748 790 42 780 32 MIL gesamt, davon 1.908 2.082 174 2.072 164 LBV 201 200 -1 200 -1 LS 1.468 1.643 175 1.643 175 MdF gesamt, davon 4.529 4.641 112 4.634 105 BLB 448 459 11 454 6 Landeshauptkasse 92 102 10 102 10 Afz KWH 68 122 54 122 54 Finanzämter 3.382 3.427 45 3.427 45 ZBB landesfinanziert 270 261 -9 259 -11 * Der Stellenaufwuchs resultiert hier auch aus der Umsetzung von Stellen innerhalb des Einzelplans 04. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10744 - 3 - Gemäß der fortgeschriebenen Personalbedarfsplanung 2022 steigt der Stellenbestand gegenüber dem Haushaltsjahr 2018 um insgesamt 822 Stellen. Dieser Anstieg zeigt sich insbesondere in den Schulkapiteln und auch im Landesbetrieb Straßen (LS). Weitere Stellenaufwüchse verteilen sich über die gesamte Landesverwaltung. In der Tabelle sind die davon-Positionen mit großem Stellenaufwuchs dargestellt. Demgegenüber sinkt der Stellenbestand im Landesforstbetrieb (LFB). Nachdem stellenmäßige Veränderungen durch den Haushalt festgelegt werden, obliegt eine Ermittlung des Raumbedarfes den Ressorts im Rahmen ihrer Ressorthoheit. Aktualisierte Raumbedarfspläne sind dem Ministerium der Finanzen (MdF) zur haushalterischen Anerkennung zuzuleiten. Der für die aktuell beschlossenen Stellen erforderliche Sachaufwand wird von den Ressorts im Rahmen des beschlossenen Haushaltes 2019/2020 zur Verfügung gestellt. Dabei ist u. a. berücksichtigt , dass für einen Großteil der Stellenzuwächse aufgrund der Stellenfunktion keine Arbeitsplätze in gleichem Umfang zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies gilt insbesondere für den Schulbereich und den Landesbetrieb Straßenwesen. Darüber hinaus können bestehende Kapazitäten nunmehr weiter genutzt werden. Frage 2: Wie soll ein möglicher ressortspezifischer Raumbedarf gedeckt werden, a. durch Anmietung b. durch Neubau/Umbau? (Bitte Angaben über Umfang und voraussichtliche Kosten je Ressort, getrennt nach obersten und nachgeordneten Landesbehörden. Im Fall der Anmietung bitte zusätzlich die voraussichtlichen Kosten für erforderliche Anpassungsmaßnahmen, wie bspw. Schutzmaßnahmen , besondere Infrastruktur etc., angeben.) Frage 3: Werden Organisationseinheiten durch die möglichen räumlichen Erweiterungsmaßnahmen getrennt, auch z.B. durch Umwidmung von Beratungsräumen in Büroräumen, und welche ablauforganisatorischen Maßnahmen sind ggf. geplant (Bitte Angaben je Ressort , getrennt nach obersten und nachgeordneten Landesbehörden)? zu Fragen 2 und 3: Siehe Antwort zu Frage 1. Eine abschließende Klärung zur Deckung des Raumbedarfes kann erst erfolgen, wenn die Stellenpläne des Haushalts 2019/2020 in aktualisierte Raumbedarfspläne überführt wurden und vom Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) ein Abgleich mit dem Bestand (Soll-Ist- Vergleich) erfolgte. Sollten zusätzliche Raumbedarfe nicht in den bereits vorhandenen Bestandsgebäuden gedeckt werden können, wären diese im Rahmen des Vermieter-Mieter- Modells zu decken. Ob der zusätzliche Raumbedarf mit Neu- bzw. Um-/Ausbauten oder in Anmietungen zu decken ist, ist im Einzelfall im Ergebnis einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch den zuständigen BLB festzustellen und im Benehmen mit dem jeweiligen Nutzer zu entscheiden. Frage 4: Welche Maßnahmen sind im Bereich der Informationstechnik erforderlich (Veränderungen im Bereich der Infrastruktur, Verbesserungen der Anwenderbetreuung; bitte Angaben je Ressort, getrennt nach obersten und nachgeordneten Landesbehörden)? zu Frage 4: Grundsätzlich ist die IT-Infrastruktur ausgerichtet nach dem Bedarf zu Spitzenzeiten . Die Anzahl der dabei betreuten Beschäftigten kann dabei durchaus schwanken. Die im Rahmen der Personalbedarfsplanung 2022 genannten Veränderungen sind im Landesmaßstab zu gering, als dass wesentliche Auswirkungen auf zentrale IT- Einrichtungen wie z.B. die Server-Infrastruktur zu erwarten wären. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10744 - 4 - Frage 5: Reichen die Ausbildungseinrichtungen im Polizei-, Justiz- und Steuerbereich mit Blick auf die angekündigten steigenden Anwärterinnen- und Anwärterzahlen (Ausbildungsräume , technische Kapazitäten, Internatswohnplätze; bitte Angaben für Polizei-, Justizund Steuerbereich)? zu Frage 5: Im Haushalt 2019/2020 sind Maßnahmen abgebildet, um die Anwärterinnen und Anwärter auszubilden und unterzubringen. Die erhebliche Aufstockung der Anwärterzahlen im Bereich der Landespolizei führt zu erhöhten Unterbringungsbedarfen im Bereich von Lehrsälen/Seminarräumen, polizeispezifischen Trainings- und Versorgungseinrichtungen und auch Wohnheimplätzen. Für die Fachhochschule der Polizei werden Wohnheimkapazitäten im Rahmen eines Neubauvorhabens geplant. Für die justizspezifische Ausbildung als Teil des Vorbereitungsdienstes für den Justizwachtmeisterdienst kann etwaiger zusätzlicher Raumbedarf voraussichtlich durch die vorhandenen Raumressourcen gedeckt werden. Aufgrund der Verdoppelung der Ausbildungskapazitäten bei den Anwärterinnen und Anwärter für den Justizvollzug mussten bereits Baumaßnahmen ergriffen werden, um adäquate Schulungsräume zu schaffen. Diese Baumaßnahmen sind im Wesentlichen abgeschlossen . Für die Steuerverwaltung erfolgt die Ausbildung nicht nur für Anwärterinnen und Anwärter des Landes Brandenburg sondern auch für die Anwärterinnen und Anwärter der Kooperationspartner Bund, Berlin und Sachsen-Anhalt. Derzeit ist die Unterbringung aller Anwärterinnen und Anwärter in Internatswohnheimplätzen sichergestellt. Der Bedarf an Unterrichts- sowie Büroräumen für die Verwaltung sowie für die Dozentinnen und Dozenten wird, soweit möglich, vorübergehend durch Anmietungen gedeckt. Perspektivisch sind Erweiterungsbauten am Standort des Campus Königs Wusterhausen vorgesehen. Für die Hochschulen sind im Haushalt 2020 im Vergleich zum Haushalt 2018 weitere W- Stellen zusätzlich veranschlagt. Tarifstellen werden für die Hochschulen nicht mehr ausgewiesen . Diese Aufwüchse haben auch die Erhöhung der Studienplatzzahlen zum Ziel. Neben den Arbeitsplätzen für die Stelleninhaber sind infolgedessen anteilig weitere Flächen für Lehre und Forschung (z.B. Hörsäle, Seminarräume, Laborarbeitsplätze u.ä.) erforderlich . Über die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel, die die mit dem Haushalt 2019/2020 bereitgestellten Mittel übersteigen, ist in den folgenden Haushaltsaufstellungen zu entscheiden.