Landtag Brandenburg Drucksache 6/10760 6. Wahlperiode Eingegangen: 28.02.2019 / Ausgegeben: 05.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4243 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/10488 Entsorgung der Sanitärabwässer von der Schweineproduktionsanlage der Bolart GmbH in Vetschau im Spreewald, OT Tornitz Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Schweineproduktionsanlage der Bolart GmbH in Tornitz ist die größte Schweinezucht- und -mastanlage in Brandenburg. Die Genehmigung von 1997 erlaubt eine Haltung von 43.386 Tieren in der Anlage. Im Jahr 2013 beantragte die Bolart GmbH nach § 16 des Bundesimmissionschutzgesetzes (BlmSchG) die Erweiterung der Anlage. Geplant sind neue Stallgebäude für Sauen und Aufzuchtferkel. Mit der Erweiterung soll die Tierplatzzahlen auf 67.330 erhöht werden. Laut der Ergebnisniederschrift zum Erörterungstermin am 24. April 2013 war die Entsorgung der Sanitärabwässer zum damaligen Zeitpunkt ungeklärt (Seite 24). Im Protokoll ist erwähnt, dass für 45 Arbeitskräfte rund 600 m³ Abwasser pro Jahr anfallen müssten. Die Erklärung, dass diese Abwässer in einer Sammelgrube erfasst, diese durch ein Spezialfahrzeug geleert und die Abwässer in einer öffentlichen Kläranlage des örtlichen Abwasserzweckverbandes entsorgt werden, konnte im Rahmen des Erörterungstermins nicht bestätigt werden. U. a. erklärte der Wasser- und Abwasserzweckverband Calau (WAC), dass 2012 keine Abwässer durch eine Spezialfirma abgefahren wurden. Rechtsanwalt G., als Vertreter der Bolart GmbH, kündigte eine Prüfung von Belegen an, welche Firma mit der Entsorgung beauftragt und wohin die Sanitärabwässer verbracht wurden. Während des Erörterungstermins wurde festgestellt, dass „… sich mit der Mutmaßung, das Sanitärabwässer werde mit der Gülle entsorgt, schon die Frage nach der Entsorgung des Sanitärabwassers stellte.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Auf Grund von § 66 Absatz 1 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) obliegt die Pflicht zur Abwasserbeseitigung den Gemeinden. Den Gemeinden obliegt auch die Pflicht zur Beseitigung des in abflusslosen Gruben anfallenden Abwassers sowie des nicht separierten Klärschlammes aus Kleinkläranlagen. Die Art und Weise einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung aus den abflusslosen Sammelgruben ist durch kommunale Satzungen zu regeln, was mit dem Erlass der Satzung über die Entsorgung von Inhaltsstoffen aus Abwassersammelanlagen sowie aus nicht öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen im Verbandsgebiet des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Calau (WAC) vom 10. Februar 1999 (in der Fassung vom 13.12.2006) geschehen ist. Alle übrigen Sachverhalte vollziehen sich auf dieser Grundlage im Binnenverhältnis des WAC und der Bolart GmbH. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10760 - 2 - Im Übrigen geht die Landesregierung davon aus, dass schon aus dem Eigeninteresse einer Kosten deckenden Gebührenerhebung heraus der zuständige Zweckverband auf Grund von § 10 der o.g. Satzung die notwendigen Prüfungen vornimmt. Hingegen ist es nicht Aufgabe der Landesregierung, den ordnungsgemäßen Vollzug geltender kommunaler Satzungen zu überprüfen oder hierzu Belege eines jeden Einzelfalls einzusehen. 1. Welche Belege wurden zur Entsorgung des Sanitärabwassers nach der angekündigten Prüfung vorgelegt? 2. Für welche Jahre seit 1997 liegen die Belege vor, dass eine Firma mit der Entnahme und Entsorgung der Sanitärabwässer beauftragt wurde? Stammen diese Belege von einer vom WAC zugelassenen und beauftragten Firma? Falls nein, woher stammen diese? 3. Findet eine getrennte Erfassung der Entnahme von Tränk- und Wirtschaftswasser für die Anlage einerseits und Trinkwasser für den Sozialtrakt andererseits statt? 4. Wie viele Kubikmeter Trinkwasser wurden von 2013 bis 2018 jährlich am Standort der Bolart GmbH in Vetschau / Spreewald, OT Tornitz, bezogen? 5. Wie viele Kubikmeter Sanitärabwässer wurden von 2013 bis 2018 jährlich am Standort der Bolart GmbH in Vetschau / Spreewald, OT Tornitz, entsorgt? 6. Welche Maßnahmen sind bisher von wem unternommen worden, um den konkreten Verdacht zur unsachgemäßen Entsorgung der Sanitärabwässer zu überprüfen? 7. Finden regelmäßig Vergleiche und Plausibilitätsprüfungen zwischen Entnahmemengen und entsorgten Mengen von Sanitärabwässern statt? Wenn ja, durch wen und welche Ergebnisse liegen für die letzten fünf Jahre vor? 8. Im Falle, dass keine regelmäßigen Vergleiche und Überprüfungen vorgenommen werden , liegen andere Daten vor, welche hinsichtlich einer rechtmäßigen Entsorgung der Sanitärabwässer plausibel erscheinen? Wie wurde die Plausibilität überprüft? Zu Fragen 1 bis 8: Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 9. Welche konkreten Maßnahmen empfiehlt die Landesregierung Abgeordneten auf Kreistagsebene und im Landtag, um etwaige Zweifel zur unrechtmäßigen Entsorgung der Sanitärwässer durch die Bolart GmbH zu beseitigen? Zu Frage 9: Der Landesregierung liegt es fern, gewählten Abgeordneten Empfehlungen für die Ausübung ihres unabhängigen Mandats zu geben.