Landtag Brandenburg Drucksache 6/10761 6. Wahlperiode Eingegangen: 28.02.2019 / Ausgegeben: 05.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4234 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/10478 Waldwegebau Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Zur Verbesserung der Waldbrandvorbeugung und - bekämpfung (schnelle und sichere Erreichbarkeit der Wälder im Brandfall für die Feuerwehr ) wird der Ausbau von Waldwegen als Waldbrandschutzwege gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLUL-Forst-RL) zu 100 Prozent gefördert. Als Befestigungsmaterial werden mineralische Abfälle verwendet, die wiederum 5 Prozent Störstoffe (Recyclingmaterial wie Plaste, Folien, Glas, Metalle, Bitumen, Keramik …) enthalten können. Das führte dazu, dass enorme Mengen auch an großstückigen Teilen wie Plaste, Folien … verbaut wurden und werden. Ein Kubikmeter Mineralgemisch wiegt etwa 1,8 Tonnen und darf somit bis zu 90 kg Störstoffe enthalten - fast ein Kubikmeter an Folien und Plaste. Bei einer 20 cm starken Recyclingmaterialdecke können auf 5m² „rechtmäßig mit besonders hoher Förderung “ bis zu 90 kg Plastikabfälle und andere Abfälle eingebaut werden, auf einem 2,50 breiten Waldweg ist es somit bei der bisherigen Praxis möglich auf 1000m Waldweg 45000kg Störstoffe, auch Plastik einzubauen. Da die Recyclingstoffe, so wie beim Waldwegebau in Elbe- Elster, vermutlich aus Abbruchmaßnahmen stammen, traten Feinplastikteile , große Folien- und Plasteteile, Dämm- und Isolierstoffe in entsprechender Menge auf. Ein Gutachten soll belegen, dass der 5%ige Anteil an Störstoffen nicht überschritten wurde . Aus der Bevölkerung kam der Vorwurf, dass nun das Ökosystem Wald mit dieser Form Müllentsorgung völlig zerstört wird und die Vermutung, dass durch die alten Plasteteile hohe Anteile an PCB in den Wald verbracht worden sein könnten Vorbemerkung der Landesregierung: Um eine schadlose Verwertung von mineralischen Abfällen zu gewährleisten, hat das Land Brandenburg mit mehreren Erlassen die Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall 20 „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische Regel“ (LAGA M20) eingeführt . Nach diesen Regelungen ist mineralisches Material, das bei Bautätigkeiten anfällt, nach erfolgter Aufbereitung und bei nachgewiesener Einhaltung der für die vorgesehene Einbauart geltenden Grenzwerte für eine Verwertung in technischen Bauwerken zugelassen . Das mineralische Ausgangsmaterial (z. B. Bauschutt) darf dabei nur geringfügig Fremdbestandteile (nichtmineralische Stoffe) enthalten. Die Geringfügigkeit ist in der Regel gegeben, wenn der Anteil der nichtmineralischen Stoffe 5 Volumen-% nicht übersteigt und eine weitergehende Aussortierung aufgrund der Größe der Fremdbestandteile nicht Landtag Brandenburg Drucksache 6/10761 - 2 - zumutbar ist. Während der Aufbereitung erfolgt in der Regel eine weitere Abtrennung von Fremdbestandteilen. Es ist daher davon auszugehen, dass der Gehalt an Fremdstoffen in aufbereiteten Recyclingbaustoffen deutlich unterhalb von 5 Volumen-% liegt. Bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage Nr. 3931 (Drucksache 6/9880) hat die Landesregierung die Fragestellerin darauf hingewiesen, dass der maximal zulässige Fremdstoffanteil gemäß LAGA M20 nicht in Masse-% sondern in Volumen-% vorgegeben ist. Aufgrund der geringen Dichte von Kunststoffen ergeben sich auch aus diesem Grund deutlich geringere Massen als in der Vorbemerkung der Fragestellerin dargestellt. Frage 1: Ist vorgesehen, die Richtlinie dahingehend zu überarbeiten, dass kein Recyclingmaterial , insbesondere Plastematerial aus Abbruchmaßnahmen und Rückstände aus dem Straßenbau, mehr verbaut werden darf? Zu Frage 1: Nein, das ist nicht vorgesehen. Frage 2: Wenn nein, warum wird in Brandenburg zugelassen, dass Recyclingmaterial verbaut werden darf? Frage 3: Warum wird im Ökosystem Wald nicht darauf bestanden, dass 100 Prozent naturnahes Recyclingmaterial eingebaut wird? Zu Fragen 2 und 3: Ziel einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft ist die Sicherung einer hohen Verwertungsquote von Bauabfällen unter Berücksichtigung des Grundwasserund Bodenschutzes. Bei der Verwertung von mineralischen Abfällen sind für unterschiedliche Einbauweisen Grenzwerte einzuhalten. Diese wurden bundesweit im Rahmen der LAGA M 20 in der Weise festgelegt, dass bei ihrer Einhaltung für die jeweilige Einbauweise ein Schaden für Boden und Grundwasser nicht zu erwarten ist. Für den Einbau zugelassenes Wegebaumaterial für Waldwege mit Trag- und Deckschicht hat den Anforderungen der technischen Regel Boden LAGA M 20 vom 05.11.2004 für den eingeschränkten offenen Einbau in technischen Bauwerken zu entsprechen. Der mögliche ausschließliche Einsatz von geeigneten Naturmaterialien widerspricht nicht nur dem Anliegen einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft, sondern ist in Brandenburg auch nur über weite Transportentfernungen zu gewährleisten und damit wieder erheblich umweltbelastend. Frage 4: Es ist immer wieder festgestellt worden, dass Kunststoffe, Lacke, Dichtmassen … mit den krebserregenden Polychlorierten Biphenylen (PCB) belastet sind. Wer kontrolliert, dass in dem verbauten Material keine PCB-Belastungen enthalten sind? Frage 5: Bauschutt oder Recyclingbaustoffe können Schadstoffbelastungen aufweisen und bei einer unsachgemäßen Verwendung für den Waldwegebau schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und das Grundwasser haben. Wie bewertet die Landesregierung das Risiko einer Auswaschung von Giftstoffen aus dem eingebauten Befestigungsmaterial? Frage 6: Gab es bisher Untersuchungen auf PCB-Belastungen in Recyclingmaterialien, die für Baumaßnahmen, auch für Wegebau wiederverwendet wurden? Frage 7: Wenn ja, wo und mit welchem Ergebnis? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10761 - 3 - Frage 8: Wenn nicht, aus welchem Grund nicht, denn die Hinweise und Forderungen der Kontrolle, dass das krebsfördernde PCB, das als Weichmacher in Plastikstoffen seit vielen Jahren verboten ist, nicht in alten Plasteabfällen großflächig im Waldwegebau entsorgt werden darf, ist bekannt? Frage 9: Sind in absehbarer Zeit entsprechende Kontrollen auf illegale PCB haltige Plasteteile in Recyclingmaterialien mit Störstoffanteilen, die in Bodenschichten verbaut werden sollen, geplant und wo? Zu den Fragen 4 bis 9: Bauschutt und ähnliche mineralische Abfälle, die in Recyclinganlagen zu Recyclingbaustoffen aufbereitet werden sollen, unterliegen bereits an der Anfallstelle (= Baustelle) der Überwachung durch die unteren Abfallwirtschaftsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Bereits hier findet eine Trennung in weitgehend schadund fremdstoffarme Abfälle, die in Recyclinganlagen zu Recyclingbaustoffen aufbereitet werden können, und hierfür ungeeignete Abfälle statt. Vor dem Einsatz als Recyclingmaterial sind mineralische Abfälle in einer Recyclinganlage aufzubereiten. In der Recyclinganlage werden die zugeführten mineralischen Abfälle vom Anlagenbetreiber einer Eingangskontrolle unterzogen. Die gemäß LAGA M 20 maximal zulässigen 5 Volumen-% nichtmineralischen Fremdbestandteile sind beim Recyclingprozess im Rahmen des Zumutbaren weiter abzutrennen. Regelmäßige Kontrollen der hergestellten Recyclingbaustoffe auf illegale PCB-haltige Plasteteile werden in den Recyclinganlagen nicht durchgeführt. Soweit im Einzelfall entsprechende Hinweise vorliegen, können anlassbezogen derartige Kontrollen gegenüber den Anlagenbetreibern angeordnet werden. Ein Einbau von Recyclingbaustoffen ist nur bei nachgewiesener Einhaltung der für die Bauweise entsprechenden umweltbezogenen Grenzwerte (u. a. für PCB) erlaubt. Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Einbau sind der Bauherr und die ausführenden Firmen. Die Überwachung der ordnungsgemäßen Abfallverwertung beim Einbau vor Ort obliegt den unteren Abfallwirtschaftsbehörden der Landkreise. Der Landesregierung ist eine Untersuchung auf PCB- Belastung im eingebauten Recyclingmaterial in einem Waldweg nahe Kölsa bekannt. Sie erfolgte auf Veranlassung der unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Landkreis Elbe-Elster. Die Werte für PCB lagen unterhalb der Nachweisgrenze. Weitere Untersuchungen sind der Landesregierung nicht bekannt. Bei Einhaltung des zulässigen Fremdstoffgehaltes im Ausgangsmaterial sowie der umweltbezogenen Grenzwerte im Recyclingbaustoff ist davon auszugehen, dass Recyclingbaustoffe keine PCB-Belastungen aufweisen, die schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und das Grundwasser haben. Frage 10: Wie werden die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt? Zu Frage 10: Jede Waldwegeinstandsetzungsmaßnahme wird der zuständigen unteren Naturschutzbehörde angezeigt. Frage 11: Gefördert nach dieser Richtlinie werden weiterhin die Anlage von Löschwasserentnahmestellen (Brunnen) sowie die Verbesserung vorhandener Löschwasserentnahmestellen . Wie viele dieser Anlagen wurden im Zuge des Ausbaus der Wald- und Forstwege mit errichtet bzw. saniert? Zu Frage 11: In der laufenden EU-Förderperiode 2014 bis 2020 sind in den Jahren 2016 bis 2018 23 Löschwasserentnahmestellen neu errichtet bzw. verbessert worden. Löschwasserentnahmestellen sind grundsätzlich in das Wegenetz des Waldschutzplanes einge- Landtag Brandenburg Drucksache 6/10761 - 4 - bettet. Ein direkter Zusammenhang zwischen der Förderung einer Löschwasserentnahmestelle und der Förderung einer Waldwegeinstandsetzung kann nicht in jedem Fall hergestellt werden, da auch unterschiedliche Eigentümer betroffen sein können.