Landtag Brandenburg Drucksache 6/10767 6. Wahlperiode Eingegangen: 28.02.2019 / Ausgegeben: 05.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4248 der Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) und Dr. Knut Große (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10493 Ausbau der Raststätten Buckautal Nord und Süd an der A2 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Entlang der Bundesautobahn 2 sind für die zahlreichen Lkws, die diese wichtige europäische Ost-West-Verbindung nutzen, nicht ausreichend Stellplätze vorhanden. Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und Bau GmbH (DE- GES) wurde deshalb mit dem Ausbau der Tank- und Rastanlage Buckautal Nord und Süd im Bereich von Köpernitz, einem Ortsteil der Stadt Ziesar, beauftragt. Dabei ist eine Erweiterung von ca. 75 LKW-Stellplätze auf ca. 155 LKW-Stellplätze geplant. Aus Unzufriedenheit über die bislang unzureichende Information der Anwohner vor Ort hat sich nun eine „Bürgerinitiative Köpernitz Lärmschutz fürs Buckautal“ gegründet. 1. Welche Pläne zur Erweiterung der genannten Tank- und Rastanlage werden derzeit konkret verfolgt? zu Frage 1: Nach gegenwärtigem Stand ist auf der Nordseite eine Verlängerung der bestehenden Anlage parallel zur Autobahn geplant und auf der Südseite ist die Erweiterung zwischen dem Rasthaus und dem Versickerungsbecken vorgesehen. 2. Welche Schritte sind bei der Planung des Vorhabens vorgesehen? Wann ist mit einem Baubeginn und wann mit einer Baufreigabe zu rechnen? zu Frage 2: Die Voruntersuchung zum Ausbau der Tank- und Rastanlage wurde Ende 2018 abgeschlossen. Derzeit wird die Entwurfsplanung bis voraussichtlich Ende 2019 erstellt , diese stellt die Haushaltsgrundlange dar, die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) genehmigt werden muss. Danach erfolgt das Planfeststellungsverfahren . Aufgrund des nicht abzusehenden Zeitablaufes des Planfeststellungsverfahrens ist eine zeitliche Angabe über einen Baubeginn derzeit nicht möglich. 3. Welche Anforderungen für Lärmschutz bestehen bei der geplanten Erweiterung der Tank- und Rastanlage? Wie werden die Anwohner vor negativen Auswirkungen der Erweiterung geschützt? zu Frage 3: Das Bauvorhaben erfüllt das Anwendungskriterium nach § 1 der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (Verkehrslärmschutzverordnung) aufgrund des erheblichen baulichen Eingriffs in die Verkehrsanlage. Auf dieser Grundlage ist das Vorliegen ei- Landtag Brandenburg Drucksache 6/10767 - 2 - ner wesentlichen Änderung der Lärmwirkungen zu prüfen und festzustellen, ob Anspruchsvoraussetzungen auf Schallschutz gegeben sind. Wenn sich durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage ein gesetzlicher Anspruch ergibt, werden Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. 4. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag der Bürgerinitiative, Teile des Industriegebietes in Ziesar als Fläche für Lkw-Stellplätze zu nutzen? zu Frage 4: Entsprechend den Richtlinien zur Errichtung von Rastanlagen an Bundesautobahnen des Bundes sind die Tank- und Rastanlagen als Teil der Bundesautobahnen in direkter Verbindung mit der Bundesautobahn zu errichten. Ein Verlassen der Bundesautobahnen durch die Verkehrsteilnehmer soll vermieden werden. Auf dieser Grundlage kann ein Standort im Industriegebiet Ziesar nicht in die Untersuchungen einbezogen werden. 5. Bestehen aus Sicht der Landesregierung andere Alternativen zum geplanten Ausbau der Tank- und Rastanlage? zu Frage 5: Nein. Es besteht auf den Rastanlagen an der A 2 nach der letzten Zählung zur Ermittlung des LKW-Parkbedarfes im April 2018 ein höherer Bedarf an LKW-Parkständen. 6. Wie und wann werden die Anwohner vor Ort über das weitere Vorgehen informiert und in die Planungen einbezogen? zu Frage 6: Die direkt betroffenen Grundstückeigentümer wurden im September und Oktober 2018 über die Baumaßnahme von der DEGES informiert. Die Ortsvorsteher wurden zu einem Termin der Träger öffentlicher Belange am 20.11.2018 eingeladen, auf dem über die bisherige Planung und der weiteren Vorgehensweise informiert wurde. Bei dem Termin waren auch ca. 30 Anwohner anwesend. Weiterhin hat die DEGES in einem Schreiben vom 20.12.2018 an die Dorfgemeinschaft Köpernitz den Hintergrund der Planungen erläutert und weiterhin Transparenz zugesichert. Eine weitere Veranstaltung, in der die Anwohner über den erreichten Stand der Planung informiert werden sollen, ist im Mai 2019 geplant . Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist für Ende 2019 vorgesehen. Die DEGES hat in einem Termin mit den Trägern öffentlicher Belange am 20.11.2018 in Ziesar, an dem auch die Ortsvorsteherin von Köpenitz teilnahm, die Voruntersuchungen zur Erweiterung der Anlage vorgestellt. 7. Wie groß ist der Bedarf an Lkw-Stellflächen auf der A 2 in diesem Bereich im Vergleich zur Kapazität? Wie stellen sich diese Werte für das Jahr 2025 dar? zu Frage 7: An der A 2 im vom Bund definierten BAB-Abschnitt zwischen AD Werder bis AS Burg beträgt die Kapazität gegenwärtig 613 LKW-Parkstände. Die Prognose für 2025 weist einen Bedarf von 907 LKW-Parkständen für diesen Abschnitt auf. 8. Welche Erweiterungen von Lkw-Stellflächen entlang von Autobahnen sind derzeit außerdem in Brandenburg geplant (bitte jeweils Umfang der Erweiterung, Planungsstand, Baubeginn und Baufreigabe angeben)? zu Frage 8: Im Zuge des Streckenausbaus ist vorgesehen in den nächsten Jahren an folgenden Standorten zusätzliche LKW-Stellplätze zu bauen: Landtag Brandenburg Drucksache 6/10767 - 3 - BAB Rastanlage Maßnahme Geplante LKW- Stellplätze Bearbeitungsstand A 10 Nordring PWC Krämer Forst/Ziethener Luch Neubau jeweils 20 Planung ÖPP- Auftragnehmer A 24 TR Linumer Bruch Nord und Süd Erweiterung um jeweils 45 Planung ÖPP- Auftragnehmer A 10 Südring TR Michendorf Süd Neubau 152 im Bau - Verkehrsfreigabe 2020 A 10 Nordring PWC Kappgraben Nord und Süd Neubau jeweils 20 Bauvorbereitung - Bau nach Streckenausbau Des Weiteren befindet sich der Neubau bzw. die Erweiterung mit LKW-Stellplätzen von 7 Tank- und Rastanlagen (TR) an den Bundesautobahnen an folgenden Standorten derzeit in Planung: BAB Rastanlage Maßnahme Geplante LKW-Stellplätze Planungsstand A 2 TR Buckautal Nord und Süd Erweiterung Nord: um 78 Süd: um 77 Entwurfsplanung A 10 Westring TR Havelseen Neubau einseitig 95 Entwurfsplanung A 10 Südring TR Fichtenplan Nord und Süd Erweiterung Nord: um 94 Süd: m 112 Entwurfsplanung A 10 Ostring TR Seeberg Ost und West Erweiterung Ost: um 37 West: um 43 Entwurfsplanung A 13 TR Berstetal (Ost) und TR Rüblingsheide (West) Erweiterung Ost: um 47 West: um 62 Vorplanung A 24 TR Walsleben Ost und West Erweiterung Ost: um 69 West: um 70 Vorplanung A 24 PWC Dorngrund Nord und Süd Erweiterung Nord: um 11 Süd: um 8 Vorplanung Aufgrund der mehrjährigen Planungsdauer und der individuellen Anforderungen jeder größeren und somit komplexen Straßenbaumaßnahme ist eine Prognose der Dauer von einzelnen Planungsphasen bis zum Baubeginn bzw. zur Verkehrsfreigabe nicht verlässlich möglich. 9. Wie groß sind insgesamt in Brandenburg der Bedarf und die Kapazität an Lkw- Stellflächen entlang der Autobahnen? Wie stellen sich diese Werte für das Jahr 2025 dar? 10. Wie verteilen sich die Werte für Bedarf und Kapazität an Lkw-Stellflächen auf die einzelnen Autobahnen im Land Brandenburg? Wie stellen sich diese Werte für die einzelnen Autobahnen für das Jahr 2025 dar? zu Fragen 9 und 10: Auf Grundlage der Zählung von 2013 wurden vom Bund für die definierten BAB-Abschnitte die in der Anlage aufgeführten Kapazitäten und Bedarfe ermittelt. Gegenwärtig stehen in Brandenburg auf 108 Rastanlagen an Bundesautobahnen. ca. 2.800 ausgewiesene Stellplätze für LKW zur Verfügung. Darüber hinaus bestehen noch 8 private Autohöfe mit ca.1.000 LKW-Stellplätzen. Bis 2025 werden nach der derzeit gültigen Landtag Brandenburg Drucksache 6/10767 - 4 - Prognose und Netzkonzept insgesamt ca. 1000 weitere Stellplätze für LKW an den BAB in Brandenburg entstehen. Der rechnerisch ermittelte zusätzliche Bedarf für LKW- Stellflächen 2025 ergibt sich auf der Grundlage der letzten Zählung der parkenden LKW aus dem Jahr 2013. Der dargestellte Bedarf geht teilweise über die Landesgrenzen hinaus , da die Zählung und Prognosen nach BAB-Abschnitten erfolgen. Eine bundeslandscharfe Darstellung ist nicht möglich. Anlage/n: 1. Anlage Anlage zur Antwort auf die Kleine Anfrage 4248 Prognose LKW-Stellplätze 2025 BAB- Abschnitt Land BAB von AS nach AS Länge [km] Kapazität 2015 Prognose abgestellte LKW 2025 Kapazität 2025 A2-9 ST/BB A2 AS Burg-Zentrum (73) AD Dreieck Werder (A 10) 73,3 603 907 921 A9-1 BB A9 AD Dreieck Potsdam (A 10) LG BB/ST 44,9 241 298 352 A10-1 BB A10 AD Dreieck Schwanebeck (A 11) AD Dreieck Spreeau (A 12) 40,4 131 221 202 A10-2 BB A10 AD Dreieck Spreeau (A 12) AD Dreieck Werder (A 2) 67,1 570 757 776 A10-3 BB A10 AD Dreieck Werder (A 2) AD Dreieck Havelland (A 24) 47,5 264 221 225 A10-4 BB A10 AD Dreieck Havelland (A 24) AD Dreieck Schwanebeck (A 11) 40,8 288 148 369 A11-1 BB/MV A11 Grenzübergang Pomellen (1) AS Joachimsthal (9) 65,3 416 123 454 A11-2 BB A11 AS Joachimsthal (9) AD Dreieck Schwanebeck (A 10) 44,6 116 136 123 A12-1 BB A12 AD Dreieck Spreeau (A 10) Grenzübergang Frankfurt(Oder)/Swiecko (10) 57,8 342 214 342 A13-1 BB A13 AK Schönefelder Kreuz (A 10) AD Dreieck Spreewald (A 15) 62,5 150 299 270 A13-2 BB A13 AD Dreieck Spreewald (A 15) AS Ruhland (17) 47,2 185 206 237 A13-3 BB/SN A13 AS Ruhland (17) AD Dreieck Dresden-Nord (A 4) 41,4 201 145 201 A14-2 MV/BB A 14 AD Schwerin (A 24) AS Groß Warnow 25,9 0 - 88 A15-1 BB A15 AD Dreieck Spreewald (A 13) Grenzübergang Forst/Olszyna (9) 64,1 90 63 179 A20-5 MV/BB A20 AS Neubrandenburg AD Kreuz Uckermark (A 11) 77,3 86 99 86 A20-6 BB A20 AD Kreuz Uckermark (A 11) B166 1,2 0 - 0 A24-4 BB/MV A24 AD Schwerin (A 14) AD Dreieck Wittstock/Dosse (A 19) 72,6 248 317 352 A24-5 BB A24 AD Dreieck Wittstock/Dosse (A 19) AD Dreieck Havelland (A 10) 63,7 512 539 631 A111-1 BB A111 AD Dreieck Kreuz Oranienburg (A 10) AS Am Festplatz (9) 18,4 138 120 138 A115-1 BB/BE A115 AD Dreieck Funkturm (A 100) AD Dreieck Nuthetal (A 10) 28,1 177 278 177 A117-1 BB A117 Anschluss Treptow (1) AD Waltersdorf 9,9 62 47 62