Datum des Eingangs: 09.04.2015 / Ausgegeben: 14.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1078 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 397 des Abgeordneten Erik Stohn der SPD-Fraktion Drucksache 6/862 Aufklärung und Prävention von Wohnungseinbrüchen Wortlaut der Kleinen Anfrage 397 vom 12.03.2015: In der Region Luckenwalde/Jüterbog/südlicher Teil des Landkreises Teltow-Fläming kam es seit Jahresbeginn verstärkt zu (Wohnungs-)Einbrüchen. Laut Angaben eines auflagenstarken Wochenmagazins planen mehrere Bundesländer die Einführung einer Software, die auf Grundlage computergenerierter Prognosen Straftaten in bestimmten Regionen vorhersagen kann. Dabei werden diverse Daten herangezogen, u. a. personenbezogene sowie geographische Informationen. Ich frage die Landesregierung: 1. Was unternimmt die Landesregierung, um die Aufklärung der Bevölkerung und Prävention zur Vermeidung von Wohnungseinbrüchen zu fördern? 2. Ab welcher Zahl von Delikten geht die Landesregierung von Serienstraftaten aus? 3. Überlegt die Landesregierung die Anschaffung einer Software zur Vorhersage von Kriminalitätsphänomenen (sog. Predictive-Policing-Technik), um schnell das vermehrte Auftreten von Einbrüchen und sog. Serientaten festzustellen und dementsprechend Maßnahmen zur Abschreckung und Ermittlung von Tätern einzuleiten? 4. Wie bewertet die Landesregierung die rechtliche Zulässigkeit einer solchen Software? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was unternimmt die Landesregierung, um die Aufklärung der Bevölkerung und Prävention zur Vermeidung von Wohnungseinbrüchen zu fördern? zu Frage 1: Die Bekämpfung der Wohnungseinbruchkriminalität ist ein strategischer Schwerpunkt der Arbeit der Polizei des Landes Brandenburg und erfolgt auf der Grundlage der Konzeption zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls vom 21. Dezember 2012, die letztmalig am 27. Januar 2015 fortgeschrieben worden ist. Ziele sind unter anderem: - die Anzahl der Einbruchdiebstähle zu senken, - die Täter auf frischer Tat zu stellen bzw. potentielle Täter nachhaltig abzuschrecken, - die Bevölkerung aufzuklären und für Maßnahmen des Eigentumsschutzes zu sensibilisieren, - der Anteil erfolgloser Einbruchversuche liegt in Brandenburg lediglich bei ca. 30 % (Bund ca. 40 %), dieser ist durch geeignete Präventionsmaßnahmen zu erhöhen - die nachbarschaftlich-sozialen Prozesse zu stärken und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen. Im Rahmen öffentlichkeitswirksamer Präventionsmaßnahmen kommen verschiedene Maßnahmen zur Anwendung. Neben der individuellen Aufklärung und Beratung durch die Polizei im Hinblick auf den technischen Eigentumsschutz werden auch die Gremien der kommunalen Kriminalitätsverhütung sowie die Sicherheitspartnerschaften in diese Maßnahmen einbezogen. Überdies werden der Internetauftritt der Polizei des Landes Brandenburg (bspw. Veröffentlichung der aktuellen Fassung der Errichterliste) sowie der Internetauftritt des gemeinsamen Programms der Länder und des Bundes zur Polizeilichen Kriminalprävention (ProPK) „www.k-einbruch.de“ genutzt. Die Präventionsstrategie künstliche DNA (kDNA) ist eine weitere Möglichkeit zur Reduzierung der Tatgelegenheitsstruktur. Beispielhaft wird hier auf das Projekt „Sichere Adresse Neuenhagen“ verwiesen. Dort hat die Gemeinde gemeinsam mit der Polizei, dem Landespräventionsrat und vielen weiteren Partnern ein Projekt ins Leben gerufen, um ein Netzwerk aus Bürgern, Wirtschaft, Polizei und Verwaltung zu schaffen. Ziel ist eine flächendeckende Bekanntmachung von präventiven Maßnahmen gegen Einbruch- und Diebstahlkriminalität im häuslichen und gewerblichen Bereich, zu denen auch der Einsatz der künstlichen DNA gehört. Frage 2: Ab welcher Zahl von Delikten geht die Landesregierung von Serienstraftaten aus? zu Frage 2: Eine bundeseinheitliche Legaldefinition von „Serienstraftaten“ ist nicht existent. Inwieweit es sich bei der Aufeinanderfolge von Delikten um Serienstraftaten handelt, also um Taten, die mit hoher Wahrscheinlichkeit durch ein und denselben Täter oder ein und dieselbe Tätergruppe begangen worden sind, hängt von verschiedenen Faktoren, wie Deliktsart, Modus Operandi, räumlicher bzw. zeitlicher Zusammenhang, je nach Bewertung des Einzelfalles ab. Frage 3: Überlegt die Landesregierung die Anschaffung einer Software zur Vorhersage von Kriminalitätsphänomenen (sog. Predictive-Policing-Technik), um schnell das vermehrte Auftreten von Einbrüchen und sog. Serientaten festzustellen und dementsprechend Maßnahmen zur Abschreckung und Ermittlung von Tätern einzuleiten? Frage 4: Wie bewertet die Landesregierung die rechtliche Zulässigkeit einer solchen Software? zu den Fragen 3 und 4: Die Durchführung eines Projektes „Predicting Crime“ zur Kriminalitätsbekämpfung im Land Brandenburg wird seit dem vergangenen Jahr auch in Brandenburg geprüft. Neben der Bewertung der rechtlichen und technischen Voraussetzungen finden auch bundesweite und internationale Erfahrungen im Vorhaben Berücksichtigung. Das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg ist mit einer ergebnisoffenen Analyse/Machbarkeitsprüfung eines solchen Projektes beauftragt worden. Ergebnisse werden voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2015 vorliegen. Aufgrund des gemeinsamen kriminalgeografischen Verflechtungsraumes wird zudem eine Kooperation zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin geprüft. Eine Entscheidung über den Einsatz einer entsprechenden Software kann erst nach Abschluss der laufenden Untersuchungen getroffen werden.