Landtag Brandenburg Drucksache 6/10802 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.03.2019 / Ausgegeben: 11.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4228 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/10450 Evaluierung der Konzeption zur Entwicklung von Alleen an Bundes- und Landesstraßen in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Landesregierung hat 2007 eine Alleenkonzeption verabschiedet. Diese sieht vor, jährlich 5000 Bäume (30 km) zu pflanzen. Im Jahr 2017 wurden 6007 Bäume gefällt und nur 3089 Bäume gepflanzt. Somit wurde das Ziel der Konzeption das achte Jahr in Folge verfehlt. Zudem gibt es fachliche Kritik an der Konzeption selbst, insbesondere fehle die Berücksichtigung der ZTV Baumpflege, des anerkannten Standard-Regelwerks für alle Leistungen in der Baumpflege. Daher scheint es angebracht , die Alleenkonzeption, unter Einbeziehung von Umweltverbänden, zu evaluieren. Flächen 1. Um mehr Flächen für Alleenpflanzungen bereitzustellen, wurde 2017 durch das Verkehrs - und Landwirtschaftsministerium eine EU Greening Förderrichtlinie ins Leben gerufen . Wie viele km Alleebäume wurden innerhalb der Greening Förderrichtlinie bisher nachgepflanzt (bitte nach Jahren und Landkreisen auflisten)? zu Frage 1: Bislang hat noch kein Landwirt die „Greening-Vereinbarung“ zur Nutzung von Randstreifen landwirtschaftlicher Flächen für die Pflanzung von Alleen entlang von Bundes - und Landesstraßen in Anspruch genommen. 2. Wo ist der Abstand geregelt, in dem Alleebäume gepflanzt werden und wie ist die Umsetzung in der Praxis? zu Frage 2: Bei der Bemessung des Pflanzabstands werden die Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009) eingehalten. 3. Wie viele Straßenkilometer kommen zur Bepflanzung von einseitigen Baumreihen ohne und mit Greening in Frage? zu Frage 3: Aufgrund der erforderlichen umfangreichen Prüf- und Planungsprozesse für Straßenbaumpflanzungen u.a. zur Lage von ober- und unterirdischen Leitungen, Grundstücksgrenzen und Grunderwerb sind dazu keine generellen Angaben möglich. Zum Landtag Brandenburg Drucksache 6/10802 - 2 - Greening siehe Antwort zur Frage 1. 4. Wie viele Alleenkilometer kommen in Waldlagen vor und würden sich zum Bepflanzen ohne und mit Greeningmaßnahmen eignen? zu Frage 4: In Waldlagen befinden sich an Bundes- und Landesstraßen außerorts ca. 430 km Alleen (Stand 2014). Neupflanzungen von Alleen werden in Waldlagen nach der Alleenkonzeption 2007 u. a. aus dendrologischen Gründen nicht durchgeführt. 5. Wie oft wurden seit 2007 Leitplanken eingesetzt, um den Fahrbahnabstand geringer als 4,50 m zu halten und wie viele Alleenkilometer konnten so ohne Greening bepflanzt werden ? zu Frage 5: Dazu liegt der Landesregierung keine Statistik vor. Zum Greening siehe Antwort zur Frage 1. Finanzierung 6. Aus welchen Mitteln können Nach- und Neupflanzungen finanziert werden? zu Frage 6: Bei Pflanzungen an Bundesstraßen, die im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen vorgenommen werden, erfolgt die Finanzierung aus den Titeln, denen auch die jeweilige Straßenbaumaßnahme zugeordnet ist. Sofern Pflanzungen an Bundesstraßen unabhängig von einer Straßenbaumaßnahme vorgenommen werden, erfolgt die Finanzierung aus dem Erhaltungstitel (Kap. 1201, Titel 741 42) des Bundes. Im Landeshaushalt steht im Planungs- und Baubereich ein Titel (Kap. 11460, Titel 891 10) zur Verfügung , aus dem alle Straßenbaumaßnahmen und damit auch die Pflanzungen an Landesstraßen zu finanzieren sind. 7. In welcher Höhe wurden in den letzten fünf Jahren jeweils finanzielle Mittel bereitgestellt und reichen diese aus, um die geplanten 30 km Alleenpflanzungen pro Jahr durchzuführen ? 8. Wie positioniert sich die Landesregierung zur Einführung eines Alleenschutzfonds in Brandenburg? zu Fragen 7 und 8: Alleenpflanzungen werden grundsätzlich finanziell abgesichert. Die Einrichtung eines Alleenschutzfonds löst nicht das eigentliche Problem der zunehmend schwieriger werdenden Flächenverfügbarkeit und wird daher als nicht zielführend erachtet. 9. Was geschieht mit dem Holz gefällter Alleebäume? Welche Erlöse konnten mit dem Holz seit 2010 generiert werden und wo werden diese Gelder eingesetzt? zu Frage 9: Überwiegend werden Fällungen durch Fremddienstleister realisiert. Das Holz geht dabei in das Eigentum der Firma über. Durch diese Vorgehensweise können die Aufwendungen für einzelne Maßnahmen verringert werden. Das Holz von Bäumen, welche in Eigenleistung gefällt werden, wird durch den Landesbetrieb Straßenwesen veräußert. Die Erlöse aus den Holzverkäufen fließen in das Budget für den Betriebsdienst des LS und werden wieder zur Erbringung der Leistungen des Betriebsdienstes im LS eingesetzt. Die Landtag Brandenburg Drucksache 6/10802 - 3 - generierten Einnahmen der Jahre 2010 bis 2018 sind aus der untenstehenden Tabelle ersichtlich . Erlöse aus Holzverkäufen 2010 - 2018 (T€) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Ø 2010 - 2018 19 27 56 48 56 54 45 41 31 42 10. Werden bei der Pflanzung nur heimische Baumarten verwendet? Falls nein, aus welchen Gründen geschieht dies und wann werden welche Arten verwendet? zu Frage 10: In der freien Landschaft (außerorts) werden nur heimische Baumarten verwendet . In-nerorts werden in Einzelfällen auch andere Arten verwendet, um z.B. der jeweiligen Bodensituation, den räumlichen Gegebenheiten oder auch der architektonischen Wirkung gerecht zu werden. Die Entscheidung erfolgt jeweils im Einzelfall. Prävention von Baumschäden / Verkehrssicherheit 11. Welche ökologischen Alternativen zum Salzstreuen gibt es? zu Frage 11: Ökologische Alternativen, welche den Anforderungen des Winterdienstes auf Landes- und Bundesstraßen bzw. auf Autobahnen genügen, sind gegenwärtig nicht verfügbar . So ist bspw. das Ausbringen von abstumpfenden Streustoffen, wie z.B. in Form von Splitt oder Sand, lediglich bei geringer Verkehrsbelegung und niedrigen Geschwindigkeiten unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit sinnvoll und weist im Vergleich zur Nutzung von Feuchtsalz ebenso eine schlechtere Ökobilanz auf. Andere Taustoffe, wie z.B. Taustoffe auf Alkoholbasis oder technischer Harnstoff, werden nach Untersuchungen durch die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen als sehr teuer, feuerbzw . wassergefährlich oder als nicht leistungsstark deklariert. 12. Die Stadt Kopenhagen setzt seit Jahren Kaliumformiat ein, was sich dadurch auszeichnet , keine Auswirkungen auf das angrenzende Straßengrün zu haben. Wie steht die Landesregierung zu der Möglichkeit, von Tausalz auf Kaliumformiat umzusteigen? zu Frage 12: Derzeit wird aus Wirtschaftlichkeitsgründen keine Möglichkeit zum Umstieg gesehen. Es wäre mit weitreichenden Ausgaben für die Umrüstung der Autobahn- und Straßenmeistereien zu rechnen. 13. Werden die Straßen im Winterdienst auch intensiv mechanisch beräumt (Schwarzräumen )? Falls nein, warum nicht? zu Frage 13: Sofern die mechanische Beräumung möglich ist und nicht zu Schäden im Straßenbereich führt, wird diese auch vorgenommen. Jedoch ist die Gewährleistung der Verkehrssicherheit bei einem vollumfänglichen Verzicht auf Auftaustoffe nicht möglich. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10802 - 4 - 14. Über welche Qualifizierung verfügen die Mitarbeiter der Straßenbauverwaltung und der Straßenmeistereien, um die Pflegemaßnahmen an den Bäumen durchzuführen? zu Frage 14: Die Durchführung von Pflegemaßnahmen an Bäumen ist integraler Bestandteil der Ausbildung zum Straßenwärter. Ferner absolvieren die mit der Baumkontrolle befassten Streckenwarte eine Weiterbildung zum zertifizierten Baumkontrolleur. 15. Wann werden Leitschutzplanken an Alleen gebaut und sind diese Kriterien derzeit erfüllt ? zu Frage 15: Gemäß RPS 2009 ist die Notwendigkeit von Schutzeinrichtungen am äußeren Fahrbahnrand zu prüfen, wenn sich Gefahrenstellen innerhalb eines kritischen Abstands zur Straße befinden. Der kritische Abstand zwischen Fahrbahnkante und Hindernis wird bei höhengleicher Lage und bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 80 - 100 km/h mit 7,5 m festgelegt. Dieser Abstand verringert sich auf 4,5 m bei einer Geschwindigkeit von 60 bis 70 km/h. Bereits vorhandene Hindernisse mit einem Abstand von weniger als 4,50 m zum Fahrbahnrand sind mit entsprechenden Fahrzeugrückhaltesystemen auszustatten . Dazu zählen auch Alleebäume. Gesonderte Regelungen für Alleen existieren nicht. 16. Rehe werden besonders von frisch gemähten Flächen unterhalb der Baumkronen angezogen , um dort zu äsen. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, käme eine seltenere Mahd am Fahrbahnrand in Frage. Zudem würden die dadurch entstehenden Blumenwiesen einen immensen Teil zum Artenschutz für Wildbienen, Schmetterlinge und weiteren Insekten beitragen sowie die Kosten für die Mahd sinken. Wann und wie oft werden die Flächen gemäht und wo ist dies geregelt? zu Frage 16: Die Grasmahd im Bereich der Bankette bzw. Seitenstreifen erfolgt je nach Bedarf jährlich 2-3-mal nach Vorgabe der entsprechenden Regelwerke für den Straßenbetriebsdienst . Die Mäharbeiten werden in der Regel in der Zeit von Mai bis Oktober durchgeführt . Die Arbeiten werden dabei hinsichtlich der Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße zeitlich entsprechend eingeordnet. 17. In welcher Höhe könnten Kosten eingespart werden, wenn man die Anzahl der Mahden auf zweimal jährlich verringert? zu Frage 17: Die Notwendigkeit zur Durchführung von Mäharbeiten ist stets nach der jeweiligen Wachstumsintensität und unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit zu beurteilen. Die Möglichkeit einer Einsparung besteht nur theoretisch. Eine deutliche Verringerung der Kosten im Vergleich zum derzeitigen Vorgehen ist nicht zu erwarten, da Personal und Maschinen ohnehin vorgehalten werden müssen. 18. Ist die ZTV Baumpflege aktuell Bestandteil aller Ausschreibungen in der Baumpflege an Alleebäumen an Landesstraßen? zu Frage 18: Ja. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10802 - 5 - 19. Welche Konzepte und Kapazitäten hat die Landesregierung, um in Dürrejahren Alleebäume zu wässern, um sie vor dem Vertrocknen zu bewahren? zu Frage 19: In den ersten fünf Jahren nach der Anpflanzung der Bäume wird die Bewässerung im Rahmen der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, die durch die pflanzende Firma erfolgt, grundsätzlich gewährleistet. Danach erfolgt die Bewässerung bei den jüngeren Bestandsbäumen teilweise über Eigenleistung und teilweise über Fremdleistungen. 20. Hält die Landesregierung es für sinnvoll, die Fertigstellungspflege nach einer Pflanzung von drei auf fünf Jahre zu verlängern? zu Frage 20: In der Regel wird mit der Pflanzung von Straßenbäumen eine 5-jährige Pflege (1 Jahr Fertigstellungs- und 4 Jahre Entwicklungspflege) beauftragt.