Landtag Brandenburg Drucksache 6/10803 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.03.2019 / Ausgegeben: 11.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4241 des Abgeordneten Jan-Ulrich Weiß (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10486 Wenn der Name in die Irre führt Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Wie in der Drucksache 6/10423 angefragt, stand die Demonstration am 03.12.2018 in Templin in einem Licht, welches einen faden Beigeschmack verstrahlte. Für den 25.02.2019 ist nunmehr aufgerufen worden, abermals in Templin an einer Demonstration mit dem Thema „Wir sind das Volk! Sozialabbau stoppen- Zukunft gestalten“ teilzunehmen. Um schon im Vorfeld klar Stellung zu nehmen und bewusst aufzuklären gilt es die Bevölkerung zu informieren, damit diese nicht blindlinks ins Verderben rennt. 1. Welche Erkenntnisse liegen die Landesregierung und den untergeordneten Behörden über den Anmelder, der die Demonstration Thema „Wir sind das Volk! Sozialabbau stoppen - Zukunft gestalten“, am 25.02.2019, in 17268 Templin anmeldete zu dessen Zugehörigkeit zu politischen Organisationen vor? zu Frage 1: Es handelt sich um einen Sachverhalt mit starkem lokalem Bezug. Durch die nach der Geschäftsordnung des Landtages vorgesehene Veröffentlichung der Daten wären diese unschwer der handelnden Person zuzuordnen: Mit Blick auf § 24 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG) in Verbindung mit Artikel 9 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) genießen diese höchst sensiblen Daten besonderen Schutz. Eine Auskunftserteilung ist der Landesregierung im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht möglich. 2. Welche Erkenntnisse liegen die Landesregierung und den untergeordneten Behörden über den Anmelder, der die Demonstration Thema „Wir sind das Volk! Sozialabbau stoppen - Zukunft gestalten“, am 25.02.2019, in 17268 Templin anmeldete zu dessen persönlichem Umfeld aus politischen Organisationen vor? zu Frage 2: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zum persönlichen Umfeld des Anmelders aus politischen Organisationen vor. 3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, welche politischen Parteien und Organisationen den Anmelder unterstützen? Wenn ja, bitte nach Zugehörigkeit und Form der Unterstützung (finanziell, organisatorisch) auflisten.)? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10803 - 2 - zu Frage 3: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Unterstützung des Anmelders durch politische Organisationen vor. 4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung beziehungsweise der Polizei, insbesondere zur Mobilisierung durch rechtsextreme Gruppierungen, im Vorfeld der Demonstration vor? zu Frage 4: Der Termin für die Demonstration wird allgemein über verschiedene Medien wie WhatsApp, Facebook und Twitter verbreitet. 5. Werden der Demonstration bei der Anmeldung behördliche Auflagen erteilt und wenn ja, welche? zu Frage 5: Es werden keine Auflagen erteilt. 6. Liegen der Landesregierung gesicherte Erkenntnisse darüber vor, ob der „3. Weg“ diese Demonstration aktiv oder passiv unterstützt? 7. Liegen der Landesregierung gesicherte Erkenntnisse darüber vor, ob die NPD diese Demonstration aktiv oder passiv unterstützt? zu den Fragen 6 und 7: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Weitergehende Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor.