Landtag Brandenburg Drucksache 6/10804 6. Wahlperiode Eingegangen: 05.03.2019 / Ausgegeben: 11.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4252 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10522 Neue Verwaltungsvorschrift zur Schulnotenvergabe Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Änderung einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift zur Regelung der Schulnotenvergabe im Fach Deutsch der 3. und 4. Jahrgangsstufe an den Brandenburger Grundschulen, wurde am 17. Januar 2019 unterschrieben sowie am 23. Januar als gültig veröffentlicht. Die Vorschrift sorgte an Brandenburger Grundschulen für erhebliche Verunsicherungen. Sie betrifft dabei die Zusammensetzung der Halbjahresendnote aus neuerdings fünf statt drei Kompetenzbereichen des Faches Deutsch. Damit wären, nach Aussagen des Pädagogenverbandes, die Halbjahreszeugnisse, wie sie am 1. Februar 2019 an den Grundschulen in Brandenburg herausgegeben wurden, anfechtbar . Vorbemerkung der Landesregierung: Die Regelungen über die Leistungsbewertung und die Zusammensetzung der Halbjahresnote im Fach Deutsch in den Jahrgangsstufen 3 und 4 auf dem Zeugnis zum Schulhalbjahr finden sich in den §§ 57 und 58 des Brandenburgischen Schulgesetzes, in § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 2 Satz 1 und 2 der Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (Grundschulverordnung - GV) und gemäß Nummer 1 Absatz 1 Satz 1 VV-Leistungsbewertung aus den Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburg (VV-Leistungsbewertung) insbesondere Nummer 5 Absatz 1 bis 4 (Bildung abschließender Leistungsbewertungen) und Nummer 6 Absatz 3 Satz 2 (Bewertungsformen) VV-Leistungsbewertung. Die Curricula und die fünf Kompetenzbereiche im Fach Deutsch entstammen dem Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 vom 1. August 2017 aus der Anlage 1 zu den Verwaltungsvorschriften über Rahmenlehrpläne und andere curriculare Materialien an Schulen des Landes Brandenburg (VV-Rahmenlehrplan und curriculare Materialien – VVRLPcM) in Teil C, Deutsch, Nummer 1.2 „Fachbezogene Kompetenzen“, Seite 4 bis 6. Die am 1. August 2018 in Kraft getretene Regelung in § 11 Absatz 2 Satz 2 Grundschulverordnung hat in Umsetzung dieser Inhalte verbindlich und ebenso ausdrücklich vorgegeben, dass die Kompetenzbereiche im Fach Deutsch auf dem Zeugnis auszuweisen sind: „(2) In den Jahrgangsstufen 3 und 4 erhalten die Schülerinnen und Schüler Zeugnisse in Form von Noten. Die Kompetenzbereiche im Fach Deutsch sind auf dem Zeugnis auszuweisen .“ Die Einführung der fünf Kompetenzbereiche im Fach Deutsch in den Jahrgangsstufen 3 und 4 in den Unterricht und in die Leistungsbewertung erfolgte nicht durch die VV- Zeugnisse. Die VV-Zeugnisse bilden - in Umsetzung dieser rechtlichen Vorgaben - die fünf Landtag Brandenburg Drucksache 6/10804 - 2 - Kompetenzbereiche auf einem Zeugnisformular ab und treffen in erster Linie Vorgaben über die formelle Ausgestaltung von Zeugnisformularen. Frage 1: Wie viele Klagen wurden bisher gegen die Halbjahreszeugnisse vom 01.02.2019 in Brandenburg eingereicht? Frage 2: An welchen Schulen im Land Brandenburg wurden bisher Klagen eingereicht? Zu den Fragen 1 und 2: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind der Landesregierung keine anhängigen Klagen gegen die Schulhalbjahreszeugnisse der Jahrgangsstufen 3 und 4 bekannt. Frage 3: Welche Gründe liegen der Landesregierung vor, die erklären, weshalb die Gültigkeit der neuen Verwaltungsvorschrift ausgerechnet anderthalb Wochen vor Halbjahresende eintrat? Zu Frage 3: Die Änderung der VV-Zeugnisse setzt eine umfassende Beteiligung aller Organisationseinheiten des für Schule zuständigen Ministeriums voraus und kann erst dann vorgenommen werden, wenn die zu Grunde liegenden Bildungsgangverordnungen zum neuen Schuljahr in Kraft gesetzt wurden, da diese die Rechtsgrundlage für die Zeugnisinhalte bilden. Mit der aktuellen Änderung der VV-Zeugnisse, die in einem engen Zeitrahmen erstellt, abgestimmt und schlussgezeichnet wurde, sind insgesamt 25 Zeugnisformulare z. B. aus den Bildungsgängen der Grundschule, gymnasialen Oberstufe, Berufsschule , Berufsfachschule, Fachschule und Förderschule neu gefasst worden. Zudem wurden im laufenden Verfahren noch weitere Änderungsnotwendigkeiten und -hinweise in den Änderungsverwaltungsvorschriften berücksichtigt und umgesetzt.