Landtag Brandenburg Drucksache 6/10807 6. Wahlperiode Eingegangen: 05.03.2019 / Ausgegeben: 11.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4259 des Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10529 Ausstehende Fördermittelzuteilung für den Kita- und Schulausbau der Gemeinde Niedergörsdorf Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Gemeinde Niedergörsdorf erhielt für das Jahr 2018 vom Land Brandenburg positive Fördermittelbescheide zu verschiedenen Bauvorhaben und Entwicklungsprojekten an Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen vor Ort. Aufgrund der positiven Bescheide setzte die Gemeinde die Bauvorhaben in Vorleistung um. Trotz Mittelabforderungen für die Projekte wurde der Gemeinde seitens der ILB bisher das zugesprochene Fördergeld nicht zugewiesen. Dies führte dazu, dass die Gemeinde, aufgrund der Bau- und Entwicklungsprojekte an den Schulen und Kitas, das Haushaltsjahr 2018 mit einem Kassenkredit in Höhe von etwa einer halben Million Euro abschließen musste. Frage 1: Sind der Landesregierung die Gründe für den Verzug von Fördermittelzahlungen für den Kita- und Schulausbau der Gemeinde Niedergörsdorf bekannt? Wenn ja, welche Gründe liegen dafür vor? Zu Frage 1: Der Verzug von Fördermittelzahlungen für den Kita- und Schulausbau begründet sich im fehlenden Nachweis der Gesamtfinanzierung durch die Gemeinde Niedergörsdorf gegenüber der Investitionsbank Brandenburg (ILB). Des Weiteren begründen die durch die Gemeinde gestellten Anträge auf Erhöhung der Zuwendung nach Mittelabruf sowie die Notwendigkeit zur gründlichen Prüfung der Einhaltung von Vergabebestimmungen vor Mittelauszahlung durch die ILB einen Verzug von Fördermittelzahlungen. Detaillierte Ausführungen hierzu sind den Antworten zu den Fragen 2 bis 4 zu entnehmen. Frage 2: Die bewilligten Mittel des Landes Brandenburg zum Anbau von Klassenräumen an der Grundschule Thomas Müntzer in Niedergörsdorf OT Blönsdorf wurden in einer ersten Mittelabforderung vom 05.05.2018 in Höhe von 136.490,39€ und einer zweiten Mittelabforderung vom 19.10.2018 in Höhe von 175.674,42€ bei der ILB durch die Gemeinde angefordert. Welche Gründe liegen vor, die der Mittelabforderung der Gemeinde in diesem Fall widersprechen? Wenn keine Gründe vorliegen, wann kann die Gemeinde mit dem Eingang der bewilligten Fördermittel rechnen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10807 - 2 - Zu Frage 2: Ca. 4 Wochen nach dem ersten Mittelabruf bei der ILB stellte die Gemeinde Niedergörsdorf einen Antrag auf Erhöhung der Zuwendung wegen gestiegener Gesamtkosten . Da eine Erhöhung aufgrund des im KIP-Programm (hier: Bildungsinfrastruktur) nur begrenzt zur Verfügung stehenden Bewilligungskontingents abgelehnt werden musste, forderte die ILB am 27.07.2018 einen aktualisierten Kosten- und Finanzierungsplan sowie einen neuen Nachweis der Gesamtfinanzierung (Haushaltsnachweis) an. Diese Unterlagen lagen auch bei Eingang des zweiten Mittelabrufs am 24.10.2018 noch nicht vor, sodass auch diese Mittel noch nicht ausgezahlt werden konnten. Nach mehrmaliger Nachfrage bei der Gemeinde wurden die entsprechenden Unterlagen mit Schreiben vom 23.01.2019 eingereicht. Der entsprechende Änderungsbescheid wurde mit Datum vom 01.02.2019 erlassen. Nach Erlangung der Bestandskraft werden die Mittel für den ersten Mittelabruf ausgezahlt (voraussichtlich 8. KW). Die Mittel für den zweiten Mittelabruf können erst ausgezahlt werden, wenn die neu hinzugekommenen Auftragsvergaben geprüft wurden (voraussichtlich 13. KW). Frage 3: Die bewilligten Mittel des Landes Brandenburg zum Ausbau des Sportplatzes an der Grundschule Thomas Müntzer in Niedergörsdorf OT Blönsdorf wurden in einer Mittelabforderung vom 09.11.2018 in Höhe von 58.842,59€ bei der ILB durch die Gemeinde angefordert . Welche Gründe liegen vor, die der Mittelabforderung der Gemeinde in diesem Fall widersprechen? Wenn keine Gründe vorliegen, wann kann die Gemeinde mit dem Eingang der bewilligten Fördermittel rechnen? Zu Frage 3: Bei diesem Vorhaben wurde ebenfalls nach Mittelabruf seitens der Gemeinde Niedergörsdorf ein Antrag auf Erhöhung der Zuwendung im November 2018 gestellt. Ein entsprechender Änderungsbescheid kann voraussichtlich in der 10. KW erstellt werden. Die Mittel können im Anschluss ausgezahlt werden. Frage 4: Die bewilligten Mittel des Landes Brandenburg für einen Anbau an der Kindertagesstätte „Spielkiste“ Blönsdorf wurden in einer Mittelabforderung vom 30.08.2018 in Höhe von 73.308,81€ bei der ILB durch die Gemeinde angefordert. Welche Gründe liegen vor, die der Mittelabforderung der Gemeinde in diesem Fall widersprechen? Wenn keine Gründe vorliegen, wann kann die Gemeinde mit dem Eingang der bewilligten Fördermittel rechnen? Zu Frage 4: Für die dem Mittelabruf zugrundeliegenden Auftragsvergaben war die Einhaltung der Vergabebestimmungen vor Auszahlung zu prüfen. Die Prüfung ist abgeschlossen. Die Auszahlung erfolgt in der 8. KW. Frage 5: Die bewilligten Zuwendungen des MBJS für den Ausbau der digitalen Infrastruktur der Feuerwehr OT Altes Lager in Höhe von 2.400,-€ wurden von der Gemeinde Niedergörsdorf unter dem Aktenzeichen AZ: 25.10-79019-Dig-ö-18-14 am 29.10.2018 angefordert . Welche Gründe liegen vor, die der Mittelabforderung der Gemeinde in diesem Fall widersprechen? Wenn keine Gründe vorliegen, wann kann die Gemeinde mit dem Eingang der bewilligten Fördermittel rechnen? Zu Frage 5: Der Zuwendungsbescheid vom 29.10.2018 in Höhe von 2.400,00 Euro wurde der Gemeinde elektronisch und per Post am 21.11.2018 zugesandt. Die Rechtsbehelfsverzichtserklärung kam mit Posteingangsstempel vom 28.11.2018 im MBJS ohne Mittelanforderung an. Gemäß Bescheid musste die Mittelanforderung bis spätestens zum Landtag Brandenburg Drucksache 6/10807 - 3 - 14.12.2018 vorliegen, um die Auszahlung der Mittel noch im Haushaltsjahr 2018 zu tätigen . Am 17.12.2018 wurde die Gemeinde an die offene Auszahlung erinnert und eine Fristverlängerung bis zum 20.12.2018 gewährt. Die Gemeinde teilte am 18.12.2018 mit, dass aufgrund von Krankheit die Frist nicht eingehalten werden könne und die Mittelanforderung umgehend abgeschickt werde. Mehrere Versuche, die Gemeinde telefonisch zu erreichen, waren erfolglos, da die Gemeindeverwaltung geschlossen hatte. Die Mittelanforderung ging am 28.12.2018 ein und lag der zuständigen Bearbeiterin am 02.01.2019 vor. Eine Auszahlung war wegen des Jahresabschlusses am 28.12.2018 nicht mehr möglich . Frage 6: Die bewilligten Zuwendungen des MBJS für die Neugestaltung des Jugendraumes im OT Bochow in Höhe von 2.800,-€ wurden von der Gemeinde Niedergörsdorf unter dem Aktenzeichen AZ: 25.10-79019-JR-ö-18-39 am 30.10.18 angefordert. Welche Gründe liegen vor, die der Mittelabforderung der Gemeinde in diesem Fall widersprechen? Wenn keine Gründe vorliegen, wann kann die Gemeinde mit dem Eingang der bewilligten Fördermittel rechnen? Zu Frage 6: Der Zuwendungsbescheid, datiert vom 30.10.2018, in Höhe von 2.800,00 Euro wurde der Gemeinde Niedergörsdorf per Post am 28.11.2018 zugesandt. Der übrige Sachverhalt entspricht der Antwort zu Frage 5.