Landtag Brandenburg Drucksache 6/10808 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.03.2019 / Ausgegeben: 11.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4278 des Abgeordneten Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10573 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nummer 4129 - Musikfestival „Nation of Gondwana“ bei Grünefeld (Landkreis Havelland) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage Nummer 4129 teilte die Landesregierung andere Zahlen hinsichtlich der bei den Veranstaltungen in den Jahren 2016 und 2017 eingesetzten Polizeikräfte mit als in der Antwort zur ursprünglich Anfrage zu diesem Themenkomplex. Mittlerweile ist ein Neudruck der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nummer 3990 erfolgt (siehe Drucksache 6/9993 Neudruck). Dadurch drängen sich neue Fragen auf. Vorbemerkungen der Landesregierung: Bezüglich dieser Kleinen Anfrage vom 11.02.2019 ist festzustellen, dass zuvor das Ministerium des Innern und für Kommunales unter Bezugnahme auf die Kleine Anfrage Nr. 4129 mit Schreiben vom 08.01.2019 folgende Informationen an den anfragenden Abgeordneten Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) richtete: „Kleine Anfrage Nr. 4129 „Nachfrage zur Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 3990 – Musikfestival „Nation of Gondwana“ bei Grünefeld (Landkreis Havelland)“ Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3990 (Drs. 6/9993) Sehr geehrte Herren Abgeordnete, im Zuge der Erstellung des Antwortentwurfes der Kleinen Anfrage Nr. 4129 wurde folgender Umstand festgestellt. Aufgrund eines Büroversehens kam es zu einer Fehlerfassung in der Kleinen Anfrage Nr. 3990. Hier wurden abweichende Zahlen der Polizeieinsatzkräfte für die Veranstaltungen im Jahr 2016 und 2017 veröffentlicht. Die korrekten Kräftezahlen werden in der Kleinen Anfrage Nr. 4129 berichtigt und eine Korrektur der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3990 in die Wege geleitet. Für das Versehen bitte ich Sie um Entschuldigung.“ 1. Warum wurden in der ersten Antwort zu unserer Anfrage zum Musikfestival „Nation of Gondwana“ bei Grünefeld andere - offenbar falsche - Zahlen hinsichtlich der eingesetzten Polizeikräfte mitgeteilt? (Bitte begründen.) zu Frage 1: Wie bereits in den Vorbemerkungen der Landesregierung dargelegt und per Schreiben mitgeteilt, lag ein Büroversehen vor. Aufgrund eines Übermittlungsfehlers im Behördenzug wurde in der Beantwortung zur Kleinen Anfrage Nr. 3990 eine unzutreffende Landtag Brandenburg Drucksache 6/10808 - 2 - Anzahl an eingesetzten Polizeikräften vermeldet und in der Folge im Antwortentwurf aufgenommen . Soweit in der Fragestellung mit der Formulierung „offenbar“ der Eindruck entstanden sein könnte, dass die Korrektur durch einen Leser erst aus einem Vergleich verschiedener Zahlen selbst hätte geschlussfolgert werden müssen, ist festzustellen, dass in der Antwort zur Frage 2 der KA 4129 ausdrücklich auf die Korrektur hingewiesen wurde. Dort heißt es: „zu Frage 2: Abweichend von den in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 3990 bei Frage 8 vermeldeten Kräftezahlen zu den Jahren 2016 und 2017 waren Polizeikräfte wie folgt im Einsatz: […]“ Eine Richtigstellung in Form eines Neudrucks wurde daher seitens der Landesregierung veranlasst. Dies ist die übliche Praxis. 2. Muss davon ausgegangen werden, dass die Landesregierung auch schon vorher bei Anfragen, zu denen keine Nachfragen auf die erhaltene Antwort eingereicht wurden, falsche Zahlen oder Daten mitgeteilt hat, ohne den oder die Fragesteller darauf hinzuweisen ? zu Frage 2: Die Landesregierung beantwortet alle parlamentarischen Anfragen grundsätzlich unverzüglich nach bestem Wissen und vollständig und holt dabei alle notwendigen Informationen ein, die innerhalb der Antwortfrist in zumutbarer Weise zu erlangen sind. Sofern die Landesregierung bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen - auch im Nachgang - und losgelöst von etwaigen Nachfragen Fehler feststellen sollte, erfolgt ein Hinweis an den Fragesteller sowie eine Korrektur der Landtagsdrucksache. Auf obigen Praxisbezug zur Beantwortung der Frage 1 wird hingewiesen. 3. Falls die vorstehende Frage verneinend beantwortet wird, schließt sich die Frage an, warum es ausgeschlossen sein soll, dass in der Vergangenheit falsche Zahlen oder Daten bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen übermittelt wurden. (Bitte begründen.) zu Frage 3: Die Beantwortung parlamentarischer Anfragen erfolgt stets nach bestem Wissen und Gewissen. Hierbei besteht ein grundsätzliches Spannungsverhältnis zwischen der Dringlichkeit zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen einerseits und den internen hohen Qualitätsstandards andererseits, welches sich in absoluten Einzelfällen nicht vollständig auflösen lässt. Dass trotz diesem hohen Anspruch und entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der Vielzahl an zu bewältigenden Aufgaben vereinzelt Fehler passieren, dürfte nach Ansicht der Landesregierung dem Ausdruck der üblichen Fehlertoleranz menschlichen Handelns bzw. dem im Behördenzug menschlichen Zusammenwirkens geschuldet sein.