Landtag Brandenburg Drucksache 6/10810 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.03.2019 / Ausgegeben: 11.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4242 des Abgeordneten Jan-Ulrich Weiß (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10487 Fracking – Ist für gar nichts gut Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: 2015 kam das Thema auf, dass in Oberhavel Zehdenick Nord, Erdgaserkundungsbohrungen durchgeführt werden sollen. Damals wurde das Erkundungsgebiet mehr als halbiert und auf die Forderungen der Bevölkerung wurde zum Teil eingegangen. In Storkow hängt ein Banner, welches aussagt, dass man nicht nur gegen das Fracking ist, sondern generell gegen Erdgasbohrungen. Im Mai 2015 wurde durch die Landesregierung auf die die Kleine Anfrage 539 geantwortet (Drucksache 6/1518), dass: „Im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe des Landes Brandenburg werden sechs Verfahren in Bezug auf die Erkundung bzw. die Vorbereitung der Erkundung von Erdgas geführt.“ „Inwiefern Umweltschäden durch Fracking zu besorgen sein könnten, kann seitens der Landesregierung nicht allgemein beantwortet werden. Dies bedarf einer wissenschaftlichen Betrachtung im Einzelfall der Landesregierung “. Vorbemerkungen der Landesregierung: In den Vorbemerkungen des Fragestellers wird auf eine Kleine Anfrage Bezug genommen. Diese ist im vollständigen Wortlaut in der Parlamentsdokumentation des Landes Brandenburg verfügbar: https://www.parlamentsdokumentation .brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_1500/1518.pdf Entsprechend der Antwort der Landesregierung zu Frage 2 der zitierten Kleinen Anfrage ist der letzte Satz in den Vorbemerkungen des Fragestellers wie folgt zu korrigieren: „Dies bedarf einer wissenschaftlichen Betrachtung im Einzelfall.“ Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung, insbesondere dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe des Landes Brandenburg, in Bezug auf die ausgewerteten Ergebnisse aus den Erkundungsbohrungen aus dem Gebiet Zehdenick Nord vor? zu Frage 1: Im Erlaubnisfeld Zehdenick-Nord liegen 5 Bohrungen. Im näheren Umfeld des Erlaubnisfeldes befinden sich westlich und südwestlich zwei weitere Bohrungen. Alle Bohrungen sind in den 1970er Jahren niedergebracht worden. Ziel dieser Bohrungen war die Erkundung von Kohlenwasserstoffen. Die Auswertung der im Gebiet Zehdenick niedergebrachten Erkundungsbohrungen erfolgte in den Jahren 1974 bis 1978. Die Auswertung ergab seinerzeit, dass sich im Gebiet Zehdenick mit hoher Wahrscheinlichkeit eine konventionelle Erdgaslagerstätte befindet. In einem Tiefenbereich von ca. 4.200 bis 4.300 m Landtag Brandenburg Drucksache 6/10810 - 2 - sind erdgasführende Rotliegend-Sandsteine erbohrt worden. Der Methangehalt ist mit 10- 48 % erkundet worden. Vermutet werden ca. 20 bis 50 Mrd. m³ Erdgas. Eventuell ist ferner Erdöl im Staßfurtkarbonat anzutreffen. Die Ergebnisberichte über diese Arbeiten befinden sich in den Archiven des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR). Frage 2: Welche Informationen hat die Landesregierung, insbesondere das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe des Landes Brandenburg, bezüglich der anstehenden Erkundungs- und Erdgasbohrungen im Raum Storkow (Bitte auflisten nach ausführenden Firmen, Zweck der Bohrungen, Auftragsgebende Firmen, zu erwartende Ergebnisse.)? zu Frage 2: Die Landesregierung hat keine Informationen bezüglich anstehender Erkundungsbohrungen bzw. Erdgasbohrungen im Raum Storkow. Südlich der Stadt Storkow sind Erlaubnisfelder zur Erkundung von Kohlenwasserstoffen, ein Bergwerkseigentum und ein Bewilligungsfeld zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen jeweils nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gasen durch das LBGR vergeben worden . Nähere Informationen sind auf folgender Webseite zu finden: http://www.geo.brandenburg.de/lbgr/bergbau. Zu aktuellen Bohrvorhaben im Bewilligungsfeld Guhlen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4077 (LT-Drs. 6/10357) verwiesen. Zum Bergwerkseigentum Märkisch Buchholz hat das Unternehmen im April 2018 öffentlich bekannt gegeben, dass die Planungen zur Erdgasförderung nicht weiterverfolgt werden. Frage 3: Wurden durch die Landesregierung in der Antrags- und Genehmigungsphase zu den Bohrungen in Brandenburg die Anwohner angehört und gab es diesbezüglich Informationsveranstaltungen ? zu Frage 3: Das LBGR wirkt im Rahmen der Beratung, Auskunft und frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) darauf hin, dass Vorhabenträger öffentliche Informationsveranstaltungen zu Rohstofferkundungs- und Gewinnungsvorhaben , so auch bei Erdöl- und Erdgasvorhaben, durchführen. Im Rahmen der bergrechtlichen Genehmigungsverfahren haben die Anwohner über die sie vertretenden Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit der Stellungnahme. Im Rahmen der bergrechtlichen Genehmigungsverfahren werden die Träger öffentlicher Belange mit Ihrer Stellungnahme einbezogen. Informationsveranstaltungen sind im Vorfeld der seismischen Erkundung im Erlaubnisfeld Zehdenick-Nord sowie im Vorfeld der Bohraktivitäten im Bewilligungsfeld Guhlen durchgeführt worden. Eine umfangreiche Information für Anwohner zu laufenden Erkundungs- und Bohrvorhaben im Land Brandenburg wird damit als gesichert betrachtet. Frage 4: Wurden durch die Landesregierung bei der Bearbeitung der Anträge, im Genehmigungsverfahren , die zuständigen Umwelt- und Naturschutzbehörden intensiv einbezogen (Bitte auflisten welche Ämter und Gutachter bzw. Berater an den Genehmigungsverfahren mitgewirkt haben und welche Umweltauflagen erteilt wurden.)? zu Frage 4: Ja, die Umwelt- und Naturschutzbehörden werden im Rahmen der bergrechtlichen Genehmigungsverfahren bei anzunehmenden und zu regelnden Umweltwirkungen der beantragten Vorhaben einbezogen. Im Verfahren zum Hauptbetriebsplan „Erkundung einer Rotliegend Erdgaslagerstätte im Erlaubnisfeld Zehdenick-Nord“ wurden folgende naturschutzrelevante Behörden einbezogen: Landtag Brandenburg Drucksache 6/10810 - 3 - - Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr - Landesamt für Umwelt Brandenburg - Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung - Landesbetrieb Forst Brandenburg - Landrat Landkreis Oberhavel - Landrat Landkreis Uckermark - Stadtverwaltung Fürstenberg/Havel - Stadtverwaltung Lychen - Stadtverwaltung Templin - Stadtverwaltung Zehdenick - Amt Gransee Die Stellungnahmen der beteiligten Behörden wurden soweit erforderlich bei der Zulassung des Hauptbetriebsplans berücksichtigt. Frage 5: Wurde wie 2015 angekündigt eine Expertenkommission, welche sich explizit mit dem Thema Fracking in Brandenburg beschäftigt, gegründet? Wenn ja zu welchen Ergebnissen ist diese gelangt (Bitte unter Nennung der Treffen je Quartal seit April 2015, Art der Dokumentation der Arbeit und der Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Protokolle, Nennung der Mitglieder.)? zu Frage 5: Die durch die Bundesregierung einzusetzende Expertenkommission hat die Aufgabe, Erprobungsmaßnahmen gemäß § 13 a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wissenschaftlich zu begleiten, diese auszuwerten und hierzu zum Stand der Technik Erfahrungsberichte für den Deutschen Bundestag zu verfassen. Die konstituierende Sitzung der Expertenkommission Fracking soll voraussichtlich am 16.05.2019 stattfinden. Eine separate Expertenkommission für das Land Brandenburg war und ist nicht vorgesehen. Frage 6: Wurden durch die Landesregierung seit 2015, in diesem Zusammenhang bekanntgewordene negative Einflüsse, insbesondere auf mögliche Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durch die Kontamination von Grund- und Oberflächenwasser mit Frackfluiden bzw. den darin enthaltenen Additiven als Verursacher von Unfruchtbarkeit und Krebs, die 20- fachhöheren Methanemissionen während der ca. 2 jährigen Förderung und die Ertragsergebnisverschlechterung der Landwirtschaft, in den betroffenen Regionen berücksichtigt , indem die 2015 durch die Landesregierung angekündigten „wissenschaftlichen Betrachtungen im Einzelfall“ veranlasst und ausgewertet wurden? zu Frage 6: Im Land Brandenburg wurden seit 2015 keine Fracking-Maßnahmen durchgeführt . Die Landesregierung Brandenburg hat insofern derzeit auch keine Veranlassung für weitergehende wissenschaftliche Betrachtungen. Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 5 verwiesen. Frage 7: Hat die Brandenburger Landesregierung, anders als für die Lausitz im Vorfeld ein Konzept zur Regenerierung der betroffenen Landstriche erarbeitet und für deren Umsetzung durch die beauftragten Firmen vorab finanzielle Sicherheiten erhalten, die durch die Landesregierung nur zu diesem Zwecke verwaltet werden? Wenn ja, welche? zu Frage 7: Die Landesregierung erarbeitet keine Konzepte zur Rekultivierung bergbaulich Landtag Brandenburg Drucksache 6/10810 - 4 - in Anspruch genommener Flächen. Diese Aufgabe obliegt den Bergbautreibenden. Hinsichtlich der bisher durchgeführten Tätigkeiten im Erlaubnisfeld Zehdenick-Nord sind bisher keine Eingriffe in die Landschaft erfolgt, die eine Regenerierung der betroffenen Gebiete notwendig machen würden. Ein derartiges Konzept war bei Antragstellung daher nicht erforderlich. Unter Berücksichtigung der bergrechtlichen Voraussetzungen werden bei Tätigkeiten mit zu erwartenden Umwelteingriffen regelmäßig Sicherheitsleistungen durch das LBGR gefordert. Die Sicherheitsleistungen werden speziell zu dem Zweck verwaltet , dass im Falle einer Insolvenz der betroffenen Firma entstandene Bergschäden beseitigt bzw. eine Wiedernutzbarmachung der beanspruchten Flächen vorgenommen werden können. Frage 8: Was hat die Landesregierung zu den Erkundungsbohrungen in der Uckermark veranlasst? Welche gesicherten Erkenntnisse zu Erdgasvorkommen liegen ihr dazu vor (Durch wen wurden diese Erkenntnisse in welchem Zusammenhang gewonnen? Bitte auflisten nach Firmen, Instituten und den dazugehörigen Auftragsgebern.)? zu Frage 8: Die Landesregierung führt keine eigenen Erkundungsbohrungen in der Uckermark durch und hat auch keine Veranlassung dazu. Auch liegen der Landesregierung keine Kenntnisse über Erkundungsbohrungen in der Uckermark vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 9: Welche konkreten Vereinbarungen bestehen zwischen der Landesregierung mit der ausführenden belgischen Firma bei Erfolg bezüglich der dadurch entstehenden Arbeitsplätze in den betroffenen Regionen (Bitte Nennung der zu erwartenden neuen Arbeitsplätze je Region, nach Projekt unter Nennung der Berufsbezeichnung.)? zu Frage 9: Zwischen der Landesregierung und den Unternehmen der Erdöl- und Erdgasindustrie bestehen keine Vereinbarungen, die eine Erfolgspartizipation regeln. Eine Abgabenregelung für die Unternehmen ist mit der Brandenburgischen Förderabgabeverordnung (BbgFördAV) getroffen, soweit es sich nicht um aufrechterhaltene alte Rechte im Sinne der §§ 149 ff des Bundesberggesetzes handelt. Frage 10: Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Qualifikation der benötigten Arbeitskräfte in den betroffenen Regionen sicher zu stellen? Gibt es diesbezüglich bereits Erkenntnisse, ob und wie viele Brandenburger ggf. Umschulungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen benötigen? Wenn ja, welche? zu Frage 10: Maßnahmen zur Qualifizierung von geeignetem Personal, die in Vorhaben der Erdöl- und Erdgasindustrie tätig werden könnten oder die Bereitstellung einer ausreichenden Personalausstattung sind keine Aufgaben der Landesregierung. Frage 11: Welche konkreten Gründe haben die Landesregierung veranlasst, weder ein Brandenburger noch ein anderes innerdeutsches Unternehmen mit diesen Aufträgen zu betrauen? zu Frage 11: Bei der Erkundung und Gewinnung von Rohstoffen werden keine Unterneh- Landtag Brandenburg Drucksache 6/10810 - 5 - men durch die Landesregierung mit dieser Tätigkeit betraut. Frage 12: Werden oder wurden diese Bohrungen durch das Land Brandenburg mit Fördermitteln bezuschusst? Wenn ja, mit welchen und in welcher Höhe (bitte unter Nennung des Haushaltstitels und der beantragten und bewilligten Fördersumme.)? zu Frage 12: Sollte auf die laufenden Aktivitäten im Erlaubnisfeld Zehdenick-Nord abgezielt werden, wird darauf verwiesen, dass dort seismische Erkundungsarbeiten und keine Bohrungsarbeiten durchgeführt wurden. Diese Messungen sind bereits abgeschlossen. Weder für diese Messungen noch für Bohrarbeiten in vergleichbaren Projekten werden Fördermittel des Landes Brandenburg zur Verfügung gestellt. Frage 13: Welche Maßnahmen sind durch die Landesregierung für den Fall der erfolgreichen Erkundungsbohrungen in der Uckermark, bezüglich der Erdgasförderung, geplant und für wann? zu Frage 13: Genehmigungsrelevante Verfahrensschritte, die bis zur Aufnahme einer Erdgasförderung in der Uckermark zu erfolgen haben, sind gesetzlich geregelt. Die seismischen Erkundungsarbeiten im Erlaubnisfeld Zehdenick-Nord sind Teil der Explorationsphase , deren Ergebnisse vor der Planung weiterer Realisierungsphasen abzuwarten bleiben .