Landtag Brandenburg Drucksache 6/10812 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.03.2019 / Ausgegeben: 11.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4245 des Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10490 Personalsituation in den Gerichten des Landes Brandenburg 2018 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Gerichte bilden mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie den Verwaltungs-, Arbeits-, Familien-, Sozial- und Finanzgerichten einen der wichtigsten Personal- und Sachkörper des Landes. Die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Judikative im Land Brandenburg muss auch für die kommenden Jahre sichergestellt werden und stellt einen Arbeitsschwerpunkt dar. Insbesondere das letzte Jahr hat mit zahlreichen „Brandbriefen“ aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Generalstaatsanwaltschaft und der Verwaltungsgerichtsbarkeit eindrücklich vor Augen geführt, dass die momentane (Personal -) Situation an den Gerichten nicht mehr tragbar ist. Für die Gewährleistung dieser Aufgabe ist es notwendig, Engpässe und Problempunkte frühzeitig zu erkennen und diesen entgegenzuwirken. Frage 1: Wie viele Planstellen gab es im Jahr 2018 im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz im Land Brandenburg? zu Frage 1: Im Sinne einer vollständigen Übersicht über die Stellenanzahl wird die Anzahl der Planstellen und Stellen angegeben. Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg gab es im Jahr 2018 insgesamt 5.006 Planstellen und Stellen. Frage 2: Wie viele Personalstellen in Vollzeitäquivalenten (VZE) gab es im Jahr 2018 in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Familiengerichten sowie in der Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg? Wie viele davon waren tatsächlich besetzt? Welche Planstellen werden aufgrund von kw-Vermerken zu welchem Zeitpunkt wegfallen? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 2: In der nachfolgenden Übersicht sind die für die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg ausgebrachten Planstellen und Stellen (Spalte „Stellen 2018“) zum Stichtag 31. Dezember 2018 unter Berücksichtigung der im Haushaltsvollzug 2018 vorgenommenen Umsetzung von Stellen aus den Gerichtsbarkeiten zum Zentralen IT-Dienstleister der Justiz (ZenIT) ausgewiesen. Die Familiengerichte sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Eine gesonderte Erfassung der auf die Familiengerichte entfallenden Planstellen und Stellen wird nicht vorgenommen. Die tatsächliche Besetzung der Planstellen und Stellen zum Stichtag Landtag Brandenburg Drucksache 6/10812 - 2 - 31. Mai 2018 ist der Spalte „Ist 2018“ zu entnehmen. Der Stichtag 31. Mai 2018 folgt aus § 18 Abs. 2 Nr. 4 des Haushaltsgesetzes 2017/2018. Bei den ausgewiesenen kw-belasteten Stellen handelt es sich um solche, die bereits im Haushaltsplan 2017/2018 ausgebracht sind. Darüber hinaus sind bis zum 31. Dezember 2022 weitere 26 Stellen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und 4 Stellen in der Arbeitsgerichtsbarkeit einzusparen. Die Ausbringung der entsprechenden kw-Vermerke wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2021/2022 vorgenommen. Ordentliche Gerichtsbarkeit (Kapitel 04 040) Stellen 2018 davon kw 31.12.2018 davon kw 31.12.2025 Ist 2018 Gesamt 2.263 32 5 2.213,72 davon höherer Dienst (davon 484 Richterplanstellen und 11 sonstige Stellen des höheren Dienstes) 495 14 0 476,15 gehobener Dienst 512 10 5 500,26 mittlerer Dienst 1.103 8 0 1.087,31 einfacher Dienst 153 0 0 150,00 Verwaltungsgerichtsbarkeit (Kapitel 04 090) Stellen 2018 davon kw 31.12.2018 Ist 2018 Gesamt 175 1 160,13 davon höherer Dienst (Richterplanstellen) 90 0 83,01 gehobener Dienst 11 1 9,77 mittlerer Dienst 66 0 60,35 einfacher Dienst 8 0 7,00 Finanzgerichtsbarkeit (Kapitel 04 100) Stellen 2018 davon kw 31.12.2018 Ist 2018 Gesamt 88 0 87,08 davon höherer Dienst (davon 44 Richterplanstellen und 1 sonstige Stelle des höheren Dienstes) 45 0 44,50 gehobener Dienst 9 0 8,95 mittlerer Dienst 31 0 30,63 einfacher Dienst 3 0 3,00 Arbeitsgerichtsbarkeit (Kapitel 04 110) Stellen 2018 davon kw 31.12.2018 Ist 2018 Gesamt 83 2 94,40 davon höherer Dienst (Richterplanstellen) 25 0 36,00 gehobener Dienst 15 1 15,00 mittlerer Dienst 43 1 43,40 einfacher Dienst 0 0 0 Landtag Brandenburg Drucksache 6/10812 - 3 - Sozialgerichtsbarkeit (Kapitel 04 120) Stellen 2018 davon kw 31.12.2018 Ist 2018 Gesamt 186 3 165,17 davon höherer Dienst (Richterplanstellen) 77 3 68,33 gehobener Dienst 17 0 15,50 mittlerer Dienst 92 0 81,34 einfacher Dienst 0 0 0 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Kapitel 04 121) Stellen 2018 davon kw 31.12.2018 Ist 2018 Gesamt 119 0 109,21 davon höherer Dienst (davon 55 Richterplanstellen und 2 sonstige Stellen des höheren Dienstes) 57 0 52,90 gehobener Dienst 12 0 9,95 mittlerer Dienst 47 0 43,36 einfacher Dienst 3 0 3,00 Frage 3: Wie viele Planstellen in Vollzeitäquivalenz (VZE) waren für das Jahr 2018 in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Familiengerichten sowie in der Verwaltungs-, Sozial -, Arbeits- und Finanzgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg von Pebb§y errechnet? zu Frage 3: Nach der Personalbedarfsberechnung 2018 (PBB 2018) sind auf der Grundlage der Geschäftszahlen 2017 für die jeweiligen Gerichtsbarkeiten die in der nachstehenden Übersicht dargestellten Personalbedarfe errechnet worden. Die Familiengerichte gehören zur ordentlichen Gerichtbarkeit; eine gesonderte Personalbedarfsberechnung wird insoweit nicht vorgenommen. Die Berechnung der Personalbedarfe für die Fachgerichtsbarkeiten erfolgte nach dem neuen System der PEBB§Y-Fortschreibung 2016. Personalbedarf nach PBB 2018 in Arbeitskraftanteilen (AKA) (Geschäftszahlen 2017) Richterlicher Dienst Gehobener Dienst* Mittlerer und Schreibdienst Einfacher Dienst Ordentliche Gerichtsbarkeit 434,03 439,08 906,86 200,62 Arbeitsgerichtsbarkeit (ohne LAG) 20,93 10,56 33,71 0,00 Finanzgerichtsbarkeit 58,55 8,68 26,17 4,60 Sozialgerichtsbarkeit (einschl. LSG) 123,00 28,82 108,13 8,56 Verwaltungsgerichtsbarkeit (ohne OVG) 123,10 12,26 71,69 10,35 * einschl. sonstiger höherer Dienst Landtag Brandenburg Drucksache 6/10812 - 4 - Frage 4: Wie hoch war der Personalbedarf 2018, um sogenannte „Altbestände“ in den jeweiligen Gerichtsbarkeiten abzuarbeiten? (bitte tabellarische Darstellung, aufgeschlüsselt nach Gerichtsbarkeit, sowie Richter, höherer, gehobener, mittlerer und einfacher Dienst) zu Frage 4: Die Bearbeitung des üblichen Bestandes an Verfahren wird grundsätzlich in Pebb§y abgebildet. Ein darüberhinausgehender Personalbedarf für den Abbau von „Altbeständen “ ergibt sich bei besonders hohen Beständen wie jenen in der Sozialgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit. In diesen Gerichtsbarkeiten wurde der Personalbedarf für die Abarbeitung von „Altbeständen“ im Jahr 2018 wie folgt eingeschätzt (in Arbeitskraftanteilen ): Richter Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Einfacher Dienst Sozialgerichte 6 3 15 0 Verwaltungsgerichte 15 2 10 1 Frage 5: Welche konkreten Kriterien und welche Berechnungsmethode werden herangezogen , um einen - aufgrund von „Altbeständen“ und sonstigen Aufgaben, wie der Einführung der E-Akte - zusätzlich zu Pebb§y bestehenden Personalbedarf zu berechnen? zu Frage 5: Für die Bemessung des Personalbedarfs für Aufgaben, die nicht von Pebb§y abgebildet werden, gibt es keine für jede Aufgabe gleichermaßen verwendbare Berechnungsmethode . Bei der Bemessung des Personalbedarfs für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte wurde ein Rechenmodell zugrunde gelegt, das in einer bundesweiten Studie zum Personalmehrbedarf für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte vom 11. Mai 2015 entwickelt wurde. Es bemisst die erforderlichen Arbeiten in Abhängigkeit von der Zahl der betroffenen IT-Arbeitsplätze in Personentagen. Die in der Antwort zu Frage 4 genannten Bedarfe für den Abbau von Altbeständen in der Sozial- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit wurden nachfolgender Methode ermittelt: Ausgangspunkt ist, dass auch bei einem idealen Gerichtsbetrieb immer ein Grundbestand von Verfahren vorhanden ist. Die Verfahrensordnungen geben bestimmte Verfahrensschritte vor, wie zum Beispiel die Anhörung des Prozessgegners oder die Ermittlung von Tatsachen. Deshalb lassen sich Gerichtsverfahren grundsätzlich nicht am Tag ihres Eingangs erledigen mit der Folge, dass immer ein Bestand anlaufenden Verfahren vorhanden ist. In Gerichtsbarkeiten, in denen der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, erscheint ein Bestand normal, der der Verfahrensmenge entspricht, die innerhalb eines Jahres erledigt wird. Ziel des Bestandsabbaus ist deshalb die Reduktion der Bestände auf die Menge, die in einem Jahr erledigt werden kann. Teilt man die Zahl der danach abzubauenden Bestandsverfahren durch die Zahl der jährlichen Erledigungen je Richter im Bundesdurchschnitt, dann ergibt sich die Zahl der Richter, die rechnerisch benötigt würde, um die angestrebte Reduktion innerhalb eines Jahres zu erreichen. Es ist jedoch schon praktisch nicht möglich, eine so große Menge von zusätzlichem Personal für nur ein Jahr einzusetzen. Dafür fehlen sowohl eine entsprechende sofort einsetzbare Personalreserve als auch die räumliche und technische Ausstattung. Praktisch durchführbar erscheint ein Bestandsabbau innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren. Damit reduziert sich die Zahl der für den Bestandsabbau in diesen drei Jahren rechnerisch benötigten Richter um zwei Drittel. Diese Zahlen sind in der Antwort auf Frage 4 als Personalbedarf im richterlichen Dienst genannt. Der Bedarf an nichtrichterlichem Personal errechnet sich anhand des nach Pebb§y ermittelten Verhältnisses der Personalbedarfe in den jeweiligen Landtag Brandenburg Drucksache 6/10812 - 5 - Diensten zu dem Personalbedarf im richterlichen Dienst. So ergab die Personalbedarfsberechnung nach Pebb§y für 2018, dass je richterlichem Arbeitskraftanteil in der Verwaltungsgerichtsbarkeit 0,1 Arbeitskraftanteile im gehobenen Dienst, 0,66 Arbeitskraftanteile im mittleren Dienst und 0,09 Arbeitskraftanteile im einfachen Dienst benötigt werden. Nach diesem Verhältnis sind die in Frage 4 angegebenen Bedarfe im nichtrichterlichen Dienst bemessen worden. Frage 6: Wie viele der Personalstellen entfielen im Jahr 2018 in der jeweiligen Gerichtsbarkeit und im Ministerium auf Richterinnen und Richter, auf Personal im höheren, im gehobenen , im mittleren und im einfachen Dienst sowie auf die Raumpflegekräfte und sonstige Lohnempfänger und Personal in Ausbildung? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 6: In der jeweiligen Gerichtsbarkeit und im Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg entfielen im Jahr 2018 auf die einzelnen Dienste nachfolgende Planstellen und Stellen: a) Gerichtsbarkeiten Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2. verwiesen. b) Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz - Kapitel 04 010 - Gesamt: 204 Planstellen und Stellen davon: - höherer Dienst: 98 Planstellen und Stellen - gehobener Dienst: 66 Planstellen und Stellen - mittlerer Dienst: 40 Planstellen und Stellen. c) Raumpflegekräfte Stellen für Raumpflegekräfte sind im Einzelplan 04 nicht ausgebracht. d) Personal in Ausbildung (Stand 31.12.2018) Ordentliche Gerichtsbarkeit - Kapitel 04 040 - Gesamt: 455 Stellen davon: - höherer Dienst: 340 Referendare - gehobener Dienst: 50 Rechtspflegeranwärter - mittlerer Dienst: 65 Auszubildende Justizfachangestellte. Frage 7: Wie viele (Plan-)Stellen in Vollzeitäquivalenten wurden im Jahr 2018 zum Zentralen IT-Dienstleister der Justiz (ZenIT) umgesetzt? (bitte aufschlüsseln nach Richtern sowie Personal im höheren, im gehobenen, im mittleren und im einfachen Dienst und aus welchem Geschäftsbereich sie umgesetzt wurden) zu Frage 7: An den Zentralen IT-Dienstleister der Justiz (ZenIT) wurden im Jahr 2018 insgesamt 7 Planstellen und Stellen wie nachfolgend aufgeführt umgesetzt: Anzahl Stelle Umsetzung von Kapitel / Titel Umsetzung nach Kapitel / Titel 1 A 12 04 040 / 422 10 04 130 / 422 10 2 A 11 04 040 / 422 11 04 130 / 422 10 1 A 11 04 121 / 422 10 04 130 / 422 10 1 A 9 gD 04 040 / 422 10 04 130 / 422 10 Landtag Brandenburg Drucksache 6/10812 - 6 - 1 A 9 mD 04 050 / 422 10 04 130 / 422 10 1 E 8 04 120 / 428 10 04 130 / 428 10 Frage 8: Wurden die sich aus der Umsetzung ergebende fehlende Arbeitskraft in den bisherigen Geschäftsbereichen durch Neueinstellungen ausgeglichen? zu Frage 8: Mit der Umsetzung der Planstellen und Stellen gehen auch die Aufgaben aus den bisherigen Geschäftsbereichen an den ZenIT über. Es bedarf daher keiner Neueinstellungen . Frage 9: Wie stellen sich die Zahlen der (voraussichtlichen) Altersabgänge und sonstigen Fluktuation in den Jahren 2018 bis 2050 im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz, in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Familiengerichten sowie in der Verwaltungs -, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg dar? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 9: Auf die als Anlage 1 beigefügte Tabelle wird verwiesen. Die Angaben für die Jahre 2019 bis einschließlich 2030 haben lediglich prognostischen Charakter und beruhen auf einer Erhebung zum Stand 1. Januar 2018. Aktuellere Erhebungen liegen nicht vor. Durch die Möglichkeit des vorzeitigen Ruhestandseintritts im Beamtenbereich gemäß § 46 LBG (bei Richterinnen und Richtern § 3 Abs. 3 BbgRiG) bzw. der Rente ab dem 63. Lebensjahr für langjährig versichert Beschäftigte sind - konkret nicht vorhersehbare - Verschiebungen zu erwarten. Die nicht altersbedingte Fluktuation kann nur geschätzt werden und wurde für die Jahre ab 2019 mit ca. 1 % angenommen. Die Familiengerichte gehören - wie bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 14 (Drs. 6/129, zu Frage 6), 1441 (Drs. 6/3460, zu Frage 5), 2525 (Drs. 6/6167, zu Frage 5) und 3697 (Drs. 6/9110, zu Frage 5) ausgeführt - zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und werden nicht gesondert statistisch ausgewiesen. Prognostische Angaben zu den Altersabgängen für den Zeitraum ab 2030 liegen nicht vor und wären im Hinblick auf die bis zum Jahr 2050 erbetenen Daten auch nicht realistisch darstellbar. Frage 10: Wie stellt sich die Personalbedarfs- und Personaleinstellungsplanung von 2019 bis zum Ende des Jahres 2025 dar? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 10: Nach der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2019/2020 kann im laufenden Haushaltsjahr eine höhere Zahl an Einstellungsmöglichkeiten als noch in den Vorjahren zur (Nach-) Besetzung freier und freiwerdender Stellen für den Geschäftsbereich eröffnet werden. Die von der Landesregierung beschlossene Personalbedarfsplanung 2022 sieht für den Justizbereich deutlich weniger Einsparvorgaben als ursprünglich vorgesehen vor, so dass die Realisierung von Einstellungskorridoren auch in den nächsten Jahren sichergestellt werden kann. Die Anzahl der externen Einstellungsmöglichkeiten wird jährlich nach Erhebung der aktuellen Personal-situation zum 1. Januar und unter Berücksichtigung der jeweils im Haushalt zur Verfügung stehenden Planstellen und Stellen, der haushaltsrechtlichen Vorgaben und der aktuellen Personalbedarfsplanung ermittelt. Da eine große Zahl von Beschäftigten in der Justiz altersbedingt ausscheidet, sind jährlich Neueinstellungen dringend geboten und beabsichtigt. Zielsetzung wird daher auch in den nächsten Jahren sein, alle zur Verfügung stehenden Stellen unbefristet zu besetzen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10812 - 7 - Frage 11: Wie hoch sind der Altersdurchschnitt, der Krankenstand sowie die Anzahl von Überstunden des Personals in der jeweiligen Gerichtsbarkeit und im Ministerium im Jahr 2018? (Bitte eine tabellarische Darstellung und auch aufgeschlüsselt nach Richtern sowie Personal im höheren, im gehobenen, im mittleren und im einfachen Dienst) zu Frage 11: Altersdurchschnitt Der Altersdurchschnitt des Personals ergibt sich aus nachstehender Übersicht zum Stichtag 31. Dezember 2018. Richter/innen Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Einfacher Dienst Ministerium - 51,05 51,29 50,00 - Ordentliche Gerichtsbarkeit 52,50 55,50 46,60 48,10 49,60 Sozialgerichte (inkl. LSG) 49,55 - 48,74 46,41 37,33 Finanzgericht 53,50 - 46,43 48,20 53,25 Arbeitsgerichte 56,10 - 51,70 50,90 - Verwaltungsgerichte 48,10 - 50,16 45,80 47,76 Krankenstand Bezüglich des Krankenstands wird auf die nachfolgend dargestellten - bereits im Vorjahr übermittelten Daten - verwiesen (Stichtag 31. Dezember 2017). Für den richterlichen Bereich beruhen die Daten auf der bundeseinheitlich geführten Abwesenheitsstatistik, die allein Fehlzeiten an Arbeitstagen (AT) erfasst. Grundlage für die Daten der nichtrichterlichen Bediensteten ist die jährlich erhobene Fehlzeitenstatistik der Landesverwaltung. In ihr werden die Gesamtzahl der Fehltage (Krankheit/Kur) erfasst, wobei auch die Wochenenden und Feiertage während der Abwesenheit als Krankentage (KT) erfasst werden. Richter/innen Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Einfacher Dienst Anzahl Fehlzeiten (AT) Anzahl Fehlzeiten (KT) Anzahl Fehlzeiten (KT) Anzahl Fehlzeiten (KT) Anzahl Fehlzeiten (KT) Ministerium 0 0 107 2161 64 1697 63 2102,5 0 0 Ordentliche Gerichtsbarkeit 492 7.475 7 152 608 15.328 1120 35.855 206 7702 Sozialgerichte (inkl. LSG) 122 1.413 0 0 26 631 132 4856 9 220 Finanzgericht 44 319 0 0 7 106 32 1.446 4 20 Landtag Brandenburg Drucksache 6/10812 - 8 - Arbeitsgerichte 37 616 0 0 11 564 53 1.219 0 0 Verwaltungsgerichte 82 1.220 0 0 9 206 68 1812 12 229 Aktuelle Daten für das Jahr 2018 liegen dem Ministerium noch nicht vor. Überstunden Die nichtrichterlichen Bediensteten des Ressorts nutzen die arbeitszeitlichen Möglichkeiten im Rahmen der Gleitzeit. Dadurch erbrachte „Überstunden“ werden zu gegebener Zeit wieder durch Freizeit ausgeglichen. Eine Statistik zum Umfang der im Rahmen der Gleitzeit erbrachten Zeitguthaben wird nicht geführt. Für Richterinnen und Richter gilt die Arbeitszeitverordnung vom 16. September 2009 nicht. Frage 12: Wie viel Personal in der jeweiligen Gerichtsbarkeit und im Ministerium war im Jahr 2018 in der Altersstufe 20 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59 sowie 60 Jahre und älter? (Bitte eine tabellarische Darstellung und auch aufgeschlüsselt nach Richtern sowie Personal im höheren, im gehobenen, im mittleren und im einfachen Dienst) zu Frage 12: Die Aufschlüsselung des Personals in Altersstufen ergibt sich aus den nachstehenden Übersichten zum Stichtag 31. Dezember 2018, jeweils ohne befristet Beschäftigte und Abordnungen. Ungenauigkeiten beruhen auf Rundungen. Ministerium Ordentliche Gerichtsbarkeit Sozialgerichte MdJEV Gesamtzahl der Bediensteten Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % h.D. 79 0 0 8 10,1 23 29,1 35 44,3 13 16,5 g.D. 54 0 2 3,7 3 5,6 15 27,8 26 48,1 8 14,8 m.D. 52 0 2 3,8 10 19,2 8 15,4 20 38,5 12 23,1 e.D. 0 0 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Gesamt: 185 0 4 2,2 21 11,4 46 24,9 81 43,8 33 17,8 50 bis 59jährige über 59jährige unter 20jährige 20 bis 29jährige 30 bis 39jährige 40 bis 49jährige Ordentliche Gerichtsbarkeit Gesamtzahl der Bediensteten Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % h.D. 513 0 0,0 3 0,6 40 7,8 113 22,0 288 56,1 69 13,5 g.D. 607 0 0,0 23 3,8 88 14,5 286 47,1 150 24,7 60 9,9 m.D. 1070 3 0,3 43 4,0 101 9,4 411 38,4 378 35,3 134 12,5 e.D. 183 0 0,0 1 0,5 13 7,1 65 35,5 79 43,2 25 13,7 Gesamt: 2373 3 0,1 70 2,9 242 10,2 875 36,9 895 37,7 288 12,1 50 bis 59jährige über 59jährigeunter 20jährige20 bis 29jährige 30 bis 39jährige40 bis 49jährige Sozialgerichtsbarkeit incl. LSG Gesamtzahl der Bediensteten Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % h.D. 129 0 0,0 2 1,6 18 14,2 41 32,3 55 43,3 13 10,2 g.D. 26 0 0,0 0 0,0 4 15,4 6 23,1 14 53,8 2 7,7 m.D. 135 0 0,0 14 10,4 33 24,4 35 25,9 43 31,9 10 7,4 e.D. 8 0 0,0 0 0,0 2 0,3 4 0,5 2 0,3 0 0,0 Gesamt: 298 0 0,0 16 5,4 57 19,3 86 29,1 114 38,5 25 8,4 50 bis 59jährige über 59jährige unter 20jährige 20 bis 29jährige 30 bis 39jährige 40 bis 49jährige Landtag Brandenburg Drucksache 6/10812 - 9 - Finanzgericht Arbeitsgerichte Verwaltungsgerichte Frage 13: Wie viele Justizbeschäftigte waren 2018 bis zu drei, zwischen vier und 42 bzw. über 42 Kalendertage dauerhaft erkrankt? (bitte aufschlüsseln nach Gerichtsbarkeit und nach Richtern, sowie Personal im höheren, gehobenen, mittleren und einfachen Dienst) zu Frage 13: Bezüglich des Krankenstands wird auf die nachfolgend dargestellten - bereits im Vorjahr übermittelten - Daten verwiesen (Stichtag 31. Dezember 2017, siehe oben Antwort zu Frage 11). Aktuelle Daten für das Jahr 2018 liegen dem Ministerium noch nicht vor. Die Erkrankungszeiten der Richterinnen und Richter werden von der Fehlzeitenstatistik nicht erfasst. Deren Daten werden in der bundeseinheitlich geführten Abwesenheitsstatistik erhoben (siehe oben Antwort zu Frage 11). Eine über die in der Antwort zu Frage 11 hinausgehende Differenzierung hinsichtlich der jeweiligen Dauer der Abwesenheit ist insoweit nicht möglich. Ministerium Finanzgericht Gesamtzahl der Bediensteten Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % h.D. 44 0 0,0 0 0,0 1 2,3 9 20,5 28 63,6 6 13,6 g.D. 7 0 0,0 1 14,3 0 0,0 3 42,9 3 42,9 0 0,0 m.D. 32 0 0,0 0 0,0 5 15,6 12 37,5 13 40,6 2 6,3 e.D. 4 0 0,0 0 0,0 0 0,0 1 25,0 3 75,0 0 0,0 Gesamt: 87 0 0,0 1 1,1 6 6,9 25 28,7 47 54,0 8 9,2 50 bis 59jährige über 59jährige unter 20jährige 20 bis 29jährige 30 bis 39jährige 40 bis 49jährige Arbeitsgerichtsbarkeit ohne LAG Gesamtzahl der Bediensteten Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % h.D. 37 0 0,0 0 0,0 0 0,0 6 16,2 22 59,5 9 24,3 g.D. 10 0 0,0 0 0,0 1 10,0 4 40,0 4 40,0 1 10,0 m.D. 49 0 0,0 0 0,0 1 2,0 12 24,5 29 59,2 7 14,3 e.D. 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Gesamt: 96 0 0,0 0 0,0 2 2,1 22 22,9 55 57,3 17 17,7 50 bis 59jährige über 59jährige unter 20jährige 20 bis 29jährige 30 bis 39jährige 40 bis 49jährige Verwaltungsgerich te (ohne OVG) Gesamtzahl der Bediensteten Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % h.D. 89 0 0,0 2 2,2 17 19,1 16 18,0 42 47,2 12 13,5 g.D. 12 0 0,0 0 0,0 1 8,3 5 41,7 4 33,3 2 16,7 m.D. 66 0 0,0 4 6,1 15 22,7 17 25,8 21 31,8 9 13,6 e.D. 11 0 0,0 0 0,0 2 18,2 4 36,4 4 36,4 1 9,1 Gesamt: 178 0 0,0 6 3,4 35 19,7 42 23,6 71 39,9 24 13,5 50 bis 59jährige über 59jährige unter 20jährige 20 bis 29jährige 30 bis 39jährige 40 bis 49jährige Landtag Brandenburg Drucksache 6/10812 - 10 - Ordentliche Gerichtsbarkeit Sozialgerichte (einschließlich LSG) Finanzgericht A n za h l d er B es ch äf ti g te n Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen bis zu drei Kalendertagen Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen von 4 bis 42 Kalendertagen Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen über 42 Kalendertage Anzahl der Kalendertage bei Arbeitsunfällen Anzahl der Kalendertage bei Kuren Gesamtanzahl der Kalendertage einfacher Dienst bzw. vergleichbar 0 0 0 0 0 0 mittlerer Dienst bzw. vergleichbar 63 235 747 1120 1 0 2103 gehobener Dienst bzw. vergleichbar 64 316 506 825 7 43 1697 höherer Dienst bzw. vergleichbar 107 328 1099 722 12 0 2161 Insgesamt 234 879 2352 2667 20 43 5961 A n za h l d er B es ch äf ti g te n Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen bis zu drei Kalendertagen Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen von 4 bis 42 Kalendertagen Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen über 42 Kalendertage Anzahl der Kalendertage bei Arbeitsunfällen Anzahl der Kalendertage bei Kuren Gesamtanzahl der Kalendertage einfacher Dienst bzw. vergleichbar 206 434 4191 2909 74 94 7702 mittlerer Dienst bzw. vergleichbar 1120 2532 17686 14300 596 741 35855 gehobener Dienst bzw. vergleichbar 608 1440 7199 5934 363 392 15328 höherer Dienst bzw. vergleichbar 7 13 117 0 0 22 152 Insgesamt 1941 4419 29193 23143 1033 1249 59037 A n za h l d er B es ch äf ti g te n Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen bis zu drei Kalendertagen Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen von 4 bis 42 Kalendertagen Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen über 42 Kalendertage Anzahl der Kalendertage bei Arbeitsunfällen Anzahl der Kalendertage bei Kuren Gesamtanzahl der Kalendertage einfacher Dienst bzw. vergleichbar 9 34 130 45 11 0 220 mittlerer Dienst bzw. vergleichbar 132 332 2374 2022 32 96 4856 gehobener Dienst bzw. vergleichbar 26 84 256 273 0 18 631 höherer Dienst bzw. vergleichbar 0 0 0 0 0 0 0 Insgesamt 167 450 2760 2340 43 114 5707 Landtag Brandenburg Drucksache 6/10812 - 11 - Arbeitsgerichte Verwaltungsgerichte Frage 14: Wie viele ehrenamtliche Richter waren im Jahr 2018 in der jeweiligen Gerichtsbarkeit im Amt? (Bitte eine tabellarische Darstellung) A n za h l d er B es ch äf ti g te n Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen bis zu drei Kalendertagen Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen von 4 bis 42 Kalendertagen Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen über 42 Kalendertage Anzahl der Kalendertage bei Arbeitsunfällen Anzahl der Kalendertage bei Kuren Gesamtanzahl der Kalendertage einfacher Dienst bzw. vergleichbar 4 5 15 0 0 0 20 mittlerer Dienst bzw. vergleichbar 32 144 583 669 0 50 1446 gehobener Dienst bzw. vergleichbar 7 31 75 0 0 0 106 höherer Dienst bzw. vergleichbar 0 0 0 0 0 0 0 Insgesamt 43 180 673 669 0 50 1572 A n za h l d er B es ch äf ti g te n Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen bis zu drei Kalendertagen Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen von 4 bis 42 Kalendertagen Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen über 42 Kalendertage Anzahl der Kalendertage bei Arbeitsunfällen Anzahl der Kalendertage bei Kuren Gesamtanzahl der Kalendertage einfacher Dienst bzw. vergleichbar 0 0 0 0 0 0 0 mittlerer Dienst bzw. vergleichbar 53 93 905 221 0 0 1219 gehobener Dienst bzw. vergleichbar 11 20 102 413 0 29 564 höherer Dienst bzw. vergleichbar 0 0 0 0 0 0 0 Insgesamt 64 113 1007 634 0 29 1783 A n za h l d er B es ch äf ti g te n Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen bis zu drei Kalendertagen Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen von 4 bis 42 Kalendertagen Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen über 42 Kalendertage Anzahl der Kalendertage bei Arbeitsunfällen Anzahl der Kalendertage bei Kuren Gesamtanzahl der Kalendertage einfacher Dienst bzw. vergleichbar 12 25 136 68 0 0 229 mittlerer Dienst bzw. vergleichbar 68 242 1068 502 0 0 1812 gehobener Dienst bzw. vergleichbar 9 25 120 61 0 0 206 höherer Dienst bzw. vergleichbar 0 0 0 0 0 0 0 Insgesamt 89 292 1324 631 0 0 2247 Landtag Brandenburg Drucksache 6/10812 - 12 - zu Frage 14: Die nachstehenden Übersichten enthalten die Angaben für das Jahr 2018. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt es jeweils einheitliche Amtsperioden für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Es ist, soweit nicht anders vermerkt, die Anzahl der zu Beginn der Amtsperiode tätigen Laienrichterinnen und Laienrichter dargestellt, die aufgrund unvorhergesehener Fluktuationen geringfügig variieren kann. Die Anzahl der in der ordentlichen Gerichtsbarkeit gewählten bzw. bestellten ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht. Ordentliche Gerichtsbarkeit 2018 Haupt- und Hilfsschöffinnen und -schöffen bei den Amts- und Landgerichten 2259 Ehrenamtliche Richter in Landwirtschaftssachen 55 Ehrenamtliche Richterinnen und Richter der Kammern für Handelssachen 70 Ehrenamtliche Richterinnen und Richter der Kammer bzw. des Senats für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen (Stand 6.8.2016) 12 Die Anzahl der im Jahr 2018 in der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit gewählten ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ist aus der nachstehenden Übersicht ersichtlich: Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit 2018 Ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Finanzgericht Berlin- Brandenburg (aus Berlin und Brandenburg insg., Stand 01.03.2017, einschließlich Hilfslisten) 292 Ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei den Verwaltungsgerichten im Land Brandenburg 210 Ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht Berlin -Brandenburg (nur bezogen auf das Land Brandenburg) 56 Beim Verwaltungsgericht Potsdam und beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sind daneben noch ca. 200 ehrenamtliche Richterinnen und Richter in den Kammern /Senaten für Personalvertretungsangelegenheiten des Landes und des Bundes sowie als Beisitzer der Kammern/Senate für Disziplinarsachen nach Landes- und Bundesrecht, des Landesberufsgerichts/Berufsgerichts für Heilberufe, der Disziplinarkammer nach § 66 Abs. 3 des Zivildienstgesetzes sowie bei dem Flurbereinigungsgericht tätig. In der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit gibt es keine einheitlichen Amtsperioden. Die Berufung ehrenamtlicher Richter erfolgt kontinuierlich nach Bedarf. Deshalb kann die Anzahl der an einem Gericht tätigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter innerhalb eines Jahres – beispielsweise durch Ablauf der Amtszeit und zeitlich verzögerte Nachberufung - leicht differieren. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beträgt fünf Jahre. Die nachstehende Übersicht enthält daher stichtagsbezogene Angaben: Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit Stand 31.12.2018 Ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei den Arbeitsgerichten in Brandenburg 780 Ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (aus Berlin und Brandenburg insgesamt ) 330 Ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei den Sozialgerich- 661 Landtag Brandenburg Drucksache 6/10812 - 13 - ten im Land Brandenburg Ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (aus Berlin und Brandenburg insg.) 282 Frage 15: Wie viele Eingänge, Erledigungen und laufende Verfahren bestanden im Jahr 2018 in den jeweiligen Instanzen der jeweiligen Gerichtsbarkeiten und wie hoch ist die durchschnittliche Verfahrensdauer? (SGB II Verfahren an den Sozialgerichten und Asylverfahren an den Verwaltungsgerichten bitte gesondert ausweisen; Bitte eine tabellarische Darstellung) Bei wie vielen Monaten lag der jeweilige Bundesdurchschnitt? zu Frage 15: Die Geschäftsentwicklung der Gerichte des Landes Brandenburg für das Jahr 2018, gegliedert nach Eingängen, Erledigungen, Beständen und durchschnittlicher Verfahrensdauer, ergibt sich aus Anlage 2. Die entsprechenden Angaben für die Verfahren nach dem SGB II an den Sozialgerichten und Asylverfahren an den Verwaltungsgerichten sind gesondert ausgewiesen. Die Daten für das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg, das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, das Finanzgericht Berlin- Brandenburg und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bilden Verfahren aus der Berliner und Brandenburger Gerichtsbarkeit insgesamt ab. Die Daten für die ordentliche Gerichtsbarkeit liegen für das Jahr 2018 noch nicht vor. Frage 16: Wie viele Eingänge und Erledigungen (Testamente und Erbverträge, Nachlassund Teilungssachen, Grundbuchsachen, Betreuungen, Vormundschaften, Pflegschaften, Adoptionssachen, Kirchenaustritte und Registersachen, (eingetragene Vereine, Handelsregister A, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung)) gab es im Jahr 2018 bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit? (Bitte eine übersichtliche Darstellung) zu Frage 16: Die Daten für das Jahr 2018 sind in Anlage 3 dargestellt. Zu der Übersicht sind folgende Anmerkungen veranlasst: - Testamente und Erbverträge, Nachlass- und Teilungssachen Ausgewiesen werden die Eingänge, getrennt nach Testamentssachen und sonstigen Nachlasssachen. Die Zahl der einzelnen Erbverträge, Nachlass- und Teilungssachen lässt sich der Statistik nicht gesondert entnehmen. - Grundbuchsachen Ausgewiesen wird die Zahl der eingereichten Urkunden in Grundbuchsachen. Dabei können sich in einer Urkunde mehrere Anträge befinden. - Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften In der Anlage dargestellt sind die jeweils am Ende eines Jahres anhängigen Verfahren. - Adoptionssachen Die Zahl der Erledigungen liegt hier noch nicht vor. - Kirchenaustritte Ausgewiesen wird die Zahl der entgegengenommenen Kirchenaustrittserklärungen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10812 - 14 - Frage 17: Wie hoch waren im Jahr 2018 die Ist-Einnahmen (Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Zuweisungen/Zuschüssen) und Ist-Ausgaben (Personal, Sachausgaben, Ausgaben für Zuweisungen/Zuschüsse, Bauausgaben) im Justizhaushalt des Landes Brandenburg? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 17: Die Angaben ergeben sich aus der folgenden Zusammenstellung der Ist- Einnahmen und Ist-Ausgaben im Justizhaushalt: (Stand: vorläufiger Jahresabschluss 2018) Ordentliche Gerichtsbar - keit/Staatsanwaltschaf ten (Kapitel 04 040) Verwaltungsgerichtsbarkeit (Kapitel 04 090) Finanzgericht (Kapitel 04 100) Arbeitsgerichtsbarkeit (Kapitel 04 110) Sozialgerichtsbarkeit (Kapitel 04 120) Landessozialgericht (Kapitel 04 121) Verwaltungseinnahmen (Hgr. 1) 122.196.764,92 € 2.194.306,27 € 2.447.739,40 € 1.018.062,46 € 1.763.112,58 € 796.873,57 € Einnahmen aus Zuweisungen/ Zuschüssen (Hgr. 2) 12.293.170,12 € 0 € 2.683.098,96 € 0 € 0 € 5.811.919,18 € Personalausgaben (Hgr. 4) 160.603.353,96 € 10.377.513,71 € 5.854.752,05 € 5.822.506,81 € 9.827.988,74 € 7.549.734,01 € Sachausgaben (Hgr. 5) 118.497.938,50 € 1.952.016,08 € 678.910,11 € 2.872.996,59 € 7.670.088,02 € 2.854.136,35 € Ausgaben für Zuweisungen/ Zuschüsse (Hgr. 6) 18.869.434,81 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Ausgaben für Investitionen (Hgr. 8) 939.777,94 € 36.912,56 € 107.849,90 € 8.662,03 € 30.761,29 € 97.561,45 € Bauausgaben Die Bauausgaben sind in der Beilage zum Einzelplan 12 des MdF etatisiert und werden durch den BLB bewirtschaftet. Die Ist-Ausgaben 2018 belaufen sich für den Investitionsplan Teil A - bilanzierte Investitionsmaßnahmen im Wirtschaftsplan des BLB - auf 7.835.004 € für den Investitionsplan Teil B - nicht bilanzierte Investitionsmaßnahmen im Wirtschaftsplan des BLB - auf 3.728.419 € für Bauunterhaltungsmaßnahmen in den Justizvollzugsanstalten und der Landesvertretung in Brüssel auf 1.055.880 €. Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Gerichte werden vom BLB zudem aus der von der Justiz gezahlten Miete finanziert. Frage 18: Waren in den Jahren 2017 und 2018 Klagen bei den obersten Gerichten des Landes und Bundes, beim Landesverfassungsgericht, beim Bundesverfassungsgericht und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen überlanger Verfahrensdauer an Brandenburger Gerichten anhängig und erfolgreich? Wenn ja, wie viele (bitte aufgegliedert nach Gerichtsbarkeit, Gerichten und Jahren)? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10812 - 15 - zu Frage 18: Eine tabellarische Übersicht über die Anzahl der im erfragten Zeitraum eingegangenen bzw. anhängigen sowie der (auch teilweise) erfolgreichen Entschädigungsklagen wegen überlanger Gerichtsverfahren an Brandenburger Gerichten ist als Anlage 4 beigefügt. Soweit es die gemeinsamen Fachobergerichte betrifft, sind in der Aufstellung nur Verfahren aufgeführt, in denen das Land Brandenburg Beklagter war („Brandenburger Fälle“). Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 3. Anlage 3 4. Anlage 4 Personalabgänge 2018 bis 2030 Geschäftsbereich MdJEV insg. 103 14 82 199 103 3 58 164 103 5 58 166 darunter: Ordentliche Gerichtsbarkeit 42 8 17 67 33 2 22 57 31 1 22 54 Verwaltungsgerichte 1 0 9 10 4 0 1 5 3 0 1 4 Finanzgericht 3 0 0 3 2 0 1 3 3 0 1 4 Arbeitsgerichte 4 0 0 4 2 0 1 3 2 0 1 3 Sozialgerichte (einschl. LSG) 0 1 6 7 1 0 3 4 6 0 3 9 Geschäftsbereich MdJEV insg. 158 58 216 168 57 225 142 56 198 186 56 242 152 58 210 darunter: Ordentliche Gerichtsbarkeit 47 22 69 66 22 88 51 21 72 68 21 89 69 21 90 Verwaltungsgerichte 5 1 6 2 1 3 8 1 9 3 1 4 6 2 8 Finanzgericht 1 1 2 0 1 1 3 1 4 0 1 1 5 1 6 Arbeitsgerichte 3 1 4 6 1 7 2 1 3 4 1 5 3 1 4 Sozialgerichte (einschl. LSG) 5 3 8 9 3 12 2 3 5 6 3 9 7 3 10 Geschäftsbereich MdJEV insg. 172 58 230 174 57 231 171 57 228 181 57 238 188 57 245 darunter: Ordentliche Gerichtsbarkeit 69 21 90 66 20 86 80 20 100 74 20 94 87 20 107 Verwaltungsgerichte 8 2 10 12 2 14 3 2 5 5 2 7 3 2 5 Finanzgericht 3 1 4 6 1 7 4 1 5 3 1 4 5 1 6 Arbeitsgerichte 7 1 8 6 1 7 5 1 6 7 1 8 3 1 4 Sozialgerichte (einschl. LSG) 10 3 13 11 3 14 12 3 15 10 3 13 11 3 14 Einrichtung Einrichtung Personalabgänge 2020 Altersabgänge ATZ Ruhephase * Fluktuation ∑∑ Personalabgänge 2019 Altersabgänge ATZ Ruhephase Personalabgänge 2018 Altersabgänge ATZ Ruhephase Fluktuation ∑∑ Fluktuation ∑∑ *ATZ Ruhephase nach ATZ-Gesetz Personalabgänge 2021 Altersabgänge Fluktuation ∑∑ Personalabgänge 2022 Altersabgänge Fluktuation ∑∑ Personalabgänge 2023 Altersabgänge Fluktuation ∑∑ Personalabgänge 2024 Altersabgänge Fluktuation ∑∑ Personalabgänge 2025 Altersabgänge Fluktuation ∑∑ Einrichtung Personalabgänge 2026 Personalabgänge 2027 Personalabgänge 2028 Personalabgänge 2029 Altersabgänge Fluktuation ∑∑ Altersabgänge Fluktuation ∑∑ Altersabgänge Personalabgänge 2030 Altersabgänge Fluktuation ∑∑ Fluktuation ∑∑ Altersabgänge Fluktuation ∑∑ A n lag e 1 Geschäftsentwicklung Anlage 2 O b e r v e r w a l t u n g s g e r i c h t Berlin-Brandenburg * 2018 durchschnittliche Verfahrensdauer im Vergleich Bund 2017 Abweichung BB Erstinstanzliche Hauptverfahren Eingänge 80 Erledigungen 66 Bestand 178 Verfahrensdauer in Monaten 19,8 15,4 4,4 Berufungen, Beschwerden gegen Hauptsacheentscheidungen in Personalvertretungssachen und Beschwerden in Disziplinarverfahren Eingänge 1.511 Erledigungen 1.725 Bestand 1.479 Verfahrensdauer in Monaten 10,3 7,8 2,5 darunter Asylverfahren Eingänge 562 Erledigungen 591 Bestand 300 Verfahrensdauer in Monaten 4,6 3,6 1,0 Beschwerden gegen Entscheidungen über Gewährung von einstweiligen Rechtsschutz Eingänge 743 Erledigungen 775 Bestand 186 Verfahrensdauer in Monaten 2,9 2,4 0,5 darunter Asylverfahren Eingänge 5 Erledigungen 7 Bestand 0 Verfahrensdauer in Monaten 1,1 wird nicht ausgewiesen - * Die Zahlen umfassen Berliner und Brandenburger Verfahren insgesamt. 2 V e r w a l t u n g s g e r i c h t e 2018 durchschnittliche Verfahrensdauer im Vergleich Bund 2017 Abweichung BB Hauptverfahren Kammern insgesamt Eingänge 9.010 Erledigungen 8.365 Bestand 20.149 Verfahrensdauer in Monaten 14,7 8,6 6,1 darunter Asylverfahren Eingänge 4.511 Erledigungen 3.907 Bestand 9.735 Verfahrensdauer in Monaten 10,1 6,8 3,3 Eilverfahren Kammern insgesamt Eingänge 3.161 Erledigungen 3.414 Bestand 494 Verfahrensdauer in Monaten 2,6 1,6 1,0 darunter Asylverfahren Eingänge 2.174 Erledigungen 2.371 Bestand 215 Verfahrensdauer in Monaten 2,1 1,4 0,7 3 L a n d e s s o z i a l g e r i c h t Berlin-Brandenburg * 2018 durchschnittliche Verfahrensdauer im Vergleich Bund 2017 Abweichung BB Klageverfahren I. Instanz Eingänge 33 Erledigungen 61 Bestand 60 Verfahrensdauer in Monaten 26,9 wird nicht ausgewiesen - Verfahren zur Gew. von einstweiligem Rechtsschutz gem. § 29 SGG Eingänge 3 Erledigungen 3 Bestand 1 Verfahrensdauer in Monaten 8,4 wird nicht ausgewiesen - Berufungen Eingänge 2.877 Erledigungen 2.772 Bestand 5.156 Verfahrensdauer in Monaten 20,5 16,8 3,7 davon: SGB II Verfahren Eingänge 864 Erledigungen 776 Bestand 1.695 Verfahrensdauer in Monaten 19,5 17,3 2,2 Beschwerdeverfahren (einschließlich Beschwerden im einstweiligen Rechtsschutz) Eingänge 1.745 Erledigungen 1.774 Bestand 450 Verfahrensdauer in Monaten Beschwerden 5,8 5,1 0,7 Verfahrensdauer in Monaten Beschw. im einstw. Rechtsschutz 1,4 2,3 -0,9 davon: SGB II Verfahren Eingänge 1.167 Erledigungen 1.219 4 Bestand 292 Verfahrensdauer in Monaten Beschwerden 6,1 6,5 -0,4 Verfahrensdauer in Monaten Beschw. im einstw. Rechtsschutz 1,3 2,3 -1,0 Eilverfahren Eingänge 13 Erledigungen 16 Bestand 1 Verfahrensdauer in Monaten 2,2 1,8 0,4 davon: SGB II Verfahren Eingänge 2 Erledigungen 3 Bestand 0 Verfahrensdauer in Monaten 2,3 1,7 0,6 * Die Zahlen umfassen Berliner und Brandenburger Verfahren insgesamt. 5 S o z i a l g e r i c h t e 2018 durchschnittliche Verfahrensdauer im Vergleich Bund 2017 Abweichung BB Klagen Eingänge 24.305 Erledigungen 16.496 Bestand 38.391 Verfahrensdauer in Monaten 24,7 15,1 9,6 davon: SGB II Verfahren Eingänge 6.921 Erledigungen 8.516 Bestand 15.202 Verfahrensdauer in Monaten 24,6 15,4 9,2 Eilverfahren Eingänge 1.283 Erledigungen 1.286 Bestand 137 Verfahrensdauer in Monaten 1,5 1,1 0,4 davon: SGB II Verfahren Eingänge 833 Erledigungen 837 Bestand 75 Verfahrensdauer in Monaten 1,2 1,0 0,2 6 F i n a n z g e r i c h t Berlin-Brandenburg * 2018 durchschnittliche Verfahrensdauer im Vergleich Bund 2017 Abweichung BB Klagen und Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz Eingänge 3.844 Erledigungen 3.984 Bestand 3.821 davon: Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz Eingänge 578 Erledigungen 557 Bestand 179 Verfahrensdauer in Monaten 3,7 3,5 0,2 davon: Klagen Eingänge 3.266 Erledigungen 3.427 Bestand 3.642 Verfahrensdauer in Monaten 15,4 13,6 1,8 * Die Zahlen umfassen Berliner und Brandenburger Verfahren insgesamt. 7 L a n d e s a r b e i t s g e r i c h t Berlin-Brandenburg * 2018 durchschnittliche Verfahrensdauer im Vergleich Bund 2016 Abweichung BB 2018 Berufungsverfahren einschl . der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz Eingänge 1.919 Erledigungen 1.209 Bestand 1.331 Verfahrensdauer in Monaten 5,5 7,2 -1,7 Beschwerdeverfahren in Beschlusssachen einschl. der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz Eingänge 102 Erledigungen 120 Bestand 40 Verfahrensdauer in Monaten 5,0 5,8 -0,8 * Die Zahlen umfassen Berliner und Brandenburger Verfahren insgesamt. 8 A r b e i t s g e r i c h t e 2018 durchschnittliche Verfahrensdauer im Vergleich Bund 2017 Abweichung BB Urteilsverfahren einschl. der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz Eingänge 8.568 Erledigungen 8.251 Bestand 2.689 Verfahrensdauer in Monaten 2,7 3,1 -0,4 Beschlussverfahren einschl . der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz Eingänge 228 Erledigungen 214 Bestand 100 Verfahrensdauer in Monaten 3,4 4,2 -0,8 Geschäftsentwicklung Anlage 3 Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Jahr 2018 Grundbuchsachen eingereichte Urkunden Begründung, Aufteilung und Veränderung von Wohnungs- und Teileigentum sowie von Erbbaurechten 996 Begründung und Veränderung von Eigentum, Veränderung der Berechtigung am Erbbaurecht 68.445 Eintragung/Veränderung/Löschung von Rechten in Abt. II und III 113.450 Fortführungsnachweise separate Fortführungsnachweise zur Teilung, Vereinigung oder Bestandteilszuschreibung 1.896 sonstige Fortführungsnachweise 54.535 Nachlasssachen Testamentssachen (IV) 16.612 Sonstige Nachlasssachen (VI) insgesamt darunter 23.125 Zuständigkeit des Richters 4.069 Angelegenheiten des Vormundschaftsgerichts und des Betreuungsgerichts am Ende des Jahres insgesamt anhängige Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften 46.386 davon: Betreuungen 45.469 Vormundschaften des Vormundschaftsgerichts 16 Pflegschaften des Vormundschaftsgerichts 14 Pflegschaften des Betreuungsgerichts 887 Adoptionssachen: ausgewiesen sind die Erledigungen Liegen noch nicht vor Kirchenaustritte 4.759 Öffentliche Register Anzahl der zum Vereinsregister eingereichten Urkunden 4.801 In das Vereinsregister eingetragene Vereine am Schluss des Vorjahres vorhanden 17.711 im Laufe des Jahres eingetragen 384 im Laufe des Jahres gelöscht 404 verbleiben am Schluss des Jahres 17.691 Anzahl der zum Handelsregister A eingereichten Urkunden 2.318 Eintragungen im Handelsregister A In das Handelsregister eingetragene Einzelkaufmänner/Einzelkauffrauen am Schluss des Vorjahres vorhanden 2.208 im Laufe des Jahres eingetragen 127 im Laufe des Jahres gelöscht 121 verbleiben am Schluss des Jahres 2.214 In das Handelsregister eingetragene Offene Handelsgesellschaften am Schluss des Vorjahres vorhanden 501 im Laufe des Jahres eingetragen 30 im Laufe des Jahres gelöscht 47 verbleiben am Schluss des Jahres 484 In das Handelsregister eingetragene Kommanditgesellschaften am Schluss des Vorjahres vorhanden 4.658 im Laufe des Jahres eingetragen 547 2 im Laufe des Jahres gelöscht 347 verbleiben am Schluss des Jahres 4.858 In das Handelsregister eingetragene Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung am Schluss des Vorjahres vorhanden 5 im Laufe des Jahres eingetragen 2 im Laufe des Jahres gelöscht 0 verbleiben am Schluss des Jahres 7 In das Handelsregister eingetragene Rechtsformen ausländischen Rechts HRA am Schluss des Vorjahres vorhanden 3 im Laufe des Jahres eingetragen 0 im Laufe des Jahres gelöscht 1 verbleiben am Schluss des Jahres 2 In das Handelsregister eingetragene HRA Juristische Personen am Schluss des Vorjahres vorhanden 32 im Laufe des Jahres eingetragen 6 im Laufe des Jahres gelöscht 5 verbleiben am Schluss des Jahres 33 Anzahl der zum Handelsregister B eingereichten Urkunden insgesamt darunter 12.590 Zuständigkeit des Richters 6.375 Eintragungen im Handelsregister B In das Handelsregister eingetragene Aktiengesellschaften am Schluss des Vorjahres vorhanden 269 im Laufe des Jahres eingetragen 19 im Laufe des Jahres gelöscht 12 verbleiben am Schluss des Jahres 276 In das Handelsregister eingetragene Kommanditgesellschaften auf Aktien am Schluss des Vorjahres vorhanden 3 im Laufe des Jahres eingetragen 1 im Laufe des Jahres gelöscht 0 verbleiben am Schluss des Jahres 4 In das Handelsregister eingetragene Gesellschaften mit beschränkter Haftung am Schluss des Vorjahres vorhanden 29.100 im Laufe des Jahres eingetragen 2.606 im Laufe des Jahres gelöscht 1.644 verbleiben am Schluss des Jahres davon: 30.062 Unternehmergesellschaften 4.029 In das Handelsregister eingetragene Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit am Schluss des Vorjahres vorhanden 0 im Laufe des Jahres eingetragen 0 im Laufe des Jahres gelöscht 0 verbleiben am Schluss des Jahres 0 In das Handelsregister eingetragene Europäische Aktiengesellschaften (SE) am Schluss des Vorjahres vorhanden 6 im Laufe des Jahres eingetragen 0 im Laufe des Jahres gelöscht 0 verbleiben am Schluss des Jahres 6 In das Handelsregister eingetragene Rechtsformen ausländischen Rechts HRB am Schluss des Vorjahres vorhanden 284 im Laufe des Jahres eingetragen 21 im Laufe des Jahres gelöscht 33 verbleiben am Schluss des Jahres 272 3 Anzahl der zum sonstigen Register eingereichten Urkunden (Nrn. 15 08 00 - 15 15 00) insgesamt darunter 259 zum Schiffs- und Schiffsbauregister (Nrn. 15 12 00 - 15 14 00) 40 Eingetragene Genossenschaften am Schluss des Vorjahres vorhanden 507 im Laufe des Jahres eingetragen 7 im Laufe des Jahres gelöscht 14 verbleiben am Schluss des Jahres 500 Anlage 4 Anzahl der eingegangenen und erfolgreichen Entschädigungsklagen wegen überlanger Gerichtsverfahren an Brandenburger Gerichten Gerichtsbarkeit Eingegangene Klagen Erfolgreiche Klagen (auch teilweise) Gericht* Ordentliche Gerichtsbarkeit 2017: 8 2018: ** 2017: 0 2018: 3 BbgOLG 2017: anhängig 2 2018: anhängig 2 2017: keine Entscheidung 2018: 0 VfGBbg Verwaltungsgerichtsbarkeit 2017: 4 2018: 9 2017: 6 2018: 3 OVG Berlin- Brandenburg Sozialgerichtsbarkeit 2017: 28 2018: 25 2017: 12 2018: 7 LSG Berlin- Brandenburg *unter „Gericht“ wird das über die Klage entscheidende, nicht das Gericht des Ausgangsverfahrens verstanden **die Daten liegen noch nicht vor.