Landtag Brandenburg Drucksache 6/10814 6. Wahlperiode Eingegangen: 05.03.2019 / Ausgegeben: 11.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4269 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/10554 Personalentwicklung bei der Polizei des Landes Brandenburg seit 1991 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: In den Jahren seit der Wende bis ca. 2015 wurde auch der Polizeibestand im Land Brandenburg aufgrund der falschen Prognose zur Bevölkerungsentwicklung stark heruntergefahren. Der eine oder andere Polizeibedienstete hat sicherlich in der Vergangenheit auch angesichts schlechter Bezahlung oder Beförderungsaussichten freiwillig seinen Dienst quittiert. Angesichts der nun wieder eingesetzten Aufstockung der Polizei ist es auch wichtig, aus dem vergangenen Exodus zu lernen und Interessierten die Dienstaussichten möglichst positiv darzustellen bzw. zu gestalten. 1. Wie haben sich die Personalzahlen im mittleren Dienst (mD), gehobenen Dienst und höheren Dienst (hD) der Polizei im Land Brandenburg verändert? zu Frage 1: Die in den Haushaltsplänen der Jahre 1992 (erster wirklichkeitsnaher Stellenplan ) und 2019 ausgewiesene Stellenausstattung für den Polizeibereich nach Laufbahngruppen kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Laufbahngruppe 1992 2019 höherer Dienst (hD) 137 243 gehobener Dienst (gD) 2.502 4.752 mittlerer Dienst (mD) 7.100 3.292 2. Wie sind die Personalkostenanteile im mD, gD und hD zu den Gesamtpersonalkosten der Polizei im Land Brandenburg? zu Frage 2: Die stellenbezogenen Personalausgaben der Polizeibediensteten sind in den Titeln der Gruppen 422 (Beamte) und 428 (Beschäftigte) des Haushaltsplanes ausgewiesen . Eine Aufteilung dieser Ausgaben nach Laufbahngruppen ist nicht vorgesehen. 3. Wie viele Stellen wurden jährlich für Beförderungen im mD, gD und hD freigegeben? Wie viel Prozent dieser Stellen im mD, gD und hD waren das im Vergleich zum Gesamtpersonalbestand im mD, gD und hD? zu Frage 3: Die jährlich möglichen Beförderungen ergeben sich aus den jeweiligen stellenwirtschaftlichen und finanziellen Spielräumen. Dabei wird eine Gesamtzahl für die im Landtag Brandenburg Drucksache 6/10814 - 2 - jeweiligen Jahr vorgesehenen Maßnahmen festgelegt; eine Freigabe nach Laufbahngruppen erfolgt grundsätzlich nicht. Die Anzahl der seit 1995 vorgenommenen Beförderungen und deren Anteil an den ausgebrachten Planstellen kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Jahr Anzahl der Beförderungen Anteil an Planstellen insgesamt Jahr Anzahl der Beförderungen Anteil an Planstellen insgesamt 1995 630 7,4% 2007 303 3,6% 1996 1453 17,1% 2008 403 4,8% 1997 995 11,5% 2009 524 6,4% 1998 529 6,0% 2010 573 7,2% 1999 361 4,0% 2011 579 7,4% 2000 413 4,6% 2012 570 7,4% 2001 571 6,4% 2013 575 7,5% 2002 224 2,5% 2014 574 7,7% 2003 130 1,5% 2015 581 7,9% 2004 442 5,1% 2016 878 12,0% 2005 616 7,2% 2017 879 11,8% 2006 583 6,9% 2018 871* 11,6% * davon sind 70 Beförderungen aufgrund anhängiger Eilrechtsschutzverfahren noch nicht vollzogen Wie ist die durchschnittliche Verweildauer im Amt bis zur Beförderung in das nächsthöhere Amt im mD, gD und hD? Gibt es hier erkennbare Unterschiede? zu Frage 4: Die Verweildauer im Amt der Beamtinnen und Beamten des Polizeibereiches wird nicht regelmäßig bzw. für den höheren Dienst gar nicht erhoben. Die hier verfügbaren Daten können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden, welche die durchschnittliche Verweildauer der zum jeweiligen Stichtag vorhandenen Bediensteten in dem ausgewiesenen Amt darstellt. Besoldungsgruppe durchschnittliche Verweildauer in Jahren zum Stand: 01.02.2008 01.07.2013 01.04.2015 01.04.2018 A 7 7,5 7,4 6,0 2,8 A 8 9,2 10,7 11,1 9,7 A 9g 5,5 6,5 6,0 4,2 A 10 5,2 5,4 5,1 3,7 A 11 6,8 3,9 3,6 2,9 A 12 5,6 4,1 2,7 2,6 Landtag Brandenburg Drucksache 6/10814 - 3 - 5. Wie viele Möglichkeiten einer Beförderung sind in den Laufbahngruppen des mD, gD und hD vorgesehen und werden in Brandenburg angewandt? zu Frage 5: Die Anzahl möglicher Beförderungen ergibt sich auch für die Brandenburger Polizei aus der Differenz zwischen dem Stellensoll und der jeweiligen Ist-Besetzung sowie den im Personalbudget vorhandenen finanziellen Spielräumen. 6. Wie viele Beamte hD (nach Besoldungsgruppen A14 bis A17, sowie Beamte der B- Besoldung ) gab es in Brandenburg 1991, 2000, 2005, 2010, 2015, 2018? zu Frage 6: Die Anzahl der Planstellen der Besoldungsgruppen A 14 bis A 16 sowie der B- Besoldung für die oben angegebenen Jahre (bezüglich des Jahres 1991 wird auf Frage 1 verwiesen) kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Planstellen der Besoldungsgruppe A 17 sieht die Besoldungsordnung A zum Brandenburgischen Besoldungsgesetz nicht vor. Besoldungsgruppe 1992 2000 2005 2010 2015 2018 B 5 2 2 1 1 B 4 4 5 B 3 3 2 2 2 B 2 3 2 6 6 A 16 15 22 20 20 16 16 A 15 35 39 49 49 53 53 A 14 40 48 70 68 68 68 7. Warum wurden neue Besoldungsgruppen im hD geschaffen und damit einhergehend höhere Bezüge? Wurden im WWD Führungsfunktionen in den Nebenwachen abgebaut und dadurch Aufstiegsmöglichkeiten von A11 nach A12/A13 weggenommen? zu Frage 7: Die Besoldungsgruppen des höheren Dienstes sind in den Besoldungsordnungen zum jeweils geltenden Besoldungsgesetz ausgewiesen. Für die Brandenburger Polizei wurden seit 1991, mit Ausnahme der Einführung der Besoldungsordnung W für Professoren, keine neuen Besoldungsgruppen für den höheren Dienst geschaffen. In der Struktur der Brandenburger Polizei hat es bisher zu keinem Zeitpunkt Nebenwachen gegeben . 8. Das Land Brandenburg hat in den Jahren 2004 bis 2014 verfassungswidrige Bezüge im öffentlichen Dienst gezahlt. Wie wurden diese fehlenden Einkünfte nach Vorliegen des Urteils des BVerfG ausgeglichen? zu Frage 8: Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 - 2 BvL17/09 u. a. - und Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 2015 - 2 BvL19/09 - wurde die Besoldung der Länder Sachsen-Anhalt und Sachsen in bestimmten Besoldungsgruppen und Jahren als mit Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes unvereinbar erklärt und den Besoldungsgesetzgebern der betreffenden Länder aufgegeben, verfassungskonforme Regelungen zu treffen. Eine Verfassungswidrigkeit der Besoldungsgesetzgebung im Land Brandenburg hat das Bundesverfassungsgericht bisher nicht festgestellt . Die beiden genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts strahlen aber auf das Besoldungsrecht des Bundes und der Länder insgesamt aus, da sie ebenso Landtag Brandenburg Drucksache 6/10814 - 4 - den verfassungsrechtlichen Gestaltungsdirektiven des Alimentationsprinzips unterliegen. Eine vor diesem Hintergrund mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2017/2018 vorgenommene Überprüfung des Besoldungsrechts des Landes Brandenburg anhand der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Kriterien zur Amtsangemessenheit der Alimentation hat ergeben, dass für die Jahre 2004 - 2014 rückwirkende Korrekturen des Besoldungsrechts notwendig waren. Die Korrekturen konnten sich gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf Klägerinnen, Kläger, Widerspruchsführerinnen und Widerspruchsführer beschränken, über deren Ansprüche noch nicht abschließend entschieden worden war. Demzufolge wurden mit dem Gesetz zur Nachzahlung von Besoldung im Land Brandenburg (Nachzahlungsgesetz - Artikel 5 des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften 2017 im Land Brandenburg vom 10. Juli 2017 - GVBl. I Nr. 14) den Klägerinnen, Klägern, Widerspruchsführerinnen und Widerspruchsführern für die Jahre 2004 - 2014 Nachzahlungen auf die Grundgehälter und Amtszulagen gewährt.