Landtag Brandenburg Drucksache 6/10815 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.03.2019 / Ausgegeben: 11.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4257 des Abgeordneten Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10527 Attentatsanleitung und Mordaufruf von Linksextremen gegen AfD-Abgeordnete bei indymedia.org Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Auf der mittlerweile bundesweit bekannten linksextremen Internetseite indymedia.org wurde am 30.01.2019 erneut zu Gewalttaten gegen Abgeordnete und Mitglieder der AfD-Fraktionen und Partei aufgerufen. Neu ist die Qualität des Aufrufes, der neben der namentlichen Erwähnung von Björn Höcke und Andreas Kalbitz, die als sogenannte „HVT“s (high value targets) bezeichnet wurden, eine detaillierte Anleitung zu Attentaten gegen das Leben der genannten Personen und andere Mitglieder der Partei enthielt. Infostände, Veranstaltungen und Büros der Alternative für Deutschland und der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg sind in der Vergangenheit bereits häufig Ziel von politisch motivierten Angriffen von Linksextremen in Brandenburg gewesen (die AfD wurde laut der Landesregierung am häufigsten unter allen politischen Mitbewerbern Opfer von Gewalttaten im Jahr 2018 in Brandenburg). Für den kommenden Wahlkampf ist spätestens nach diesem Aufruf mit einer weiteren Eskalation zu rechnen. Diese Gefahr wirkt sich logischerweise negativ auf die Motivation der Wähler aus, Infostände und Veranstaltungen der AfD zu besuchen und allgemein mit der AfD in Kontakt zu treten, da die Angst vor Gewalt natürlich abschreckend wirkt. Aber nicht nur der Wähler, auch auf die Parteimitglieder und Wahlkämpfer selbst wirkt diese mittlerweile fast omnipräsente Gewaltandrohung natürlich demotivierend und einschüchternd. Damit kann von einem demokratischen , fairen Wahlkampf und einer Chancengleichheit der Parteien, wie ihn das Grundgesetz vorsieht, nicht die Rede sein. Zudem ist mit Andreas Kalbitz, der als Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, als Landesvorsitzender und Spitzenkandidat zur Landtagswahl der Alternative für Deutschland in Brandenburg 2019 der unumstrittene Anführer der nach aktuellen Umfragen größten politischen Oppositionskraft im Land Brandenburg als Ziel ausgewiesen. Vorbemerkungen der Landesregierung: Die Landesregierung verurteilt jegliche Aufrufe zu Gewalttaten im Rahmen der politischen Auseinandersetzung scharf. In Vorbereitung auf die hiesige Landtagswahl wird seit letztem Jahr die Gefährdungslage aller politischen Parteien des Landes Brandenburg und deren Vertreter fortlaufend bewertet. Zu allen strafrechtlich relevanten Sachverhalten werden polizeiliche Ermittlungen eingeleitet. So auch im vorliegenden Fall. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10815 - 2 - 1. Wie bewertet die Landesregierung den Mordaufruf und die Attentatsanleitung? zu Frage 1: Bezüglich der auf der Internetseite „de.indymedia.org“ veröffentlichten Aufforderung und Anleitung zu Attentaten gegen das Leben von Parteimitgliedern der AfD- Fraktion ist ein Ermittlungsverfahren bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Computer- und Datennetzkriminalität in Cottbus zur Prüfung einer möglichen Strafbarkeit wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 StGB und Beleidigung gemäß § 185 StGB anhängig. Zur Prüfung eines Anfangsverdachts wegen Bildung terroristischer Vereinigungen nach § 129a StGB ist der Sachverhalt dem Generalbundesanwalt angetragen worden. Das Ergebnis seiner Prüfung bleibt abzuwarten. Überdies wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 2. Wie schätzt die Landesregierung die Bedrohungslage für den Spitzenkandidaten für die Landtagswahl im Jahr 2019 der Alternative für Deutschland in Brandenburg, Andreas Kalbitz, die weiteren Kandidaten, die Mitglieder der AfD-Fraktion und die Mitglieder und Wahlkämpfer des Landesverbandes der Alternative für Deutschland ein? zu Frage 2: Der Polizei liegen zzt. keine Hinweise und Erkenntnisse für eine konkrete Gefährdung von Einzelpersonen der AfD in Brandenburg vor. 3. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um den Fraktionsvorsitzenden der AfD-Fraktion und Spitzenkandidaten für die Landtagswahl im Jahr 2019 der Alternative für Deutschland in Brandenburg, Andreas Kalbitz, die weiteren Kandidaten, die Mitglieder der AfD-Fraktion und die Mitglieder und Wahlkämpfer des Landesverbandes der Alternative für Deutschland vor Angriffen von Linksextremen zu schützen und eine Gefahr für deren Gesundheit und Leben auszuschließen? 4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zur Sicherstellung der körperlichen Unversehrtheit vor Angriffen für andere politische Parteien und deren Mitglieder im Wahlkampf und wie bewertet sie deren allgemeine Bedrohungslage? zu den Fragen 3 und 4: Die durchzuführenden gefahrenabwehrenden Maßnahmen orientieren sich in jedem Einzelfall an der jeweiligen aktuellen Gefährdungsbewertung und können , um deren Erfolg nicht zu gefährden, nicht im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage dargelegt werden. Die Polizeidienststellen sind im Vorfeld der Landtagswahlen 2019 hinsichtlich der erfahrungsgemäß damit einhergehenden anlassbezogenen typischen Delikte und Erkenntnisse sensibilisiert und somit auf wahrscheinliche Ereignisse und Straftaten in Zusammenhang mit den Wahlen vorbereitet. Überdies wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 5. Haben der polizeiliche Staatsschutz des LKA Brandenburg oder andere Dienststellen der Brandenburgischen Polizei Ermittlungen in diesem Fall aufgenommen und ist der Landesregierung bekannt, welche weiteren polizeilichen Dienststellen der Bundesrepublik Deutschland in dieser Sache ermitteln oder an Ermittlungen beteiligt sind? zu Frage 5: Die entsprechenden Ermittlungen werden beim polizeilichen Staatsschutz des Landeskriminalamts Brandenburg geführt. Die Bearbeitung derartiger Anzeigen in ähnlichen gelagerten Fällen wird grundsätzlich in den örtlich zuständigen Dienststellen des polizeilichen Staatsschutzes geführt. Überdies wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10815 - 3 - 6. Wie schätzt die Landesregierung die politischen und gesellschaftlichen Folgen eines etwaigen politisch motivierten Anschlages auf das Leben oder gegen die Gesundheit von Andreas Kalbitz in Brandenburg und ganz Deutschland ein? zu Frage 6: Eine solche Einschätzung hätte spekulativen Charakter. Insofern beteiligt sich die Landesregierung daran sowie an möglichen Spekulationen über gegebenenfalls daraus resultierende Folgen nicht. 7. Wann und durch wen erlangte das Ministerium des Innern und für Kommunales in Brandenburg Kenntnis über den oben geschilderten Sachverhalt der Attentatsanleitung und Mordaufrufes auf indymedia.org? zu Frage 7: Im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit informierte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 01. Februar 2019 die Polizei des Landes Brandenburg über einen im Internet veröffentlichten Beitrag mit dem Titel: "Linker Terror mit Aufruf zu Mordanschlägen auf AfD Politiker - AfD stellt Strafanzeige". Seitens der Polizei wurde daraufhin eine Strafanzeige wegen „Öffentlicher Aufforderung zu Straftaten“ von Amts wegen aufgenommen und das Ministerium des Innern und für Kommunales über den Sacherhalt unterrichtet.