Landtag Brandenburg Drucksache 6/10819 6. Wahlperiode Eingegangen: 05.03.2019 / Ausgegeben: 11.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4250 der Abgeordneten Laura Lazarus (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10495 Bau einer neuen Grundschule in Senzig Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Aufgrund der positiven Entwicklung der Bevölkerung ist im Ortsteil Senzig von Königs Wusterhausen der Neubau einer Grundschule in Form eines Schulcampus (mit Hort, Sporthalle, etc.) dringend notwendig. Auch die Prognosen über die zukünftige Entwicklung der Schülerzahlen stellen in den nächsten Jahren deutlich wachsende Einschulungen in Aussicht. Bereits jetzt muss der Unterricht teilweise in Containern erfolgen. In der Diskussion sind dabei zwei verschiedene Standorte, am Bullenberg (Chausseestraße 153, 15711 Königs Wusterhausen, OT Senzig) und an der Ringstraße, die sich beide im Landschaftsschutzgebiet befinden. Für beide Grundstücke sind umfangreiche Prüfungsverfahren und langjährige juristische Auseinandersetzungen (Naturschutzverbände ; benachbarte Haushalte) zu erwarten. Frage 1: Welche landesplanerischen Vorgaben sind bei den beiden in der Diskussion befindlichen Standorten für den Neubau der Grundschule in Senzig zu beachten? Zu Frage 1: Gemäß § 99 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) verwaltet der Schulträger seine Schulangelegenheiten in eigener Verantwortung nach Maßgabe dieses Gesetzes. Das bedeutet, die Kosten für den Bau, die Erhaltung und die Ausstattung der Schulgebäude sind grundsätzlich vom jeweiligen Schulträger zu leisten. Insbesondere beschließt er über die Errichtung, Änderung und Auflösung und verwaltet die Schule als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Gemäß § 102 Absatz 1 BbgSchulG soll die Schulentwicklungsplanung - als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte - den Planungsrahmen für einen zweckentsprechenden Schulbau schaffen. Die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung sind insbesondere bei der Zuordnung der Schulangebote zur zentralörtlichen Gliederung des Landes zu beachten. Es ist somit anzustreben, eine Übereinstimmung mit anderen raumwirksamen Planungen bei der Erstellung der Schulentwicklungsplanung zu erlangen. Bei den beiden in der Diskussion befindlichen Standorten für den Neubau der Grundschule in Senzig sind grundsätzlich die Festsetzungen des Landesentwicklungsplans zu beachten. Nach einer vorläufigen Prüfung durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft stehen dem benannten Vorhaben keine Ziele und Grundsätze der Raumordnung entgegen, die Planungen wären demnach landesplanerisch zu befürworten. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10819 - 2 - Frage 2: Welche Prüfvorgänge sind bei diesem Verfahren von welchen Stellen jeweils durchzuführen? Frage 3: Ist in dem Verfahren eine Einbeziehung des Landes vorgesehen (falls ja, bitte erläutern)? Zu den Fragen 2 und 3: Für den Neubau einer Schule ist ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Zuständig ist der Landkreis Dahme-Spreewald als untere Bauaufsichtsbehörde . In dem Verfahren wird die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften geprüft. Der Landkreis holt bei der Gemeinde das Einvernehmen über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ein. Bei Vorhaben, bei denen ein Bauleitplan (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) aufgestellt oder geändert wird, ist gemäß Landesplanungsvertrag eine Beteiligung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung (GL) durch die planaufstellenden Kommunen erforderlich. Die GL beurteilt im Verfahren die Vereinbarkeit der Pläne mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung. Die untere Bauaufsichtsbehörde beteiligt die Stellen, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, zum Beispiel das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit . Frage 4: Wie bewertet die Landesregierung die Schwierigkeiten für Kommunen in Landschaftsschutzgebieten bei der Erweiterung sozialer Infrastruktur, vor allem in Bezug auf extrem lange Zeiträume bei Genehmigungs- und Klageverfahren? Zu Frage 4: Der Landesregierung sind Schwierigkeiten der Kommunen in Bezug auf lange Bearbeitungszeiträume bei Genehmigungs- und Klageverfahren nicht bekannt. Frage 5: Das Brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) geht grundsätzlich von der Möglichkeit aus, dass Flächen aus einem Landschaftsschutzgebiet ausgegliedert werden können (vgl. § 10 BbgNatSchAG; sog. Ausgliederungsverfahren). Dies war in Senzig bereits 2003 der Fall (Art. 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Teupitz-Köriser Seengebiet“ vom 4. August 2003). Aus welchem Grund ist dies damals geschehen? Zu Frage 5: Bei der Ausgliederung von 2003 handelte es sich um den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lindenstraße“ der Gemeinde Senzig. Mit dem Bebauungsplan wurden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung von Wohnbauflächen unter Ausschöpfung der vorhandenen Flächenpotentiale geschaffen. Die Fläche befindet sich im Siedlungsbereich der Gemeinde Senzig. Frage 6: Besteht die Möglichkeit, für Senzig ein Ausgliederungsverfahren entsprechend § 10 BbgNatSchAG durchzuführen, um die für die Realisierung des Schulprojekts notwendige Bauleitplanung wesentlich vereinfachen zu können? Was sind die Voraussetzungen, um ein solches Verfahren zu initiieren und erfolgreich zum Abschluss bringen zu können? Zu Frage 6: Seit 2014 wurde durch mehrere Änderungsverordnungen für alle Landschaftsschutzgebiete ein Verfahren zur Zustimmung des Verordnungsgebers zu Bauleitplänen eingeführt, welches das bisherige Ausgliederungsverfahren grundsätzlich abgelöst hat. Die Zustimmung setzt für Flächen eines Bauleitplans einzelne Bestimmungen der Schutzgebietsverordnung (LSG-VO) außer Kraft. Die Voraussetzungen für ein solches Landtag Brandenburg Drucksache 6/10819 - 3 - Verfahren, welches parallel zur Bauleitplanung der Gemeinde laufen kann, sind das Vorliegen eines städtebaulichen Gesamtkonzepts, das Fehlen von zumutbaren Alternativen und ein überwiegendes öffentliches Interesse. Eine Ausgliederung von Flächen aus Landschaftsschutzgebieten aus Anlass einer Bauleitplanung ist dadurch nicht mehr erforderlich. Frage 7: Welche Ausgliederungsverfahren aus Landschaftsschutzgebieten im Land Brandenburg gab es seit 2003 und falls ja, was waren die Gründe hierfür und wie lange haben die Verfahren im Schnitt gedauert? Zu Frage 7: Eine Aufstellung über die seit 2003 vorgenommenen Verordnungsänderungen nach LSG, Jahr und Grund der Ausgliederung enthält Anlage 1. Statistische Angaben zur Dauer der Ausgliederungsverfahren liegen der Landesregierung nicht vor. Anlage/n: 1. Anlage Anlage 1 zu Frage 7 LSG Ausgliederung von Flächen Begründung LSG „Dahme-Heideseen“ 3. Änderungsverordnung vom 24. März 2003 Bebauungsplan „Straße zur Sperrschleuse“ 4. Änderungsverordnung vom 3. Dezember 2004 Bebauungsplan „Wohnbebauung Straße des Sports“ 5. Änderungsverordnung vom 13. Juli 2007 Städtebauliche Satzung Stadt Storkow 6. Änderungsverordnung vom 24. April 2012 Bebauungsplan „Seepark Neubrück“ 8. Änderungsverordnung vom 30. März 2016 Städtebauliche Satzung Kummersdorf, Philadelphia, Storkow, Görsdorf LSG „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“ 2. Änderungsverordnung vom 28. August 2003 Bebauungsplan der Gemeinde Töplitz 3. Änderungsverordnung vom 25. Januar 2005 Bebauungsplan „Apfelplantage“ 4. Änderungsverordnung vom 23. Mai 2005 Bebauungsplan „Hafen“ 5. Änderungsverordnung vom 7. Juli 2005 Vorhaben- und Erschließungsplan „Hotel- und Ferienanlage Schwielowsee“ 6. Änderungsverordnung vom 17. Mai 2006 Bebauungsplan „Gewerbestraße Nord“ 7. Änderungsverordnung vom 16. April 2009 Bebauungsplan „Am Wasser“ 8. Änderungsverordnung vom 15. Februar 2010 Bebauungsplan „Seewiese“ 9. Änderungsverordnung vom 19. Juni 2012 Bebauungsplan „Geltow Chausseestraße“ 10. Änderungsverordnung vom 11. Januar 2013 Flächennutzungsplan Stadt Potsdam 11. Änderungsverordnung vom 29. August 2013 Bebauungsplan „Autobahnhotel“ LSG „Notte-Niederung“ 1. Änderungsverordnung vom 22. August 2012 Bebauungsplan „Sportforum Zossen“ Bebauungsplan „An der Pferdekoppel“ Städtebauliche Satzungen Meinhardsweg, Theresenhof LSG „Obere Havelniederung“ 2. Änderungsverordnung vom 27. März 2006 Bebauungsplan „Südliches Lehnitzseeufer“ 3. Änderungsverordnung vom 24. April 2012 Städtebauliche Satzung Nassenheide LSG „Westbarnim“ 1. Änderungsverordnung vom 26. März 2013 Bebauungsplan „Betriebshof Mühlenbeck“ Bebauungsplan „Weiterführende Schule Mühlenbeck“ LSG „Ruppiner Wald- und Seengebiet“ 1. Änderungsverordnung vom 23. Mai 2005 Bebauungsplan „Ferienanlage am Kleinen Pälitzsee“ Bebauungsplan „Feriensiedlung Pälitzbogen“ 3. Änderungsverordnung vom 14. Januar 2013 Bebauungsplan „Campingplatz Blanschen“ LSG „Parforceheide“ 1. Änderungsverordnung vom 3. März 2010 Bebauungsplan „Seeberg“ 2. Änderungsverordnung vom 26. März 2013 Bebauungsplan „Kanalaue an der Altstadt“ Anlage 1 zu Frage 7 LSG Ausgliederung von Flächen Begründung LSG „Müggelspree- Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ 1. Änderungsverordnung vom 2. September 2013 Bebauungsplan Nr. 31 „Möllensee“ LSG „Nuthetal-Beelitzer Sander“ 2. Änderungsverordnung vom 25. Mai 2005 Bebauungsplan „Am Silbergraben“ 3. Änderungsverordnung vom 8. August 2007 Bebauungsplan „Zur Kaserne“ 5. Änderungsverordnung vom 14. Juli 2009 Bebauungsplan Nr. 4 „Gewerbepark Pegasuspark“ 6. Änderungsverordnung vom 17. Januar 2012 Bebauungsplan „Photovoltaikanlage“ 7. Änderungsverordnung vom 9. Juli 2012 Flächennutzungsplan Stadt Potsdam 8. Änderungsverordnung vom 12. April 2013 Bebauungsplan „Immergrün“ LSG „Westhavelland“ 3. Änderungsverordnung vom 18. November 2003 Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“ 4. Änderungsverordnung vom 29. März 2004 Städtebauliche Satzung 5. Änderungsverordnung vom 2. August 2004 Bebauungsplan „Dorfstraße“ 6. Änderungsverordnung vom 19. Februar 2007 Bebauungsplan „Flurweg“ Städtebauliche Satzung 7. Änderungsverordnung vom 12. September 2011 Bebauungsplan „Flurweg“ 8. Änderungsverordnung vom 30. Juli 2012 Bebauungsplan „Gewerbehof am Bahnhof“ 9. Änderungsverordnung vom 14. Januar 2014 Bebauungsplan „Biomethananlage Paulinenauer Straße“ LSG „Brandenburger Waldund Seengebiet“ 1. Änderungsverordnung vom 14. Dezember 2005 Einzelvorhaben Erweiterung Campingplatz Margaretenhof 2. Änderungsverordnung vom 21. Juni 2006 Bebauungsplan „Seestraße“ Städtebauliche Satzung LSG „Neißeaue um Grießen“ 3. Änderungsverordnung vom 6. Oktober 2015 Braunkohlenplan Jänschwalde LSG „Diedersdorfer Heide und Großbeerener Graben“ 2. Änderungsverordnung vom 23. Mai 2005 Bebauungsplan „Neuer Dorfkrug“ 3. Änderungsverordnung vom 17. Juli 2012 Bebauungsplan „Güterverteilzentrum Großbeeren-Erweiterung am Lilograben“ LSG „Norduckermärkische Seenlandschaft“ 4. Änderungsverordnung vom 20. März 2003 Städtebauliche Satzung 5. Änderungsverordnung vom 25. August 2003 Bebauungsplan „Landwirtschaftlich-touristische Anlage Schloss Boitzenburg“ Bebauungsplan „Reitanlage/Sportanlage“ 6. Änderungsverordnung vom 24. August 2006 Vorhaben- und Erschließungsplan „Biogasanlage Schulzenfelde“ Anlage 1 zu Frage 7 LSG Ausgliederung von Flächen Begründung 7. Änderungsverordnung vom 27. Juni 2007 Bebauungsplan „Wochenendhausgebiet am Großen Lychensee“ Bebauungsplan „Dorfgebiet Seeberg“ 8. Änderungsverordnung vom 10. Mai 2011 Bebauungsplan „Zur Buchheide“ LSG „Nationalparkregion Unteres Odertal“ 2. Änderungsverordnung vom 14. Juli 2009 Bebauungsplan „Am Kanal“ LSG „Hoher Fläming- Belziger“ Landschaftswiesen 1. Änderungsverordnung vom 12. Dezember 2006 Bebauungsplan „Biogasanlage Reppinichen“ 2. Änderungsverordnung vom 14. November 2007 Bebauungsplan „Springbachmühle“ 3. Änderungsverordnung vom 9. April 2010 Einzelvorhaben Gewächshausanlage, Gemeinde Wiesenburg LSG „Fürstenberger Waldund Seengebiet“ 2. Änderungsverordnung vom 26. Juni 2006 Bebauungsplan „Sondergebiet Erholung Sidowsee“ Bebauungsplan „Abrundung Wohnbebauung am Bahnhofsweg“ Vorhaben- und Erschließungsplan „Buddhistisches Studien- und Meditationszentrum Ludwigshorst“ LSG „Brandenburger Osthavelniederung“ 2. Änderungsverordnung vom 25.- Juli 2005 Bebauungsplan „Gewerbegebiet Derwitz“ 3. Änderungsverordnung vom 30. Juli 2006 Überarbeitung der Grenzziehung LSG „Königswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“ 1. Änderungsverordnung vom 20. Januar 2004 Bebauungsplan „Hotelanlage und bauliche Anlagen Golfplatz“ 2. Änderungsverordnung vom 14. November 2007 Bebauungsplan „Sport- und Freizeitanlage“ LSG „Teupitz-Köriser Seengebiet“ 1. Änderungsverordnung vom 4. August 2003 Bebauungsplan „Lindenstraße“ LSG „Scharmützelseegebiet“ 1. Änderungsverordnung vom 31. August 2005 Bebauungsplan „Husarenbucht“ 2. Änderungsverordnung vom 4. Juli 2006 Bebauungsplan „ETS Technologiezentrum Reichenwalde“