Landtag Brandenburg Drucksache 6/10820 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.03.2019 / Ausgegeben: 11.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4254 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/10524 Verlängerung des Migrationsfachdienstes um 1 Jahr und Einsetzung des Migrationssozialdienstes im Landkreis Barnim Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Der Migrationsfachdienst bietet Zugewanderten, insbesondere geflüchteten Personen Beratung und Unterstützung an. Im Mittelpunkt dieser Tätigkeit steht die aufsuchende Person des Beratungsdienstes, unabhängig von Aufenthaltsstatus oder Staatsangehörigkeit, von Religion, Geschlecht, Alter oder ethnischer Herkunft . Der Migrationsfachdienst bietet Orientierung, Beratung und Unterstützung in migrationsspezifischen und persönlichen Belangen sowie Unterstützung und Begleitung während des Asylverfahrens und bei der Integration in die Gesellschaft. In erster Linie geht es darum, durch Unterstützung und soziale Gerechtigkeit die Selbstbestimmung der Personen in der alltäglichen Lebensgestaltung zu stärken. Da die Befähigung, am gesellschaftlichen und öffentlichen Leben teilzunehmen nicht bei allen gleich ausgeprägt ist, gehört zu diesem Ziel auch die Aufgabe, die gesellschaftlichen Benachteiligungen abzubauen. Zusätzlich und parallel zum bis 31.12.2019 tätigen Migrationsfachdienst (MFD) richtete die Kreisverwaltung Barnim einen vom Land zusätzlich refinanzierten Migrationssozialdienst (MSD, Zielgruppe: SGB II-Empfänger mit Migrationshintergrund) in Höhe von ca. 6 VZÄ ein. Vorbemerkung der Landesregierung: Es wird davon ausgegangen, dass die in der Fragestellung verwendeten Begriffe „Migrationsfachdienste (MFD)“ und „Migrationssozialdienste (MSD)“ sich auf die soziale Unterstützung durch Migrationssozialarbeit nach dem Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) beziehen. Das Aufgabenspektrum der Migrationssozialarbeit im Land Brandenburg wird in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg in den strukturellen Organisationsformen der Migrationssozialarbeit als unterbringungsnahe soziale Unterstützung und der Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst wahrgenommen. Frage 1: Welche rechtlichen Grundlagen gab es für die Einrichtung des Migrationsfachdienstes für den Landkreis Barnim (Zielgruppe: SGB II-Empfänger mit Migrationshintergrund ) mit 3,1 VZÄ vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2018? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10820 - 2 - zu Frage 1: Im Land Brandenburg ist die migrationsspezifische soziale Unterstützung gemäß § 2 Absatz 1 LAufnG den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg im Rahmen einer Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen. Die kommunalen Aufgabenträger sind gem. § 12 Absatz 1 LAufnG verpflichtet, die nach diesem Gesetz aufgenommenen Personen bei der Bewältigung der insbesondere aus ihrer Aufnahme - und Aufenthaltssituation begründeten besonderen Lebenslagen, angepasst an die jeweilige Wohn- und Unterbringungssituation, durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit ) zu unterstützen. Zur Aufgabenwahrnehmung ist ein bedarfsgerechtes und zielgruppenspezifisches fachliches Angebot kontinuierlich zu gewährleisten. Die Anforderungen an die Aufgabenwahrnehmung sind in der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (LAufnGDV) geregelt. Mit der Einführung einer auf die Erstattungsjahre 2018, 2019 und 2020 befristeten pauschalierten Erstattung für das Angebot der Migrationssozialarbeit im § 6 Absatz 4 LAufnGErstV erhielten die kommunalen Aufgabenträger zusätzliche Mittel für das Angebot der Migrationssozialarbeit für den Personenkreis von Regelleistungsempfängern nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II) aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern. Durch die schnellere Bearbeitung von Anerkennungsverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bestehen auch nach dessen positivem Abschluss häufig noch erhebliche Bedarfe an Migrationssozialarbeit. Frage 2: Wie bewertet es die Landesregierung aus vergaberechtlicher Sicht, dass der Auftrag nicht entsprechend der Vergabeordnung ausgeschrieben wurde, obwohl der Auftrag ein Volumen p.a. von ca. 200.000 € hat? Frage 3: Wie bewertet es die Landesregierung aus vergaberechtlicher Sicht die Vertragsverlängerung vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019? Frage 4: Wie waren / sind die zuständigen Landesbehörden in diesem Prozess eingebunden ? Frage 5: Wie bewertet es die Landesregierung, dass der Landkreis Barnim als einziger Landkreis des Bundeslandes diese Leistungen nicht ausgeschrieben hat? zu den Fragen 2 bis 5: Die Fragen 2 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Das Land Brandenburg ist in den Prozess der Trägerauswahl durch die Landkreise und kreisfreien Städte nicht eingebunden. Werden nach Maßgabe des LAufnG Dritte an der Durchführung der Aufgaben beteiligt oder werden ihnen Aufgaben zur Ausführung ganz oder teilweise übertragen, bleiben die Landkreise und kreisfreien Städte für die Erfüllung der Aufgaben und die Einhaltung der hierbei ggfs. anzuwendenden vergaberechtlichen Vorschriften verantwortlich. Landesbehörden waren in den Vergabeprozess entsprechend der dargestellten Zuständigkeitszuordnung nicht eingebunden. Frage 6: Wie waren / sind die zuständigen Landesbehörden in den Aufbau und den gleichzeitigen Betrieb von MFD und MSA eingebunden? zu Frage 6: Die konkreten Entscheidungen zur Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung zur Gewährleistung der Migrationssozialarbeit erfolgen durch die kommunalen Aufgabenträger ohne Einbindung von Landesbehörden.