Landtag Brandenburg Drucksache 6/10828 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.03.2019 / Ausgegeben: 12.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4261 der Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) und Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10539 Regionale Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) im Beratungsnetzwerk „Tolerantes Brandenburg“ Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Das Beratungsnetzwerk „Tolerantes Brandenburg“ besteht im Wesentlichen aus der Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg/Bündnis für Brandenburg“ in der Staatskanzlei, dem „Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“, den „Mobilen Beratungsteams“, dem Verein „Opferperspektive“, der Brandenburgischen Sportjugend sowie den so bezeichneten Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA), die zuvor „Regionale Arbeitsstellen für Ausländerfragen“ hießen. Die RAA in Brandenburg sehen sich selbst als „landesweit agierende, unabhängige Unterstützungsagentur für Bildung und gesellschaftliche Integration“ und „Nichtregierungsorganisation “, wie sie auf ihrer Internetpräsenz angeben. Die Geschäftsstelle der RAA Brandenburg befindet sich in Potsdam. Darüber hinaus unterhalten die RAA Brandenburg Niederlassungen in Angermünde, Neuruppin, Frankfurt (Oder), Potsdam, Trebbin und Cottbus. Wir fragen die Landesregierung: 1. Seit wann existieren solche „Regionalen Arbeitsstellen“ in Brandenburg? Zu Frage 1: Regionale Arbeitsstellen für Ausländerfragen, Jugendarbeit und Schule wurden ab 1992 in verschiedenen Städten des Landes Brandenburg als Niederlassungen des RAA e.V. (Sitz in Berlin) eingerichtet. 2. Sind die Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie in ihrer Gesamtheit als privatrechtlicher Verein verfasst oder sind Teile davon - beispielsweise einzelne Niederlassungen - nicht Teil des Vereins „Demokratie und Integration Brandenburg e.V.“? Wenn ja, warum nicht? Zu Frage 2: Im November 1995 wurde der Verein „Regionale Arbeitsstellen für Ausländerfragen , Jugendarbeit und Schule, Brandenburg e.V.“ gegründet, der die Arbeit der Niederlassungen der RAA in Brandenburg leitete und koordinierte. Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 7.02.2006 wurde der Vereinsname geändert in: „Demokratie und Integration Brandenburg e.V.“. Die „Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie, Brandenburg“ bilden einen Arbeitsbereich des Vereins Demokratie und In- Landtag Brandenburg Drucksache 6/10828 - 2 - tegration Brandenburg e.V. Alle sechs Niederlassungen der RAA Brandenburg sind somit Teil der Demokratie und Integration Brandenburg e.V. 3. Seit wann werden die Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie bzw. deren Vorläufer, die Regionalen Arbeitsstellen für Ausländerfragen, von der Landesregierung finanziell gefördert? (Bitte aufschlüsseln nach Förderhöhe je Haushaltsjahr seit Förderbeginn.) Zu Frage 3: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden Frage 3 und Frage 4 gemeinsam beantwortet. Eine Landesförderung der RAA Brandenburg besteht seit 1996. Unter Verweis auf die bestehenden Regelungen zur Aktenaufbewahrung (vgl. Verwaltungsvorschriften für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung zu den §§ 70 bis 72 und 75 bis 80 LHO (VV-ZBR)) erfolgt eine Aufschlüsselung nach Förderhöhe je Haushaltsjahr erst ab dem Jahr 2007. Tab. 1: Überblick zu den bereitgestellten Fördermitteln für die Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie Haushaltsjahr Geschäftsstelle & die Niederlassungen der RAAs schulbegleitende Maßnahmen in den Niederlassungen1 Anteil Selbstverwaltungskosten absolut relativ 2007 500.257,97 € 668.342,00 € 153.032,48 € 13,10% 2008 510.101,59 € 668.342,00 € 159.606,08 € 13,54% 2009 515.098,12 € 668.342,00 € 159.776,88 € 13,50% 2010 523.135,00 € 668.342,00 € 169.650,74 € 14,24% 2011 525.051,60 € 668.342,00 € 154.449,64 € 12,94% 2012 557.990,30 € 671.191,14 € 171.498,62 € 13,95% 2013 547.026,31 € 671.292,00 € 194.226,42 € 15,94% 2014 558.007,41 € 671.292,00 € 189.471,20 € 15,41% 2015 561.925,30 € 672.739,10 € 188.923,78 € 15,30% 2016 629.859,01 € 675.459,17 € 195.211,46 € 14,96% 2017 653.729,38 € 678.045,19 € 193.370,46 € 14,52% 2018 659.219,29 € 680.253,93 € 195.572,42 € 14,60% 1Die Förderung der „schulbegleitenden Maßnahmen in den Niederlassungen“ setzt sich zusammen aus Sachkosten sowie aus Vollzeitäquivalenten in Form von zugewiesenen Lehrerstellen an die RAA. Durchschnittlich werden pro Jahr 7,96 Vollzeitäquivalente an die RAA zugewiesen. Da hierbei individuelle Einstufungen und Eingruppierungen berücksichtigt werden müssten, wird in der Tabelle auf Grundlage der Personaldurchschnittskosten vom 11.01.2018 (hier: Mittelwert zwischen E 12 TV-L und E 13 TV-L) mit einem Durchschnittswert von 648.342,- EUR gerechnet. Die Sachkosten umfassen Verbrauchsmaterialien, Fahrt- und Reisekosten , Büromiete und Nebenkosten, Kommunikationskosten, Geringwertige Wirtschaftsgüter, sowie Honorare und Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit. Eine detaillierte Aufschlüsselung zwischen den einzelnen Positionen kann nicht vorgenommen werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10828 - 3 - 4. Wie hoch war der jeweilige Anteil an der jährlichen Gesamtförderungssumme dabei für die Deckung von Selbstverwaltungskosten wie Personalkosten und Kosten für den Betrieb von Büros? (Bitte in absoluten und relativen Zahlen je Förderjahr aufschlüsseln.) Zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, wie viele Mitarbeiter die RAA in der Geschäftsstelle sowie in den einzelnen Niederlassungen haben? Zu Frage 5: Tab. 2: Anzahl der Mitarbeitenden in der RAA Geschäftsstelle und in den Niederlassungen Haushaltsjahr personelle Ausstattung in Vollzeitäquivalente Geschäftsstelle der RAA Niederlassungen der RAA schulbegleitende Maßnahmen in den Niederlassungen 2007 3,4 5,5 7,96 2008 3,45 5,7 7,96 2009 3,16 5,55 7,96 2010 3,88 4,95 7,96 2011 2,58 4,75 7,96 2012 3 5,55 7,96 2013 3,23 4,7 7,96 2014 3,05 4,8 7,96 2015 2,96 4,63 7,96 2016 3,06 6,3 7,96 2017 2,64 6 7,96 2018 3,21 5,75 7,96 6. In welchem finanziellen Umfang hat die Landesregierung bzw. haben staatliche Stellen des Landes Brandenburg Dienstleistungen der RAA in Anspruch genommen? (Bitte aufschlüsseln je Haushaltsjahr seit Existenz der RAA in Brandenburg.) Zu Frage 6: Das Land vergibt keine Dienstleistungen an die RAA Brandenburg. Alle Zuwendungen an den Träger im genannten Berichtszeitraum unterliegen der Projektförderung . 7. Zu welchem Zweck wurden die jeweiligen Dienstleistungen der RAA von der Landesregierung in Anspruch genommen? Zu Frage 7: Siehe Antwort zu Frage 6. 8. Ist der Landesregierung bekannt, ob der Verein „Demokratie und Integration Brandenburg e.V.“ zumindest auch gewinnorientiert ausgerichtet ist? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10828 - 4 - Zu Frage 8: Der Verein ist laut regelmäßigen Bescheiden des Finanzamtes als gemeinnützig ausgewiesen. 9. Wie hoch ist der Anteil der von der Landesregierung bereitgestellten Fördermittel an der Gesamtförderung des in der vorstehenden Frage genannten Vereins im Jahr 2017 gewesen ? (Bitte in relativen und absoluten Zahlen ausweisen.) Zu Frage 9: Ein Überblick über die Gesamtförderung bzw. die Bilanz des Vereins liegt der Landesregierung nicht vor. Daher kann keine Auskunft über den Anteil der von der Landesregierung bereitgestellten Fördermittel an der Gesamtförderung erteilt werden. Die Gesamtsumme der durch die Landesregierung (MASGF, MBJS, Staatskanzlei) bereitgestellten Fördermittel im Jahr 2017 beläuft sich auf insgesamt 2.632.967,83 EUR. Zusätzlich werden durchschnittlich pro Jahr 7,96 Vollzeitäquivalente an die RAA zugewiesen (siehe Antwort zu Frage 3). 10. Worin, das heißt aus welchen Inhalten, besteht die sogenannte Schulberatung der RAA und an welchen Schulen wurde diese seit der laufenden Legislaturperiode durchgeführt ? Zu Frage 10: Die Schulberatungsarbeit basiert auf der Zielvereinbarung des Landes Brandenburg mit der RAA Brandenburg. Sie beinhaltet insgesamt 8 Projektvereinbarungen zur Unterstützung von Schulen durch Beratungs- und Fortbildungsangebote: Projektvereinbarung (PV) 1: Förderung einer demokratischen Schulkultur an Schulen des Landes Brandenburg PV 2: Stärkung sozialer Kompetenzen/Gewaltprävention PV 3: Beratung und Unterstützung von Schulen im Rahmen des Beratungsnetzwerks Tolerantes Brandenburg PV 4: Landes- und Regionalkoordination Schule ohne Rassismus- Schule mit Courage (SOR-SMC) PV 5: Unterstützung und Begleitung von Schulen bei der Integration von Schüler/- innen mit Migrationshintergrund durch Bereitstellung von Beratungsangeboten zur Förderung und (Weiter-) Entwicklung einer interkulturellen Schulkultur PV 6: Koordinierung des START-Stipendienprogramm Brandenburg PV 7: Umsetzung und Koordinierung des Programms Faire Schule und „Chat der Welten“ in Brandenburg (in Kooperation mit dem EPIZ Berlin und Engagement Global ) PV 8: Beratung und Unterstützung der Kreisräte der Schülerinnen und Schüler in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler in den Landkreisen und zur Unterstützung der Arbeit und Wirkung des Landesrates der Schülerinnen und Schüler des Landes Brandenburg. Im Folgenden sind die durch Beratung und einzelne schulinterne Fortbildungen erreichten Schulen nach Schultypen dargestellt. Für das Schuljahr 2014/2015 liegen keine Auswertungen der Arbeit nach Schultypen vor. Schuljahr 2015/2016 Grundschulen 51 Förderschulen 8 Landtag Brandenburg Drucksache 6/10828 - 5 - Oberschulen 48 Oberstufenzentren/Berufsschulen 12 Gymnasien 29 Gesamtschulen 12 Schuljahr 2016/2017 Grundschulen 52 Förderschulen 5 Oberschulen 15 Oberstufenzentren/Berufsschulen 12 Gymnasien 23 Gesamtschulen 3 Schuljahr 2017/2018 Grundschulen 54 Förderschulen 9 Oberschulen 29 Oberstufenzentren/Berufsschulen 15 Gymnasien 21 Gesamtschulen 6 11. Werden oder wurden den RAA vom Land Brandenburg kostenlos Räumlichkeiten für Büros zur Verfügung gestellt? Wenn ja, wo und seit wann bzw. in welchem Zeitraum? Zu Frage 11: Der RAA Brandenburg wurden und werden durch das Land Brandenburg keine Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung gestellt.