Landtag Brandenburg Drucksache 6/10851 6. Wahlperiode Eingegangen: 08.03.2019 / Ausgegeben: 13.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4276 der Abgeordneten Roswitha Schier (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10565 125 € Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI findet kaum Anwendung Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Im Zuge der Änderungen durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde ab dem Jahr 2017 einen Entlastungsbetrag in § 45b SGB XI verankert. Auf diesen haben alle Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 1 bis 5 einen Anspruch, bei denen die Pflege im häuslichen Bereich erfolgt. Im Rahmen der Anhörung der Experten zum Thema Pflege im AASGFF am 16.01.2019 wurde dargestellt, dass dieser Betrag sehr schlecht abgerufen werde (unter 50%). Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI grundsätzlich? zu Frage 1: Aus Sicht der Landesregierung ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI eine Leistung der Pflegeversicherung, die auch in Brandenburg vielen pflegenden Menschen Möglichkeiten zur Entlastung eröffnet und den Pflegebedürftigen Hilfen ermöglicht, die ihre Fähigkeit zur selbständigen und selbstbestimmten Gestaltung des Alltags fördern. Er kann verschieden eingesetzt werden und dient zum Beispiel der Erstattung von Aufwendungen , die den Versicherten bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Tagespflege , der Kurzzeitpflege, von Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36 SGB XI oder der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag entstehen. Die Landesregierung begrüßt, dass mit den Pflegestärkungsgesetzen nunmehr alle häuslich versorgten Pflegebedürftigen (davor nur jene mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz) Anspruch auf einen Entlastungsbetrag erhielten, denn in Brandenburg werden derzeit 82 Prozent aller Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit versorgt. Frage 2: Wie viele Personen im Land Brandenburg haben Anspruch auf diesen Betrag? zu Frage 2: Anspruch auf diesen Betrag haben alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege. Das sind im Land Brandenburg gemäß dem vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg herausgegebenen neuesten Statistischen Bericht „Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Empfänger von Pflegegeldleistungen in Brandenburg 2017“ rund 108.000 Personen. Frage 3: Wie viele Personen haben diese Leistung beantragt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10851 - 2 - Frage 4: Wie viele Personen ohne Anspruch haben die Leistung beantragt? zu den Fragen 3 und 4: Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Die Kosten für entsprechende Aufwendungen in Höhe des Entlastungsbetrages werden den Pflegebedürftigen von ihrer jeweils zuständigen Pflegekasse erstattet und sind dort zu beantragen . Die amtliche Pflegestatistik weist die Anzahl der Personen, die entsprechende Leistungen beantragt haben, nicht aus. Frage 5: Worin sieht die Landesregierung die Ursache für die mangelhafte Inanspruchnahme ? zu Frage 5: Aufgrund fehlender Angaben zur Inanspruchnahme dieser Leistungen bei den Pflegekassen kann die Landesregierung nicht einschätzen, ob der Entlastungsbetrag mangelhaft genutzt wird. Frage 6: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dass der Entlastungsbetrag in Zukunft von mehr Leistungsberechtigten beansprucht wird? Welche Herausforderungen sind damit verbunden? zu Frage 6: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dabei zu unterstützen, aus den verschiedensten Angeboten unterschiedlicher Träger die für sie am besten passenden Leistungsangebote zusammenstellen zu können und dabei auch die Möglichkeiten des Entlastungsbetrages zu prüfen, sind zentrale Aufgaben der Pflegeberatung. Die landesweit 19 Pflegestützpunkte leisten hierbei einen wichtigen Beitrag. Sie haben Vertrauen aufgebaut und werden zunehmend in Anspruch genommen. Doch allein mit der Information von Leistungsberechtigten über bestehende Leistungsansprüche und Hilfsangebote sind die Herausforderungen in der Pflege nicht zu lösen. Angesichts der wachsenden Anzahl von Pflegebedürftigen im Land ist es genau so wichtig, Versorgungsstrukturen auszubauen und die Leistungen der Pflegeversicherung weiterzuentwickeln. Frage 7: Inwiefern kann das Land darauf Einfluss nehmen und gibt es ggf. bereits konkrete Pläne für Maßnahmen? zu Frage 7: Die 2015 gestartete Pflegeoffensive ist eine konkrete Maßnahme des Landes zur Weiterentwicklung der Pflegestrukturen im Land. Hierfür werden jährlich aus Landesmitteln eine Million Euro bereitgestellt. Insbesondere mit den Projekten „Fachstelle Altern und Pflege im Quartier“ (FAPIQ) und dem „Kompetenzzentrum Demenz für das Land Brandenburg“ wurden Strukturen geschaffen, die landesweit Akteure vor Ort bei der Entwicklung von neuen Angeboten für ein selbstbestimmtes Leben im Alter unterstützen. Dass beispielsweise seit 2015 landesweit an 80 Standorten 290 Einzelangebote für die Unterstützung im Alltag entstanden sind, ist nicht zuletzt ein Ergebnis der umfangreichen Aktivitäten der FAPIQ.