Landtag Brandenburg Drucksache 6/10877 6. Wahlperiode Eingegangen: 13.03.2019 / Ausgegeben: 18.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4288 des Abgeordneten Andreas Gliese (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10585 Flutungspolder Neuzeller Niederung Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Schaffung eines Flutungspolders in der Neuzeller Niederung auf einer Fläche von 1.900 ha zählt zu den Maßnahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms . Der Polder soll insgesamt ein Speichervolumen von 43 Mio. Kubikmeter haben. Wie das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft in der Sitzung des ALUL im Januar berichtete, ist die Vorplanung abgeschlossen und mit der Entwurfsplanung soll in diesem Jahr begonnen werden. 1. Zu welchem Ergebnis führte die Vorplanung und welche konkreten Maßnahmen sind für die Schaffung des Flutungspolders Neuzeller Niederung im Einzelnen geplant? Zu Frage 1: Die Vorplanung hat zu dem Ergebnis geführt, dass unter Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Belange ein Flutungspolder eingerichtet werden kann. Als konkrete Maßnahmen beinhaltet die Planung: • Flutungsbauwerk im Oder-Spree-Kanal zur Minimierung des Wasserspiegels im Polder , • Objektschutz in den Bereichen Wellmitz und Neuzelle, • Beidseitiger Einstau des Bahndamms. Weitere Deiche oder Deicherhöhungen sind nach jetzigem Stand im Zuge der Projektumsetzung nicht geplant. Die Standsicherheit des Bahndamms im Flutungsfall wird zurzeit untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchung und Schlussfolgerungen daraus werden mit dem Eigentümer des Bahndamms abgestimmt. Die Nutzung des Flutungspolders ist ausschließlich bei extremen Hochwasserereignissen vorgesehen. 2. Im Jahr 2016 wurde auf einer Länge von 3,1 km mit der Rückverlegung des Deiches begonnen, um eine Rückhaltefläche von 50 ha zu schaffen. Wie ist der aktuelle Stand der Deichrückverlegung und wann werden die Arbeiten hierzu abgeschlossen sein? Zu Frage 2: Mit dem Bauvorhaben wurde im April 2017 begonnen. Der neue Deichkörper ist auf der gesamten Länge hergestellt. Die Baustraße vom Neudeich ist zurückgebaut. Die Auffahrten wurden gegen unbefugtes Befahren durch Erdhügel gesichert. Die Rückhaltefläche steht bereits jetzt zur Verfügung. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10877 - 2 - Der Abschluss der Bauarbeiten ist Mitte 2020 vorgesehen. 3. Wann wird mit der Entwurfsplanung für die Schaffung eines Flutungspolders in der Neuzeller Niederung begonnen und wann wird diese voraussichtlich abgeschlossen sein? Zu Frage3: Zurzeit ist vorgesehen, die Entwurfsplanung Ende 2019 / Anfang 2020 zu beginnen und nach etwa 1 Jahr fertig zu stellen. 4. Welche weiteren Planungs- und Genehmigungsschritte schließen sich an die Entwurfsplanung an? Zu Frage 4: Im Planungsverfahren schließt sich die Genehmigungsplanung einschließlich der Umweltverträglichkeitsuntersuchungen und die Einreichung zur Planfeststellung an die Entwurfsplanung an. Danach ist ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. 5. Wie wird die Landesregierung z.B. betroffene Kleingärtner über die jeweils aktuellen Planungs- und Genehmigungsarbeiten informieren? Zu Frage 5: Die Kleingärtner wurden bisher zum geplanten Flutungspolder über den Kleingartenverband und den Landeskleingartenbeirat informiert. Außerdem hat die Landesregierung in der Vergangenheit die wesentlichen Planungsergebnisse auch Vertretern des betroffenen Landkreises vorgestellt. Regelmäßig wurden bisher auch Anfragen von betroffenen Bürgern und Unternehmen durch das zuständige Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft beantwortet. 6. Welche Entschädigungsregelungen sieht die Landesregierung im Zuge der Schaffung des Flutungspolders Neuzeller Niederung für betroffene Kleingärtner vor? In welcher Planungs- und Umsetzungsphase wird die Landesregierung entsprechende Entschädigungsregelungen für betroffene Kleingärtner formulieren, sofern diese bislang noch nicht vorliegen? Zu Frage 6: Die Landesregierung beabsichtigt, die Flächen innerhalb des geplanten Polders zu erwerben, aus der Kleingartennutzung zu nehmen und die Aufbauten zurück zu bauen. Der Flächenerwerb durch das Land kann erst nach Vorliegen eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses erfolgen. Er wird im Zusammenhang mit der Genehmigungsplanung entworfen und verhandelt.