Landtag Brandenburg Drucksache 6/10882 6. Wahlperiode Eingegangen: 11.03.2019 / Ausgegeben: 18.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4306 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion) und Christina Schade (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10617 Beschäftigung von Bewohnern der Brandenburger Erstaufnahmeeinrichtungen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele der gegenwärtigen Bewohner der Brandenburger Erstaufnahmeeinrichtungen haben eine Arbeitserlaubnis und auf welcher Grundlage? zu Frage 1: Während des Aufenthaltes in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende werden keine Arbeitserlaubnisse erteilt (§ 61 Abs. 1 AsylG). 2. Wie viele der Bewohner der Brandenburger Erstaufnahmeeinrichtungen sind gegenwärtig im Rahmen von gemeinnütziger Arbeit tätig? 3. An welchen Orten finden solche Tätigkeiten ggf. statt? zu den Fragen 2 und 3: Im Januar 2019 haben insgesamt 378 Bewohnerinnen und Bewohner gemeinnützige Tätigkeiten an den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung ausgeführt : Standort Eisenhüttenstadt Frankfurt (Oder) Doberlug-Kirchhain Wünsdorf Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner mit gemeinnütziger Tätigkeit 124 17 128 109 Einsatzbereich (auszugsweise) - Pflege von Freiflächen - Reinigungsarbeiten - Dolmetschertätigkeiten - Friseurtätigkeit für die Bewohnerinnen und Bewohner der EAE - Arbeiten in der Mensa - Reinigungsarbeiten - Mentorentätigkeiten - Friseurtätigkeit für die Bewohnerinnen und Bewohner der EAE - Arbeiten in der Mensa - Reinigungsarbeiten - Gartenarbeit - Aufsichtstätigkeiten (z. B. sportliche Aktivitäten , TV-Raum, Teeküche) Landtag Brandenburg Drucksache 6/10882 - 2 - 4. Gibt es Kooperationsbeziehungen zwischen den Brandenburger Erstaufnahmeeinrichtungen und Betrieben der freien Wirtschaft? Wenn ja welche? zu Frage 4: Es bestehen keine Kooperationsbeziehungen zwischen der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende und Betrieben der freien Wirtschaft. Der einzige Einsatzbereich, der sich im Januar 2019 außerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung befand, ist der über die Kommune organisierte, gemeinnützige Arbeitseinsatz im Tierheim Wünsdorf.