Landtag Brandenburg Drucksache 6/10887 6. Wahlperiode Eingegangen: 13.03.2019 / Ausgegeben: 18.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4235 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Björn Lakenmacher (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10479 Notwendige Stärkung des Verfassungsschutzes Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen 2019/2020 hatte die CDU-Fraktion eine Stärkung des Verfassungsschutzes um 30 Stellen beantragt. Dies wurde von der Mehrheit des Landtages insbesondere mit den Stimmen von SPD und LINKE abgelehnt. Im Haushaltsplan wurden für den Verfassungsschutz für die Jahre 2019 und 2020 keine zusätzlichen Stellen ausgebracht. Nunmehr wurde durch Presseberichterstattung bekannt, dass der Minister des Innern die notwendige Stärkung des Verfassungsschutzes durch eine Umsetzung von 27 Stellen der Polizei zum Verfassungsschutz plant. Der Finanzminister wird in der Presse damit zitiert, dass es für diese vom Minister des Innern geplanten Änderungen ein klares Regelwerk gäbe und dafür die Zustimmung des Finanzministeriums erforderlich und mit dem Parlament das Benehmen herzustellen sei (LR vom 26.01.2019). Außerdem erklärte der Finanzminister in einem Schreiben an den Innenminister, dass dieser mit dieser Entscheidung in „unverfrorener“ Weise den Haushaltsbeschluss des Landtages ignoriere und gegen die Haushaltsgrundsätze verstoße. 1. Aufgrund welcher konkreten rechtlichen Bestimmung kann, trotz des ablehnenden Haushaltsbeschlusses des Landtages, die notwendige Aufstockung des Verfassungsschutzes um 27 Stellen durch den Minister des Innern im Rahmen seiner Ressortverantwortung umgesetzt werden? 2. Ist dazu die Zustimmung des Ministers der Finanzen notwendig? Wenn nein, wie ist die in der Lausitzer Rundschau dokumentierte Äußerung des Finanzministers dann zu verstehen? 3. Ist dazu eine Benehmensherstellung mit dem Landtag notwendig? Wenn nein, wie ist die in der Lausitzer Rundschau dokumentierte Äußerung des Finanzministers dann zu verstehen? 4. Verstößt die Entscheidung des Innenministers im Rahmen seiner Ressortverantwortung gegen die Haushaltsgrundsätze? Wenn nein, wie ist der in seinem Schreiben an den Innenminister entsprechend erhobene Vorwurf des Finanzministers dann zu verstehen ? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10887 - 2 - 5. Wann genau hat der Innenminister den Beschluss gefasst, den aus seiner Sicht möglichen Spielraum des Haushaltsgesetzes zu nutzen, um den Verfassungsschutz entgegen des Beschlusses des Landtages, der mit den Stimmen von SPD und LINKEN explizit keine Erhöhung der Stellenzahl des Verfassungsschutzes vorsah, über eine Stellenumsetzung von der Polizei zu stärken? 6. Wann wurde der Ministerpräsident über dieses Vorgehen des Innenministers informiert ? zu den Fragen 1 bis 6: Der Minister des Innern und für Kommunales hat am 24. Januar 2019 die Entscheidung getroffen, den Verfassungsschutz zu stärken. Zu der Entscheidung des Ministers des Innern und für Kommunales gab es innerhalb der Landesregierung unterschiedliche Auffassungen. Die Landesregierung hat inzwischen eine Verständigung über die Frage der Stellen im Bereich Verfassungsschutz erzielt. Die Stellenerhöhung um 37 Stellen soll im Zusammenhang mit den parlamentarischen Beratungen zum Verfassungsschutzgesetz im Landtag geregelt und so haushalterisch abgesichert werden. Die in der Kleinen Anfrage thematisierten Sachverhalte beziehen sich teilweise auf Zwischenstände , die nicht Teil der Entscheidung der Landesregierung geworden sind.