Landtag Brandenburg Drucksache 6/10891 6. Wahlperiode Eingegangen: 13.03.2019 / Ausgegeben: 18.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4271 der Abgeordneten Dr. Saskia Ludwig (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10556 Förderprogramm „Kompetenzentwicklung in Unternehmen der Kultur und Kreativwirtschaft “ Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Mit dem Programm „Kompetenzentwicklung in Unternehmen der Kultur und Kreativwirtschaft “ beabsichtigt die Landesregierung, Projekte „zur optimalen Nutzung der Potenziale, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Effizienz“ zu fördern. Dabei sollen die Entwicklung der Potenziale von Unternehmen der Kultur und der Kreativwirtschaft im Fokus stehen, um die „Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Wachstumsdynamik zu erhöhen und die Beschäftigung in der Branche“ zu stabilisieren. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Anträge sind im Rahmen des Förderprogramms „Kompetenzentwicklung in Unternehmen der Kultur und Kreativwirtschaft“ bisher gestellt worden (bitte jeweils Projektträger, Förderhöhe, Antragsteller und Datum der Antragsstellung benennen)? Zu Frage 1: Die Antwort beschränkt sich auf die in der Anlage beigefügte Aufstellung von Daten. Gemäß Artikel 115 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 führen die EU- Mitgliedstaaten oder Verwaltungsbehörden eine Liste der geförderten Vorhaben zur Gewährleistung der Transparenz hinsichtlich der Unterstützung aus den Fonds. Auf die sich daraus ergebenden Veröffentlichungspflichten werden die Antragsteller mit der als Grundlage für das Förderprogramm dienenden Gemeinsamen Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Förderung von Kompetenzentwicklung in Unternehmen der Kultur und der Kreativwirtschaft im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2014 - 2020 vom 20. Dezember 2016 und in den Zuwendungsbescheiden hingewiesen. Eine darüber hinausgehende Zustimmung der Antragsteller zur Veröffentlichung von Daten im Zusammenhang mit der Förderung liegt nicht vor. 2. Welche Fördermittelanträge wurden mit welchem Datum aus welchem Grund bewilligt oder abgelehnt? Zu Frage 2: Zur Beantwortung wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10891 - 2 - 3. Wer ist entscheidend oder beratend an der Projektauswahl und Höhe der Förderung beteiligt (bitte Gremium und Namen der Beteiligten benennen)? Zu Frage 3: Das Bewilligungsverfahren ist in Nummer 6.2 der oben benannten Richtlinie geregelt. Demnach entscheidet die Bewilligungsbehörde ILB nach pflichtgemäßem Ermessen auf der Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen und bei Förderungen nach Nummern 2.1 und 2.2 der Richtlinie bei Kreativunternehmen unter Berücksichtigung eines fachlichen Votums des MWE unter Beteiligung des MWFK sowie bei Förderungen nach Nummer 2.2 der Richtlinie bei Kulturunternehmen unter Berücksichtigung eines fachlichen Votums des MWFK unter Beteiligung des MWE über die Gewährung der Förderung einschließlich der Förderhöhe. 4. Nach welchen Kriterien wird über die Fördermittelvergabe und -höhe in dem genannten Förderprogramm entschieden? Zu Frage 4: Die Bewertungskriterien und die Gewichtung bei der fachlichen Bewertung ergeben sich für Maßnahmen nach Nummer 2.1 der Richtlinie aus Anlage 1 der Richtlinie (beigefügt) und für Maßnahmen nach Nummer 2.2. der Richtlinie aus Anlage 2 der Richtlinie (ebenfalls beigefügt). 5. Was soll bei den einzelnen Projekten - gem. Antragsteller - explizit mit den Fördermitteln gefördert werden? Zu Frage 5: Zur Beantwortung wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 6. Wie wurde die Höhe der Förderung des Potsdamer FÜR e.V. von immerhin 119.987 € ermittelt? Für welche Zwecke werden diese Mittel eingesetzt (bitte abschließende Aufzählung )? Zu Frage 6: Zur Beantwortung wird auf die Antworten zu Frage 1, Frage 4 und Frage 8 verwiesen. 7. Wie wird sichergestellt, dass die Fördermittel antragsgemäß verwendet werden? Zu Frage 7: Gemäß Nummer 6.4 der Richtlinie ist ein Verwendungsnachweis nach Nummer 6 ff. ANBest-EU einzureichen. Demnach ist die ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendung in jährlichen Zwischennachweisen und im abschließenden Verwendungsnachweis zu belegen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis einschließlich der Belegliste. In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen und den vorgegebenen Zielen gegenüberzustellen. Im Sachbericht ist auf die wichtigsten Positionen des zahlenmäßigen Nachweises einzugehen. Ferner ist die Notwendigkeit und Angemessenheit der geleisteten Arbeit zu erläutern. Der zahlenmäßige Nachweis muss alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel) und Ausgaben enthalten. Die Bewilligungsbehörde ILB prüft ggf. unter Einbeziehung des fachlichen Votums von MWFK bzw. MWE die Verwendungsnachweise . Landtag Brandenburg Drucksache 6/10891 - 3 - 8. Wie bewertet die Landesregierung die Auswahl dieses Projektes, das zum Ziel hat, den Wiederaufbau der Garnisonkirche als ein Bauprojekt von nationaler Bedeutung durch den Erhalt des Rechenzentrums zu stören oder gar zu verhindern? Zu Frage 8: Die Entscheidung über die Projektauswahl traf die ILB als Bewilligungsbehörde unter Berücksichtigung des fachlichen Votums vom MWFK (siehe Antwort zu Frage 3). Das Projekt stellt aus fachlicher Sicht eine konsequente Weiterentwicklung des bislang nur summarisch verorteten Kreativ-Potenzials dar. Ausgehend von einer Potenzialanalyse zu den Kultur- und Kreativunternehmen vor Ort (derzeit ehem. Rechenzentrum) sollen Maßnahmen , Formate und Angebote entwickelt werden, die der besseren Wahrnehmung und Vermarktung der verfügbaren Produkte und Dienstleistungen dienen. Das Projekt ist an die Unternehmen und Soloselbständigen gebunden, jedoch nicht an den derzeitigen Standort Rechenzentrum. MWFK sprach sich in seiner fachlichen Stellungnahme dafür aus, die Umsetzung für die Dauer des Mietverhältnisses (derzeit bis 2023) bzw. ganz ortsunabhängig zu konzipieren. Die Frage des beabsichtigten Wiederaufbaus der Garnisonkirche hat im Rahmen des Antragsverfahrens und im eingereichten Projektantrag keine Rolle gespielt. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 1 3. Anlage 2 KA 4271 - Anlage zu Frage 1 Auszug aus Liste der Vorhaben ESF für die Region Brandenburg / Bundesrepublik Deutschland, EU- Förderperiode 2014-2020, Stand 31.12.2018 Name des Begünstigten Zusammenfassung des Vorhabens Datum des Beginns Datum des Endes Gesamtbetrag der förderfähigen Ausgaben ESF- Kofina nzierun g Amt Britz-Chorin- Oderberg Entwicklung einer Netzwerkstruktur für den "spirituellen Tourismus" in den Landkreisen Barnim und Uckermark 01.11.2017 30.06.2019 150.000,00 € 80 % BSP Business School Berlin Hochschule für Management GmbH Beratungs- und Vernetzungsprojekt 01.09.2017 31.08.2020 2.565.192,58 € 80 % Craftwerk e.V. D.R.A.C.H.E.N. "Design & Rural Arts and Crafts Hub for Creative Entrepreneurs" 01.01.2018 30.06.2020 150.000,00 € 80 % CTA Kulturverein Nord e. V. Kommunikator/-in, Schatzsucher/-in, Netzwerker/-in, lokales Regionalmanagement für Kulturtourismus im Seenland Oder- Spree 01.01.2018 31.12.2020 149.998,28 € 80 % filmwerte GmbH Zugang für öffentliche Bibliotheken im ländlichen Raum zum Filmportal für Bibliotheken "filmfriend" 01.11.2018 30.04.2020 142.880,00 € 80 % Fleiter Sebastian Steigerung der Wirtschaftlichkeit und organisatorische Neuausric htung durch Entwicklung+Vertrieb von stromerzeugenden Skulpturen 01.11.2018 31.12.2020 149.740,00 € 80 % Fontane-Festspiele gUG (haftungsbeschr.) Organisatorischer und programmatischer Ausbau der Fontane- Festspiele gUG und ihrer Wirkungsfelder 01.01.2018 31.05.2020 140.500,00 € 80 % Fördergesellschaft Kunst- und Familienhaus Waldsieversdorf / Berlin e.V. WALDORADO FESTIVAL 01.01.2019 31.12.2021 149.934,19 € 80 % FÜR e.V. Freundliche Übernahme Rechenzentrum e.V. Kosmos Büro/ Professionalisierung und Vermarktung Standort Rechenzentrum und dort ansässige Kultur- und Kreativschaffende 01.01.2019 30.06.2020 149.983,75 € 80 % Kammerphilharmoni e Uckermark e.V. QUILLO + 10.10.2017 01.03.2020 150.000,00 € 80 % Lalonova Records GbR Made in Brandenburg 01.01.2019 31.12.2020 149.564,00 € 80 % Lambriev-Soost Cornelia Kunst machen, Kunst gucken 16.10.2017 30.10.2019 74.600,00 € 80 % Miethke Christoph K3 Kultur- und Kreativ- Katalysator Entwicklung eines Besucherinformations - Vernetzungszentrum im Kulturstandort Oranienwerk 01.11.2017 31.10.2020 150.000,00 € 80 % Ollroge Kathrin GEDANKENLESEN - Veranstaltungsredaktion 01.01.2019 31.12.2020 150.000,00 € 80 % Patent-Papierfabrik Hohenofen e. V. Konzeption und Planung Ausstellungszentrum Patent- Papierfabrik Hohenofen 01.01.2019 31.12.2021 149.944,47 € 80% Ponderosa e.V. Ponderosa Jugendakademie und Ausbildungsprogramm für zeitgenössischen Tanz 01.01.2019 31.12.2021 134.532,00 € 80 % Schüler Fabian Aufbau und Etablierung eines 360°- Film-Portals, welches die Cottbuser Innenstadt in verschiedenen Epochen erlebbar macht 16.10.2017 31.12.2019 149.040,00 € 80 % SI gemeinnützige GmbH "quertransfer" 01.11.2018 31.10.2020 149.681,55 € 80 % Slawenburg Raddusch e. V. Mit Kreativität und externen Impulsen innovative Produkte entwickeln und weiterentwickeln 01.11.2017 31.03.2019 114.360,00 € 80 % St. Julian-Bown Malcolm Video-Stream-Plattform / Internet-TV für die Musik, Kultur und Kreativwirtschaft im Fläming 01.01.2019 31.12.2020 149.960,00 € 80 % Stiftung Sozialpädagogische s Institut - Walter May Stabilisierung des freien Theaters Comédie Soleil in Werder (Havel) durch Neuausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit 01.01.2018 31.12.2020 55.272,00 € 80 % Theater am Rand Betriebs GmbH Entwicklung und Umsetzung einer Kommunikationsstrategie für das "Theater am Rand" 01.01.2019 31.12.2020 137.452,96 € 80 % Theater Poetenpack e. V. Professionelles freies Theater erweitert sein Arbeitsspektrum und involviert Jugendliche 01.12.2017 31.03.2019 106.200,00 € 80 % T-Werk Internationales Theater- und Theaterpädagogikze ntrum e. V. Vermarktung von eigenen und fremdproduzierten Theaterstücken 01.11.2017 31.10.2020 150.000,00 € 80 % Anlage zu Frage 4 A n l a g e 1 zu Nummer 6.1 der Gemeinsamen Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Förderung von Kompetenzentwicklung in Unternehmen der Kultur und der Kreativwirtschaft im Land Brandenburg in der EU- Förderperiode 2014 - 2020 Maßnahmen nach Nummer 2.1 (Fördertatbestand A) Anforderungen an einzureichende Konzepte, Bewertungskriterien und Gewichtung bei der fachlichen Bewertung I. Anforderungen an einzureichende Konzepte Das Konzept soll einen Umfang von maximal 20 Seiten (ohne Anlagen) nicht überschreiten und ist nach folgender Gliederung einzureichen: 1 Anforderungen an den Träger 1.1 Trägereignung Selbstdarstellung des Antragstellers (Portfolio, Geschäftsführung, Mitarbeiter). Nachweis umfangreicher Kenntnisse der Kultur und der Kreativwirtschaft in Brandenburg, insbesondere in Bezug auf ihre spezifischen Herausforderungen und Bedarfe. Darstellung und Nachweis spezifischer langjähriger Erfahrungen (mindestens fünf Jahre) der Projektleitung und deren Kompetenzen für die Umsetzung der Richtlinieninhalte. Darstellung und Nachweis, dass Beratungs- und Coachingleistungen für Unternehmen in der Kultur- und der Kreativwirtschaft zum Tätigkeitsbereich des Antragstellers gehören. Darstellung, dass der Antragsteller über theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen (mindestens fünf Jahre) bei der Umsetzung von Konzepten für Beratungs- und Coachingstrukturen sowie in der Vernetzung und Sichtbarmachung von Akteuren in der Kultur und Kreativwirtschaft verfügt (unter Benennung von Referenzprojekten). Darstellung, dass der Antragsteller über Erfahrungen in der Projektarbeit an der Schnittstelle von Kultur und Kreativwirtschaft zu anderen Wirtschaftsbereichen verfügt. Kenntnisse und Erfahrungen in der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung im Rahmen von beratender Projektarbeit und projektbezogener Öffentlichkeitsarbeit. Darstellung von Erfahrungen und Kompetenzen in der Entwicklung und Umsetzung von Kommunikationskonzepten und in der Öffentlichkeitsarbeit (unter Benennung von Referenzprojekten). Darstellung der im Rahmen des Projektes vorgesehenen Veranstaltungsformate (mit Angaben über Zielstellung, Zielgruppen, Kooperationspartner) und Angaben zu Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung von solchen Veranstaltungsformaten. 1.2 Geplanter Personaleinsatz und Eignung des vorgesehenen Personals Angaben zur Qualifikation des einzusetzenden Personals (Berufs-/Studienabschluss, Darstellung der individuellen beruflichen Handlungskompetenz und Qualifikation der Personen im Hinblick auf Fach-, Methoden-, Gender- und Sozialkompetenz zur Begleitung und Beratung von Unternehmen und weiteren Akteuren aus der Kultur und Kreativwirtschaft sowie zur Öffentlichkeitsarbeit). Angaben zum quantitativen Personaleinsatz (einschließlich Tätigkeitsbeschreibungen und sich daraus ergebende Eingruppierungen in Anlehnung an den TV-L), zur Personalgewinnung und zur Entwicklung des Personals. Darstellung, inwieweit der Antragsteller in der Lage ist, das Personal und die Infrastruktur für das Beratungs- und Vernetzungsprojekt aufzubauen und mit der Arbeit zu beginnen. 2 Projektumsetzung Darstellung der geplanten Arbeitsweise, insbesondere Angaben o zur Akquise von Unternehmen aus der Kultur und der Kreativwirtschaft, unter Berücksichtigung der Spezifika der beiden Bereiche, o zu den persönlichen Erstberatungen, o zur Konzeption der bedarfsorientierten Coaching- und Beratungsleistungen (Methoden, Formate etc.), o zur Analyse und Umsetzung von Beratungs- und Coachingmaßnahmen sowie den einzelnen Aufgaben externer Leistungserbringer (Qualitätssicherung), o zur Vorbereitung der vorgesehenen Vergaben an externe Leistungserbringer, o zu den Auswahlkriterien und zur Beschreibung der inhaltlichen Vorgaben und Anforderungen an die externen Leistungserbringer (Entwurf eines Mustervertrages des Projektträgers mit den externen Leistungserbringern ist beizufügen), o zur Durchführung der De-minimis-Prüfungen, o zu Kontaktzeiten (tägliche Erreichbarkeit), o zu Vernetzungsaktivitäten – auch branchenübergreifend – und Maßnahmen der Sichtbarmachung der Branche in der Region (Veranstaltungen, Erfahrungsaustausche), insbesondere auch von innovativen Projekten der Kultur und Kreativwirtschaft an Schnittstellen zu anderen Branchen, o zur Abstimmung mit dem Management des Clusters Informations- und Kommunikationstechnologien, Medien und Kreativwirtschaft (IMK) im Land Brandenburg zur Netzwerkarbeit, Kooperation mit Branchenverbänden und bestehenden Netzwerken, o zur Erreichung der Projektziele, einschließlich quantitativer Zielgrößen. Dabei sind die Methoden und Instrumente und ihr erwarteter Beitrag zur Zielerreichung darzustellen. Im Kontext dieser Darstellungen ist anzugeben, wie Unternehmen intensiv beraten werden sollen (Stufe 2, Nummer 2.1 der Richtlinie). Vorlage eines Zeit- und Aktivitätenplans mit Angabe von Meilensteinen. 3 Gleichstellung von Frauen und Männern Darstellung, wie die Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere bei den Angeboten für die Unternehmen im Rahmen des Projekts und in der projektbezogenen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit unter Berücksichtigung des „Merkblattes zur Beachtung der Grundsätze Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Operationellen Programms des Landes Brandenburg für den ESF in der Förderperiode 2014-2020“ (veröffentlicht auf der Webseite www.esf.brandenburg.de in der Rubrik ESF 2014 - 2020) gewährleistet wird, Angaben zu vorgesehenen Aktionen. 4 Kooperation mit lokalen und regionalen Akteuren sowie mit Akteuren auf Bundesebene/Öffentlichkeitsarbeit Darstellung der geplanten Vorgehensweise zum Aufbau, der Fortsetzung oder Beteiligung an Netzwerken, eventuell(er) Zusammenarbeit mit anderen Trägern der Kultur und Kreativwirtschaft bei der Netzwerkarbeit. Die Form der Zusammenarbeit mit dem Cluster „IKT, Medien und Kreativwirtschaft“ ist darzulegen. Darstellung der geplanten Aktivitäten zur Öffentlichkeitsarbeit (projektbezogene Kommunikationskonzeption) unter Berücksichtigung der Vorgaben und Empfehlungen im „Merkblatt Information und Kommunikation für ESF-geförderte Vorhaben“ (veröffentlicht auf der Webseite www.esf.brandenburg.de in der Rubrik ESF 2014 - 2020). 5 Qualitätssicherung/Projektcontrolling Beschreibung der angewandten Maßnahmen, quantitativen und qualitativen Methoden sowie der Standards der Qualitätssicherung. Darstellung, welche Maßnahmen und Methoden ergriffen werden sollen, um die Beratungsmaßnahmen nachhaltig zu gestalten. Darstellung eines Monitoringverfahrens zur Messung der Wirksamkeit der extern vergebenen Coaching- und Beratungsleistungen bei den teilnehmenden Unternehmen. 6 Querschnittziele Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie Nachhaltige Entwicklung Darstellung, wie das Prinzip der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung gewährleistet wird, einschließlich Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen und für Menschen mit Migrationshintergrund. Angaben zu vorgesehenen Aktivitäten unter Berücksichtigung der Empfehlungen im „Merkblatt zur Beachtung der Grundsätze Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Operationellen Programms des Landes Brandenburg für den ESF in der Förderperiode 2014-2020“ (veröffentlicht auf der Webseite www.esf.brandenburg.de in der Rubrik ESF 2014 - 2020). Angaben, ob an dem geplanten Standort des Beratungs- und Vernetzungsprojektes und den vorgesehenen Beratungs- und Veranstaltungsorten die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung gewährleistet ist beziehungsweise durch welche Aktivitäten ein Ausschluss von Menschen mit Behinderung verhindert wird. Angabe, ob die teilnehmenden Unternehmen in den Handlungsfeldern Umweltschutz, Ressourceneffizienz, Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, biologische Vielfalt sowie Risikoprävention und -management gefördert werden können. Angabe, ob es hierzu spezifische Angebote für die Akteure aus Kultur und Kreativwirtschaft gibt und wenn ja, Beschreibung der vorgesehenen Aktivitäten. 7 Finanzplanung/Wirtschaftlichkeit Nachvollziehbare und nach den verschiedenen Aktivitäten innerhalb des Projektes in Jahresscheiben aufgegliederte Darstellung des geplanten Mitteleinsatzes. Es ist dabei nach den geplanten Sach– und Personalausgaben zu differenzieren. Die Wirtschaftlichkeit des geplanten Mitteleinsatzes in Bezug auf die Projektziele ist darzulegen. II. Bewertungskriterien und Gewichtung bei der fachlichen Bewertung Numme r Kriterium Maximal zu vergebend e Punkte Gewichtun g Maximale Punktzahl nach Gewichtun g 1.1 Trägereignung 30 20,0 % 6,00 1.2 Geplanter Personaleinsatz und Eignung des vorgesehenen Personals 30 15,0 % 4,50 2 Projektumsetzung 30 20,0 % 6,00 3 Gleichstellung von Frauen und Männern 30 2,5 % 0,75 4 Kooperation mit lokalen und regionalen Akteuren und Akteuren auf Bundesebene/Öffentlichkeitsarbeit 30 10,0 % 3,00 5 Qualitätssicherung/Projektcontrolling 30 10,0 % 3,00 6 Querschnittziele Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie nachhaltige Entwicklung 30 2,5 % 0,75 7 Finanzplanung/Wirtschaftlichkeit 30 20,0 % 6,00 Summe 240 100,00 % 30,00 Die fachliche Bewertung erfolgt entlang der Gliederung des Konzepts. Die Kriterien 1.1 bis 7 werden einzeln bewertet. Es sind maximal 30 Punkte je Kriterium zu vergeben, die wie folgt klassifiziert werden: Sehr gut (30 - 25 Punkte) Gut (24 - 20 Punkte) Befriedigend (19 - 15 Punkte) Ausreichend (14 - 10 Punkte) Mangelhaft (9 - 5 Punkte) Ungenügend (unter 5 Punkte) Die Kriterien gehen entsprechend der ihnen zugemessenen Relevanz mit unterschiedlichem Gewicht in die Gesamtbewertung ein. Dazu werden die für ein Konzept vergebenen Punkte je Kriterium mit dem jeweiligen, in Prozent ausgedrückten Gewicht multipliziert. Ein Konzept kann so mit maximal 30 Punkten bewertet werden. Für eine Förderung kommen nur Konzepte in Betracht, die nach der Gewichtung mindestens 18 Punkte (60 Prozent der möglichen Punkte) erreichen und bei denen das Kriterium „Projektumsetzung“ mindestens mit „befriedigend“ (mindestens 15 bis 19 Punkte) bewertet wurde. Anträge ohne die geforderten Angaben zu den Querschnittszielen Gleichstellung von Frauen und Männern, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie Nachhaltige Entwicklung können nicht berücksichtigt werden. . Dok.-Nr.: 2019/016579 A n l a g e 2 zu Nummer 6.1 der Gemeinsamen Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Förderung von Kompetenzentwicklung in Unternehmen der Kultur und der Kreativwirtschaft im Land Brandenburg in der EU- Förderperiode 2014 - 2020 Maßnahmen nach Nummer 2.2 (Fördertatbestand B) Anforderungen an einzureichende Konzepte, Bewertungskriterien und Gewichtung bei der fachlichen Bewertung I. Anforderungen an einzureichende Konzepte Das Konzept soll einen Umfang von maximal 10 Seiten (ohne Anlagen) nicht überschreiten und ist nach folgender Gliederung einzureichen: 1 Unternehmensdarstellung Profil der Kultureinrichtung oder des Kreativunternehmens bei Kultureinrichtung: kulturelle Ausrichtung, Leistungsangebot, Anzahl der Mitarbeiter bei Kreativunternehmen: Unternehmenszweck, Leistungsangebot, Anzahl der Mitarbeiter 2 Konzept und Projektumsetzung 2.1 Darstellung der Ausgangssituation 2.2 Aussagen zum Projekt o Handlungsansatz und Zielsetzung des Projekts o Vorgesehene Projektaktivitäten und ihr Beitrag zur Zielerreichung entsprechend Nummer 1.2 der Richtlinie unter Berücksichtigung insbesondere der Nummern 4.5.1 bis 4.5.3 der Richtlinie o Explizite Aussagen zu gegebenenfalls vorgesehenen Kooperationen, beteiligten Unternehmen o Angaben, inwiefern das Projekt am Profil des Unternehmens ansetzt o Angaben, inwiefern das Projekt zur Sicherung der wirtschaftlichen Effizienz des Unternehmens beiträgt o Angaben, inwiefern das Projekt den Wirkungskreis des Unternehmens beziehungsweise dessen Arbeitsfelder erweitert o Angaben, inwiefern das Projekt der Ausschöpfung der Beschäftigungs- und Wachstumspotenziale des Unternehmens dient o Nachvollziehbarer und realistischer Arbeitsplan sowie Projektcontrolling o Angaben zur Planung der Öffentlichkeitsarbeit 3 Gleichstellung von Frauen und Männern, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, ökologische Nachhaltigkeit Seite 2 von 2 Angaben zur Berücksichtigung der Querschnittsthemen Gleichstellung von Frauen und Männern, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Darstellung vorgesehener Aktivitäten. Darstellung des vorgesehenen Beitrags zur nachhaltigen Entwicklung, wenn das Prinzip der ökologischen Nachhaltigkeit in den Projekten Berücksichtigung finden soll. 4 Finanzplanung/Wirtschaftlichkeit Nachvollziehbare Darstellung der Wirtschaftlichkeit der geltend gemachten Personal- und Sachausgaben. Die Darlegung zur Finanzplanung erfolgt im Rahmen der Antragstellung. II. Bewertungskriterien und Gewichtung bei der fachlichen Bewertung Numme r Kriterium Maximal zu vergebend e Punkte Gewichtun g Maximale Punktzahl nach Gewichtun g 1 Unternehmensdarstellung 30 5 % 1,5 2.1 Darstellung der Ausgangssituation 30 15 % 4,5 2.2 Aussagen zum Projekt 30 50 % 15,0 3 Gleichstellung von Frauen und Männern, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, nachhaltige Entwicklung 30 10 % 3,0 4 Finanzplanung/Wirtschaftlichkeit 30 20 % 6,0 Summe 150 100 % 30,0 Die fachliche Bewertung erfolgt entlang der Gliederung des Konzepts. Die Kriterien 1 bis 4 werden einzeln bewertet. Es sind gemäß der unten stehenden Einteilung maximal 30 Punkte je Kriterium zu vergeben. Sehr gut (30 - 25 Punkte) Gut (24 - 20 Punkte) Befriedigend (19 - 15 Punkte) Ausreichend (14 - 10 Punkte) Mangelhaft (9 - 5 Punkte) Ungenügend (unter 5 Punkte) Die Kriterien gehen entsprechend der ihnen zugemessenen Relevanz mit unterschiedlichem Gewicht in die Gesamtbewertung ein. Dazu werden die für ein Konzept vergebenen Punkte je Kriterium mit dem jeweiligen, in Prozent ausgedrückten Gewicht multipliziert. Ein Konzept kann so mit maximal 30 Punkten bewertet werden. Für eine Förderung kommen nur Konzepte in Betracht, die nach der Gewichtung mindestens 18 Punkte (60 Prozent der möglichen Punkte) erreichen und bei denen das Kriterium „Aussagen zum Projekt“ mindestens mit „befriedigend“ bewertet wurde.