Landtag Brandenburg Drucksache 6/10902 6. Wahlperiode Eingegangen: 14.03.2019 / Ausgegeben: 19.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4293 der Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) und Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10600 Mobile Beratungsteams des Brandenburgischen Instituts für Gemeinwesenberatung „demos“ im Beratungsnetzwerk „Tolerantes Brandenburg“ Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Das Beratungsnetzwerk „Tolerantes Brandenburg“ besteht im Wesentlichen aus der Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg/Bündnis für Brandenburg“ in der Staatskanzlei, dem „Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“, den Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie“, dem Verein „Opferperspektive “, der Brandenburgischen Sportjugend sowie den „Mobilen Beratungsteams“ des Brandenburgischen Instituts für Gemeinwesenberatung „demos“. Es gibt landesweit sechs Mobile Beratungsteams mit je zwei Mitarbeitern. Darüber hinaus gibt es eine Geschäftsstelle in Potsdam. Unter anderem „beraten“ die Teams „[d]ort, wo rechtsextreme Abgeordnete in Kreistage und Kommunalvertretungen gewählt werden“. Grundlage für die „Intervention in die politische Willensbildung von Bürgern/innen“ sei der „verfassungsrechtliche und juristische Extremismusbegriff“. Wir fragen die Landesregierung: 1. Seit wann existieren solche „Mobile Beratungsteams“ in Brandenburg? zu Frage 1: Das Mobile Beratungsteam Brandenburg existiert seit 1992. 2. Sind die Mobilen Beratungsteams einziger Teil des Brandenburgischen Instituts für Gemeinwesenberatung „demos“? zu Frage 2: Nein. In der Trägerschaft von Demos - Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung befinden sich darüber hinaus aktuell neun externe Koordinierungsund Fachstellen der regionalen Partnerschaften für Demokratie. 3. Sind die Mobilen Beratungsteams und das Brandenburgische Institut für Gemeinwesenberatung „demos“ eigenständige juristische Personen oder lediglich Arbeitseinheiten des Vereins „Demokratie und Integration Brandenburg“? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10902 - 2 - zu Frage 3: Demos - Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung ist keine eigenständige juristische Person sondern ein Geschäftsbereich des Vereins Demokratie und Integration Brandenburg. 4. Ist der Landesregierung bekannt, was die Mobilen Beratungsteams unter einem „verfassungsrechtlichen und juristischen Extremismusbegriff“ verstehen? zu Frage 4: Der verfassungsrechtliche bzw. juristische Extremismusbegriff, der durch staatliche Behörden (Verfassungsschutz) definiert wird, umfasst in einer positiven Beschreibung Folgendes: Volkssouveränität, Mehrheitsprinzip, Gewaltenteilung, Minderheitenschutz , Verantwortlichkeit der Regierung, Freiheit und Gleichheit. Hierbei handelt es sich um die Minimalbedingungen des demokratischen Verfassungsstaates und die unabänderlichen obersten Wertprinzipien der Demokratie (freiheitliche demokratische Grundordnung ). Unter Extremismus werden folglich alle Bestrebungen verstanden, die diese Mindeststandards ablehnen. 5. Welche staatlichen Stellen des Landes Brandenburg wurden seit 2015 von den Mobilen Beratungsteams beraten und aus welchem Grund? (Bitte jährlich auflisten.) zu Frage 5: Das Mobile Beratungsteam berät Bürger/innen, Initiativen, Vereine, politische Verantwortungsträger/innen und öffentliche Verwaltungen. Vertraulichkeit stellt eine wesentliche Voraussetzung für sämtliche Beratungsleistungen dar. Hierzu gehört auch, dass Inhalte der Beratungen und die Beratungsnehmer/innen selbst durch die Mobilen Beratungsteams an Dritte nicht weitergegeben werden. Dieses Vorgehen ist für die Beratungsarbeit unumgänglich und wird von der Landesregierung unterstützt , weshalb eine Auflistung der Beratungsnehmer/innen nicht erfolgt. 6. Wurden Erfolgsanalysen im Nachgang zu den jeweiligen Beratungen, nach denen in der vorstehenden Frage gefragt wurde, durchgeführt? Wenn ja, zu welchem Ergebnis sind diese jeweils gekommen? zu Frage 6: Ja. Das Mobile Beratungsteam Brandenburg verfügt hierzu über ein Qualitätsmanagementsystem , das nach „Kundenorientierter Qualitätstestierung für Beratungsorganisationen “ (KQB) postiv testiert ist. Das Qualitätsmanagementsystem definiert verschiedene (quantitative und qualitative) Evaluierungsverfahren, auf deren Grundlage systematisch Erfolgsanalysen durchgeführt und ggf. Beratungsangebote weiterentwickelt werden.