Landtag Brandenburg Drucksache 6/10906 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.03.2019 / Ausgegeben: 20.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4286 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/10583 Platznot in der Schule Schlieben - überlange Bearbeitungszeiten von Fördermitteln Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Lausitzer Rundschau schreibt am 12.Februar 2019, dass längst fällige Bauvorhaben wegen fehlender Mittel nicht beginnen können. Seit dem 26.April 2019 liegt der Antrag in Potsdam vor. Die Schule ist Grund- und Oberschule, betreut zusätzlich in den Gebäuden der Schule 110 Hortkinder. Die Schüler- und die Hortkinderzahl ist jährlich aufgewachsen und steigt zum nächsten Schuljahresbeginn weiter an. Bei Beantragung von Fördermitteln müssen umfassende Dokumente zur Finanzierung mit eingereicht werden, die auf den geplanten Bauablauf abgestimmt sind. Frage 1: Welcher Bearbeitungsstand zur Bewilligung liegt inzwischen vor, wann kann die Stadt Schlieben die Bewilligung erwarten? zu Frage 1: Der Antrag der Stadt Schlieben wurde am 28.02.2019 bewilligt. Frage 2: Welches sind die Ursachen für die lange Bearbeitungszeit? (Bitte ausführlich darstellen ) zu Frage 2: Auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und allen Ländern wurde die Richtlinie des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg zur Durchführung von Kapitel 2 - Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach Artikel 104c Grundgesetz - im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG 2-Richtlinie) erlassen. Diese Richtlinie ist am 1. Februar 2018 in Kraft getreten und wird mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft treten. Gemäß Nr. 7.1 der KInvFG 2-Richtlinie hatten die möglichen Zuwendungsempfangenden bis zum 30. April 2018 Zeit, die Anträge bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Bis zum genannten Stichtag sind 242 Anträge bei der ILB eingegangen. Alle Antragstellenden haben von der ILB eine Antragseingangsbestätigung mit einer Aufstellung der noch einzureichenden Unterlagen erhalten. Neben der Komplettierung der Antragsunterlagen durch die Antragstellenden müssen für alle Anträge fachliche Stellungnahmen durch das MBJS erstellt werden. Außerdem muss für Anträge mit einer beantragten Zuwendung ab 500.000,00 EUR eine baufachliche Prüfung durch den BLB erfolgen. Dieser Prozess nimmt bei der Vielzahl der Anträge erhebliche Bearbeitungszeit in Anspruch. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10906 - 2 - Frage 3: Wie oft gab es Beratungsgespräche durch die Fördermittelstelle, um den Antrag zügig zu befördern? zu Frage 3: Es gab keine Beratungsgespräche zu diesem Antrag. Frage 4: In welchem Umfang wird der Fördermittelantrag abschließend vorbereitet, erfolgt eine Förderung entsprechend des Antrages oder sind bestimmte Bereiche voraussichtlich nicht förderfähig, wenn ja aus welchem Grund? (Bitte auflisten) zu Frage 4: Dem Antrag wurde in voller Höhe entsprochen. Frage 5: Wie viele Anträge zur Förderung von Schulen bzw. zur Bildungsinfrastruktur der Kommunen liegen seit 2018 insgesamt von welchen Kommunen vor? (Bitte auflisten) Frage 6: Welche Anträge wurden bisher bewilligt? (Bitte auflisten) Frage 7: Welche Anträge wurden bisher abgelehnt, welches sind die Gründe? (Bitte auflisten ) Frage 8: Für welche Kommunen sind noch Anträge in welcher Höhe in Bearbeitung, wann wird mit abschließender Bearbeitung gerechnet, fehlen dazu Unterlagen, wenn ja, welche? zu den Fragen 5 bis 8: Im Rahmen der Förderprogramme medienfit :-) Grundschule, medienfit_Sek I sowie Verbesserung der IT- und Medienausstattung wurden seit 2018 im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Zuwendungen für Maßnahmen in die Bildungsinfrastruktur gewährt. Darüber hinaus gibt es weitere Fördermöglichkeiten außerhalb des Geschäftsbereichs des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, beispielsweise den Stadt-Umland-Wettbewerb im Geschäftsbereich des MIL, die Städtebauförderung des LBV oder FAG im Geschäftsbereich des MIK, welche Umsetzungen von schulbaulichen Maßnahmen fördern. Für das Förderprogramm medienfit :-) Grundschule wurden seit 2018 17 Anträge gestellt. Hiervon wurden bisher 16 Anträge bewilligt. Ein weiterer Antrag befindet sich derzeit in der Bearbeitung. Die maximale Höhe der Zuwendung ergibt sich gemäß Punkt 5.4.2 der Richtlinie medienfit :-) Grundschule aus einem Sockelbetrag von 20.000 Euro pro Schule und einen Betrag von max. 63 Euro pro Schülerin / Schüler. Für eine detaillierte Auflistung wird auf Anlage 1 verwiesen. Für das Förderprogramm medienfit_Sek I wurden seit 2018 30 Anträge gestellt und bewilligt . Die maximale Höhe der Zuwendung ergibt sich gemäß Punkt 5.4.2 der Richtlinie medienfit_Sek I aus einem Sockelbetrag von 20.000 Euro pro Schule und einen Betrag von max. 68 Euro pro Schülerin/ Schüler Für eine detaillierte Auflistung wird auf Anlage 2 verwiesen. Für das Förderprogramm Verbesserung der IT- und Medienausstattung wurden im Jahr 2018 194 Anträge gestellt. Hiervon wurden 41 Anträge bewilligt und 153 Anträge abgelehnt . Für eine detaillierte Auflistung wird auf Anlage 3 verwiesen. Die Ablehnungen wurden jeweils wie folgt begründet: Landtag Brandenburg Drucksache 6/10906 - 3 - Aufgrund der Vielzahl der Anträge und der gleichzeitig für investive Ausstattungsförderung für Schulen nur begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Landes wurde es notwendig, eine Schwerpunktsetzung bei der Förderung und eine gezielte Auswahl der zu fördernden Maßnahmen vorzunehmen. Gefördert werden durch das Ministerium für Bildung , Jugend und Sport vorrangig Ausstattungsmaßnahmen, die ausführlich durch ein aktuelles, fachliches fundiertes Medienbildungskonzept mit Bezug zum Basiscurriculum Medienbildung begründet wurden. Darüber hinaus wurden der fristgemäße Antragseingang , die formale Korrektheit und Vollständigkeit der Antragsunterlagen, die kohärente inhaltliche Darlegung des Ausstattungskonzeptes (Bestandsaufnahme, Begründung des Ausstattungsbedarfes) sowie die konkrete Kostenplanung und die Finanzierungsmodalitäten der geplanten Ausstattungsmaßnahmen in die Prüfung der Anträge einbezogen. Für den Bereich des Programms KInvFG 2 sind die 242 Anträge mit den erbetenen Angaben in der Anlage 4 aufgelistet. Auf die Aufführung noch fehlender Unterlagen wurde aufgrund der Fristen für die Beantwortung Kleiner Anfragen und unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Belange verzichtet. Frage 9: Strukturschwache Kommunen in ländlichen Räumen haben wegen der geringen Einnahmen gar keine finanziellen Spielräume, die finanziellen Mittel sind völlig unzureichend für die pflichtigen Aufgaben wie Schulen, Kindertagesstätten, Straßen, Feuerwehren , Senioren- und Jugendarbeit, usw. . Eltern im Elbe- Elsterkreis zählen wie der Durchschnitt der Einwohner zu denen mit durchschnittlich sehr geringem Einkommen bundesweit. Die Gefahr der Kinderarmut ist besonders groß. Inzwischen entwickelt sich wegen der fehlenden Klassenräume ein weiterer Nachteil für die Kinder und ihre Eltern, weil einfach zu wenige Räume, auch mit entsprechender Ausstattung, zur Verfügung stehen . Welche konkreten Beratungen und Förderungen stehen bereit, um den Kommunen unter diesen besonderen Bedingungen auch zeit- und problemnah zu helfen, um die für Kinder notwendige Infrastruktur zu schaffen bzw. bedarfsgerecht bereitzustellen? zu Frage 9: Grundsätzlich sieht der § 99 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) vor, dass der Schulträger seine Schulangelegenheiten in eigener Verantwortung nach Maßgabe dieses Gesetzes verwaltet. Das bedeutet, die Kosten für den Bau, die Erhaltung und die Ausstattung der Schulgebäude sind grundsätzlich vom jeweiligen Schulträger zu leisten. Er verwaltet die Schule als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ist es somit Aufgabe des jeweiligen Schulträgers entsprechende schulische Räumlichkeiten für den Schulbetrieb zu schaffen. Gemäß § 115 BbgSchulG, kann das Land sich an der Finanzierung bestimmter Maßnahmen und Projekte im schulischen und auch im außerschulischen Bereich beteiligen. Eine Beteiligung des Landes erfolgt durch Förderprogramme. Die Entscheidung über die Bewilligung im Rahmen dieser Förderprogramme wird grundsätzlich durch das federführende Ministerium getroffen. Dies erfolgt auf Basis des vom Landtag beschlossenen Haushalts und den damit verbundenen Richtlinien. Eine Zuwendung erfolgt nach den geltenden Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO), den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften sowie den entsprechenden Förderrichtlinien. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10906 - 4 - Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bietet im Rahmen von Förderungen von Schulbaumaßnahmen Beratungstermine zwischen dem zuständigen Fachreferat und den Schulträgern an. Eine Beratung ist auf Wunsch der Schulträger zu jeder Zeit möglich. Die Beratungsgespräche erfolgen sowohl telefonisch als auch persönlich. Darüber hinaus informiert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport über entsprechende Förderprogramme im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport auf der Internetseite des Ministeriums. Zusätzlich werden je nach Förderprogramm Informationsveranstaltungen angeboten. Frage 10: Wie weit sind die Zuschuss- bzw. Förderprogramme für die Bildungsinfrastruktur inzwischen ausgeschöpft? (Bitte alle Programme einzeln auflisten) zu Frage 10: Das Programm medienfit_GrundschuIe sieht im Jahr 2019 die Bewilligung weiterer 17 Anträge vor. Zur Antragstellung berechtigt sind nur die Träger der am Schulentwicklungsprojekt medienfit teilnehmenden Schulen. Das Programm medienfit_Sek I sieht im Jahr 2019 die Bewilligung weiterer 20 Anträge vor. Zur Antrag-stellung berechtigt sind nur die Träger der am Schulentwicklungsprojekt medienfit teilnehmenden Schulen. Das Programm zur Verbesserung der IT- und Medienausstattung an Schulen ist abgeschlossen und vollständig ausgeschöpft. Die Mittel des Bundesprogrammes Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 sind vollständig verteilt. Die Bewilligung der vorliegenden Anträge wird in 2019 kontinuierlich fortgesetzt. Frage 11: In Diskussionsrunden wird immer wieder angesprochen, dass in Brandenburg nicht alle Bundesmittel für Schulen abgerufen werden. Ist diese Aussage richtig und gibt es neben dem Digitalpakt für Schulen ein weiteres Finanzierungsprogramm für Schulbauinvestitionen aus Bundesmitteln? Frage 12: Wenn ja, wie viele Mittel stehen aus diesem Programm noch zur Verfügung, für welche Jahre und für welche Investitionen? Frage 13: Wofür wurden diese Mittel bisher eingesetzt? zu den Fragen 11 bis 13: Neben dem Digitalpakt gibt es keine weiteren Förderprogramme zur Umsetzung von schulbaulichen Maßnahmen aus Bundesmitteln im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 3. Anlage 3 4. Anlage 4 ! " # # $ % & ' ( & ) * + ! , - ( & .# & + / # 0 12 #& ,3 1 / # 0 4 5 67 8 3 (& 5 7 . 5 9 5 : . 9# # ; #! ) , (& < ) 12 % & 1 53 = % 9 % & " . < =7 ( 5 $ & #! > 0 ! #! > & ' < ? & / , < 4 > + & @ & hinz11 Schreibmaschinentext hinz11 Schreibmaschinentext KA 4286 ! " # " $ % & ' % % & ( % & ) ' *" ' +," " % & % & ) ' *" " - & . / % & ) ' *" . 0 +," " % 1 2 + " " 3 " . 4 " + & + " 3 " + " 3 % + + " 5 5 % & " . 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