Landtag Brandenburg Drucksache 6/10923 6. Wahlperiode Eingegangen: 18.03.2019 / Ausgegeben: 25.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4302 des Abgeordneten Carsten Preuß (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/10612 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Brandenburg - Nachfrage Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: In der Antwort auf die Kleine Anfrage 4142 (Drucksache 6/10453) hat die Landesregierung einen Überblick über die in Brandenburg durchgeführten Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gegeben. Ziel ist es, negative Umweltauswirkungen durch Pflanzenschutzmittel zu minimieren. Die Nachfrage dient dazu, ein konkreteres Bild über die umgesetzten Maßnahmen sowie über die Kontrolltätigkeit zu erhalten. Kontrolltätigkeiten Frage 1: Wie viele Kontrollen hat es in den vergangenen fünf Jahren jeweils zu den Themenbereichen illegaler Handel mit Pflanzenschutzmitteln, Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Nicht-Kulturland und Überwachung der pflanzenschutzrechtlichen Anforderungen bei Anwendern und Händlern gegeben? Frage 3: Wie viele Verstöße wurden dabei jeweils ermittelt? zu Frage 1 und 3: Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die durchgeführten Kontrollen bei Händlern von Pflanzenschutzmitteln, einschließlich illegaler Handel (Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln) und zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit ausgewählten Kontrolltatbeständen. Kontrollen zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln Kontrolltatbestand Anzahl kontrollierter Betriebe Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Anzeigepflicht für Händler 92 65 63 24 59 Sachkunde Pflanzenschutzmittelabgeber 92 65 37 100 25 Unterrichtungspflicht für Verkäufer 56 35 28 47 59 Selbstbedienungsverbot für Pflanzenschutzmittel 85 65 36 25 23 Kontrolltatbestand Anzahl Beanstandungen Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Anzeigepflicht für Händler 9 3 14 4 7 Landtag Brandenburg Drucksache 6/10923 - 2 - Sachkunde Pflanzenschutzmittelabgeber 9 3 3 3 5 Unterrichtungspflicht für Verkäufer 17 8 0 19 43 Selbstbedienungsverbot für Pflanzenschutzmittel 6 6 1 2 1 Kontrollen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Kontrolltatbestand Anzahl Kontrollen Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Verwendung geprüfter Pflanzenschutzgeräte 276 251 196 206 155 Sachkunde 323 342 292 291 212 Anwendungsverbote 43 49 36 31 29 Anwendungsgebiete 134 149 164 135 143 Anwendungsbestimmungen 99 104 92 95 77 Bienenschutz 23 49 36 40 26 Gute fachliche Praxis 41 48 63 46 45 Beseitigungspflicht für verbotene Pflanzenschutzmittel 82 77 - - - Aufzeichnungspflicht für Pflanzenschutzmittelanwendungen 260 226 135 104 86 Anwendungsverbot Nichtkulturland (Anlasskontrollen) 10 10 9 9 15 Kontrolltatbestand Anzahl Beanstandungen Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Verwendung geprüfter Pflanzenschutzgeräte 3 7 3 3 1 Sachkunde 1 2 5 1 2 Anwendungsverbote 2 0 0 0 2 Anwendungsgebiete 6 3 6 5 5 Anwendungsbestimmungen 6 2 7 6 4 Bienenschutz 0 0 0 1 0 Gute fachliche Praxis 8 6 3 10 5 Beseitigungspflicht für verbotene Pflanzenschutzmittel 0 2 - - - Aufzeichnungspflicht für Pflanzenschutzmittelanwendungen 3 0 2 1 3 Anwendungsverbot Nichtkulturland (Anlasskontrollen) 8 8 7 6 6 Zur Erläuterung: Das Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturland wird auch bei Fachrechtskontrollen in landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben mit geprüft (hier nicht separat ausgewiesen). Die Kontrollzahlen dieses Anwendungsverbots beziehen sich ausschließlich auf Anlasskontrollen. Die hohe Beanstandungsquote bei der „Unterrichtungspflicht für Verkäufer“, insbesondere im Kontrolljahr 2017, erklärt sich durch verstärkte Kontrollen des stark zunehmenden Internethandels mit Pflanzenschutzmitteln. Die Zahlen sind dem jährlich an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu übermittelnden Kontrollbericht entnommen. Die Statistik zu den durchgeführten Kontrollen in den Bundesländern wird vom BVL zu einem bundesweiten Kontrollbericht zusammengefasst. Die Daten für das Kontrolljahr 2018 sind noch nicht veröffentlicht . Landtag Brandenburg Drucksache 6/10923 - 3 - Frage 2: Nach welchen Kriterien wurden die zu kontrollierenden Betriebe ausgewählt? zu Frage 2: Ein Teil der Kontrollen erfolgt auf Grundlage der Cross Compliance-Vorgaben. Darüber hinaus werden Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe zur Kontrolle durch ein elektronisches Kontrollauswahlsystem des Pflanzenschutzdienstes risikoorientiert ausgewählt . Dabei werden alle Betriebe in einem bestimmten Zeitraum zu Fachrechtskontrollen ausgewählt. Frage 4: Welche Konsequenzen gab es und in wie vielen Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet oder straf- beziehungsweise ordnungsrechtliche Konsequenzen gezogen ? zu Frage 4: Strafrechtliche Ermittlungsverfahren wurden in den letzten Jahren nicht eingeleitet . Verstöße gegen nicht unmittelbar bußgeldbewehrte Kontrolltatbestände wie z. B. „Gute fachliche Praxis“ (keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bei Windgeschwindigkeiten über 5 m/s bzw. Temperaturen über 25 C) führen zu rechtsverbindlichen Anordnungen , um künftige Verstöße zu verhindern. Verstöße gegen diese Anordnungen sind bußgeldbewehrt. Verstöße gegen die meisten der in obenstehenden Tabellen genannten Kontrolltatbestände sind nach Pflanzenschutzgesetz oder darauf fußenden Verordnungen direkt bußgeldbewehrt. In diesen Fällen wird gegen den Verantwortlichen (z. B. den jeweiligen Anwender) ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und ein Bußgeld verhängt. Zudem werden Verstöße auch förderrechtlich sanktioniert. Netz Vergleichsbetriebe Pflanzenschutz Frage 5: Welche Betriebe in welchen Orten beteiligen sich am bundesweiten Vergleichsbetriebsnetz ? Frage 6: Wie viele Pflanzenschutzmittel und in welchen Mengen wurden dort in den letzten fünf Jahren eingesetzt? (Bitte unterteilt nach Herbizide, Insektizide und Fungizide) Frage 7: Welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Brandenburg ziehen? zu Fragen 5, 6 und 7: Das Land Brandenburg beteiligt sich an den bundesweiten Erhebungen zur Intensität der Pflanzenschutzmittelanwendung im „Netz Vergleichsbetriebe Pflanzenschutz“ mit 9 Betrieben. Die Datenerfassung erfolgt seit 2007. Die Daten zur Pflanzenschutzmittelanwendung werden vom Pflanzenschutzdienst erfasst, auf Plausibilität geprüft und anonymisiert an das Julius Kühn-Institut (JKI) weitergegeben. Daher sind eine Nennung der beteiligten Betriebe sowie eine Aufstellung, welche Pflanzenschutzmittel in welchen Mengen ausgebracht wurden, nicht möglich. Ausführliche statistische und fachliche Auswertungen erfolgen durch das JKI und sind auf der Webseite des Nationalen Aktionsplans (NAP) abrufbar: https://www.nap-pflanzenschutz.de/praxis/erfassung-derrealen -pflanzenschutzmittelanwendungen/netz-vergleichsbetriebe-pflanzenschutz/ Die Auswertungsberichte des JKI beziehen sich auf das Bundesgebiet bzw. die Großregionen Norden, Osten, Westen und Süden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10923 - 4 - Rückstände in Lebensmitteln Frage 8: Wie werden die Kontrollen der Einhaltung der Rückstandshöchstgehalte in Lebensmitteln durchgeführt? (Stichproben oder andere Methoden)? Zu Frage 8: Die Kontrollen erfolgen durch Probenahme als Planproben im Rahmen der für jedes Jahr erstellten risikoorientierten Probenplanung für die Lebensmittelüberwachung des Landes Brandenburg durch die kommunal zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÜÄ). Zusätzlich werden in geringerem Umfang bei Verdacht oder Hinweisen aus anderen Bundesländern auch sogenannte Verdachts- oder Verfolgsproben entnommen und wie die Planproben durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) untersucht. Gemäß Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs legt die Europäische Kommission ein mehrjähriges koordiniertes Kontrollprogramm der Gemeinschaft (KKP) mit genauen Angaben über die in die nationalen Kontrollprogramme der Mitgliedstaaten einzubeziehenden Proben fest. Die Umsetzung erfolgt in Deutschland im Rahmen des Lebensmittel-Monitorings. Im Jahr 2016 erfolgten zusätzliche Untersuchungen im Rahmen eines Landesprogrammes mit dem Titel „Untersuchung von Frischobst/-gemüse auf Dimethoat“. Durch den Grenzveterinärdienst (GVD) am Flughafen Berlin-Schönefeld werden im Rahmen von Einfuhrkontrollen aus Drittstaaten nach der VO (EG) Nr. 669/2009 Probenahmen bei bestimmten vorgeführten pflanzlichen Lebensmitteln vorgenommen. Frage 9: Wie viele Kontrollen werden pro Jahr durchgeführt? (Bitte die letzten fünf Jahre aufbereiten.) Frage 10: Welche Ergebnisse brachten die Kontrollen? Gibt es Lebensmittel die besonders betroffen sind? Zu Frage 9 und 10: Die Fragen 9 und 10 werden mit folgender Übersicht zusammen beantwortet : Jahr Anzahl Kontrollen bzw. Probenahmen in BB Anzahl Höchstmengen - überschreitung Betroffene pflanzliche Lebensmittel Ergebnisse von 2014 1023 21 2 3 Rucola, Erdbeeren Chili, Koriander LLBB GVD 2015 979 85 3 5 Schnittlauch, rote Beete, Limette k.A. LLBB GVD 2016 974 32 45 5 1 0 Erdbeeren, Zwetschgen , Grünkohl, Wirsingkohl , Chili LLBB GVD LLBB/ Landesprogramm 2017 1042 57 5 1 Broccoli, Johannisbeeren , Weintrauben, Wirsingkohl, Chili LLBB GVD Landtag Brandenburg Drucksache 6/10923 - 5 - Für das Jahr 2018 lassen sich aufgrund noch nicht abgeschlossener Datenübermittlungen und statistischer Aufbereitungen bzw. Freigaben derzeit noch keine Angaben vornehmen. Frage 11: Welche Maßnahmen wurden bei Überschreitungen ergriffen? Zu Frage 11: Bei Höchstmengenüberschreitungen wird bei örtlicher Zuständigkeit für den Hersteller seitens des zuständigen kommunalen VLÜA ein Ordnungswidrigkeitsverfahren (OWig-Verfahren) eingeleitet, bei noch nicht abgegebener Ware eine Rücknahme oder die Entsorgung veranlasst oder eine Abgabe an die für den Hersteller zuständige Behörde außerhalb Brandenburgs zur weiteren Verfolgung vorgenommen. Jahr Anzahl Überschreitungen eingeleitete Maßnahmen 2014 6 Ahndung nach OWig-Verfahren: 3 Rücknahme der Charge: 1 Entsorgung durch zugelassenen Entsorger: 2 2015 3 Ahndung nach OWig-Verfahren: 1 Abgabe an zuständige Behörde außerhalb BB: 2 2016 6 Abgabe an zuständige Behörde außerhalb BB: 6 2017 6 Ahndung nach OWig-Verfahren: 1 Abgabe an zuständige Behörde außerhalb BB: 5 Für das Jahr 2018 lassen sich aufgrund noch nicht abgeschlossener Datenübermittlungen und statistischer Aufbereitungen bzw. Freigaben derzeit noch keine Angaben vornehmen. Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Frage 12: Welche Maßnahmen zur Unterstützung der Praxiseinführung integrierter Pflanzenschutzverfahren , einschließlich resistenter Sorten und zur Praxiseinführung neuer Pflanzenschutzverfahren im ökologischen Landbau gibt es in Brandenburg und welche Ergebnisse haben diese bislang erbracht? zu Frage 12: Es wird eine Reihe von Versuchen zu integrierten Pflanzenschutzverfahren durchgeführt. Die Ergebnisse werden auf Winterschulungen präsentiert wie auch auf Feldbegehungen . Beispiele dafür sind: Exaktversuche zur mechanischen Unkrautbekämpfung in Reihenkulturen, auch im Vergleich zu chemischen Varianten, Versuche zur Bekämpfung samenbürtiger Pilzerkrankungen durch Elektronenbeizung als Ersatz bzw. Ergänzung zur chemischen Beizung, Versuche zur Anwendung des DSS-Modells mit dem Ziel der Reduzierung von Herbizid-Aufwandmengen, Beteiligung an einem Ringversuch zur Unkrautregulierung in Mais im Mulch- und Direktsaatverfahren zur Reduktion der Glyphosat-Anwendung, Landtag Brandenburg Drucksache 6/10923 - 6 - Validierung von Modellen (z. B. Septoria in Winterweizen), um eine exaktere Pflanzenschutzmittelapplikation zu ermöglichen und unnötige Anwendungen zu vermeiden . Prognosemodelle werden in der Praxis bereits intensiv genutzt. Im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit “ werden Projekte zum nachhaltigen Anbau von Spreewälder Gurken und zur nichtchemischen Bekämpfung der Sanddornfruchtfliege gefördert. Frage 13: In welcher Form gehen die Beratungsangebote des Pflanzenschutzdienstes für die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe auf die Problematik der Abnahme der Biodiversität ein? zu Frage 13: In den Winterschulungen für Landwirte und Gärtner wird diese Thematik aufgegriffen . Beispielsweise war das Thema „Möglichkeiten zur Förderung von Nützlingen und Erhöhung der Biodiversität“ einer der Schwerpunkte bei den Winterschulungen 2018 für Obstbau, Gemüsebau, Zierpflanzenbau, das Baumschulwesen sowie den Garten- und Landschaftsbau. Darüber hinaus geht der Warndienst in den einzelnen Sparten darauf ein, dass Pflanzenschutzmaßnahmen so durchgeführt werden sollen, dass Nichtzielorganismen so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Gleiches gilt für die regelmäßig stattfindenden Feld- und Anlagenbegehungen für Landwirte und Gärtner. Frage 14: In welcher Form geht die tagaktuelle Pflege der Internetplattform ISIP des Pflanzenschutzdienstes auf die Problematik der Abnahme der Biodiversität ein? zu Frage 14: Wie in der Antwort zu Frage 13 beschrieben, werden Fragen zur Biodiversität in den aktuellen Warndienstinformationen berührt, die auch unter ISIP von Warndienstempfängern eingesehen werden können. Soweit dies Inhalt von Winterschulungen ist, sind die Präsentationen ebenfalls unter ISIP abrufbar. Zum Bienenschutz bei Pflanzenschutzmaßnahmen und der damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Biodiversität wird in einem eigenen Menüpunkt unter ISIP informiert. Frage 15: In welcher Form erfolgt die Aufklärung über das grundsätzliche Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturland und Kontrolle dieses Verbotes und wie erfolgt die Aufklärung über den Pflanzenschutz, insbesondere nichtchemische Möglichkeiten im Sektor Haus- und Kleingarten? zu Frage 15: Die Information zum grundsätzlichen Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturland erfolgt einerseits über ISIP, auf öffentlichen Veranstaltungen im Rahmen von Winterschulungen sowie durch Öffentlichkeitsarbeit. Über Pflanzenschutz im Haus- und Kleingarten informiert die Broschüre „Sachgerechter Pflanzenschutz im Haus- und Kleingarten“, in der auch zum Thema Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturland sowie über nichtchemische Pflanzenschutzverfahren informiert wird. Informationen erhalten Haus- und Kleingärtner bei Veranstaltungen, z. B. im Rahmen der Landesgartenschau sowie auf einer eigenen ISIP-Plattform. Auskünfte bei persönlichen Anfragen von Haus- und Kleingärtnern werden erteilt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10923 - 7 - Frage 16: Welche Veröffentlichungen und Informationen hat das Land in Bezug auf die fortlaufenden Strategien zum Wirkstoffersatz und zur Anwendung alternativer Pflanzenschutzverfahren (z.B. Nützlingseinsatz) erarbeitet? zu Frage 16: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. In Fachzeitschriften wird regelmäßig zu ausgewählten Themen informiert, u. a. erschien in der Bauernzeitung in 12/2018 ein Artikel zur Schädlingsbekämpfung im Mais, in dem auch zur Möglichkeit des Einsatzes der Erzwespe Trichogramma brassicae zur biologischen Bekämpfung des Maiszünslers informiert wurde. Auch 2019 waren Themen wie „2, 4, viele Punkte - Wissenswertes zu Marienkäfern“, „Förderung von Bestäubern und Prädatoren zur biologischen Schaderregerreduktion im Himbeeranbau“ sowie Informationen zu entomophagen Nematoden zur biologischen Schädlingsbekämpfung Gegenstand von Winterveranstaltungen . Die Vorträge werden in ISIP eingestellt. Frage 17: Wie ist das Monitoring des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf Landesebene konkret geregelt? zu Frage 17: Hierzu wird auf die Antwort auf die Fragen 5 bis 7 verwiesen. Brandenburg beteiligt sich in der angegebenen Weise an den bundesweiten Erhebungen zur Intensität der Pflanzenschutzmittelanwendung im „Netz Vergleichsbetriebe Pflanzenschutz“. Im Rahmen von Kontrollen findet u. a. eine Inaugenscheinnahme der betrieblichen Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen statt. Frage 18: Wo können die Berichte zur Umsetzung von Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den Ländern eingesehen werden? zu Frage 18: Aktuelle Informationen zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) können auf der Webseite des NAP eingesehen werden: https://www.nap-pflanzenschutz.de/ Dort ist auch der Zwischenbericht 2013 - 2016 abrufbar.