Landtag Brandenburg Drucksache 6/10925 6. Wahlperiode Eingegangen: 18.03.2019 / Ausgegeben: 25.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4292 der Abgeordneten Andreas Gliese (CDU-Fraktion), Dr. Knut Große (CDU-Fraktion) und Dr. Saskia Ludwig (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10599 Verwendung der Jagdabgabe Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Auf der Grundlage des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg wird mit der Gebühr für den Jagdschein auch die Jagdabgabe erhoben. Diese ist ausschließlich zur Förderung des Jagdwesens zu verwenden. Welche Maßnahmen mit Mitteln der Jagdabgabe gefördert werden dürfen, legt insbesondere die Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Jagdabgabe fest. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung , Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) zur Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Jagdabgabe ist eine Richtlinie die ausschließlich Maßnahmen beinhaltet. Eine institutionelle Förderung von Organisationen oder eine dauerhafte Finanzierung von Projekten sind nicht möglich. Frage 1: Wie hoch waren die Einnahmen des Landes aus der Jagdabgabe in den Jahren 2016, 2017 und 2018? Zu Frage 1: Jahr Einnahmen in Euro 2016 311.386,77 2017 517.650,46 2018 351.829,58 Frage 2: Wie viele Anträge auf Förderung aus der Jagdabgabe wurden in den oben genannten Jahren gestellt? Zu Frage 2: Jahr Anträge 2016 122 2017 156 2018 171 Landtag Brandenburg Drucksache 6/10925 - 2 - Frage 3: Wer trifft die Entscheidung über die jeweilige Projektförderung? Zu Frage 3: Die Entscheidung trifft die oberste Jagdbehörde auf Grundlage der Richtlinie des MLUL zur Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Jagdabgabe vom 2. März 2018. Frage 4: Wie viele Anträge wurden in den oben genannten positiv beschieden? (aufgeschlüsselt in den oben genannten Jahren) Zu Frage 4: Jahr Anzahl Anträge insgesamt positiv beschieden negativ beschieden zurückgezogen 2016 122 107 3 12 2017 156 136 4 16 2018 171 153 1 17 Frage 5: Welche Projekte wurden in den oben genannten Jahren jeweils mit welcher Summe gefördert? Zu Frage 5: Nach der Richtlinie des MLUL zur Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Jagdabgabe werden die Zuwendungen zur Förderung des Jagdwesens nach Maßnahmenbereichen vergeben. Die nachfolgende Aufstellung stellt die vorliegende kumulierte Summe für die Maßnahmenbereiche dar. Maßnahme 2016 2017 2018 Beträge in Euro Biotopgestaltung 62.978,22 32.981,02 28.728,48 Jagdhundewesen 157.107,20 168.133,77 225.495,33 Jägerfortbildung 32.471,70 27.727,66 36.298,15 Öffentlichkeitsarbeit 86.886,14 88.418,49 151.138,66 Auffang- und Pflegestation 7.445,59 0,00 0,00 Jagdhornblasen 3.438,83 1.775,09 51.616,85 Jagdliches Schießen 253.193,26 33.981,00 64.339,34 Wildforschung 40.595,04 30.280,14 37.107,18 Sonst. (JAG* Rückzahlungen) 50,00 75,00 100,00 Gesamt: 644.165,98 383.372,17 594.823,99 *Rückzahlungen aus Jagdabgabe (Jagdscheinabgabe, Tod etc.) Frage 6: Werden die geförderten Projekte nach Realisierung auf Ergebnis und Qualität geprüft? Wenn ja, wer führt die jeweilige Prüfung durch? Zu Frage 6: Die geförderten Projekte werden durch die oberste Jagdbehörde gemäß der Richtlinie des MLUL zur Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Jagdabgabe in Verbindung mit der Landeshaushaltsordnung (LHO), der VV zur LHO und der ANBest-P (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung) überprüft. Weiterhin werden stichprobenhaft Vorortkontrollen durchgeführt. Frage 7: Wurden Fördermittel zurückgefordert? Wenn ja, bei welchen Projekten wurden in welcher Höhe Mittel der Jagdabgabe zurückgefordert und warum? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10925 - 3 - Zu Frage 7: Im Zeitraum 2016 bis 2018 wurden keine Fördermittel zurückgefordert. Frage 8: In welcher Höhe erhielt das Naturlandprojekt „Artenreiche Flur“ in Groß Kreutz in der Vergangenheit Mittel aus der Jagdabgabe? (bitte pro Jahr angeben) Zu Frage 8: Jahr Förderbetrag in Euro 2007 11.744,29 2008 15.982,53 2009 16.513,39 2010 21.512,77 2011 18.616,21 2012 22.679,52 2013 21.796,50 2014 23.290,21 2015 23.093,40 2016 23.058,99 2017 26.712,67 2018 18.377,67 Summe 243.378,15 Frage 9: Aus welchen Gründen wurde die Unterstützung des Landes für das Naturlandprojekt „Artenreiche Flur“ mit Mittel der Jagdabgabe durch die Oberste Jagdbehörde eingestellt ? Frage 10: Wie bewertet die Landesregierung das Naturlandprojekt „Artenreiche Flur“ in Groß Kreutz und warum hält die Oberste Jagdbehörde eine finanzielle Unterstützung dieses Projektes mit Mitteln der Jagdabgabe in Zukunft nicht mehr für angebracht? Zu Fragen 9 und 10: Das Projekt „Artenreiche Flur“ in Groß Kreutz ist mittlerweile sehr gut etabliert und gefestigt, so dass sich die oberste Jagdbehörde mit dem Landesjagdverband Brandenburg e. V., der Projektträger ist, darüber verständigt hat, für 2019 keine Mittel für das Projekt „Artenreiche Flur“ zu beantragen. Stattdessen soll der Fokus auf weitere Beispielreviere gerichtet werden, um in diesen wertvolle Maßnahmen für den Arten- und Biotopschutz zu etablieren.