Landtag Brandenburg Drucksache 6/10926 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.03.2019 / Ausgegeben: 25.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4294 der Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) und Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10601 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nummer 4128 - Fach- und Rechtsaufsicht des „Toleranten Brandenburgs“ Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Die Landesregierung teilte in ihrer Antwort mit, dass es weder eine Fach- und Rechtsaufsicht für die Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg/Bündnis für Brandenburg“ noch eine Aufsichtsbefugnis des Landes Brandenburg gegenüber den Kooperationspartner des Beratungsnetzwerks „Tolerantes Brandenburg“ gebe. Ferner gebe es keine aufsichtsrechtlichen Ermächtigungsgrundlagen für die Aufsicht der Mitglieder des Beratungsnetzwerks „Tolerantes Brandenburg“. Frage 4 „Welche Form der Kontrolle gibt es unabhängig von einer etwaig vorhandenen Aufsicht für diese privatrechtlich verfassten Akteure dahingehend , ob sie sich angesichts ihrer Aktivitäten tatsächlich auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit befinden oder ob sie grundsätzlich den Anforderungen an unsere pluralistische, meinungsvielfältige Demokratie genügen?“ wurde ausweichend beantwortet, indem man auf das Grundgesetz und den Verfassungsschutz verwies. De facto gibt es keine Aufsichten oder Kontrollinstanzen für die Akteure des Beratungsnetzwerks des „Toleranten Brandenburgs “. Wir fragen die Landesregierung: 1. Ist es geplant, gesetzliche Grundlagen dafür zu schaffen, über die Mitglieder des Beratungsnetzwerks „Tolerantes Brandenburg“ und dessen Kooperationspartner eine Form der Fach- und/oder Rechtsaufsicht auszuüben? zu Frage 1: Nein. 2. Gibt es im Rahmen der bilateralen Vereinbarungen zwischen der Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg/Bündnis für Brandenburg“ und den einzelnen Mitgliedern des Beratungsnetzwerks „Tolerantes Brandenburg“ Möglichkeiten, Aufsichtsmaßnahmen durchzuführen (beispielsweise Sanktionen)? Falls ja, welche? zu Frage 2: Nein. 3. Wie bewertet die Landesregierung - vor allem aus verwaltungs- und verfassungsrechtlicher Sicht - , dass es für das gesamte Netzwerk des „Toleranten Brandenburgs“, das heißt Landtag Brandenburg Drucksache 6/10926 - 2 - sowohl für die Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg/Bündnis für Brandenburg“ als auch für sämtliche privatrechtlich verfassten Mitglieder des Beratungsnetzwerks sowie für die zahlreichen privaten Kooperationspartner keine Fach- und Rechtsaufsicht gibt? zu Frage 3: Eine besondere Aufsicht ist nicht erforderlich. 4. Wurde die Koordinationsstelle bzw. das Netzwerk Tolerantes Brandenburg oder einer der Kooperationspartner oder einzelne Akteure oder Mitarbeiter der Kooperationspartner oder des Netzwerkes oder der Koordinierungsstelle bereits auf verfassungsfeindliche Aktivitäten durch einen Verfassungsschutz des Bundes oder der Länder überprüft? zu Frage 4: Der Landesregierung liegen zum angefragten Personenkreis keine Erkenntnisse von verfassungsfeindlichen Aktivitäten vor.