Landtag Brandenburg Drucksache 6/10930 6. Wahlperiode Eingegangen: 20.03.2019 / Ausgegeben: 25.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4343 der Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) und Dr. Jan Redmann (CDU- Fraktion) Drucksache 6/10680 Besetzung der Stelle des Generalstaatsanwalts Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Im März 2018 ist der ehemalige Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg nach längerer Erkrankung in den Ruhestand getreten. Seit diesem Zeitpunkt ist der höchste Posten der Staatsanwaltschaften im Land Brandenburg nicht besetzt . Die Stelle wurde bereits im November 2017 ausgeschrieben, die Bewerbungsfrist ist am 15. Dezember 2017 abgelaufen. Seitdem hat der für das Auswahlverfahren zuständige Justizminister mehrfach erklärt, das Auswahlverfahren werde zügig abgeschlossen. Frage 1: Liegt inzwischen eine Auswahlentscheidung des zuständigen Justizministeriums vor? Zu Frage 1: Ja, der Justizminister hat eine Auswahlentscheidung getroffen. Die Gremienbeteiligung läuft. Frage 2: Liegen alle Entscheidungsgrundlagen vor, um eine Auswahlentscheidung zu treffen ? Zu Frage 2: Ja. Frage 3: Falls nein, welche fehlen? Zu Frage 3: Eine Antwort entfällt. Frage 4: Falls ja, was steht der Auswahlentscheidung durch den zuständigen Justizminister entgegen? Zu Frage 4: Eine Antwort entfällt. Frage 5: Ist die Landesregierung der Meinung, dass dieser bedeutende Posten in der Justiz des Landes Brandenburg zügig nachbesetzt und eine längere Vakanz angesichts der aktuellen Sicherheitslage und der ohnehin derzeit schwierigen Situation im Bereich der Strafrechtspflege unbedingt vermieden werden sollte? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10930 - 2 - Zu Frage 5: Ja. Die Landesregierung ist darüber hinaus bemüht, Vakanzen stets - d.h. unabhängig von den jeweils betroffenen Positionen - so kurz wie möglich zu halten. Frage 6: Oder trifft es zu, dass die Auswahlentscheidung bis nach der Wahl im September 2019 zurückgestellt werden soll? Zu Frage 6: Nein. Frage 7: Falls ja, welche Gründe vermögen eine derart lange Vakanz auf dem höchsten Posten der Brandenburger Staatsanwaltschaft zu rechtfertigen? Zu Frage 7: Eine Antwort entfällt.