Landtag Brandenburg Drucksache 6/10931 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.03.2019 / Ausgegeben: 25.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4297 des Abgeordneten Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10604 Opferperspektive e.V. im Beratungsnetzwerk „Tolerantes Brandenburg“ Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Die Opferperspektive e.V. wurde 1998 gegründet und richtete zwei Jahre später die erste Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt ein. Der Verein Opferperspektive ist ein Akteur des Beratungsnetzwerks „Tolerantes Brandenburg“. Nach Eigendarstellung auf der Internetpräsenz des Vereins begleiten Mitarbeiter „[…] die Betroffenen zur Polizei und zu anderen Behörden, geben rechtliche Hinweise auf das Straf- und Zivilverfahren, vermitteln Rechtsanwälte für eine Nebenklage und begleiten sie in Strafprozessen. Außerdem helfen sie beim Stellen von Entschädigungsanträgen und im Kontakt mit Medien.“ Weiterhin werden vom Verein rechte Gewalttaten „recherchiert“ und chronologisch erfasst. Die Geschäftsstelle des Vereins befindet sich im sogenannten Projekthaus Potsdam, wo „auch der Flüchtlingsrat Brandenburg sowie weitere soziokulturelle und politische Initiativen, ein Tagungshaus und ein Wohnprojekt“ ihren Sitz haben, wie der Verein auf seiner Internetseite mitteilt. Der Verein agiert über ein „Nord“- und ein „Süd“-Beratungsteam in Brandenburg . Die Orte Cottbus und Frankfurt (Oder) werden im 2017 von der Landesregierung veröffentlichten Jahresbericht des „Toleranten Brandenburgs“ unter den Ausführungen zur Opferperspektive e.V. als Schwerpunkte rechter Gewalt ausgemacht. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Mittel stellt die Landesregierung in diesem Jahr dem Verein „Opferperspektive“ zur Verfügung und wie hat sich die Zuwendung seit 2012 entwickelt? (Bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln.) zu Frage 1: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. 2. Wie hoch war der jeweilige Anteil an der jährlichen Gesamtförderungssumme dabei für die Deckung von Selbstverwaltungskosten wie Personalkosten und Kosten für den Betrieb von Büros? (Bitte in absoluten und relativen Zahlen je Förderjahr aufschlüsseln.) zu den Fragen 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10931 - 2 - Tab. 1: Überblick zu den Zuwendungen und den anteiligen Selbstverwaltungskosten Haushaltsjahr Zuwendungshöhe Selbstverwaltungskosten absolut relativ 2012 255.779,77 € 51.562,16 € 20,16% 2013 258.499,82 € 38.379,90 € 14,85% 2014 277.346,17 € 39.030,00 € 14,07% 2015 289.709,64 € 47.978,37 € 16,56% 2016 311.850,00 € 58.945,69 € 18,90% 2017 386.756,00 € 57.761,44 € 14,93% 2018 400.237,00 € 69.011,56 € 17,24% 2019 472.725,00 € 62.136,79 € 13,14% 3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Personalentwicklung bei der Opferperspektive e.V., das heißt, wie hat sich die Mitarbeiterzahl seit 2012 verändert? (Bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln und ausweisen, ob es sich um Vollzeit- oder Teilzeitmitarbeiter handelt.) zu Frage 3: Tab. 2: Entwicklung der Beschäftigtenanzahl Haushaltsjahr Vollzeitäquivalente 2012 4,75 2013 4,75 2014 4,75 2015 4,75 2016 5,38 2017 6,40 2018 6,40 2019 7,40 4. Welche Projekte oder Veranstaltungen der Opferperspektive wurden seit 2014 durch die Landesregierung finanziell in welcher Höhe gefördert? (Bitte aufschlüsseln nach Projekten und Veranstaltungen je Kalenderjahr, dem jeweiligen Thema und der Förderhöhe.) zu Frage 4: Tab. 3: Überblick zu geförderten Projekten und Veranstaltungen Haushaltsjahr Maßnahmetitel Zuwendungshöhe in EUR Ressort 2014 Antidiskriminierungsberatung im Land Brandenburg 55.000,00 MASGF Landtag Brandenburg Drucksache 6/10931 - 3 - 2014 Neuprogrammierung Online-Datenbank für Beratungsstellen für Betroffene rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Gewalt 2.500,00 StK 2014 Relaunch der Internetpräsenz - Website 4.000,00 Brandenburgische LzpB 2015 Antidiskriminierungsberatung im Land Brandenburg 55.000,00 MASGF 2015 Inspektionalität im Fokus: Beratung für Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund 5.200,00 MASGF 2015 Intervention seltene Sprachen in Zehdenick und Übersetzung bei Gruppenberatungen in Massow 1.800,00 MASGF 2016 "Rassismus auf dem Wohnungsmarkt. Diskriminierung erkennen und bekämpfen. Eine Handreichung für VermieterInnen, Beratungsstellen und Betroffene" (Drucklegung) 3.850,00 MASGF 2016 „Antidiskriminierung im Land Brandenburg auf die Agenda setzen!“ 11.420,84 MdF 2016 Antidiskriminierungsberatung im Land Brandenburg 85.000,00 MASGF 2016 Erneuerung der Technik (Laptop) und Ausstattung der Büroräume (Schreibtischstühle) 1.840,00 MASGF 2016 Inspektionalität im Fokus: Beratung für Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund 5.000,00 MASGF 2017 Antidiskriminierungsberatung im Land Brandenburg 94.882,00 MASGF 2017 FairHandeln - Diskriminierungsschutz in der Arbeits-welt stärken 6.000,00 MASGF 2018 Antidiskriminierungsberatung im Land Brandenburg 97.600,00 MASGF 2018 Ausstellung "Todesopfer rechter Gewalt in Branden-burg" 13.386,00 StK 2018 FairHandeln - Diskriminierungsschutz in der Arbeits-welt stärken 10.300,00 MASGF 2018 Nachdruck der Handreichung "Rassismus auf dem Wohnungsmarkt. Diskriminierung erkennen und bekämpfen . Eine Handreichung für VermieterInnen, Beratungsstellen und Betroffene" 1.150,00 MASGF 2018 Podiumsdiskussion "Strategien gegen Rechtspopulismus - Was kann Brandenburg von seinen Nachbarn lernen" 4.274,00 StK 2019 Antidiskriminierungsberatung im Land Brandenburg 103.200,00 MASGF 2019 FairHandeln - Diskriminierungsschutz in der Arbeits-welt stärken 10.762,00 MASGF Summe 572.164,84 5. Wurden seit Förderbeginn von der Opferperspektive e.V. stets fristgerecht nicht zu beanstandende Verwendungsnachweise für die erhaltenen Zuwendungen erbracht? Falls dem nicht so war, schließt sich daran die Frage an, ob an ein solches Fehlverhalten der Opferperspektive e.V. Sanktionen geknüpft wurden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10931 - 4 - zu Frage 5: Die Verwendungsnachweise wurden nicht immer fristgerecht eingereicht. Vereinzelt kamen geringfügige Fristüberschreitungen vor, die partiell jedoch in Absprache mit dem jeweiligen Ressort erfolgten. Insgesamt wurden in der Vergangenheit zwei Verwendungsnachweise beanstandet. Die erste Beanstandung erfolgte im Jahr 2010. Die zweite Beanstandung im Jahr 2011 ergab sich infolge des bis zum damaligen Zeitpunkt ausstehenden Gerichtsurteils bezüglich des Verwendungsnachweises für das Jahr 2010, wobei hierzu eine Absprache mit dem Zuwendungsgeber erfolgte. Die Beanstandung beinhaltete die unterschiedliche Rechtsauffassung zur Einbringung von Eigenmitteln. Konkret wurden Spenden nicht anteilig als Eigenmittel ausgewiesen. Diesen Sachverhalt ließ der Verein gerichtlich prüfen. Aufgrund des Gerichtsurteils musste der Verein für das Jahr 2010 17.454,62 EUR und für das Jahr 2011 25.406,08 EUR erstatten. Ferner wurden im Ausgang des Gerichtsurteils als sanktionierende Maßnahmen Tiefenprüfungen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 vorgenommen. Die Tiefenprüfungen ergaben keinerlei Beanstandungen . Überdies wurde dem Verein die Auflage erteilt, regelmäßig im Zuge des Mittelabrufes anzuzeigen, ob freie Einnahmen (z.B. Spenden) erzielt wurden und für welchen Zweck diese verwendet werden sollen. Gleichwohl wurde in allen Fällen die Maßnahme insgesamt erfolgreich umgesetzt und dementsprechend der Zuwendungszweck und das Landesinteresse erfüllt. 6. Enthält der aktuelle Zuwendungsbescheid für den Verein eine Nebenbestimmung in dem Sinne, dass die zur Verfügung gestellten Mittel nicht zugunsten oder zulasten politischer Parteien eingesetzt werden dürfen? Falls dem nicht so ist, warum? zu Frage 6: Die Zuwendungsbescheide enthalten keine Nebenbestimmungen bezüglich der Verwendung der Mittel zugunsten oder zulasten politischer Parteien. Es wird prinzipiell kein Erfordernis gesehen, solche Nebenbestimmungen aufzunehmen, denn die Landesregierung sieht einen Bildungsauftrag darin, über demokratiefeindliche Bestrebungen und Parteien aufzuklären. Diese Bildungs- bzw. Aufklärungsarbeit ist bereits gängige Praxis, wie die jährlichen Verfassungsschutzberichte zu erkennen geben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 3932 verwiesen. 7. Wann und durch welche Behörde wurde zuletzt die Gemeinnützigkeit des Vereins „Opferperspektive “ geprüft? zu Frage 7: Der Beantwortung dieser Frage steht das nach § 30 Abgabenordnung zu wahrende Steuergeheimnis entgegen. 8. Stellt oder stellte die Landesregierung bzw. eine öffentliche Stelle des Landes Brandenburg der Opferperspektive e.V. kostenlos Räumlichkeiten zur Verfügung? Wenn ja, wo und seit wann bzw. in welchem Zeitraum? zu Frage 8: Nein. 9. Durch wen und in welchen zeitlichen Abständen erfolgt ein Informationsaustausch zwischen der Opferperspektive e.V. und der Polizei über für den Verein relevante Straftaten? zu Frage 9: Seit dem Jahr 2015 hat das Polizeipräsidium Land Brandenburg insgesamt 14 Arbeitsgespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Vereins zu folgenden Terminen durchgeführt: 07.10.2015, 16.02.2016, 11.04.2016, 04.08.2016, 10.11.2016, 18.01.2017, Landtag Brandenburg Drucksache 6/10931 - 5 - 26.04.2017, 19.07.2017, 15.11.2017, 10.01.2018, 18.04.2018, 18.07.2018, 16.10.2018, 15.01.2019. 10. In wie vielen Beratungsfällen im Hinblick auf rechte Gewalt wurde die Opferperspektive e.V. im Zeitraum zwischen 2013 und 2019 tätig? (Bitte chronologisch aufführen nach Tatort und verwirklichten Delikten je Straftat und Kalenderjahr.) zu Frage 10: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 11. Decken sich diese Fälle vermeintlich rechter Gewalt mit den Ermittlungsergebnissen von Polizei und Staatsanwaltschaft oder gibt es zahlmäßige Unterschiede? Wenn ja, warum ? (Bitte den jeweiligen Verfahrensstand der Fälle mitteilen.) zu Frage 11: Die jeweils erfassten Fälle sind nicht deckungsgleich. Gründe hierfür dürften unterschiedliche Erhebungs- und Beurteilungskriterien sein sowie der Umstand, dass möglicherweise nicht alle an den Verein Opferperspektive e. V. herangetragenen Sachverhalte auch den Strafverfolgungsbehörden bekannt werden. Die Kriterien, nach denen der Verein Opferperspektive e. V. rechte Gewalttaten erfasst, ergeben sich aus der entsprechenden Darstellung des Vereins im Internet. Die justiziellen Erfassungs- und Beurteilungskriterien sind in Abstimmung mit der Bundesjustizverwaltung einheitlich festgelegt. Mitteilungen der Länder an den Bund im Rahmen der Erhebung für die Statistik zu rechtsextremistischen /fremdenfeindlichen Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland liegen gemäß Erläuterungen zum Erhebungsbogen „Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer /fremdenfeindlicher Straftaten“ folgende Kriterien zugrunde: Erfasst werden Straftaten , wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung (z. B. nach Art der Themenfelder) einer „rechten“ Orientierung zuzurechnen sind, ohne dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes der freiheitlich demokratischen Grundordnung (Extremismus im engen Sinne) zum Ziel haben muss. Dazuzurechnen sind Taten, wenn Bezüge zu völkischem Nationalismus, Rassismus, Sozialdarwinismus oder Nationalsozialismus ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren. Zu erfassen sind insbesondere solche Taten, die vor diesem Hintergrund gegen eine Person gerichtet sind, - wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe , Religion, Weltanschauung, Herkunft oder - aufgrund ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung, ihres gesellschaftlichen Status oder ihres äußeren Erscheinungsbildes und - bei denen die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. - sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet. Eine Darstellung einzelner Verfahrensstände der durch die Justizbehörden statistisch erfassten Fälle ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. 12. Wie erfolgt die rechtliche Beratung von vermeintlichen Opfern rechter Gewalt und wer nimmt diese wahr und welche Qualifikation besitzen die rechtlich beratend tätigend werdenden Mitarbeiter des Vereins? zu Frage 12: Eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes bietet die Beratungsstelle nicht an. Ratsuchende erhalten rechtliche Hinweise für das Straf- und Zivilverfahren sowie eine Begleitung bei Strafprozessen. Auch wenn sich die Unterstüt- Landtag Brandenburg Drucksache 6/10931 - 6 - zungsbedarfe von Opfern rechter Gewalt je nach psychosozialer Situation, individuellen Bewältigungsressourcen, Bedürfnissen sowie der Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlichen Gruppe unterscheiden, gehören die folgenden angebotenen Maßnahmen regelmäßig zu den Beratungsleistungen der Opferberatung: - psychosoziale Beratung Krisenintervention zur psychischen und emotionalen Stabilisierung der Betroffenen - Empowerment von Betroffenen rechter Gewalt - (Weiter-) Vermittlung zu spezialisierten psychiatrischen, psychologischen oder psychotherapeutischen Einrichtungen sowie weiteren Beratungsstellen - Situations- und Gefahrenanalyse - Beratung zur Anzeigenerstattung - Beratung zum Ablauf des Strafverfahrens und den Rechten und Pflichten von Opferzeug *innen sowie hinsichtlich zivilrechtlicher Ansprüche - Begleitung zu Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichtsterminen im Rahmen des Straf- und Zivilverfahren - Begleitung zu Ämtern und Behörden im Rahmen der Verarbeitung der Gewalterfahrung - Unterstützung bei medizinischer Versorgung, erforderlichen Wohn- oder Schulwechsel , der Beantragung von Versorgungs- und Entschädigungsleistungen sowie anderen Leistungen - Verfassen von Stellungnahmen und Widersprüchen - Kompetenzstärkung der Betroffenen und Unterstützung beim Aufbau von Zukunftsperspektiven nach der erlebten Gewalttat - Beratung zum Umgang mit Medien und Unterstützung bei Anfragen von Journalist /innen und in der fallbezogenen Öffentlichkeitsarbeit - Unterstützung bei der Suche nach Bündnispartner/innen in der Kommune, um Säkularisierungsprozesse mit den Opfern zu fördern. 13. Welche Anhaltspunkte liegen der Landesregierung vor, dass „[…] organisierte Strukturen von Rechtsradikalen plus ihrem subkulturellen Umfeld, vermischt mit relevanten Teilen der Ultra- und Hooliganszene des FC Energie Cottbus, dem Kampfsportmilieu und Rockern […]“ in Cottbus für ein Ansteigen rechter Gewalt verantwortlich sind (vgl. Drucksache 6/6785, S. 20)? (Vorfälle bitte chronologisch nach verwirklichten Delikten mit dem derzeitigen Verfahrensstand mitteilen.) zu Frage 13: Im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2017 wurden für die Stadt Cottbus 61 Gewaltstraftaten PMK-rechts polizeilich bekannt. Eine Auflistung nach Tatzeit, Tatort sowie Tatbestand ist als Anlage 1 beigefügt. Eine Darstellung einzelner Verfahrensstände ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. 14. Welche Anhaltspunkte hat die die Landesregierung, dass in Frankfurt (Oder) „[…] die Gewalt von einer Szene junger, brutalisierter rechtsradikaler Erwachsener, vermischt mit dem Trinkermilieu […]“ ausgeht (vgl. Drucksache 6/6785, S. 20)? (Vorfälle bitte chronologisch nach verwirklichten Delikten mit dem derzeitigen Verfahrensstand mitteilen.) zu Frage 14: Im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2017 wurden für die Stadt Frankfurt (Oder) 22 Gewaltstraftaten PMK-rechts polizeilich bekannt. Eine Auflistung nach Tatzeit , Tatort sowie Tatbestand ist als Anlage 2 beigefügt. Eine Darstellung einzelner Verfahrensstände ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10931 - 7 - 15. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Verbindungen des Vereins im Allgemeinen und von Vorstandsmitgliedern im Besonderen zur linksextremistischen, vom Verfassungsschutz beobachteten „Roten Hilfe e.V.“? zu Frage 15: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. 16. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Zusammenarbeit der Opferperspektive e.V. mit linksextremen Gruppen in Brandenburg, insbesondere mit der „Antifa Teltow-Fläming“? zu Frage 16: Siehe Antwort zu Frage 17. 17. Wie bewertet die Landesregierung, dass die Opferperspektive e.V. in der Vergangenheit unter anderem als Quelle für ihre Chronologie rechter Gewalttaten auf die linksextremistische „Antifa Teltow Fläming“ zurückgegriffen hat? zu Frage 17: Die Fragen 16 und 17 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zur Zusammenarbeit der „Opfer-Perspektive e.V.“ mit Linksextremisten liegen keine Erkenntnisse vor. 18. Wie bewertet die Landesregierung, dass die Geschäftsführerin des Vereins im September 2018 dem Freiburger Sender „Radio Dreyeckland“, der unter anderem sogenannte Outing-Artikeln der „Autonomen Antifa Freiburg“ zu Mitgliedern der Jungen Alternative bzw. der Alternative für Deutschland in Baden-Württemberg verbreitet und affirmativ übernommen hat, ein Interview gab? (Die „Autonome Antifa Freiburg“ gelte dem Vernehmen nach als Drahtzieherin hinter dem inzwischen verbotenen Internetportal „linksunten .indymedia“.) zu Frage 18: Die Landesregierung hat keine Kenntnis von dem Interview. Es ist im Übrigen nicht Aufgabe der Landesregierung, Interviews gegenüber Radiosendern zu kommentieren , die über eine Sendelizenz der jeweiligen Landesmedienanstalten verfügen. Solche sind vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. 19. Wie viele Veranstaltungen linksextremer, vom Landesverfassungsschutz beobachteter Gruppierungen wurden seit 2007 im „Projekthaus Potsdam“ durchgeführt? (Bitte chronologisch aufführen nach Datum, Veranstalter und Thema der Veranstaltung.) zu Frage 19: Hierzu liegen dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg keine Erkenntnisse vor. 20. Wie beurteilt die Landesregierung die frühere Autorentätigkeit des Opferperspektive- Mitarbeiters Hannes Püschel bei der Zeitung „jungle world“, die auch linksextreme Inhalte propagiert? zu Frage 20: Auf Grundlage von § 27 Absatz 1 Satz 2 Brandenburgisches Datenschutzgesetz wird zu personenbezogenen Daten keine Auskunft erteilt. Daher kann zu der Frage keine Auskunft erteilt werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10931 - 8 - 21. An welche von der Landesregierung geförderten Vereine können sich Menschen wenden , die Opfer linker oder linksextremer Gewalt geworden sind und seit wann fördert die Landesregierung welche Initiative für solche Opfer mit welchen Summen? zu Frage 21: Opfer linker oder linksextremer Gewalt können sich an allgemeine Opferhilfevereine wenden. Die Landesregierung fördert seit dem Jahr 2009 den Verein Opferhilfe e. V. In den sechs Beratungsstellen des Landes Brandenburg, in denen zehn Mitarbeiter (Psychologen und Sozialarbeiter) tätig sind, werden Opfer und Zeugen von Straftaten sowie deren Angehörige und Freunde zu ihrer Stellung und den Rechten im Prozess sowie zu finanziellen Hilfemöglichkeiten beraten. Dabei wird keine Differenzierung zwischen den Opfern bzw. Zeugen und den jeweils zugrundeliegenden (politischen) Motiven der Straftaten vorgenommen. Neben der Beratung erfolgt eine Betreuung der Opfer und Zeugen durch Vor- und Nachbereitungen von Vernehmungen, Prozessbegleitung und Vertrauensbeistand für kindliche Opferzeugen. Das Angebot wird mit Hilfe von Dolmetschern in allen Sprachen offeriert. Folgende Zuwendungen wurden bislang gewährt: Tab. 6: Überblick über die Zuwendungen für den Verein Opferhilfe e.V. Kalenderjahr Gesamte Zuwendung des MDJEV in Euro davon Haushaltsmittel des MdJEV davon Mittel aus der Glücksspielabgabe 2009 207.808,28 160.000,-- 47.808,28 2010 235.000,00 210.000,-- 25.000,-- 2011 253.664,11 207.500,-- 46.164,11 2012 270.637,84 207.500,-- 63.137,84 2013 284.346,79 213.000,-- 71.346,79 2014 296.908,50 213.000,-- 83.908,50 2015 300.537,28 213.000,-- 87.537,28 2016 339.923,31 213.000,-- 126.923,31 2017 339.790,21 213.000,-- 126.790,21 2018 410.212,96 370.000,-- 40.212,96 2019 410.212,96 370.000,-- 40.212,96 Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 Anlage 1: Politisch rechtsmotivierte Gewaltkriminalität in Cottbus 1 Politisch rechtsmotivierte Gewaltkriminalität in Cottbus 01.01. 2015 - 31.12.2017 lfd. Nr. Tatzeit Tatort Delikt (§§) Ort 1 19.02.2015 Cottbus 223 2 06.03.2015 Cottbus 223 3 26.03.2015 Cottbus 113 4 19.04.2015 Cottbus 224 5 10.05.2015 Cottbus 223 6 19.06.2015 Cottbus 224 7 14.07.2015 Cottbus 224 8 16.08.2015 Cottbus 223 9 09.10.2015 Cottbus 224 10 10.10.2015 Cottbus 224 11 22.10.2015 Cottbus 223 12 29.12.2015 Cottbus 224 13 22.01.2016 Cottbus 224 14 29.01.2016 Cottbus 224 15 02.02.2016 Cottbus 224 16 07.02.2016 Cottbus 224 17 07.02.2016 Cottbus 113 18 14.02.2016 Cottbus 224 19 15.02.2016 Cottbus 223 20 25.02.2016 Cottbus 223 21 26.02.2016 Cottbus 224 22 28.02.2016 Cottbus 223 23 05.03.2016 Cottbus 224 24 13.03.2016 Cottbus 223 25 05.05.2016 Cottbus 224 26 06.05.2016 Cottbus 223 27 14.05.2016 Cottbus 224 28 24.05.2016 Cottbus 224 29 30.07.2016 Cottbus 224 30 21.08.2016 Cottbus 223 31 17.09.2016 Cottbus 224 32 18.09.2016 Cottbus 223 33 20.09.2016 Cottbus 223 34 24.09.2016 Cottbus 125 35 16.10.2016 Cottbus 224 Anlage 1: Politisch rechtsmotivierte Gewaltkriminalität in Cottbus 2 36 30.10.2016 Cottbus 223 37 28.11.2016 Cottbus 224 38 28.11.2016 Cottbus 224 39 01.12.2016 Cottbus 306b 40 14.12.2016 Cottbus 223 41 17.12.2016 Cottbus 249 42 18.12.2016 Cottbus 224 43 25.02.2017 Cottbus 224 44 27.02.2017 Cottbus 223 45 02.03.2017 Cottbus 224 46 11.04.2017 Cottbus 223 47 15.04.2017 Cottbus 223 48 06.05.2017 Cottbus 223 49 14.05.2017 Cottbus 224 50 17.05.2017 Cottbus 224 51 13.06.2017 Cottbus 223 52 13.06.2017 Cottbus 223 53 17.06.2017 Cottbus 223 54 28.06.2017 Cottbus 223 55 14.07.2017 Cottbus 224 56 06.08.2017 Cottbus 223 57 26.09.2017 Cottbus 224 58 26.09.2017 Cottbus 224 59 17.11.2017 Cottbus 224 60 10.12.2017 Cottbus 223 61 19.12.2017 Cottbus 224 Legende § 113 StGB - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 125 StGB - Landfriedensbruch § 223 StGB - Körperverletzung § 224 StGB - Gefährliche Körperverletzung § 249 StGB - Raub Anlage 2: Politisch rechtsmotivierte Gewaltkriminalität in Frankfurt (Oder) 1 Politisch rechtsmotivierte Gewaltkriminalität in Frankfurt (Oder) 01.01. 2015 - 31.12.2017 lfd. Nr. Tatzeit Tatort Delikt (§§) gem. StGB Ort 1 21.03.2015 Frankfurt (Oder) 125 2 25.07.2015 Frankfurt (Oder) 125 3 07.08.2015 Frankfurt (Oder) 224 4 07.08.2015 Frankfurt (Oder) 224 5 22.08.2015 Frankfurt (Oder) 224 6 21.10.2015 Frankfurt (Oder) 308 7 06.11.2015 Frankfurt (Oder) 223 8 08.01.2016 Frankfurt (Oder) 223 9 23.01.2016 Frankfurt (Oder) 224 10 15.02.2016 Frankfurt (Oder) 224 11 01.05.2016 Frankfurt (Oder) 224 12 09.05.2016 Frankfurt (Oder) 223 13 11.05.2016 Frankfurt (Oder) 224 14 21.05.2016 Frankfurt (Oder) 224 15 23.05.2016 Frankfurt (Oder) 224 16 25.06.2016 Frankfurt (Oder) 224 17 23.07.2016 Frankfurt (Oder) 223 18 08.09.2016 Frankfurt (Oder) 224 19 24.09.2016 Frankfurt (Oder) 224 20 25.04.2017 Frankfurt (Oder) 224 21 15.07.2017 Frankfurt (Oder) 223 22 10.09.2017 Frankfurt (Oder) 224 Legende § 125 StGB - Landfriedensbruch § 223 StGB - Körperverletzung § 224 StGB - Gefährliche Körperverletzung