Landtag Brandenburg Drucksache 6/10932 6. Wahlperiode Eingegangen: 20.03.2019 / Ausgegeben: 25.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4310 der Abgeordneten Dieter Dombrowski (CDU-Fraktion), Rainer Genilke (CDU-Fraktion) und Ingo Senftleben (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10621 Hochwasserschutz an der Schwarzen Elster und ihrer Nebenflüsse Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Im Januar 2019 berichtete Minister Vogelsänger im Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Bilanz beim Hochwasserschutz im Jahr 2018 und die nächsten Schwerpunkte. Für die Schwarze Elster sind von insgesamt 179 km Deich bislang lediglich 25,4 km erneuert und 1,5 km befinden sich derzeit im Bau. Zudem soll in den Jahren 2021 und 2022 mit der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen in Herzberg, Bad Liebenwerda, Elsterwerda und Ortrand sowie dem Kombinationsbauwerk B 169 begonnen werden. Darüber hinaus laufen seit mehreren Jahren konzeptionelle Vorarbeiten zur Nutzung von Tagebaurestseen für den Hochwasserrückhalt , welche Berücksichtigung im nationalen Hochwasserschutzprogramm fand. Verantwortliche in den Kommunen und Bürger fragen sich jedoch zu Recht, wann mit Fortschritten bei der Verbesserung des Hochwasserschutzes entlang der Schwarzen Elster und ihrer Nebenflüsse zur rechnen ist. Ein verbesserter Hochwasserschutz hätte auch positive Auswirkungen auf die vom Land festgesetzten Überschwemmungsgebiete, in denen die kommunale Entwicklung aus Gründen des bislang unzureichenden Hochwasserschutzes eingeschränkt ist oder Bürger sich mit zusätzlichen Auflagen konfrontiert sehen. Frage 1: Wie ist der konkrete Planungs- und Umsetzungsstand der entlang der Schwarzen Elster und ihrer Nebenflüsse (insbesondere der Pulsnitz) vorgesehenen Hochwasserschutzmaßnahmen ? (bitte auflisten) Frage 2: Wann ist mit einem konkreten Baubeginn und -abschluss für die in der Antwort auf Frage 1) genannten Maßnahmen zu rechnen? Frage 3: Wie ist der konkrete Stand hinsichtlich der Umsetzung des Kombinationsbauwerkes B 169, bei dem im Zuge des Straßenausbaus zwischen Ruhland und Plessa durch die Errichtung eines Straßendamms sowie den Ortsumgehungen Plessa und Elsterwerda gleichzeitig eine Verbesserung des Hochwasserschutzes erfolgen soll? Zu Frage 1, 2 und 3: Die Antworten zu den drei Fragen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst . Landtag Brandenburg Drucksache 6/10932 - 2 - Projekt Gewässer Planungsstand geplanter Baubeginn geplante Bauzeit Zobersdorf – Deichertüchtigung in alter Trasse Kleine Röder Entwurfs- und Genehmigungsplanung abgeschlossen 2020 0,75 Jahre Teilprojekt Nationales Hochwasserschutzprogramm (NHWSP): Deichrückverlegung Elsteraue oberhalb Bad Liebenwerda Schwarze Elster Entwurfs- und Genehmigungsplanung abgeschlossen 2021 3 Jahre Hochwasserschutz Ortrand Pulsnitz Entwurfs- und Genehmigungsplanung abgeschlossen und im Planfeststellungsverfahren 2022 4 Jahre Hochwasserschutz Bad Liebenwerda Schwarze Elster Maßnahme wird in 3 Teilvorhaben realisiert. Vorplanung ist für alle 3 Teilvorhaben abgeschlossen. Für Teilvorhaben 1 wurde mit der Entwurfs - und Genehmigungsplanung begonnen. *) *) Hochwasserschutz Herzberg Schwarze Elster Die Maßnahme besteht aus 2 Teilobjekten . Für beide Teilobjekte ist die Vorplanung abgeschlossen. Für das 1. Teilobjekt ist auch die Entwurfsplanung abgeschlossen. *) *) Hochwasserschutz Elsterwerda Schwarze Elster Die Maßnahme besteht aus 4 Teilobjekten . Die technische Vorplanung für das Gesamtvorhaben ist weitgehend abgeschlossen. Für Teilobjekt 1 ist auch das Scopingverfahren abgeschlossen. *) *) Kombinationsbauwerk B169 von AS Ruhland der A13 bis Ortsumgehung Plessa Schwarze Elster Gemeinschaftsprojekt mit dem Landesbetrieb Straßenwesen Cottbus. Die Entwurfsplanung für die Kombinationsbauwerke liegt vor. Gegenwärtig werden Baugrunduntersuchungen im Bereich der Bauwerke durchgeführt. *) *) Kombinationsbauwerk B169 und B101 mit Ortsumgehung Plessa und Elsterwerda Schwarze Elster Der Planungsbeginn ist erfolgt und mit der Grundlagenermittlung wurde begonnen. *) *) Teilprojekt NHWSP: Deichrückverlegung Lauchhammer Süd Schwarze Elster Machbarkeitsstudie zur Deichrückverlegung ist in Bearbeitung. *) *) Landtag Brandenburg Drucksache 6/10932 - 3 - Teilprojekt NHWSP: Deichrückverlegung Lauchhammer West Schwarze Elster Machbarkeitsstudie zur Deichrückverlegung ist in Bearbeitung. *) *) Teilprojekt NHWSP: Deichrückverlegung Sieggraben Schwarze Elster Beginn der Machbarkeitsstudie Ende 2019 *) *) Teilprojekt NHWSP: Deichrückverlegung Rödermündungen Schwarze Elster Beginn der Machbarkeitsstudie Anfang 2020 *) *) *) Bei Maßnahmen ohne Planfeststellungsbeschluss bzw. vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens können keine verlässlichen Angaben zu Baubeginn und Bauzeiten gemacht werden. Frage 4: Die Potenzialstudie zur dauerhaften Nutzung von Tagebaurestseen in den Einzugsbereichen von Spree und Schwarzer Elster für eine verbesserte Hochwasservorsorge aus dem Jahre 2011 bestätigte die vorhandenen Potenziale für einen Hochwasserrückhalt für die Seen der erweiterten Restlochkette. Das Speichervolumen umfasst rund 60 Mio. Kubikmeter. An diese Studie schloss sich 2013 eine Machbarkeitsstudie an. Anschließend wurden drei vertiefende Untersuchungen angefertigt, welche die Auswirkungen der Nutzung der Tagebauseen für den Hochwasserrückhalt auf die hydraulischen Verhältnisse, die Niedrigwasserbewirtschaftung und die Gewässergüte analysierten. Nach Abschluss der vertiefenden Studien sollten bereits 2018 die Vorplanungen beginnen. Derzeit wird der Abschluss einer Kosten-Wirksamkeitsanalyse abgewartet, bevor eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen geplant ist. a) Wie ist der aktuelle Untersuchungs- und Planungsstand zur Nutzung der Tagebaurestseen für einen Hochwasserrückhalt im Einzugsbereich von Spree und Schwarzer Elster? b) Wann liegen die Ergebnisse der Kosten-Wirksamkeitsanalyse vor? c) Wann beginnt nach Kenntnis der Landesregierung die Vorplanung? d) Welche Veränderungen würden sich nach Auffassung der Landesregierung für die derzeitigen Planungen im Bereich des Hochwasserschutzes entlang der Schwarzen Elster und ihrer Nebenflüsse ergeben, wenn das Projekt „Nutzung der Tagebaurestsee für den Hochwasserrückhalt“ umgesetzt werden kann? Zu Frage 4: a) Folgender Untersuchungs- und Planungsstand der Studien ist aktuell festzuhalten : - Geohydraulik: Die Studie dient der Ermittlung der Auswirkung auf die hydrogeologischen Verhältnisse und liefert Grundlagendaten für die Niedrigwasser- und die Gütestudie. Die Studie wird Ende Juni 2019 abgeschlossen. - Gewässergüte: Aufbauend auf die Ergebnisse der Geohydraulikstudie werden in dieser Studie die Auswirkungen einer Hochwasserüberleitung auf die Gewässergüte in den Tagebaurestseen und auf die Schwarze Elster untersucht. Durch die Abhängigkeit von der Hydrogeologie kann diese Studie erst Ende 2019 abgeschlossen werden. - Niedrigwasserbewirtschaftung: Die Studie untersuchte mit Hilfe eines Mengenbewirtschaftungsmodells , wie viel Volumen in den Tagebaurestseen zur Stützung der Mindestabflüsse in der Schwarzen Elster erforderlich ist. Das Ergebnis der Studie liegt vor. Der Rückhalteraum für Hochwasser reduziert sich, abweichend von den ersten Prognosen aus der Machbarkeitsstudie, auf 25,4 Mio. m³. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10932 - 4 - - Hochwasserrückhaltepotenzial: Ausgehend vom Ergebnis der Niedrigwasserstudie war zu ermitteln, um wieviel m³ ein Bemessungsabfluss in der Schwarzen Elster durch eine Hochwasserüberleitung in die Tagbaurestseen reduziert werden könnte. Der Endbericht wurde vom Gutachter an das LfU übergeben und wird aktuell geprüft. b) Die Ergebnisse der Kosten-Wirksamkeitsanalyse liegen im September 2019 vor. c) Hierzu kann aktuell noch keine Aussage getroffen werden, da erst auf der Grundlage der Ergebnisse der Kosten-Wirksamkeitsanalyse eine Entscheidung zur Fortführung des Projektes erfolgen wird. d) Es wird erwartet, dass eine Umsetzung zu einer Reduzierung des Deichsanierungsbzw . Deichneubaubedarfes in Senftenberg führen könnte. Unterhalb von Senftenberg hätte die Hochwasserüberleitung nur noch geringfügige Auswirkungen. Für den Hochwasserschutz in Elsterwerda, Bad Liebenwerda und Herzberg ist die Wirkung zu vernachlässigen. Ausschlaggebend sind hier die Zuflüsse der Pulsnitz, der Geißlitz, der Großen und Kleinen Röder sowie der Kleinen Elster. Die konkreten Auswirkungen werden im Rahmen der Kosten -Wirksamkeitsstudie untersucht. Frage 5: Welche konkreten Veränderungen sind an den Zu- und Ableitern der Schwarzen Elster notwendig, wenn die Tagebaurestseen für den Hochwasserrückhalt genutzt werden ? Zu Frage 5: Sämtliche aktuell bestehenden Zulaufanlagen von der Schwarzen Elster in die Tagebaurestseen (Zulaufanlagen Restloch Bluno in Sachsen und Restloch Koschen, Verteilerwehr Großkoschen) entsprechen nicht den technischen Anforderungen an Hochwasserüberleitungsbauwerke . Insbesondere besteht aktuell die Gefahr des Versagens durch Geschwemmsel/Vorlandbewuchs und bei Eisstau. Sie wären entsprechend umzubauen. Darüber hinaus sind die Einleitungskapazitäten in die Restlöcher Bluno (Sachsen) und Koschen zu vergrößern. Es müsste ein zusätzliches Überleitungsbauerwerk in das Restloch Skado (Sachsen) neu errichtet werden. Frage 6: In der Sitzung der länderübergreifenden interministeriellen Steuerungsgruppe zum Verbundprojekt des Nationalen Hochwasserschutzprogramms „Deichrückverlegungen entlang der Schwarze Elster“ im August 2018 diskutierten Vertreter aus Sachsen-Anhalt und Brandenburg, ob diese über die Landesgrenze hinweg bis nach Brandenburg vergrößert werden kann. Wie ist der Stand der Prüfungen durch die Fachverwaltungen? Zu Frage 6: Die interministerielle Steuerungsgruppe erteilte den zuständigen Landesfachämtern den Auftrag, die Machbarkeit eines gemeinsamen, länderübergreifenden Deichrückverlegungsprojektes zu prüfen. Die Prüfung ergab, dass die Deichrückverlegung Arnsnesta (linksseitig der Schwarzen Elster zwischen Frauenhorst und dem Eisenbahndamm bei Premsendorf) als länderübergreifendes Projekt fortführbar ist. Die weiteren Schritte werden in der nächsten Beratung der interministeriellen Steuerungsgruppe im April 2019 abgestimmt.