Landtag Brandenburg Drucksache 6/10933 6. Wahlperiode Eingegangen: 18.03.2019 / Ausgegeben: 25.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4296 des Abgeordneten Axel Vogel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/10603 Vertragsverletzungsverfahren der EU Kommission zum Gebietsschutz in Deutschland Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die EU-Kommission hat am 24.01.2019 im Vertragsverletzungsverfahren zum Gebietsschutz eine Rüge gegen Deutschland ausgesprochen. Die EU-Kommission hatte das Vertragsverletzungsverfahren 2015 eingeleitet, weil Deutschland viele seiner Natura 2000-Gebiete trotz Ablauf der Frist im Jahr 2010 nicht unter Schutz gestellt hatte. Das BMU hat die Beanstandungen der Kommission an die betroffenen Bundesländer weitergeleitet. Frage 1: Welche Beanstandungen hat die EU Kommission in Bezug auf die Umsetzung der FFH-Richtlinie in Brandenburg geltend gemacht? zu Frage 1: Die Europäische Kommission beanstandet im ergänzenden Aufforderungsschreiben zum Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2014/2262 die unvollständige Sicherung der FFH-Gebiete in zwei Ländern und Defizite in der Fertigstellung der Managementplanung . Darüber hinaus hat die Kommission angeführt, dass in einigen Bundesländern keine Veröffentlichung der Managementpläne im Internet vorgesehen ist. Die Kommission führt weiter an, dass die Erhaltungsziele und die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen in allen Ländern konkreter und gebietsspezifischer zu fassen sind als bisher erfolgt. Frage 2: Wann wurde die Brandenburger Landesregierung über das aktuelle Vertragsverletzungsverfahren informiert? zu Frage 2: Die Europäische Kommission hat Deutschland ein ergänzendes Aufforderungsschreiben zum Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2014/2262 geschickt. Das Schreiben wurde mit Datum vom 25.01.2019 förmlich versendet, den Ländern liegt seit dem 24.01.2019 eine Vorabfassung vor. Frage 3: Welche Maßnahmen wird die Brandenburger Landesregierung in Bezug auf die vorgetragene Kritik konkret ergreifen? Bitte für einzelne Maßnahmen auch den Umsetzungszeitraum angeben. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10933 - 2 - zu Frage 3: Hinsichtlich der Forderung zur Konkretisierung von Erhaltungszielen erfolgt eine rechtliche und inhaltliche Bewertung und Beantwortung gemeinsam mit dem Bund und den anderen Bundesländern. Zum jetzigen Zeitpunkt können daher keine Aussagen darüber getroffen werden, ob und in welcher Form Maßnahmen zu ergreifen sind. Frage 4: Bis wann plant die Brandenburger Landesregierung auf die vorgetragene Kritik zu antworten? zu Frage 4: Nach Artikel 258 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat eine Beantwortung innerhalb von zwei Monaten zu erfolgen. Die Bundesregierung hat einen Antrag auf Fristverlängerung gestellt. Die Beantwortung des ergänzenden Aufforderungsschreibens erfolgt durch die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern.