Landtag Brandenburg Drucksache 6/10934 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.03.2019 / Ausgegeben: 25.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4298 des Abgeordneten Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10605 Verein gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V. im Beratungsnetzwerk „Tolerantes Brandenburg“ Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Der in Potsdam ansässige Verein gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V. wurde 2011 gegründet und wird seither vom Land Brandenburg finanziell gefördert . Durch Beschluss der Landesregierung vom 12.09.2011 wurde die Aufgabe der administrativen Koordination des „Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“, das 1997 ins Leben gerufen wurde, zum Jahresbeginn 2012 via Einrichtung einer Geschäftsstelle dem neu gegründeten Verein gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V. übertragen. Diese Aufgabe nahm vorher eine Organisationseinheit des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) wahr (vgl. Drucksache 6/7456, S. 1). Seither entfaltet der Verein im Namen des „Aktionsbündnisses“, das die Landesregierung als „nicht rechtsfähige Gesellschaft“ bezeichnet, vielfältige Aktivitäten im „Kampf gegen Rechts“. Dabei wird mit Vehemenz versucht, die Trennlinie zwischen rechtsextremistischen Gruppen und konservativen Bürgerbewegungen sowie der Alternative für Deutschland zu verwischen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Mittel stellt die Landesregierung in diesem Jahr dem Verein gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V. zur Verfügung und wie hat sich die Zuwendung seit 2011 entwickelt? (Bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln.) zu Frage 1: Der Verein gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V. hat die in der Tabelle dargestellten Zuwendungen erhalten. Tab. 1: Überblick zu den Zuwendungen Haushaltsjahr Zuwendungshöhe 2012 198.110,00 € 2013 199.000,00 € 2014 199.000,00 € 2015 216.000,00 € Landtag Brandenburg Drucksache 6/10934 - 2 - 2016 240.000,00 € 2017 240.000,00 € 2018 240.000,00 € 2019 314.000,00 € 2. Wie hoch war der jeweilige Anteil an der jährlichen Gesamtförderungssumme dabei für die Deckung von Selbstverwaltungskosten wie Personalkosten und Kosten für den Betrieb von Büros? (Bitte in absoluten und relativen Zahlen je Förderjahr aufschlüsseln.) zu Frage 2: Da es sich bei den in Tabelle 1 dargestellten Zuwendungen ausschließlich um die Förderung der Geschäftsstelle des Aktionsbündnisses handelt, erübrigt sich die Darstellung der Selbstverwaltungskosten, denn diese entsprechen den Zuwendungen. Mithin werden die Zuwendungen u.a. für die personelle Infrastruktur oder Sachkosten zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürgern und der Zivilgesellschaft verwendet. 3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Personalentwicklung beim Verein gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V., das heißt, wie hat sich die Mitarbeiterzahl seit 2011 verändert? (Bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln und ausweisen, ob es sich um Vollzeit- oder Teilzeitmitarbeiter handelt.) zu Frage 3: Tab 2.: Entwicklung der Mitarbeiterzahl seit 2011 Jahr Vollzeit Teilzeit 2018 4 2017 4 2016 4 2015 4 2014 2 2013 2 2012 2 2011 2 4. Wechselten Tarifbeschäftigte oder Beamte der vormaligen Organisationseinheit im MBJS, die für das oben genannte „Aktionsbündnis“ zuständig war, zum Verein gegen Gewalt , Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V.? Wenn ja, wie viele und wann? (Bitte aufschlüsseln nach Tarifbeschäftigten und Beamten.) zu Frage 4: Die befristeten Arbeitsverträge der zwei Mitarbeiter des Aktionsbündnisses endeten mit der Auflösung der Geschäftsstelle des Aktionsbündnisses zum 31.12.2011. Mit ihnen wurden jedoch bei dem hier in Rede stehenden Verein neue Beschäftigungsverhältnisse begründet. 5. Welche Projekte oder Veranstaltungen des Vereins gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V. und des „Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“ wurden seit 2014 durch die Landesregierung finanziell in welcher Höhe gefördert? (Bitte aufschlüsseln nach Projekten und Veranstaltungen je Kalenderjahr, dem jeweiligen Thema und der Förderhöhe.) Landtag Brandenburg Drucksache 6/10934 - 3 - zu Frage 5: Das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit ist ein Netzwerk von landesweit tätigen Organisationen, lokalen Bündnissen und Persönlichkeiten des Landes Brandenburg, die gemeinsam für eine zivilgesellschaftliche Mobilisierung gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit eintreten. Das Bündnis ist eine nicht rechtsfähige Gesellschaft. Unabhängig davon besteht der privatrechtliche gemeinnützige Verein gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V., der auf Beschluss der Landesregierung vom 12.09.2011 die Geschäftsstelle des Aktionsbündnisses führt. Dieser Verein ist eine juristische Person und vollrechtsfähig. Der Verein gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V. erhält eine institutionelle Förderung. Über die Mittel innerhalb des Wirtschaftsplans, der regelmäßig im Rahmen des Zuwendungsverfahrens vorgelegt wird, kann der Verein selbstständig entscheiden . Eine der im Wirtschaftsplan aufgeführten Kostenstellen beinhaltet die Durchführung von Projekten im Allgemeinen, wofür eine Pauschale eingestellt wird. Erst mit dem jeweiligen Verwendungsnachweis erfolgt die Darlegung darüber, welche Projekte konkret durchgeführt wurden. Tabelle 3 beinhaltet lediglich jene Projekte und Veranstaltungen, die nicht mit Mitteln der institutionellen Förderung finanziert wurden. Tab. 3: Überblick zu den Projekten und Veranstaltungen Haushaltsjahr Maßnahmetitel Zuwendungshöhe in EUR Ressort 2014 Wittstock bekennt Farbe 750,00 € StK 2014 Broschüre "Migrantinnen und Migranten in unserer Kommune" 1.000,00 € MIK 2015 Maßnahmen zur Stärkung des bürgerschaft-liches Engagements (TddZ + Broschüre) 15.000,00 € StK 2015 Förderung des Engagements für die Aufnahme von Flüchtlingen 6.500,00 € StK 2015 Erneuerung der IT-Infrastruktur 5.000,00 € StK 2016 Broschüre "Neue Nachbarn 2" 19.250,00 StK 2016 Bedarfsanalyse für ehrenamtliches Enga-gement 7.260,00 LASV 2016 Neuauflage "Migrantinnen und Migranten in unserer Kommune" 3.810,00 MIK 2017 Rote Karten gegen Rechtspopulismus 2.582,70 € StK 2017 Erneuerung der Webseite aktionsbündnis-brandenburg.de 13.800,00 € StK 2017 E-Book -Protest gegen Rechts. Ein praktischer Ratgeber zum Versammlungsrecht in Brandenburg.- 2.500,00 € StK 2018 Kampagne: demokratische Argumente ge-gen populistische Parolen 27.916,88 StK 2018 Entwicklung und Koordination von Bildungsangeboten zum Umgang mit Rassismus, Vorurteilen und Hate Speech 23.600,00 StK Summe 132.719,58 Landtag Brandenburg Drucksache 6/10934 - 4 - 6. Welche Kampagnen und Initiativen des Vereins gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V. und des „Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“ richteten sich seit 2014 gegen die Alternative für Deutschland, rechte Parteien und Rechtspopulismus? (Bitte chronologisch aufschlüsseln mit Angabe des jeweiligen Themas der Kampagne oder Initiative.) zu Frage 6: Zu den von der Landesregierung geförderten Kampagnen und Initiativen des Vereins sowie des Aktionsbündnisses siehe Antwort zu Frage 5. Darüber hinaus kann die Landesregierung keine Aussagen über Inhalte von Kampagnen und Initiativen des Vereins und des Aktionsbündnisses treffen. 7. Zur Teilnahme an welchen Demonstrationen gegen die Alternative für Deutschland hat der Verein gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V. im eigenen Namen seit 2014 aufgerufen und/oder sich selbst beteiligt? (Bitte chronologisch nach Kalenderjahren aufschlüsseln.) zu Frage 7: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 8. Zur Teilnahme an welchen Demonstrationen gegen die Alternative für Deutschland hat das „Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“ seit 2014 zur Teilnahme aufgerufen und/oder sich selbst beteiligt? (Bitte chronologisch nach Kalenderjahren aufschlüsseln.) zu Frage 8: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 9. Wurden seit Förderbeginn durch Landesregierung vonseiten des Vereins gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V. stets fristgerecht nicht zu beanstandende Verwendungsnachweise für die erhaltenen Zuwendungen erbracht? Falls dem nicht so war, schließt sich daran die Frage an, ob an ein solches Fehlverhalten des Vereins Sanktionen geknüpft wurden. zu Frage 9: Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung ergaben sich vereinzelt lediglich geringfügige Beanstandungen. Diese wurden stets gemäß den Vorschriften der Landeshaushaltsordnung sanktioniert. In allen Fällen wurde die Maßnahme insgesamt jedoch erfolgreich umgesetzt und dementsprechend der Zuwendungszweck und das Landesinteresse erfüllt. 10. Enthält der aktuelle Zuwendungsbescheid für den Verein eine Nebenbestimmung in dem Sinne, dass die zur Verfügung gestellten Mittel nicht zugunsten oder zulasten politischer Parteien eingesetzt werden dürfen? Falls dem nicht so ist, warum? zu Frage 10: Die Zuwendungsbescheide enthalten keine Nebenbestimmungen bezüglich der Verwendung der Mittel zugunsten oder zulasten politischer Parteien. Es wird prinzipiell kein Erfordernis gesehen, solche Nebenbestimmungen aufzunehmen, denn die Landesregierung sieht einen Bildungsauftrag darin, über demokratiefeindliche Bestrebungen und Parteien aufzuklären. Diese Bildungs- bzw. Aufklärungsarbeit ist bereits gängige Praxis, wie die jährlichen Verfassungsschutzberichte zu erkennen geben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 3932 verwiesen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10934 - 5 - 11. Wann und durch welche Behörde wurde zuletzt die Gemeinnützigkeit des Vereins gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V. geprüft? zu Frage 11: Der Beantwortung dieser Frage steht das nach § 30 Abgabenordnung zu wahrende Steuergeheimnis entgegen. 12. Ist der Landesregierung bekannt, ob der Verein gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V. auch gewinnorientiert ausgerichtet ist oder zumindest Einnahmen zu verzeichnen hat? zu Frage 12: Der Verein führt einen Zweckbetrieb im Sinne des § 65 Abgabenordnung. Die Einnahmen werden satzungsgemäß verwendet. 13. Stellt oder stellte die Landesregierung bzw. eine öffentliche Stelle des Landes Brandenburg dem Verein gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V. kostenlos Räumlichkeiten zur Verfügung? Wenn ja, wo und seit wann bzw. in welchem Zeitraum? zu Frage 13: Nein. 14. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Zusammenarbeit des Vereins gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V. mit linksextremen, vom Verfassungsschutz beobachteten Personen und/oder Gruppierungen in Brandenburg, insbesondere der Wittstocker Antifa? zu Frage 14: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Verbindungen des „Vereins gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V.“ mit Linksextremisten vor. 15. Welche Gründe gab es für die Landesregierung, die Verantwortlichkeit für das „Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“, die zuvor beim MBJS, mithin einer staatlichen Einrichtung, lag, auf einen privatrechtlich organisierten Verein zu übertragen? zu Frage 15: Das Aktionsbündnis wurde mit Beschluss der Landesregierung vom 21.03.2000 vom Ministerium des Innern in das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport umgesetzt. Mit Plenumsbeschluss vom 12.09.2011 beschloss das Aktionsbündnis, die Geschäftsstelle durch einen privatrechtlichen gemeinnützigen Verein führen zu lassen. Grund dafür ist die veränderte Zweckbestimmung der Geschäftsstelle, die verstärkt die ehrenamtlichen Mitglieder und die Vorstände unterstützen soll. Diese Aufgabe der Geschäftsstelle sollte unabhängig wahrgenommen werden. Außerdem wurde mit der Übertragung angestrebt , die Unterscheidbarkeit zwischen dem Handlungskonzept der Landesregierung „Tolerantes Brandenburg“ und dem zivilgesellschaftlichen Aktionsbündnis noch deutlicher werden zu lassen und die Eigenständigkeit beider zu verdeutlichen. 16. Wie bewertet die Landesregierung die Übertragung einer offenbar hoheitlichen Aufgabe , nämlich die Geschäftsführung des „Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“, auf einen privatrechtlichen Verein aus verfassungsund verwaltungsrechtlicher Sicht? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10934 - 6 - zu Frage 16: Als hoheitliche Aufgaben werden jene Tätigkeiten verstanden, die dem Staat oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts im weiteren Sinn kraft öffentlichen Rechts obliegen. Hierzu zählen die obrigkeitliche (Eingriffsverwaltung) als auch die sogenannte schlicht-hoheitliche (Leistungsverwaltung) Tätigkeit. Gemein ist diesen Tätigkeiten üblicherweise die Nutzung des öffentlich-rechtlichen Über- und Unterordnungsverhältnisses zwischen Staat und Bürger. Bei der Geschäftsführung des „Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“ handelt es sich folglich nicht um eine hoheitliche Aufgabe. 17. Ist der einzige Zweck des Vereins gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V., die Geschäfte des „Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“ zu führen? zu Frage 17: Nein. 18. Ist der Verein gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V als „Trägerverein“ des „Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“ anzusehen? zu Frage 18: Ja. 19. Ist der so bezeichnete Vorstand des „Aktionsbündnisses“ dem Vorstand des Vereins gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V. gegenüber weisungsbefugt ? zu Frage 19: Nein. 20. Betrachtet die Landesregierung das „Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“ als staatlich unabhängigen oder parteipolitisch geprägten, staatlich abhängigen Zusammenschluss? (Bitte begründen.) zu Frage 20: Das „Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit “ ist ein staatlich unabhängiger Zusammenschluss. Siehe Antwort zu Frage 5. 21. Sieht die Landesregierung den Verein gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V. als staatlich unabhängig oder parteipolitisch geprägt und staatlich abhängig an? (Bitte begründen.) zu Frage 21: Der Verein gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V. ist staatlich unabhängig. Siehe auch Antwort zu Frage 5. 22. Erachtet die Landesregierung das „Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“ und/oder den Verein gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V. als an das staatliche Neutralitätsgebot gebunden? (Bitte begründen .) zu Frage 22: Der Verein an sich unterliegt seiner Satzung und den darin enthaltenen Vereinszwecken und damit nicht dem Neutralitätsgebot. Davon abzugrenzen sind die Zuwen- Landtag Brandenburg Drucksache 6/10934 - 7 - dungen an den Verein; diesbezüglich wird auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 3932 verwiesen. 23. Zu welchem Zweck und von wem hat der Verein gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V. in der Vergangenheit - zum Teil zu bemerkenswert hohen Preisen - Bildrechte und wohl auch Rechte an Video- und Audioaufnahmen von rechten Demonstrationen erworben? (Bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahren.) zu Frage 23: Siehe Anlage 1. Gemäß der Anlage 1 wird ersichtlich, dass die Kosten für den Erwerb von Bildrechten sowie Rechten an Video- und Audioaufnahmen vollkommen angemessen sind. 24. Hat die brandenburgische Staatsanwaltschaft in der Vergangenheit gegen den Geschäftsführer und/oder Vorstandsmitglieder des Vereins gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V. wegen des Verdachts der Untreue gemäß § 266 StGB ermittelt? (Wenn ja, bitte jeweiliges Aktenzeichen und Verfahrensstand mitteilen.) zu Frage 24: Im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs stellt die Landesregierung sicher, dass Umstände, die Zweifel an der Zuverlässigkeit von Zuwendungsempfängern oder für diese verantwortlich handelnde Personen begründen, bei der Vergabe von Mitteln berücksichtigt werden. Derartige Umstände liegen in Bezug auf Funktionsträger des Vereins gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e. V. nicht vor. Daher und vor dem Hintergrund des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, dem vorliegend Vorrang vor dem Informationsinteresse des Fragestellers einzuräumen ist, hat die Landesregierung auch keinen Anlass, im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage eine nähere Auskunft über das (Nicht-) Vorhandensein von Ermittlungsverfahren zu erteilen. Zur Berücksichtigung des verfassungsrechtlich vorgesehenen Informationsrechts des Abgeordneten wird auf Artikel 56 Absatz 3 Satz 2 der Landesverfassung Brandenburgs hingewiesen . Anlage/n: 1. Anlage Anlage 1: Erwerb von Bildrechten, Video- und Audioaufnahmen 1 Jahrgang 2012 Überweisungsdatum Grund der Zahlung Betrag 13.04.2012 Bildrechte, digitale Nutzung/Webseite 107,00 18.04.2012 Bildrechte , digitale Nutzung/Webseite 107,00 25.09.2012 Audioaufnahmen, digitale Nutzung /Webseite 100,00 01.10.2012 Bildrechte, digitale Nutzung/Webseite 107,00 23.11.2012 Bildrechte, digitale Nutzung/Webseite 145,40 28.12.2012 Audioaufnahmen NPD-Demo/Publikation 100,00 gesamt 666,40 Jahrgang 2013 Überweisungsdatum Grund der Zahlung Betrag 01.03.2013 Bildrecht, digitale Nutzung/Webseite 50,00 25.04.2013 Audiodokumentation NPD-Demo/Publikation 100,00 25.04.2013 Bildrechte, digitale Nutzung/Webseite 159,80 26.04.2013 Bildrecht, Publikation 50,00 06.05.2013 Bildrecht, Publikation 50,00 06.05.2013 Bildrecht, digitale Nutzung/Webseite 90,00 17.07.2013 Bildrecht Broschüre 53,50 gesamt 553,30 Jahrgang 2014 Überweisungsdatum Grund der Zahlung Betrag gesamt 0,00 Jahrgang 2015 Überweisungsdatum Grund der Zahlung Betrag 19.05.2015 Bildrechte, digitale Nutzung/Webseite 40,00 31.08.2015 Bildrechte, digitale Nutzung/Webseite 80,00 gesamt 120,00 Jahrgang 2016 Überweisungsdatum Grund der Zahlung Betrag gesamt 0,00 Überweisungsdatum Grund der Zahlung Betrag Jahrgang 2017 15.01.2018 Bildrechte, digitale Nutzung/Webseite 80,00 29.01.2018 Bildrechte, Publikation 450,00 15.01.2018 Bildrechte, Publikation 200,00 gesamt 730,00 Jahrgang 2018 Überweisungsdatum Grund der Zahlung Betrag gesamt 0,00 Insgesamt von 2012 bis 2018 2.069,70