Landtag Brandenburg Drucksache 6/10935 6. Wahlperiode Eingegangen: 20.03.2019 / Ausgegeben: 25.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4312 des Abgeordneten Carsten Preuß (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/10623 Einleitung von Niederschlagswasser vom BER in den Glasowbach Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Der Glasowbach verläuft zwischen dem Selchower See und dem Rangsdorfer See, dessen einziger größerer Zufluss er ist. Vier Naturschutzgebiete erstrecken sich entlang des Glasowbachs: der Selchower See, die Glasowbachniederung , der ehemalige Blankenfelder See, der Rangsdorfer See. Besonders geschützt ist die Glasowbachniederung als Niedermoorgebiet mit großen Bruchwaldbereichen und als Lebensraum des Fischotters. Im Planfeststellungsbeschluss "Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld" vom 13. August 2004, Az.: 44/1-6441/1/101 ist unter Punkt 12.3.3 die Einleitung von Niederschlagswasser in den Selchower Flutgraben und in den Glasowbach erlaubt. 1. Liegen alle wasser- und naturschutzrechtlichen Genehmigungen vor, um Wasser in den Glasowbach einleiten zu können? zu Frage 1: Mit Planfeststellungsbeschluss „Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld“ vom 13.08.2004 (PFB) wurde die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von maximal 1m³/s gereinigtem Niederschlagswasser in den Glasowbach unter Beachtung bestimmter Überwachungswerte und Auflagen erteilt. Die Erlaubnis gilt bis zum Jahr 2025. Zudem wurden die folgenden Gewässerausbaumaßnahmen im Glasowbach nach Maßgabe des Plans E 6-39 und E 6-39 A1, unter Einhaltung bestimmter Auflagen, zugelassen: • Erhöhung der Böschungsoberkante, • Steinschüttungen als Kolkschutz, • Errichtung von Durchlässen, • Errichtung eines Sohlbauwerks mit Fußgängerbrücke aus Holz. Für den Ausbau des Glasowbachs wurde die Befreiung von den Verboten über das Naturschutzgebiet „Torfbusch“ und „Ehemaliger Blankenfelder See“ für die in A II 9.2.2.2 und A II 9.2.2.4 des PFB genannten Maßnahmen erteilt. Ferner wurde die Befreiung von den Verboten der Veränderungssperre hinsichtlich des (zum Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses ) im Verfahren befindlichen Naturschutzgebiets „Glasowbachniederung “ für die in A II 9.2.2.3 und A II 9.2.2.8 des PFB aufgezählten Maßnahmen erteilt. 2. Für die Einleitung welcher Mengen Wasser sind die Querschnitte des Glasowbachs bzw. der Brückendurchlässe geeignet? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10935 - 2 - 3. Wieviel Wasser könnte in den Glasowbach eingeleitet werden, ohne dass Schäden für Anwohner zu befürchten sind? 4. Wieviel Wasser müsste in den Glasowbach eingeleitet werden, damit eine nennenswerte Menge im Rangsdorfer See ankommt? 5. Wurde in den vergangenen Jahren Wasser vom BER/Flughafen Schönefeld in den Glasowbach eingeleitet? Wenn ja, wann und welche Mengen? 6. Wenn nein, warum wurde bislang kein Wasser in den Glasowbach geleitet? 7. Problematisch ist der geringe Wasserstand im Rangsdorfer See. Wie schätzt die Landesregierung die Zukunft des Rangsdorfer Sees ein, wenn keine nennenswerten Mengen an Wasser über den Glasowbach in den Rangsdorfer See geleitet werden? 8. Wie schätzt die Landesregierung die Wasserqualität des Glasowbachs ein und welche Entwicklung ist zu erwarten? zu Frage 2 bis 8: Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Der Glasowbach ist kein nach EG-Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtiges Fließgewässer. Es werden hier keine wasserfachlich begründeten Untersuchungen oder Messungen vorgenommen .