Landtag Brandenburg Drucksache 6/10941 6. Wahlperiode Eingegangen: 21.03.2019 / Ausgegeben: 26.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4315 der Abgeordneten Detlef Baer (SPD-Fraktion) und Britta Müller (SPD-Fraktion) Drucksache 6/10626 Anpassung der Heilmittelpreise zum 01.04.2019 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Der Bundestag befasst sich aktuell mit dem Terminservice - und Versorgungsgesetz (TSVG). Im Laufe des parlamentarischen Verfahrens sind verschiedene Änderungsanträge eingebracht worden. Der Änderungsantrag Ausschussdrucksache 19 (14) 51.4 beabsichtigt, in die im Rahmen der Vertragspartnerschaft vereinbarten Vergütungen gesetzlich einzugreifen. Ziel ist es, die Heilmittelpreise zum 01.04.2019 bundesweit einheitlich auf den höchsten Preis anzuheben, der für die jeweilige Heilmittelposition bisher bundesweit vereinbart wurde. Dabei werden auch Preise berücksichtigt bzw. vorgezogen, die erst für zukünftige Zeiträume, bspw. aufgrund von stufenweisen Dreijahresverträgen, vereinbart wurden. Auf dieser Basis sollen dann ab dem 01.01.2020 zwischen GKV-SV und Spitzenorganisationen der Leistungserbringer Bundespreise ausgehandelt werden. Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität braucht dabei nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Gegenwert für den Versicherten, eine konkrete Verbesserung der Versorgung oder ein „Mehr an Leistung“, sind damit nicht verbunden. Damit soll angeblich sichergestellt werden, dass alle GKV-Versicherten den gleichen leistungsrechtlichen Anspruch haben. Die geplante Zentralisierung der Vertragslandschaft konterkariert allerdings die Zielsetzung, regionale Besonderheiten wie z. B. Kostenstrukturen zu berücksichtigen. Wir fragen die Landesregierung: Frage 1: Hat die Landesregierung Kenntnis von den geplanten Änderungen? Frage 2: Wenn ja, wie beurteilt die Landesregierung die geplanten Änderungen im Bereich der Heilmittelversorgung? zu Frage 1 und 2: Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung hat Kenntnis vom Änderungsantrag mit der Ausschussdrucksachennummer 19 (14) 51.4 und begrüßt die damit verbundene Zielsetzung, die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Heilmitteln zu stärken und die Arbeitsbedingungen der Leistungserbringenden, insbesondere durch Anhebung der Vergütungen, zu verbessern. Die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die regionale Selbstverwaltung , die Sicherstellung der Qualität der Versorgung der Patientinnen und Patienten und Landtag Brandenburg Drucksache 6/10941 - 2 - regionale Versorgungsstrukturen sollten jedoch berücksichtigt werden. Frage 3: Hat die Landesregierung bisher Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess genommen ? Wenn ja, in welcher Form? Frage 4: Gibt es bereits Abtimmungen mit anderen Bundesländern zu diesem Thema? zu Frage 3 und 4: Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die im Rahmen des Antrags 19 (14) 51.4 vorgeschlagenen Regelungen zur Reformierung der Heilmittelversorgung sind Änderungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG). Sie wurden nach der ersten Befassung des Bundesrates und Weiterleitung des Gesetzesentwurfs an den Bundestag in das parlamentarische Verfahren eingebracht und erstmals in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit am 16.01.2019 erörtert. Ob und inwieweit die Änderungsvorschläge tatsächlich Eingang in das TSVG finden werden, bleibt den Ausschussberatungen, den weiteren Lesungen und der Beschlussfassung im Bundestag vorbehalten. Erst danach wird der Bundesrat in einem zweiten Durchgang Gelegenheit zur Befassung und gegebenenfalls Intervention in Gestalt des Einspruchs haben. Sofern also die Änderungsvorschläge aus dem Antrag 19 (14) 51.4 durch den Bundestag beschlossen werden, besteht erst im anschließenden Bundesratsverfahren die Möglichkeit für die Landesregierung, sich im Rahmen der ihr zustehenden Kompetenzen in Abstimmung mit den anderen Bundesländern in den Gesetzgebungsprozess einzubringen.