Landtag Brandenburg Drucksache 6/10950 6. Wahlperiode Eingegangen: 22.03.2019 / Ausgegeben: 27.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4332 des Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10654 Zum Thema Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität - religiös motivierte Straftaten“ im Oktober 2018 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die Zahl religiös motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg bewegt sich auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem religiösen Extremismus und religiös motivierter Gewalt muss zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern, ist es notwendig, die Schwerpunkte religiös motivierter Gewalt möglichst zeitnah zu erkennen , um angemessene Gegenstrategien zu entwickeln. Vorbemerkungen der Landesregierung: Der Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität -religiöse Ideologie-“ wurde mit Wirkung vom 01.01.2017 bundesweit in das „Definitionssystem für Politisch motivierte Kriminalität“ aufgenommen. Zur Erhebung der Fallzahlen für alle Betrachtungszeiträume vom 01.10.2018 bis 31.10.2018 wurden alle im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) gemeldeten Straftaten mit Stand vom 16.02.2019 ausgewertet. Der KPMD- PMK ist eine Eingangsstatistik und unterliegt deshalb bis zum jahresbezogenen Meldeschluss einer ständigen Aktualisierung. Frage 1: Wie viele Straftaten wurden im Oktober 2018 in dem Bereich „religiös motivierte Straftaten” insgesamt registriert? Bitte aufführen nach: - Gewalttaten, - terroristischen Straftaten, - Bildung einer kriminellen bzw. verfassungsfeindlichen Vereinigung, - sonstigen Straftaten, - Sachbeschädigungen aller Art. zu Frage 1: Im Berichtszeitraum (Stand: 16.02.2019) wurde im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) eine politisch motivierte Straftat im Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- registriert. Die nachfolgende Tabelle enthält eine dezidierte Aufstellung gemäß der Anfrage. Kategorie Anzahl der Fälle Monat Oktober 2018 Gewaltdelikte 0 Landtag Brandenburg Drucksache 6/10950 - 2 - Terroristische Straftaten 1 Bildung einer kriminellen bzw. verfassungsfeindlichen Vereinigung 0 sonstige Straftaten (ohne Sachbeschädigungen aller Art) 0 Sachbeschädigungen aller Art 0 Gesamt 1 Frage 2: Um welche Gewalttaten - tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum , Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (Gewalt gegen politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 2: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 3: Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomenbereich „religiös motivierte Straftaten“ fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, soweit möglich Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation bzw. Verfassungsschutzbekannte, die hinter der Tat/den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? zu Frage 3: Im Berichtszeitraum ist eine Straftat im Sinne der Frage 3 erfasst worden. Zu den weiteren Punkten der Fragestellung wird auf die Anlage verwiesen Frage 4: Sind der Landesregierung Bildungen terroristischer oder verfassungsfeindlicher Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich „religiös motivierte Straftaten“ fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzung bzw. personellen Überschneidungen zu anderen Strukturen, Organisationen , Parteien o. ä.? Frage 5: Welche und wie viele sonstige Straftaten gibt es darüber hinaus und woraus setzten sich diese zusammen für den Monat Oktober 2018? Frage 6: Um welche sonstigen Straftaten - tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis , Datum, Anzahl der Opfer und Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (Gewalt gegen politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen ? zu den Fragen 4 bis 6: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Anlage/n: 1. Anlage Stand: 16.02.2019 Anlage lfd. Nr. Tatzeit Delikt (§§) Tatort Landkreis/kreisfreie Stadt Themenfelder Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer 1 16.10.2018 § 129a i.V.m. § 129b StGB Cottbus Cottbus Syrien; Haiat Tahrir al-Sham (HTS) 1 entfällt Politisch motivierte Kriminalität -religiöse Ideologiezu Frage 3: terroristische Straftaten