Landtag Brandenburg Drucksache 6/10954 6. Wahlperiode Eingegangen: 22.03.2019 / Ausgegeben: 27.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4333 des Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10655 Zum Thema Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität – links“ (PMK-links) im Oktober 2018 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die Zahl linksextremistisch motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg bewegt sich auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem Linksextremismus und linker Gewalt hat zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte zu sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern, ist es notwendig , die Schwerpunkte linksmotivierter Gewalt möglichst zeitnah zu erkennen, um angemessene Gegenstrategien zu entwickeln. Vorbemerkungen der Landesregierung: Zur Erhebung der Fallzahlen für den Betrachtungszeitraum vom 01.10.2018 bis 31.10.2018 wurden alle im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) gemeldeten Straftaten zur PMK -links- mit Stand vom 16.02.2019 ausgewertet. Der KPMD-PMK ist eine Eingangsstatistik und unterliegt deshalb bis zum jahresbezogenen Meldeschluss einer ständigen Aktualisierung. Frage 1: Wie viele Straftaten wurden im Oktober 2018 in dem Bereich „PMK-links” insgesamt registriert? Bitte aufführen nach: - Gewalttaten, - terroristischen Straftaten, - Bildung einer kriminellen bzw. verfassungsfeindlichen Vereinigung, - sonstigen Straftaten, - Sachbeschädigungen aller Art. zu Frage 1: Im Oktober 2018 (Stand: 16.02.2019) wurden im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) sechs politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich PMK -links- registriert. Die nachfolgende Tabelle enthält eine Aufstellung gemäß der Anfrage. Kategorie Anzahl der Fälle Gewaltdelikte 0 Terroristische Straftaten 0 Bildung einer kriminellen bzw. verfassungsfeindlichen Vereinigung 0 Landtag Brandenburg Drucksache 6/10954 - 2 - sonstige Straftaten (ohne Sachbeschädigungen aller Art) 1 Sachbeschädigungen aller Art 5 Gesamt 6 Frage 2: Um welche Gewalttaten - tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum , Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (Gewalt gegen politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 2: Im Monat Oktober 2018 wurden keine Politisch motivierte Gewaltstraftaten im Phänomenbereich PMK -links- registriert. Frage 3: Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-links fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, soweit möglich Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation bzw. Verfassungsschutzbekannte, die hinter der Tat/den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? Frage 4: Sind der Landesregierung Bildungen terroristischer oder verfassungsfeindlicher Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-links fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzung bzw. personellen Überschneidungen zu anderen linken Strukturen, Organisationen, Parteien o. ä.? zu den Fragen 3 und 4: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 5: Welche und wie viele sonstige Straftaten gibt es darüber hinaus und woraus setzten sich diese zusammen für den Monat Oktober 2018? Frage 6: Um welche sonstigen Straftaten - tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis , Datum, Anzahl der Opfer und Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (Gewalt gegen politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen ? zu den Fragen 5 und 6: Die Abbildung der Anzahl der Opfer und der Täter i. S. der Fragestellung ist nicht möglich. Gemäß den Verfahrensregeln zum „Definitionssystem für Politisch motivierte Kriminalität“ sind Opfer natürliche Personen, die durch die mit Strafe bedrohte Handlung körperlich geschädigt wurden oder werden sollten. Dieser Status ist bei „sonstigen Straftaten“ nicht gegeben. Angaben zu Tatverdächtigen, i. V. m. einer konkreten Straftat, werden seit dem 01.01.2016 nicht mehr automatisch abrufbar vorgehalten. Eine entsprechende Auflistung zu der in Frage 1 genannten „sonstigen Straftat“ ist der Anlage zu entnehmen. Anlage/n: 1. Anlage Stand: 16.02.2019 Anlage lfd. Nr. §§ Tatzeit Tatort Stadt/Landkreis Unterthemenfelder Extremismus 1 VersG 03.10.2018 Cottbus Cottbus gegen rechts nein Politisch motivierte Kriminalität -linkszu Fragen 5 und 6: sonstige politisch motivierte Straftaten -links- 1