Datum des Eingangs: 10.04.2015 / Ausgegeben: 15.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1097 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 407 des Abgeordneten Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/877 Wortlaut der Kleinen Anfrage 407 vom 16.03.2015 Grenzüberschreitender deutsch-polnischer Bahnverkehr Am 14. Dezember 2014 wurde die Eurocityverbindung Hamburg – Berlin – Breslau eingestellt und damit das Ende des durchgehenden über 150 Jährigen Schienenverkehrs zwischen Berlin und Breslau besiegelt. Laut Presse sollen finanzielle Gründe von zuletzt 750.000 Euro Verlust für die Schließung der Strecke ausschlaggebend gewesen sein. Überraschend wurde am 25. Dezember 2014 die Einstellung bzw. die starke Reduzierung der erst seit vier Monaten bestehenden Zugverbindung zwischen Frankfurt (Oder) und Posen auf einen Wochenendverkehr bis Mitte März verkündet. Ministerin Schneider erklärte auf Nachfrage, dass trotz bestehender Koordinierungsbesprechungen zwischen Deutscher und Polnischer Seite, keinerlei Vorabinfomationen oder ausführliche Begründungen von der Polnischen Bahn kommuniziert worden. Die Presse führte diesbezüglich an, dass „die Leistungen auf der polnischen Seite nicht finanziert sind.“ Am 24. Februar 2015 informierte das in Sachsen ansässige Bahnunternehmen „trilex“ über die Einstellung der grenzüberschreitenden Bahnlinie zwischen Dresden und Breslau zum 1. März 2015, da der bisherige polnische Kooperationspartner „Przewozy Regionalne“ (Regionalverkehr) aus Finanzgründen kurzfristig ausgestiegen sei. Der Landesverband Berlin-Brandenburg des deutschen Bahnkunden-Verbandes kritisierte , dass sich „die grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen auf der Schiene zwischen Deutschland und Polen seit 1989 fast halbiert“ hätten und es faktisch keinen grenzüberschreitenden Schienenverkehr zwischen Frankfurt (Oder) und dem sächsischen Zittau mehr geben würde. Dieser Trend widerspricht den ehrgeizigen europäischen und bundesdeutschen Plänen , welche von einer Intensivierung des grenzüberschreitenden Schienenverkehrs ausgehen und folglich große Planungen und Investitionen für den Ausbau sowie die Elektrifizierung von grenzüberschreitenden Schienenwegen vorsehen. Ich frage die Landesregierung: 1.) Wie viele grenzüberschreitende Schienenverkehrslinien zwischen Deutschland und Polen gibt es und seit wann sind diese in Betrieb? Welche Linien werden zurzeit diskutiert bzw. werden mit Verlusten betrieben, wenn ja wie hoch? 2.) Welche gemeinsamen Vorstellungen bezüglich der Zukunft des grenzüberschreitenden Personenschienenverkehrs liegen zwischen der polnischen und der brandenburgischen Regierung vor? 3.) Wurden von Seiten der polnischen Bahn oder Regierung Kriterien definiert und kommuniziert, die eine kurzfristige Einstellung von Linien vorgesehen haben ? Wird bei der Planung von Linien auf eine Szenariotechnik zurückgegriffen ? Wenn ja, mit welchen Szenarien wurde in den oben genannten grenz- überschreitenden Schienenverkehrslinien geplant bzw. berücksichtigt? 4.) Welche Konsequenzen zieht die brandenburgische Landesregierung aus dem kurzfristig verkündeten Ausstieg der polnischen Seite aus dem bestehenden grenzüberschreitenden Personenschienenverkehr und wie gedenkt die Landesregierung bei laufenden und zukünftigen Projekten sicherzustellen, dass die polnische Seite den vereinbarten finanziellen Anteilsverpflichtungen nachkommt ? 5.) Wie hoch sind die konkreten Verluste auf Landesseite, die durch die kurzfristig eingestellten Verbindungen entstanden sind? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele grenzüberschreitende Schienenverkehrslinien zwischen Deutschland und Polen gibt es und seit wann sind diese in Betrieb? Welche Linien werden zurzeit diskutiert bzw. werden mit Verlusten betrieben, wenn ja wie hoch? Zu Frage 1: Derzeit sind folgende Linien im Regional- und Fernverkehr zwischen Deutschland und Polen in Betrieb: Stralsund – Świnoujscie, Lübeck – Szczecin, Berlin – Szczecin, Berlin – Kostrzyn, Berlin – Poznań-Warzawa, Frankfurt (Oder) – Poznań, Frankfurt – Zielona Góra, Zary-Forst. Außer der Verbindung nach Świnoujscie existieren diese Verbindungen bereits seit den Vorkriegszeiten des vergangenen Jahrhunderts. Die grenzüberschreitenden Züge des Regionalverkehrs werden auf dem deutschen Abschnitt wie die übrigen Regionalzüge aus den Regionalisierungsmitteln bezuschusst . Hier gibt es keinen Unterschied zu den Binnenverbindungen im Brandenburger Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Hinsichtlich der durchschnittlichen Kostensätze wird auf die KA 201 und KA 246 verwiesen. Bei den Fernverkehrsverbindungen handelt es sich um eigenwirtschaftliche Angebote der im Fernverkehr tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Diese Verkehre werden von Brandenburg nicht bezuschusst. Frage 2: Welche gemeinsamen Vorstellungen bezüglich der Zukunft des grenzüberschreitenden Personenschienenverkehrs liegen zwischen der polnischen und der brandenburgischen Regierung vor? Zu Frage 2: Die Gestaltung des Fernverkehrs fällt auf der deutschen Seite in die Zuständigkeit des Bundes bzw. der Deutschen Bahn AG. Zur Gestaltung des Regionalverkehrs pflegt die brandenburgische Landesregierung im Rahmen der Oder-Partnerschaft einen intensiven Austausch mit den benachbarten Wojewodschaften und regionalen Partnern auf der polnischen Seite. Frage 3: Wurden von Seiten der polnischen Bahn oder Regierung Kriterien definiert und kommuniziert, die eine kurzfristige Einstellung von Linien vorgesehen haben? Wird bei der Planung von Linien auf eine Szenariotechnik zurückgegriffen? Wenn ja, mit welchen Szenarien wurde in den oben genannten grenzüberschreitenden Schienenverkehrslinien geplant bzw. berücksichtigt? Zu Frage 3: Nein. Die Landesregierung nutzt Instrumente der Raumordnung und Landesplanung sowie der Verkehrsplanung. Sie stellt die Ergebnisse ihrer Arbeit, z.B. den Landesnahverkehrsplan , im Rahmen ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vor. Frage 4: Welche Konsequenzen zieht die brandenburgische Landesregierung aus dem kurzfristig verkündeten Ausstieg der polnischen Seite aus dem bestehenden grenzüberschreitenden Personenschienenverkehr und wie gedenkt die Landesregierung bei laufenden und zukünftigen Projekten sicherzustellen, dass die polnische Seite den vereinbarten finanziellen Anteilsverpflichtungen nachkommt? Zu Frage 4: Die brandenburgische Landesregierung wird im Rahmen Ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten den grenzüberschreitenden Schienenverkehr weiterhin fördern und entwickeln. Die polnischen Partner haben der Landesregierung haben keinen Ausstieg aus dem grenzüberschreitenden Nahverkehr verkündet. Wechselseitige finanzielle Verpflich- tungen zwischen dem Land Brandenburg und den Nachbarwojewodschaften gibt es im Schienenpersonennahverkehr nicht. Frage 5: Wie hoch sind die konkreten Verluste auf Landesseite, die durch die kurzfristig eingestellten Verbindungen entstanden sind? Zu Frage 5: Durch die Einstellung der regionalen Bahnverbindung zwischen Frankfurt (Oder) und Posen sind dem Land Brandenburg keine Verluste entstanden. Dieses Angebot wird von der polnischen Seite organisiert und finanziert.