Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 6. Wahlperiode Eingegangen: 28.03.2019 / Ausgegeben: 28.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Nr. 34 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/10227 Flächenverbrauch und -nutzung in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Große Anfrage wie folgt: In Deutschland werden stetig neue Flächen für Wohnen, Mobilität und Gewerbe belegt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts hat sich die Siedlungs- und Verkehrsfläche von 1992 bis 2016 von 40.305 auf 49.254 Quadratkilometer (km²) ausgedehnt. Damit ist die Siedlungs- und Verkehrsfläche in diesem Zeitraum um 22,2 % angestiegen. Dies entspricht einem Zuwachs von etwas mehr als 1 km² pro Tag. Mit Blick auf die Teilflächen dehnte sich die Siedlungsfläche um 30,8 % und die Verkehrsfläche um 9,7 % aus. Obwohl in Deutschland weiterhin neue Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Anspruch genommen werden, ist der Flächenverbrauch allerdings seit 2000 erheblich zurückgegangen und betrug 2016 noch 62 Hektar (ha) täglich. Die Inanspruchnahme von Flächen liegt damit noch weit über dem Ziel von 30 ha pro Tag, das die Bundesregierung in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie als Zielwert für 2020 formuliert hat. Das integrierte Umweltprogramm des Bundesumweltministeriums nennt für das Jahr 2030 sogar das Ziel von 20 ha pro Tag. Im Jahr 2050 soll der Übergang zur Flächenkreislaufwirtschaft (Netto-Null-Ziel) geschafft werden. Nach Angaben des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung ist in keinem anderen Bundesland in Deutschland der Flächenverbrauch so hoch wie in Brandenburg. Das Umweltbundesamt (UBA) weist als Ziel für Brandenburg das Erreichen einer Flächeninanspruchnahme von maximal 1,3 ha pro Tag für den Zeitraum 2017 - 2020 aus. Im Jahr 2010 wurden in Brandenburg noch 4,8 ha pro Tag an Zuwachs der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen verzeichnet. Um die Nachhaltigkeitsziele für das Jahr 2030 - und möglichst auch für das Jahr 2020 - sicher zu erreichen, sollte deshalb die konsequente Weiterentwicklung von zielführenden planerischen, rechtlichen und ökonomischen Instrumenten zum Flächensparen und deren Umsetzung in der Praxis vorangetrieben werden. Je zügiger Maßnahmen ergriffen werden , desto weniger Brandenburger Landschaft und Böden gehen am Ende verloren. Am 26.02.2014 stellte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Große Anfrage Nr. 36 „Flächenverbrauch und Bodenschutz in Brandenburg“. Sie wurde am 03.06.2014 von der Landesregierung beantwortet (Drucksache 5/9136). Seitdem sind knapp fünf Jahre vergangen . Auch, weil sich hoffentlich die Datenbasis mittlerweile verbessert hat, greift die Fraktion das Thema erneut mit einer Großen Anfrage auf. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 2 - Wir fragen die Landesregierung: I. Entwicklung des Flächenverbrauchs a) Allgemein 1. Wie hat sich der Flächenverbrauch in ha pro Tag in Brandenburg im Vergleich zu Bundesländern mit ähnlicher Raumstruktur und vergleichbarer Entwicklungsgeschichte wie bspw. Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein seit 2008 je Landkreis und für das gesamte Land entwickelt - mit und ohne Tagebauen (Sand, Kies, Braunkohle), Braunkohletagebaurestseen, Mülldeponien und Abraumhalden? 2. Wie hoch ist die Siedlungs- und Verkehrsfläche pro Einwohner in Brandenburg im Vergleich zu Bundesländern mit ähnlicher Raumstruktur und vergleichbarer Entwicklungsgeschichte wie bspw. Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg- Vorpommern und Schleswig-Holstein und wie hat sich diese seit 2008 entwickelt? 3. Wieso verläuft das Wachstum von Siedlungs- und Verkehrsfläche pro Einwohner in Brandenburg auch nach dem „Nachwendeaufholprozess“ immer noch schneller als in Niedersachsen, das ebenfalls ein in großen Bereichen ländlich geprägtes Flächenland ist? b) Siedlung 4. Wieviel Fläche wurde seit 2008 im Jahresdurchschnitt und insgesamt für Siedlungen versiegelt? 5. In welcher Größenordnung (Fläche und Anzahl der BewohnerInnen) hat seit 2008 Siedlungsentwicklung außerhalb des sogenannten Siedlungssterns und im weiteren Metropolenraum außerhalb der „Zentralen Orte“ stattgefunden? 6. Wie entwickelt sich seit 2008 das Verhältnis der Neubauwohnungen zwischen Geschosswohnungsbau und Ein- und Zweifamilienhäusern und wie beurteilt die Landesregierung dies aus Sicht des Flächenschutzes? 7. Wie haben sich die Bodenpreise je Landkreis seit 2008 entwickelt? c) Verkehr 8. Wie viel Kilometer Aus- und Neubau von Bundes- und Landesstraßen wurden seit 2008 v. a. durch die Bedarfspläne des Bundes und des Landes realisiert und welche Flächenversiegelung ging damit einher? (Bitte jährlich und gesamt.) 9. Welche Flächenversiegelung ginge mit den derzeit im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans und des Landesstraßenbedarfsplans stehenden Projekten einher und welche Größenordnung an Kompensationsflächen hätte deren Umsetzung geschätzt zur Folge (insbesondere Bau der BAB 14 und Ortsumfahrung Lübben (B 87n))? 10. Welche Flächenversiegelung ging seit 2008 mit dem Bau von Radwegen einher? (Bitte jährlich und gesamt.) 11. Wie beurteilt die Landesregierung die Vielzahl der von ihr angemeldeten Straßenbauprojekte für den Bundesverkehrswegeplan vor dem Hintergrund des notwendigen sparsamen Umgangs mit der Ressource Boden und des von Landwirtschaftsverbänden beanstandeten zunehmenden Rückgangs landwirtschaftlicher Flächen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 3 - d) Abbau von Bodenschätzen und Erneuerbare Energiegewinnung (Windenergie und Photovoltaik) 12. Wie entwickelt sich in Brandenburg die Fläche für den Abbau von Bodenschätzen (v. a. Braunkohle, Stein, Sand, Kies) seit 2008? (Bitte weisen Sie die Neuinanspruchnahme und die gesamte Inanspruchnahme aus.) 13. Wie viele Kiesgruben befinden sich derzeit in Betrieb und wie viele sind in Planung? 14. Wie groß sind aktuell die als Windeignungsgebiete ausgewiesenen Flächen und wie groß ist die Fläche, die durch Windenergieanlagen einer anderen Nutzung tatsächlich entzogen wird? 15. Wie groß ist die landwirtschaftliche Nutzfläche und die Fläche der Siedlungsgebiete (einschließlich Gewerbegebiete) und Konversionsflächen, auf denen Photovoltaik- Freiflächenanlagen über 0,5 ha entstanden sind bzw. für die eine Baugenehmigung vorliegt und für welche Flächengröße liegen aktuell noch Bauanfragen vor? II. Entwicklung der Flächennutzung a) Allgemein 16. Wie teilt sich die Gesamtfläche Brandenburgs derzeit nach der Flächennutzung (landwirtschaftlich genutzte Flächen, Waldflächen, Siedlungs- und Verkehrsflächen, Gewässer usw.) auf? (Bitte prozentualer Anteil und Entwicklung seit 2008.) 17. Wie viele Flächen besitzt die BVVG Bodenverwertungs und -verwaltungs GmbH bzw. der Bund in Brandenburg derzeit noch? 18. Wie hoch ist davon der Anteil an forst- und landwirtschaftlicher Nutzfläche, aufgeschlüsselt in Dauergrünland und Ackerland? 19. Welchen Anteil haben Prozessschutzflächen (Wildnisflächen) an Brandenburgs Landesfläche und Waldfläche (absolute Fläche und prozentual innerhalb und außerhalb von Naturschutzgebieten, Biosphärenreservaten und Nationalparks)? b) Naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen 20. Wie wird in Brandenburg gemäß § 15 Abs. 3 BNatSchG die Rücksichtnahme auf agrarstrukturelle Belange bei der Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzter Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt? 21. In welchem Umfang wurden seit 1990 (spätestens seit der Einführung des Ausgleichsflächenkatasters ) Flächen für naturschutzrechtliche Kompensationsflächen aufgrund des Baurechts, des Naturschutzrechts und des EU-Artenschutzrechts entwickelt, die aufgrund von Bauaktivitäten wie z. B. Straßen- und Siedlungsbau notwendig wurden und welche versiegelte Fläche lag diesen zu Grunde (z. B. Straßenbauprojekte des Bundes und Landes, der Deutschen Bahn, der Bundes- und Landesschifffahrtsverwaltung)? 22. Wie viele Kompensationsflächen (absolut und in % und ha) sind davon auch weiterhin land- oder forstwirtschaftlich nutzbar? 23. Wie ist der Umsetzungsstand der Kompensationsmaßnahmen vom Flughafen BER? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 4 - 24. Was wird die Landesregierung unternehmen, damit quantitative und qualitative noch nicht (vollständig) umgesetzte Kompensationsmaßnahmen zügig realisiert und zukünftige zeitnah fertig gestellt werden? c) Hochwasserschutz 25. Welche Einzelprojekte mit welchen Rückhalteflächen und Rückhaltevolumen sind bereits seit 1990 fertiggestellt bzw. sind gerade im Bau und werden wann fertiggestellt sein? (Bitte einzeln nach Landkreis und Größe der realisierten Rückhalteflächen und Rückhaltevolumen sowie deren Flächennutzung (Forst- und Landwirtschaft , Naturschutz) auflisten.) 26. Welche Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern I. Ordnung mit einem Rückhalteflächengewinn wie Polder und Retentionsflächen bei Deichrückverlegungen über fünf ha sind aktuell in Brandenburg in den Hochwasserschutzkonzepten enthalten ? (Bitte einzeln nach Landkreis und Größe der geplanten Rückhalteflächen und Rückhaltevolumen auflisten.) 27. Welche dieser Maßnahmen sind in Brandenburg bereits konkret und perspektivisch für eine Umsetzung innerhalb der nächsten 10 Jahre in Planung und bis wann sollen sie fertig gestellt sein? 28. Welche Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern II. Ordnung mit einem Rückhalteflächengewinn über 5 ha sind seit 1990 bis jetzt bereits fertiggestellt bzw. werden wann fertiggestellt sein und sind bis wann in Planung? (Bitte einzeln nach Landkreis auflisten.) III. Entwicklung des Flächenschutzes a. Brachflächen, Flächenrecycling und Entsiegelung 29. Wie stellt sich die Entwicklung von Brachflächen in Brandenburg dar? 30. In welcher Form und Höhe wird aktuell und zukünftig die Wiedernutzbarmachung von Brachflächen in Brandenburg gefördert? 31. Ist mittlerweile ein landesweit einheitliches Informationssystem zur Erfassung von Flächenpotenzialen (Brachen, Baulücken und Leerständen) in Zusammenarbeit mit den Kommunen vorhanden oder geplant? Wenn nein: Warum wird ein Informationssystem zur Erfassung von Flächenpotenzialen nicht betrieben oder geplant (wie z. B. die hessische und bayrische Flächenmanagement-Datenbank, deren Nutzung allen Kommunen kostenlos zur Verfügung steht), um das Ziel der Landesregierung zur Reduktion des Flächenverbrauchs zu fördern? 32. Mit welchen Maßnahmen fördert die Landesregierung in der aktuellen Förderperiode das Flächenrecycling? 33. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit, durch eine Modifikation der Grunderwerbssteuer und/ oder Grundsteuer die Bestandserneuerung gegenüber Neubauten zu fördern? 34. In welchem Umfang wurden seit 2008 Flächen in Brandenburg entsiegelt? (Bitte Angabe in ha pro Jahr, Art der Fläche und maßgeblicher Akteur.) 35. Wie werden die entsiegelten Flächen aktuell genutzt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 5 - b. Verdichtung und Humusschwund 36. Wie hat sich der Umfang verdichteter Böden in Brandenburg seit 2008 entwickelt und wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung? 37. Was sind die maßgeblichen Ursachen der Bodenverdichtung? 38. Wie beurteilt die Landesregierung den Zusammenhang von Bodenversiegelung und -verdichtung und der Ausprägung und dem Verlauf von Hochwasserereignissen insbesondere im Hinblick auf Veränderungen im Niederschlagsgeschehen aufgrund des Klimawandels? 39. Wie hat sich der Anteil der von Humusschwund betroffenen Böden seit 2008 in Brandenburg entwickelt? 40. Wie bewertet die Landesregierung die Probleme und Folgen des ausgeweiteten Anbaus von Energiepflanzen, Stichwort „Monokulturen“ bzw. „Vermaisung“ insbesondere Bodenerosion, Humusschwund und Fruchtwechseleinschränkung? c. Waldflächen und Bodenschutz bei der Forstwirtschaft 41. Wie groß ist der jährliche Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche zugunsten von Waldflächen seit 2008? 42. Wie entwickelt sich der Anteil von reinen Nadelwald-, Laub- und Mischwaldbeständen seit 2008? 43. Was beinhaltet das Konzept des Landesbetriebs Forst zum Schutz der Böden im Rahmen der nachhaltigen naturnahen Waldbewirtschaftung im Landeswald und gibt es Empfehlungen für die Bewirtschaftung von Körperschafts- und Privatwäldern? 44. Wie bewertet die Landesregierung die regelmäßige Befahrung des Waldbodens in Rückegassen aus Sicht des Bodenschutzes? IV. Politische Ziele und Maßnahmen 45. Mit welchen Mitteln des Landes und des Bundes wurden seit 2008 Gebäude- und Verkehrsflächen gefördert? Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung daraus insbesondere im Hinblick auf die demographische Entwicklung? 46. Welche Vorgaben von Bundes- und Landesseite sind seit 2014 zum schonenden Umgang mit der Ressource Boden hinzugekommen und welche Auswirkungen haben diese in Brandenburg und wie bewertet die Landesregierung diese? 47. Bekennt sich die Brandenburger Landesregierung mittlerweile zu dem Nachhaltigkeitsziel , den Brandenburger Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 1,3 ha pro Tag zu reduzieren? 48. Wenn ja, wo ist dieses Ziel auf Landesebene festgeschrieben bzw. bis wann und wo ist eine verbindliche Festlegung dieses Ziels geplant? Wenn nein, warum nicht? 49. Gibt es mittlerweile eine konkrete Strategie für die Reduzierung des Flächenverbrauchs in Brandenburg? Wenn ja, wo ist diese veröffentlicht? Wenn nein, warum nicht? 50. Welche Maßnahmen zur Stärkung der Innenentwicklung, zur besseren Erfassung und Nutzung der Flächenpotenziale, zur Unterstützung der Wirksamkeit von Vorschriften und Planungsinstrumenten sowie zur Bewusstseinsbildung, Information und Sensibilisierung der Akteure und der Öffentlichkeit sind aufbauend auf das Gemeinsame Positionspapier „Konkrete Handlungsvorschläge zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme“ aus dem Jahre 2012 der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 6 - Agrar-, Bau-, Finanz-, Innen-, Raumordnungs- und Umweltministerkonferenz sowie des Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministeriums in Brandenburg umgesetzt worden? 51. Wie kann das Land mittels Landesbauordnung verhindern, dass größtenteils eingeschossige Gewerbebauten wie Discounter und großflächige Parkplätze statt Parkdecks geplant werden? 52. Welche Maßnahmen zum freiflächenschonenden Bauen, Bodenschutz und Bodenentsiegelung hat die Landesregierung in den vergangenen zehn Jahren bei von ihr beauftragten Projekten (z.B. Bau von Ministerien, Landesstraßenbau) umgesetzt? 53. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Förderpolitik des Landes die Reduktion des Flächenverbrauches? 54. Welche weiteren finanziellen Steuerungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung aufgrund des hohen Flächenverbrauchs als geeignet an, um den Flächenverbrauch und Bodenversiegelung zu verringern? V. Unterstützung der Kommunen 55. Was hat die Landesregierung getan, um die Kommunen mit ihrer Verantwortung für ihre Bauleitplanung und Investoren bei der Reduktion des Flächenverbrauchs zu unterstützen? 56. Wie bewertet die Landesregierung die Verpflichtung, dass die Kommunen vor Bauflächenneuausweisungen eine Plausibilitätsprüfung wie in Baden-Württemberg durchführen müssen? 57. Wurden mittlerweile zwischen Land und Kommunen schon konkrete Zielvereinbarungen getroffen? 58. Wenn ja, wo sind diese festgehalten? Wenn nein, warum unterstützt die Landesregierung die Kommunen nicht mittels konkreter Zielvereinbarungen bei einer flächenschonenden Entwicklung? 59. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die von ihr 2014 gesehenen Probleme bei der Umsetzung des Vorschlages des UBA, den Regionen und Kommunen angemessene Obergrenzen für den künftigen Flächenverbrauch zu setzen, um die Ziele der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie einhalten zu können, zu lösen (insbesondere nicht ausgeräumte Unklarheiten bei den statistischen Grundlagen für die Bemessung des Flächenverbrauchs, seiner regionalen Aufschlüsselung , sowie kleinräumigen Erfassbarkeit)? VI. Regional- und Landesplanung 60. Welche Erfolge konnte die Landesplanung seit 2008 auf überörtlicher Ebene zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme in Brandenburg erzielen? 61. Konnte der Schutz des Freiraumverbundes vollständig gesichert werden und wo konnte das ggfs. aus welchen Gründen in welcher Größenordnung nicht erreicht werden? 62. Wo und in welcher Größenordnung sind in Brandenburg noch nicht entwickelte Vorranggebiete für Industrie- und Gewerbeansiedlungen ausgewiesen? 63. Mit welchem Bedarf an weiteren Flächen für die Industrie- und Gewerbeansiedlung rechnet die Landesregierung in Zukunft und sieht sie Räume, die davon besonders betroffen sein werden? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 7 - 64. Wo gibt es bereits gemeindeübergreifende Gewerbeflächenkonzepte, wie bewertet die Landesregierung diese und wie gedenkt die Landesregierung, diese zu befördern ? 65. Wo und in welcher Größenordnung sind Vorranggebiete für die Landwirtschaft ausgewiesen und wo wurde dennoch seit 2008 in diesen Gebieten in welchen Umfang Baugebiete und Infrastruktur mit mehr als 5 ha Flächenverbrauch umgesetzt? 66. Welche Erfolge konnten seit 2014 erzielt werden, um die ertragsfähigsten landwirtschaftlichen Böden des Landes Brandenburg vor Flächeninanspruchnahme zu schützen und welche weiteren Handlungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung? 67. Wie viele Anträge auf Herauslösung von Flächen aus Landschaftsschutzgebieten (LSG) gab es in Brandenburg seit 2008? (Bitte tabellarisch nach Jahr und LSG darstellen .) 68. Wie viele dieser Anträge wurden bisher genehmigt? (Bitte tabellarisch nach Jahr und LSG und Grund für die Genehmigung darstellen.) VII. Beratung und Information 69. Wie viele Personalstellen sind in den zuständigen Ministerien und nachgeordneten Fachbehörden für den Bereich Bodenschutz besetzt? 70. Wie viele Personalstellen sind in den zuständigen Ministerien und nachgeordneten Fachbehörden für den Bereich Bodenschutz nicht besetzt? 71. Welchen Bearbeitungsstand hat das Fachinformationssystem Bodenschutz, Bodengeologie und Altlasten? 72. Wie viele Beratungen von Land- und ForstwirtInnen zum Bodenschutz fanden seit 2008 statt? (Bitte listen Sie nach Jahren auf.) 73. Gedenkt die Landesregierung in der nächsten Förderperiode ein Netz an Demonstrationsbetrieben der „nachhaltigen Landbewirtschaftung“ aufzubauen, deren Betriebsleiter Boden- und Wasserschutz auf Best-Practice-Niveau praktizieren (wie derzeit in Bayern im Aufbau)? 74. Welche weiteren Maßnahmen wurden von der Landesregierung seit 2014 für welche Zielgruppen ergriffen, um das Bewusstsein für den Bodenschutz zu verbessern ? VIII. Schlussfolgerungen 75. Wie beurteilt die Landesregierung die Flächenentwicklung und welche weitere Entwicklung erwartet sie? 76. Welche Herausforderungen sieht sie, wenn bis 2030 die Bevölkerungszahl im Land Brandenburg von rund 2,5 Millionen auf 2,45 Millionen Menschen zurückgehen soll? 77. Welche Unterschiede ergeben sich im Hinblick auf den Flächenschutz für das Berliner Umland bzw. den weiteren Metropolenraum? 78. Wie beurteilt die Landesregierung den Konflikt, dass das Ziel der Landesregierung, landwirtschaftliche Produkte stärker regional zu produzieren, durch den täglichen Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche konterkariert wird? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 8 - I. Entwicklung des Flächenverbrauchs a) Allgemein Frage 1: Wie hat sich der Flächenverbrauch in ha pro Tag in Brandenburg im Vergleich zu Bundesländern mit ähnlicher Raumstruktur und vergleichbarer Entwicklungsgeschichte wie bspw. Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig- Holstein seit 2008 je Landkreis und für das gesamte Land entwickelt - mit und ohne Tagebaue (Sand, Kies, Braunkohle), Braunkohletagebaurestseen, Mülldeponien und Abraumhalden ? Zu Frage 1: Der Begriff „Flächenverbrauch“ ist nach wie vor nicht definiert. Im Rahmen der Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung wird u.a. die Siedlungs - und Verkehrsfläche ermittelt. Aus den jährlichen Daten hierzu kann die Zu- oder Abnahme dieser Flächennutzung festgestellt und rechnerisch ein „täglicher Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ ermittelt werden. Dieser dient als Indikator zur Flächeninanspruchnahme in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Zur Siedlungs- und Verkehrsfläche (siehe Anlage 1 (zu Frage 1)) sind jedoch einige erläuternde Anmerkungen unumgänglich: Die Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung ist eine Sekundärstatistik. Im Rahmen dieser Erhebung werden jährlich die in den Katasterverwaltungen vorliegenden Daten zur Flächennutzung erfasst und veröffentlicht. Grundlage der Flächenerhebung war bis einschließlich 2015 die Nomenklatur des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB). In dieser Nomenklatur setzte sich die Siedlungs- und Verkehrsfläche aus der Gebäudeund Freifläche, der Betriebsfläche (ohne Abbauland), der Verkehrsfläche, der Erholungsfläche und der Friedhofsfläche zusammen. Seit 2016 liegen der Flächenerhebung bundesweit ausschließlich Daten aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) zugrunde. Damit änderte sich auch die Nomenklatur der Flächenerhebung. Beim Wechsel der Erhebungsgrundlage von ALB zu ALKIS änderten sich teilweise die Begriffsinhalte der für die Nutzungskategorien verwendeten Bezeichnungen. Da dies insbesondere bei der Bewertung der Veränderung der Siedlungs- und Verkehrsfläche von erheblicher Bedeutung ist, wird hierzu folgender Hinweis gegeben: Die Fläche für Siedlung und Verkehr (FSuV) nach ALKIS enthält gegenüber der Siedlungsund Verkehrsfläche (SuV) nach ALB noch zusätzlich folgende Nutzungskategorien nach ALB: + Betriebsfläche - Abbauland (310) + Landwirtschaftliche Betriebsfläche (680) + Forstwirtschaftliche Betriebsfläche (760) + Verkehrsübungsplatz (911) + Dressurplatz (912) + Historische Anlage (930) Nicht mehr zur FSuV zählt dagegen die + Verkehrsbegleitfläche Wasserstraße (594). Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 9 - Deshalb wird ab dem Jahr 2016 neben der Fläche für Siedlung und Verkehr (ALKIS- Schlüssel 10000 und 20000) zusätzlich eine Siedlungs- und Verkehrsfläche als Grundlage für den Nachhaltigkeitsindikator „Flächenverbrauch“ ermittelt und nachrichtlich veröffentlicht . Diese wird - angelehnt an die bisherige ALB-Definition - wie folgt berechnet: Siedlung (10000) - ohne Bergbaubetrieb (14000) - ohne Tagebau, Grube, Steinbruch (15000) Verkehr (20000)1. Die Umstellung von ALB zu ALKIS war, der föderalen Struktur Deutschlands folgend, Sache der einzelnen Bundesländer. In der Statistik sollte der Umstieg auf ALKIS erst dann erfolgen, wenn das letzte Bundesland seine Daten umgestellt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten die bereits zu ALKIS migrierten Daten auf die ALB-Nomenklatur ‚zurückgerechnet‘ werden. Die ALKIS-Einführung fand in Brandenburg am 1. März 2013 statt. Gleichzeitig liegen die Daten des Raumbezugs im neuen Amtlichen Festpunkt-Informationssystem vor. Mit Inbetriebnahme von ALKIS stehen die Daten des Landes Brandenburg flächendeckend zur Verfügung. Es entstanden dabei rund 170 km² Flächenzunahme. Diese Flächenzunahme war bedingt durch die Umstellung von Buch- auf Geometrieflächen und in allen Kreisen des Landes zu verzeichnen. Für ausgewählte Nutzungsarten ergaben sich dabei folgende Veränderungen: Erhöhungen ergeben sich bei Landwirtschaftsfläche um 8.700 ha (+0,6 %), Betriebsfläche um 7.600 ha (+21,9 %), Waldfläche um 4.800 ha (+0,5 %), Erholungsfläche um 4.100 ha (+18 %), Verkehrsfläche um 2.400 ha (+2,2 %) und Wasserfläche um 900 ha (+0,9 %). Dagegen war bei den Nutzungsarten Gebäude- und Freifläche ein Rückgang um 5.700 ha (-4,2 %) und bei den Flächen anderer Nutzung um 5.900 ha (-13,3 %) zu verzeichnen. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche nahm um 4.100 ha (+1,5 %) zu. Im Vergleich mit den Vorjahren war die Entwicklung bei der Landwirtschaftsfläche damit seit langem wieder positiv. Für die Nutzungsarten Wald, Wasser und SuV war die Zunahme ungewöhnlich groß. Flächen für Siedlung und Verkehr: Bei der Migration der ALK nach ALKIS gab es funktionale Zusammenfassungen von Flächen bei Siedlung und Verkehr entsprechend dem vorher erstellten Migrationskonzept. Insbesondere bei Verkehrsflächen wurde auf eine funktionale Differenzierung im ALKIS verzichtet. Straßenbegleitflächen: Im ALKIS werden solche Flächen nicht mehr unterschieden. Diese wurden in BB bei der Migration den Verkehrsflächen zugeordnet. Erholungsflächen und Grünflächen: Wie bei den Siedlungsflächen gab es auch hier eine funktionale Zusammenfassung entsprechend dem Migrationskonzept.“ 1 Anlage 1 (zu Frage 1): 1 Methodenbericht zur Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung (FEtN) 2008 bis 2017 (Herausgeber : Statistische Ämter des Bundes und der Länder sowie Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen ) Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 10 - Frage 2: Wie hoch ist die Siedlungs- und Verkehrsfläche pro Einwohner in Brandenburg im Vergleich zu Bundesländern mit ähnlicher Raumstruktur und vergleichbarer Entwicklungsgeschichte wie bspw. Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein und wie hat sich diese seit 2008 entwickelt? Zu Frage 2: Siehe Anlage 2 (zu Frage 2) Frage 3: Wieso verläuft das Wachstum von Siedlungs- und Verkehrsfläche pro Einwohner in Brandenburg auch nach dem „Nachwendeaufholprozess“ immer noch schneller als in Niedersachsen, das ebenfalls ein in großen Bereichen ländlich geprägtes Flächenland ist? Zu Frage 3: Bei den im Land Brandenburg Ansiedlungswilligen besteht meist die Nachfrage nach großen Grundstücken, vor allem für die Bebauung mit Einfamilienhäusern. Begünstigt wurde dies durch niedrige Grundstückspreise und höhere Flächenverfügbarkeiten vor allem in ländlich geprägten Gemeinden, so dass insbesondere dort ortstypischerweise kaum ein Erfordernis für verdichtetes Bauen gesehen wird. Der o.g. Nachfrageform tragen viele Gemeinden mit ihren kommunalen Planungen (Baulandausweisungen) Rechnung. Aktuell ist eine verstärkte Nachfrage nach Gewerbeflächen zu verzeichnen, da bestehende Flächenangebote weitgehend aufgebraucht sind. Im Straßenbau ist die Netzergänzung in Folge des Aufbauprozesses nach der innerdeutschen Teilung fast abgeschlossen und es gilt der Grundsatz Erhaltung vor Neubau. So fließen beim neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2030) ca. 70 % der Investitionsmittel in den Erhalt und die Modernisierung der Infrastruktur. Darüber hinaus werden durch Autobahnen und Bundesstraßen zerschnittene Lebensräume und Lebenskorridore durch den Bau von Grünbrücken wieder vernetzt. Ziel ist es, die ökologische Durchlässigkeit von bestehenden und neuen Verkehrswegen zu erhöhen, um den Austausch zwischen den bislang getrennten Tierpopulationen und damit die biologische Vielfalt zu verbessern bzw. aufrecht zu erhalten. Im Land Brandenburg sind neun Grünbrücken bereits fertiggestellt worden, eine befindet sich im Bau und drei weitere in Planung. Die Annahme, dass das Wachstum von Siedlungs- und Verkehrsflächen pro Einwohner in Brandenburg schneller verläuft als im Land Niedersachsen, ist nicht zutreffend. Während in Niedersachsen der Pro-Kopf-Wert im Zeitraum zwischen 2008 und 2017 um 8,9 % stieg, erhöhte er sich in Brandenburg lediglich um 5,9 %. b) Siedlung Frage 4: Wieviel Fläche wurde seit 2008 im Jahresdurchschnitt und insgesamt für Siedlungen versiegelt? Zu Frage 4: Angaben zur Versiegelung werden im Rahmen der Flächenerhebung nicht erfasst und liegen auch ansonsten nicht vor. Die Umwidmung von (z.B. Landwirtschafts-) Flächen in Siedlungs- und Verkehrsfläche bedeutet nicht automatisch eine Versiegelung. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche beinhaltet (auch nach der veränderten Nomenklatur; siehe auch Antwort zu Frage 1) u.a. Grünanlagen (ALKIS 18400) und Friedhofsflächen (ALKIS 19000) und damit einen erheblichen Teil nicht versiegelter Flächen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 11 - Es ist also zu berücksichtigen, dass die Siedlungs- und Verkehrsfläche in beachtlichem Umfang auch Grün- und Freiflächen umfasst, sodass dieser Flächenverbrauch nicht als Versiegelung (Überbauung, Betonierung, Asphaltierung usw.) interpretiert werden kann. Frage 5: In welcher Größenordnung (Fläche und Anzahl der BewohnerInnen) hat seit 2008 Siedlungsentwicklung außerhalb des sogenannten Siedlungssterns und im weiteren Metropolenraum außerhalb der „Zentralen Orte“ stattgefunden? Zu Frage 5: Die Siedlungsfläche (Basis: Statistische Daten zur Siedlungsfläche nach ALB bzw. ALKIS; siehe auch Antwort zu Frage 1) hat in den Gemeinden des Berliner Umlandes , die vollständig außerhalb des Siedlungssterns (Gestaltungsraum Siedlung nach LEP B-B) liegen, zwischen 2008 und 2017 um 8 % zugenommen, in den Nicht-Zentralen Orten im Weiteren Metropolenraum um 7,4 %. Die Bevölkerungszahl hat in den Gemeinden des Berliner Umlandes, die vollständig außerhalb des Siedlungssterns liegen, in diesem Zeitraum um 5,6 % zugenommen. In den Nicht-Zentralen Orten im Weiteren Metropolenraum hat sie zwischen 2008 und 2017 um 6,3 % abgenommen. Da die statistischen Daten auf die Gemeindeebene bezogen erhoben werden, sind innergemeindlich differenzierte Aussagen für Gemeinden des Berliner Umlandes, die nur anteilig außerhalb des Siedlungssterns liegen, nicht verfügbar. Frage 6: Wie entwickelt sich seit 2008 das Verhältnis der Neubauwohnungen zwischen Geschosswohnungsbau und Ein- und Zweifamilienhäusern und wie beurteilt die Landesregierung dies aus Sicht des Flächenschutzes? Zu Frage 6: Die Angaben zu Baufertigstellungen im Bereich Geschosswohnungsbau sowie im Bereich von Wohngebäuden mit 1 und 2 Wohnungen sind der Anlage 3 (zu Frage 6) zu entnehmen. Aus den Fertigstellungszahlen kann kein Rückschluss auf die Inanspruchnahme neuer Siedlungsflächen gezogen werden, insofern kann anhand dieser Daten keine Beurteilung zum Flächenschutz getroffen werden. Anlage 3 (zu Frage 6) Frage 7: Wie haben sich die Bodenpreise je Landkreis seit 2008 entwickelt? Zu Frage 7: Die Entwicklung der Bodenpreise in den Landkreisen und kreisfreien Städten ist in der Anlage 4 (zu Frage 7) enthalten. Dargestellt ist die Entwicklung der Bodenpreise für individuelles Wohnbauland von 2008 bis 2017 in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Bodenpreise beziehen sich auf Baugrundstücke für den individuellen Wohnungsbau, d.h. für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern (als freistehende Einfamilienhäuser , Reihen- und Doppelhäuser). Unterschieden wird die Entwicklung der Bodenpreise im Berliner Umland und im weiteren Metropolenraum. Die Bodenpreise für den Geschosswohnungsbau sowie für Büro- und Geschäftshäuser liegen deutlich darüber; eine Preisentwicklung ist mangels statistischer Masse für die einzelnen Verwaltungseinheiten nicht darstellbar. Zusätzlich ist für die einzelnen Landkreise die Entwicklung der Bodenpreise für land- und forstwirtschaftliche Flächen von 2008 bis 2017 dargestellt. Dabei wird nach Acker- und Grünlandflächen sowie nach Forstflächen unterschieden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 12 - Anlage 4 (zu Frage 7) c) Verkehr Frage 8: Wie viel Kilometer Aus- und Neubau von Bundes- und Landesstraßen wurden seit 2008 v. a. durch die Bedarfspläne des Bundes und des Landes realisiert und welche Flächenversiegelung ging damit einher? (Bitte jährlich und gesamt.) Zu Frage 8: Im Rahmen des Bedarfsplans für Bundesfernstraßen sowie des Landesstraßenbedarfsplans wurden seit 2008 an Bundes- und Landesstraßen rd. 113 km realisiert. Auf die einzelnen Jahre verteilt bedeutet dies: Jahr der Fertigstellung Länge in km 2008 16,9 2009 7,4 2010 12,0 2011 15,4 2012 16,3 2013 18,8 2014 2,3 2015 10,0 2016 4,5 2017 2,2 2018 7,5 Eine allgemeine Statistik zur damit verbundenen Flächenversiegelung liegt nicht vor. Frage 9: Welche Flächenversiegelung ginge mit den derzeit im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans und des Landesstraßenbedarfsplans stehenden Projekten einher und welche Größenordnung an Kompensationsflächen hätte deren Umsetzung geschätzt zur Folge (insbesondere Bau der BAB 14 und Ortsumfahrung Lübben (B 87n))? Zu Frage 9: Für die bereits fertiggestellten Maßnahmen im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans und des Landesstraßenbedarfsplans - siehe Antwort zur Frage 8. Für die in Planung befindlichen Maßnahmen wird die Bilanzierung der Versiegelung in der konkreten Projektplanung der einzelnen Straßenbaumaßnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Schaffung des Baurechts durchgeführt. Eine allgemeine Statistik zur vorgesehenen Flächenversiegelung liegt nicht vor. Insofern kann eine Aussage zur Größenordnung ggf. erforderlicher Kompensationsflächen nicht getroffen werden. Schätzungen zur Flächeninanspruchnahme insgesamt finden sich für die einzelnen Maßnahmen des Bedarfsplans für Bundesfernstraßen im Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030 unter folgender Internetadresse: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/BVWP/bundesverkehrswegeplan-2030- prins-einsehen.html Frage 10: Welche Flächenversiegelung ging seit 2008 mit dem Bau von Radwegen einher ? (Bitte jährlich und gesamt.) Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 13 - Zu Frage 10: Eine entsprechende Statistik liegt nicht vor. Frage 11: Wie beurteilt die Landesregierung die Vielzahl der von ihr angemeldeten Straßenbauprojekte für den Bundesverkehrswegeplan vor dem Hintergrund des notwendigen sparsamen Umgangs mit der Ressource Boden und des von Landwirtschaftsverbänden beanstandeten zunehmenden Rückgangs landwirtschaftlicher Flächen? Zu Frage 11: Schwerpunkt der Anmeldung von Maßnahmen für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030, der 2016 veröffentlicht wurde, waren Infrastrukturvorhaben zur Beseitigung verkehrlicher Engpässe, die sich mit Erneuerungs- oder Um- und Ausbaumaßnahmen im Bestandsnetz nicht beseitigen lassen oder Maßnahmen, die Anwohnerinnen und Anwohner von Ortsdurchfahrten von erheblichem Durchgangsverkehr entlasten. Mit dem Blick auf das Ziel der Verringerung der Flächeninanspruchnahme ist daraufhin eine deutlich reduzierte Projektanmeldung erfolgt. Während im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen (BPL) 2004 noch 236 Maßnahmen enthalten waren, enthält der BPL 2016 lediglich 75 Maßnahmen. d) Abbau von Bodenschätzen und Erneuerbare Energiegewinnung (Windenergie und Photovoltaik) Frage 12: Wie entwickelt sich in Brandenburg die Fläche für den Abbau von Bodenschätzen (v. a. Braunkohle, Stein, Sand, Kies) seit 2008? (Bitte weisen Sie die Neuinanspruchnahme und die gesamte Inanspruchnahme aus.) Zu Frage 12: Auf der Grundlage der jährlichen statistischen Meldungen des Braunkohleund Braunkohlesanierungsbergbaus (LEAG/LMBV) ist die Landinanspruchnahme (LI) für den Flächenumgriff der Braunkohle für den brandenburgischen Teil der Lausitz für den Zeitraum 2008 bis 2018 in der Anlage 5 (zu Frage 12) zusammengestellt. Daraus leitet sich eine stetige Zunahme der Flächeninanspruchnahme von 564,4 km2 (1,90 % der Landesfläche ) im Jahr 2008 auf 591,5 km2 (1,99 % der Landesfläche) zum Ende des Jahres 2018 ab. Die Flächeninanspruchnahme des Steine- und Erdenbergbaues in Brandenburg kann nur auf Basis von Flächenangaben aus dem markscheiderischen Risswerk abgeleitet werden, welches üblicherweise nur alle 2 - 4 Jahre vorgelegt wird. Die Betriebsplanflächen des Steine- und Erden-Bergbaus in Brandenburg betrugen zum Zeitpunkt Juni 2014 57,1 km2 (0,19% der Landesfläche) und im August 2018 68,7 km2 (0,23% der Landesfläche). Anlage 5 (zu Frage 12): Anlage 1 (zu Frage 1) Frage 13: Wie viele Kiesgruben befinden sich derzeit in Betrieb und wie viele sind in Planung ? Zu Frage 13: Im Jahr 2018 standen 205 Steine- und Erdenbetriebe unter Bergaufsicht. Dies beinhaltet noch keine Aussagen über tatsächliche Betriebsaktivitäten einschließlich einer aktiven Förderung. Drei Planungen für die Errichtung neuer Bergwerksbetriebe befinden sich im Genehmigungsverfahren. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 14 - Frage 14: Wie groß sind aktuell die als Windeignungsgebiete ausgewiesenen Flächen und wie groß ist die Fläche, die durch Windenergieanlagen einer anderen Nutzung tatsächlich entzogen wird? Zu Frage 14: In den rechtswirksamen Regionalplänen sowie dem im November 2018 als Satzung beschlossenen Regionalplan „Freiraum und Windenergie“ der RPG Prignitz- Oberhavel werden insgesamt 180 Windeignungsgebiete mit einer Gesamtfläche von 55.052 ha festgelegt. Für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) werden in Brandenburg nach den bisher gemachten Erfahrungen (Auswertung des Landesforstbetriebes) je WEA im Durchschnitt rund 0,23 ha Fläche während der Dauer der Betriebszeit in Anspruch genommen. Die während der Bauzeit notwendige temporäre Flächeninanspruchnahme beträgt durchschnittlich rund 0,61 ha/WEA. Frage 15: Wie groß ist die landwirtschaftliche Nutzfläche und die Fläche der Siedlungsgebiete (einschließlich Gewerbegebiete) und Konversionsflächen, auf denen Photovoltaik- Freiflächenanlagen über 0,5 ha entstanden sind bzw. für die eine Baugenehmigung vorliegt und für welche Flächengröße liegen aktuell noch Bauanfragen vor? Zu Frage 15: Es liegen der Landesregierung keine amtlichen Statistiken über Flächen vor, die zur Erzeugung von Solarstrom in Anspruch genommen werden. Basierend auf Angaben der Bundesnetzagentur und ausgehend von einer typischen mittleren Flächeninanspruchnahme von 1,6 ha pro Megawatt für Photovoltaik-Freiflächenanlagen wird bei einem Ausbaustand von 2.345 Megawatt (Stand 2017) eine Flächeninanspruchnahme von insgesamt 3.752,5 ha geschätzt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 15 - II. Entwicklung der Flächennutzung a) Allgemein Frage 16: Wie teilt sich die Gesamtfläche Brandenburgs derzeit nach der Flächennutzung (landwirtschaftlich genutzte Flächen, Waldflächen, Siedlungs- und Verkehrsflächen, Gewässer usw.) auf? (Bitte prozentualer Anteil und Entwicklung seit 2008.) Zu Frage 16: Siehe Anlage 6 (zu Frage 16). Frage 17: Wie viele Flächen besitzt die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH bzw. der Bund in Brandenburg derzeit noch? Zu Frage 17: Nach Auskunft der BVVG verfügt diese zum Stichtag 31.12.2018 über insgesamt 34.509 ha in Brandenburg. Weitere Angaben sind nicht bekannt. Frage 18: Wie hoch ist davon der Anteil an forst- und landwirtschaftlicher Nutzfläche, aufgeschlüsselt in Dauergrünland und Ackerland? Zu Frage 18: Die 34.509 ha Eigentumsflächen der BVVG in Brandenburg (Stand 31.12.2018) teilen sich wie folgt auf: 22.998 ha Ackerland, 7.688 ha Grünland und 2.016 ha Forstflächen. Frage 19: Welchen Anteil haben Prozessschutzflächen (Wildnisflächen) an Brandenburgs Landesfläche und Waldfläche (absolute Fläche und prozentual innerhalb und außerhalb von Naturschutzgebieten, Biosphärenreservaten und Nationalparks)? Zu Frage 19: Die naturschutzrechtlich gesicherte Prozessschutzfläche in Brandenburg beträgt 24.473,4 ha. Das entspricht 0,8 % der Landesfläche Brandenburgs. Darin enthalten sind 5.454,6 ha Prozessschutzfläche in Biosphärenreservaten. Das entspricht einem Anteil von 2,4 % an der Fläche der Biosphärenreservate. Ebenfalls in der Gesamtsumme enthalten sind Prozessschutzflächen innerhalb des Nationalparks „Unteres Odertal“ mit 2.248,56 ha. Das entspricht einem Anteil von 21,8 % an der Gesamtfläche des Nationalparks . In Brandenburg wurden ca. 18.900 ha Wald per Rechtsverordnung innerhalb von Naturschutzgebieten , Biosphärenreservaten und Nationalparks als Prozessschutzfläche ausgewiesen . Außerhalb von Naturschutzgebieten wurden weitere ca. 254 ha Wald als Naturwälder auf der Grundlage des § 12 LWaldG rechtlich gesichert. Das entspricht einem Anteil von ca. 1,7 % der Waldfläche bzw. 0,6 % der Landesfläche. Hinzu kommen Prozessschutzflächen im Wald, die durch den Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) sowie durch Naturschutzstiftungen und -verbände in Eigenbindung nicht mehr bewirtschaftet werden. Dazu zählen u. a. weitere in Ausweisung befindliche Naturwaldflächen , die für den Prozessschutz vorgesehenen natürlichen Naturerbe-Flächen, Biotopbaumareale im LFB auf Grundlage der „Betrieblichen Anweisung zur Förderung der Biotopbäume und des Totholzes im Landeswald - Methusalem 2“ sowie großflächige Wildnisgebiete zum Beispiel der Stiftung Naturlandschaften in Brandenburg. Bezieht man diese mit ein, beträgt der gegenwärtige Anteil an Prozessschutzflächen im Brandenburger Wald ca. 4 %. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 16 - b) Naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen Frage 20: Wie wird in Brandenburg gemäß § 15 Abs. 3 BNatSchG die Rücksichtnahme auf agrarstrukturelle Belange bei der Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzter Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt? Zu Frage 20: Die Rücksichtnahme auf agrarstrukturelle Belange gemäß § 15 Abs. 3 BNatSchG ist in den jeweiligen Zulassungsverfahren für Eingriffsvorhaben zu bewältigen. Die Landesregierung hat durch die „Arbeitshilfe Betriebsintegrierte Kompensation“ der Rücksichtnahme auf agrarstrukturelle Belange Rechnung getragen. Frage 21: In welchem Umfang wurden seit 1990 (spätestens seit der Einführung des Ausgleichsflächenkatasters ) Flächen für naturschutzrechtliche Kompensationsflächen aufgrund des Baurechts, des Naturschutzrechts und des EU-Artenschutzrechts entwickelt, die aufgrund von Bauaktivitäten wie z. B. Straßen- und Siedlungsbau notwendig wurden und welche versiegelte Fläche lag diesen zu Grunde (z. B. Straßenbauprojekte des Bundes und Landes, der Deutschen Bahn, der Bundes- und Landesschifffahrtsverwaltung)? Zu Frage 21: Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Frage 22: Wie viele Kompensationsflächen (absolut und in % und ha) sind davon auch weiterhin land- oder forstwirtschaftlich nutzbar? Zu Frage 22: Kompensationsmaßnahmen auf forst- und landwirtschaftlichen Flächen werden in der Regel unter Einbeziehung vorhandener Nutzungsanforderungen konzipiert. Möglich sind Nutzungen, die durch standortangepasste Bewirtschaftung eine Aufwertung von Natur und Landschaft ermöglichen. Genaue Flächenangaben sind nicht möglich, da hierzu keine Erhebungen erfolgen. Frage 23: Wie ist der Umsetzungsstand der Kompensationsmaßnahmen vom Flughafen BER? Zu Frage 23: Für das unmittelbare Flughafenumfeld hat die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) für 98,42 % der festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen deren Umsetzung gemeldet. Die Umsetzungsfristen für die noch offenen Maßnahmen laufen im Jahr 2020 ab. Für den Bereich der „Zülowniederung" hat die FBB die Umsetzung von 97,43 % der festgesetzten Kompensationsmaßnahmen gemeldet. Für die noch nicht umgesetzten Ersatzmaßnahmen wurden Ende 2018 Verträge zwischen der FBB und den jeweiligen Pächtern /Eigentümern abgeschlossen, so dass die Maßnahmen planmäßig im Jahr 2019 abgeschlossen werden können. Frage 24: Was wird die Landesregierung unternehmen, damit quantitative und qualitative noch nicht (vollständig) umgesetzte Kompensationsmaßnahmen zügig realisiert und zukünftige zeitnah fertig gestellt werden? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 17 - Zu Frage 24: Für die rechtzeitige Umsetzung, Sicherung und Pflege der Kompensationsmaßnahmen ist der jeweilige Eingriffsverursacher nach Maßgabe des Zulassungsbescheids zuständig. Aufgabe der Zulassungsbehörde ist die Festsetzung der für den Erfolg der Kompensationsmaßnahmen erforderlichen Bestimmungen im Zulassungsbescheid sowie deren Kontrolle (Herstellung, Pflege und Sicherung der festgesetzten Maßnahmen); sie bedient sich dabei i.d.R. der Fachkenntnis der jeweils zuständigen Naturschutzbehörde . Die zuständigen oberen Landesbehörden begleiten die Realisierung der Kompensationsmaßnahmen im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten. Die für Verkehrsbaumaßnahmen zuständige Planfeststellungsbehörde des Landes Brandenburg hat durch mehrere gezielte Maßnahmen die quantitative, qualitative und zügige Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen weiter optimiert. Neben dem Straßenbereich betrifft dies auch die Planfeststellung für nichtbundeseigene Eisenbahnen und Straßenbahnen . Zu nennen sind hierbei insbesondere die Konkretisierung und Vereinheitlichung der Nebenbestimmungen sowie die Festlegung von spezifischen naturschutzfachlichen Fristen für die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen in den Genehmigungsentscheidungen (z. B. für die erstmalige Herstellung von trassennahen und trassenfernen Kompensationsmaßnahmen). Des Weiteren prüft die Planfeststellungsbehörde gemäß § 17 Abs. 7 BNatSchG die fristund sachgerechte Durchführung der Vermeidungs- sowie der festgesetzten Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen einschließlich der erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen. Neben der Prüfung der durch die Vorhabenträger jährlich eingereichten Berichte finden auch regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen durch die Planfeststellungsbehörde statt. Hierbei werden auf der Grundlage der jeweiligen Genehmigungsentscheidung (Planfeststellungsbeschluss oder Plangenehmigung) sowohl die fachgerechte als auch die fristgerechte Umsetzung der jeweiligen Einzelmaßnahmen kontrolliert. Sofern diesbezüglich Defizite festgestellt werden, werden die Vorhabenträger zur rechtskonformen Umsetzung aufgefordert. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein (beispielsweise durch Änderungen der Bauvorhaben in der Ausführungsphase) müssen die Vorhabenträger einen Antrag auf Planänderung stellen. Bei zeitlichen Verzögerungen, die zu einem verspäteten Ausgleich des Eingriffs führen, wird durch die Planfeststellungsbehörde ein sog. „Timelag“ festgesetzt. Hierbei wird ausgehend von der jeweiligen Maßnahme eine Erhöhung des Kompensationsumfanges durch die Planfeststellungsbehörde festgelegt. Beispielsweise wird eine verspätete Umsetzung einer Erstaufforstung von Wald durch eine Erhöhung der Maßnahmenfläche und damit auch eine höhere Anzahl an Baumpflanzungen ausgeglichen. c) Hochwasserschutz Frage 25: Welche Einzelprojekte mit welchen Rückhalteflächen und Rückhaltevolumen sind bereits seit 1990 fertiggestellt bzw. sind gerade im Bau und werden wann fertiggestellt sein? (Bitte einzeln nach Landkreis und Größe der realisierten Rückhalteflächen und Rückhaltevolumen sowie deren Flächennutzung (Forst- und Landwirtschaft, Naturschutz) auflisten.) Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 18 - Zu Frage 25: Folgende Tabelle stellt die seit 1990 fertig gestellten bzw. derzeit in Bau befindlichen Hochwasserschutzmaßnahmen zur Herstellung von Retentionsflächen dar: Rückhaltefläche Land-kreis Rückhaltefläche Rückhaltevolumen Flächennutzung Bauende Polder Köttlitz EE 181 ha 3,7 Mio. m³ Landwirtschaft 2017 Deichrückverlegung Neuzeller Niederung - Baulos 48a LOS 2 ha Landwirtschaft 2009 Deichrückverlegung Neuzeller Niederung - Baulos 49 LOS 32 ha Landwirtschaft 2013 Deichrückverlegung Neuzeller Niederung - Baulos 51 LOS 44 ha Landwirtschaft 2020 Deichrückverlegung Wustrow-Lenzen PR 420 ha 15 Mio. m³ Landwirtschaft 2010 Frage 26: Welche Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern I. Ordnung mit einem Rückhalteflächengewinn wie Polder und Retentionsflächen bei Deichrückverlegungen über fünf ha sind aktuell in Brandenburg in den Hochwasserschutzkonzepten enthalten? (Bitte einzeln nach Landkreis und Größe der geplanten Rückhalteflächen und Rückhaltevolumen auflisten.) Zu Frage 26: In der informellen Regionalen Maßnahmenplanung zum Hochwasserschutz sind insgesamt 63 mögliche Maßnahmen bzw. Untersuchungen mit dem Ziel der Maßnahmendurchführung aufgelistet, die die Schaffung von zusätzlichem Retentionsraum durch Deichrückverlegungen oder Poldereinrichtungen an Gewässern I. Ordnung zum Ziel haben und deren geplante Rückhaltefläche > 5 Hektar beträgt. Insgesamt ergibt die zu betrachtende Rückhaltefläche ca. 34.139 Hektar. Eine Volumenberechnung zu den vorgeschlagenen potenziellen Retentionsräumen ist auf der Maßstabsebene der Regionalen Maßnahmenplanung nicht erfolgt. Dies erfolgt erst bei der konkreten Umsetzungsplanung. In der als Anlage 7 (zu Frage 26) beigefügten Liste sind diese einzelnen Maßnahmen mit Flächenangaben und Nennung des jeweiligen Landkreises, in dem sich die Maßnahmenempfehlung befindet, aufgelistet. Die Maßnahmenlistung ist rein summarisch und nicht als Priorisierung zu verstehen. Anlage 7 (zu Frage 26): Frage 27: Welche dieser Maßnahmen sind in Brandenburg bereits konkret und perspektivisch für eine Umsetzung innerhalb der nächsten 10 Jahre in Planung und bis wann sollen sie fertig gestellt sein? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 19 - Zu Frage 27: Die Maßnahmenempfehlungen der Regionalen Maßnahmenplanung aus der Anlage zu Frage 26 werden bei der Umsetzungsplanung konkretisiert. Folgende Tabelle stellt die zur Umsetzung geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen mit einem voraussichtlichen Umsetzungshorizont innerhalb der nächsten 10 Jahre dar. In der Spalte „Lfd. Nr.“ in der Anlage zu Frage 26 ist die Bezugsmaßnahme/ Maßnahmenempfehlung aus der Regionalen Maßnahmenplanung (siehe Anlage zu Antwort auf Frage 26) benannt. Rückhaltefläche Lfd. Nr. in Anlage zu Frage 26 Landkreis Bauende geplant Deichrückverlegung Borschütz 63 EE 2026 Hochwasserschutz Elsteraue 49 EE 2023 Hochwasserschutz Grießen 5 SPN 2027 Flutungspolder Lenzer Wische 2 PR 2029 Ratzdorfer Polder 3 LOS 2024 Flutungspolder Neuzeller Niederung 9 LOS 2025 Deichrückverlegung B 169 A13 - Lauchhammer 39 OSL 2029 Frage 28: Welche Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern II. Ordnung mit einem Rückhalteflächengewinn über 5 ha sind seit 1990 bis jetzt bereits fertiggestellt bzw. werden wann fertiggestellt sein und sind bis wann in Planung? (Bitte einzeln nach Landkreis auflisten.) Zu Frage 28: Das Landesamt für Umwelt hat an Gewässern II. Ordnung keine Hochwasserschutzmaßnahmen mit einem Rückhalteflächengewinn über 5 ha umgesetzt bzw. plant aktuell keine derartigen Maßnahmen. III. Entwicklung des Flächenschutzes a. Brachflächen, Flächenrecycling und Entsiegelung Frage 29: Wie stellt sich die Entwicklung von Brachflächen in Brandenburg dar? Zu Frage 29: Die Entwicklung von landwirtschaftlichen Brachflächen (einschließlich stillgelegter Fläche zur Aktivierung von Zahlungsansprüchen sowie aus der Erzeugung genommenes Ackerland) stellt sich wie folgt dar: Jahr Fläche in ha 2010 44.700 2012 37.000 2014 30.400 2016 36.400 2017 39.000 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS), Bodennutzungshaupterhebung Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine statistischen Angaben über Brachflächen im Land Brandenburg vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 20 - Frage 30: In welcher Form und Höhe wird aktuell und zukünftig die Wiedernutzbarmachung von Brachflächen in Brandenburg gefördert? Zu Frage 30: Im Zusammenhang mit der Förderung sog. städtebaulicher Gesamtmaßnahmen werden bei der Abstimmung der jeweiligen Zielplanung und Fördergebietsabgrenzungen auch Brachflächen als städtebauliche Missstände berücksichtigt. Seit 2017 wird im Rahmen des Stadtumbaus explizit die Brachflächenaktivierung als landespolitisches Ziel unterstützt. Eine konkrete Benennung von Form und Höhe ist nicht möglich, da die jeweilige Brachflächenaktivierung bzw. -umnutzung kein eigenständiger Zuwendungszweck ist, sondern im Gesamtrahmen der städtebaulichen Maßnahme erfolgt. In der aktuellen EU-Strukturfondsperiode stehen im Rahmen der Richtlinie zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland 43 Mio. Euro EFRE-Mittel z.B. für die Reaktivierung und ggf. Renaturierung von brachgefallenen Flächen in städtebaulich relevanten Räumen, für die Altlastenbeseitigung und Geländeaufbereitung zur Beseitigung von Gefährdungspotentialen sowie zur Verbesserung der Umwelt auf Konversionsflächen und Industriebrachen oder für die Herstellung und Verbesserung wirtschaftsnaher Infrastrukturen auf Konversionsflächen zur gewerblichen Nutzung zur Verfügung. Frage 31: Ist mittlerweile ein landesweit einheitliches Informationssystem zur Erfassung von Flächenpotenzialen (Brachen, Baulücken und Leerständen) in Zusammenarbeit mit den Kommunen vorhanden oder geplant? Wenn nein: Warum wird ein Informationssystem zur Erfassung von Flächenpotenzialen nicht betrieben oder geplant (wie z. B. die hessische und bayrische Flächenmanagement-Datenbank, deren Nutzung allen Kommunen kostenlos zur Verfügung steht), um das Ziel der Landesregierung zur Reduktion des Flächenverbrauchs zu fördern? Zu Frage 31: Ein landesweit einheitliches Informationssystem zur Erfassung von Flächenpotenzialen ist nicht vorgesehen. Die Umsetzung städtebaulicher Entwicklungsziele und somit auch das Flächenmanagement sowie die Abwägung unterschiedlicher Anforderungen an die Bodennutzung ist eine zentrale Selbstverwaltungsaufgabe der Städte und Gemeinden im Land Brandenburg. Dies ist verfassungsrechtlich mit der kommunalen Planungshoheit im Grundgesetz garantiert (Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz). Ein Eingreifen durch das Land ist hier in der Regel nicht zulässig. Aufgrund ihrer flächenmäßigen Ausdehnung sowie verwaltungsstruktureller Zwänge stoßen jedoch immer mehr Kommunen bei der Erfassung vorhandener Brachflächen und Baulücken an ihre strukturellen wie auch finanziellen Grenzen. Daher prüft das MIL momentan in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Bauen und Verkehr, dem Landesbetrieb für Geobasisinformation und in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbändern, inwiefern die Kommunen im Land durch Bereitstellung eines automatisierten Baulückenund Brachflächenflächenkatasters unterstützt werden können. Ziel ist die automatisierte Erfassung von Brachflächen, Baulücken und Nachverdichtungspotenzialen durch die Auswertung von vorhandenen digitalen Geobasisdaten und die kostenlose Bereitstellung dieser Informationen als Webdienst. Erfasst werden aufgrund der automatisierten Datenverarbeitung nur theoretische Potenzialflächen der Innenentwicklung, unabhängig von Marktverfügbarkeit und konkreten Nutzungsaussichten. Die Qualifikation und Beurteilung der Flächen zu realen Nutzungsmöglichkeiten obliegt nach automatisierter Datenerfassung, im Rahmen der oben beschrieben Planungshoheit, den Kommunen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 21 - Frage 32: Mit welchen Maßnahmen fördert die Landesregierung in der aktuellen Förderperiode das Flächenrecycling? Zu Frage 32: Die Landesregierung fördert die Erschließung und Revitalisierung von Industrie - und Gewerbeflächen, einschließlich der Maßnahmen für die Beräumung und Altlastensanierung , gemäß geltender Landesrichtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Entwicklung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen des Bund-Länder-Programms Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW-I). Im Falle der Sanierung von Altstandorten kann der Fördersatz bis zu 90 % der förderfähigen Kosten betragen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen. Frage 33: Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit, durch eine Modifikation der Grunderwerbssteuer und/ oder Grundsteuer die Bestandserneuerung gegenüber Neubauten zu fördern? Zu Frage 33: Die Landesregierung sieht keine Möglichkeit, durch eine Modifikation der Grunderwerbsteuer und/oder der Grundsteuer, die Bestandserneuerung gegenüber Neubauten zu fördern, da es sich um Bundesrecht handelt. Frage 34: In welchem Umfang wurden seit 2008 Flächen in Brandenburg entsiegelt? (Bitte Angabe in ha pro Jahr, Art der Fläche und maßgeblicher Akteur.) Frage 35: Wie werden die entsiegelten Flächen aktuell genutzt? Zu Frage 34 und 35: Der Landesregierung liegen zur Beantwortung dieser Fragen keine Informationen vor. b. Verdichtung und Humusschwund Frage 36: Wie hat sich der Umfang verdichteter Böden in Brandenburg seit 2008 entwickelt und wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung? Zu Frage 36: Der Landesregierung liegen zur Beantwortung dieser Frage keine Informationen vor. Frage 37: Was sind die maßgeblichen Ursachen der Bodenverdichtung? Zu Frage 37: Als Bodenschadverdichtung wird diejenige Bodenverdichtung bezeichnet, deren Gefügeveränderung negative Auswirkungen auf die Produktionsfunktion, die Regelungsfunktion und die Lebensraumfunktion des Bodens hat. Sie kann insbesondere durch zu hohe Radlasten/Kontaktflächendrücke beim Einsatz zu schwerer Technik und mehrfaches Überrollen derselben Spur entstehen, wenn beim Befahren der Boden zu feucht bzw. zu locker ist. Aber auch Humusschwund und ein stark reduziertes Bodenleben aufgrund von immer enger werdenden Fruchtfolgen, fehlenden Zwischenfrüchten und fehlender organischer Substanz können Gründe für eine zunehmende Verdichtung des Bodens sein. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 22 - Frage 38: Wie beurteilt die Landesregierung den Zusammenhang von Bodenversiegelung und -verdichtung und der Ausprägung und dem Verlauf von Hochwasserereignissen insbesondere im Hinblick auf Veränderungen im Niederschlagsgeschehen aufgrund des Klimawandels ? Zu Frage 38: Bodenversieglung und -verdichtung verringern die Versickerungsleistung der Böden. In diesem Umfang erhöht sich auf den betroffenen Flächen der Abflussanteil der gefallenen Niederschläge. In Abhängigkeit von der Ausdehnung der betroffen Flächen, führt dies tendenziell zu schnelleren und im Scheitel höheren Hochwasserabflüssen. Starkregenereignisse, die durch den sich fortsetzenden Klimawandel zunehmen, erhöhen diesen Effekt noch weiter. Bodenverdichtung - z.B. auf landwirtschaftlichen Flächen - führt zudem zu länger anstehenden Blenken, da bei der Abtrocknung der Flächen der verringerte Anteil der Versickerung zusätzlich verdunsten muss und schlechter versickern kann. Frage 39: Wie hat sich der Anteil der von Humusschwund betroffenen Böden seit 2008 in Brandenburg entwickelt? Zu Frage 39: Der Landesregierung liegen zur Beantwortung dieser Frage keine Informationen vor. Frage 40: Wie bewertet die Landesregierung die Probleme und Folgen des ausgeweiteten Anbaus von Energiepflanzen, Stichwort „Monokulturen“ bzw. „Vermaisung“ insbesondere Bodenerosion, Humusschwund und Fruchtwechseleinschränkung? Zu Frage 40: Eine Bewertung der Folgen des Anbaus von Energiepflanzen kann durch die Landesregierung aufgrund fehlender statistischer Grundlagen nicht vorgenommen werden. c. Waldflächen und Bodenschutz bei der Forstwirtschaft Frage 41: Wie groß ist der jährliche Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche zugunsten von Waldflächen seit 2008? Zu Frage 41: Die Umwandlung von ehemals landwirtschaftlichen Nutzflächen in Wald ist für den Zeitraum 2008 bis 2013 nachfolgender Tabelle zu entnehmen: Jahr Fläche Zugang von ehemals landwirtschaftlichen Nutzflächen (ha) 2008 126 2009 273 2010 181 2011 195 2012 211 2013 195 Seit 2014 wird die vorhergehende Nutzungsart der erstaufzuforstenden Fläche nicht mehr erfasst. Frage 42: Wie entwickelt sich der Anteil von reinen Nadelwald-, Laub- und Mischwaldbeständen seit 2008? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 23 - Zu Frage 42: Für die Darstellung der Entwicklung der Anteile von Nadel,- Laub,- und Mischwald, wurden die Ergebnisse der Bundeswaldinventuren 2002 und 2012 herangezogen . Zum Zeitraum ab 2008 können keine Angaben gemacht werden, da zwischen den Bundeswaldinventuren keine Daten erhoben werden. Anteil an der Waldfläche 2002 Anteil an der Waldfläche 2012 Laubwald 10 % 11 % Nadelwald 55 % 50 % Mischwald 35 % 39 % Frage 43: Was beinhaltet das Konzept des Landesbetriebs Forst zum Schutz der Böden im Rahmen der nachhaltigen naturnahen Waldbewirtschaftung im Landeswald und gibt es Empfehlungen für die Bewirtschaftung von Körperschafts- und Privatwäldern? Zu Frage 43: Das Konzept zum Schutz der Waldböden greift zunächst den Grundsatz 2 der strategischen Ausrichtung der Landeswaldbewirtschaftung in der Waldvision 2030 auf. Demnach ist es Ziel, stabile und produktive Wälder zu bewahren und die Leistungsfähigkeit der Waldböden wiederherzustellen. Dazu wird 1. auf flächige Nutzungen über 0,5 Hektar grundsätzlich verzichtet; 2. auf Vollumbruch verzichtet; 3. auf eine in den Mineralboden eingreifende Bodenbearbeitung verzichtet und die Bodenbearbeitung auf das notwendige Maß reduziert; 4. der Einsatz von Forstmaschinen an den Belangen des Bodenschutzes orientiert; 5. auf ertragssteigernde Düngung verzichtet; 6. das waldbauliche Handeln auf den Erhalt und die Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes ausgerichtet. Nr. 4 dieser Maßnahmen erfährt seine konkrete Umsetzung in der betrieblichen Anweisung „Vorsorgender Bodenschutz bei der Holzernte“, die um einen Praxisleitfaden mit Holzernteentscheidungshilfe (HEEB) und ein digital gestütztes Entscheidungsinstrument ergänzt wird. Die dem HEEB innewohnende Systematik der boden-, wetter- und verfahrensabhängigen Empfehlungen im Hinblick auf Bodenschutzanforderungen wurde mittlerweile bundesweit in einen Standard des Kuratoriums Waldarbeit und Forsttechnik (KWF) zur Beurteilung von forstlichen Arbeitsverfahren übernommen. Neben den Beschäftigten des LFB verfügen auch die externen forstlichen Fachberater in Brandenburg und die Waldbauernschule , die hierzu besonders geschult wurden, über die digitalen Unterlagen und wenden diese in Beratung und Anleitung der Waldbesitzenden an. Das HEEB wird laufend mit zeitgemäßen bodenschonenden Arbeitsverfahren aktualisiert. Kernelement des Bodenschutzkonzeptes im LFB ist, dass der Einsatz bodengebundener Holzerntetechnik bei geeigneten Geländebedingungen und ausreichend tragfähigen Böden sowohl bei planmäßigen Holznutzungen als auch bei Kalamitäten ausschließlich auf einem dauerhaft festgelegten Gassensystem erfolgt. Bereits vorhandene alte Befahrungslinien sind bei der Festlegung des dauerhaften Gassensystems mit zu berücksichtigen. Zur Verringerung unvermeidbarer Nebenwirkungen ist die Maschinenbefahrung in gesetzlich besonders geschützten Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen und auf Waldstandorten mit zur Verdichtung neigenden Bodentypen auf höchstens 10 % der Produktionsfläche zu beschränken und bei der permanenten Feinerschließung eine Erweiterung des Gassenabstands auf ≥ 40 m umzusetzen. Der LFB erfüllt vollflächig die einschlägigen Anforderungen Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 24 - der jeweiligen Zertifizierungssysteme PEFC und FSC zur Walderschließung. Frage 44: Wie bewertet die Landesregierung die regelmäßige Befahrung des Waldbodens in Rückegassen aus Sicht des Bodenschutzes? Zu Frage 44: Der negative Einfluss auf den Waldboden durch Befahrung entsteht durch die bodengebundene Bewegung hoher Lasten. Dabei ist es in weiten Teilen Brandenburgs auf den sandigen Substraten nicht erheblich, ob dieses einmalig oder öfter geschieht, da die wesentliche bodenphysikalische Veränderung bereits bei der ersten Lastüberfahrt erfolgt . Hohe Lastüberfahrten werden nicht primär durch die Holzernte verursacht, sondern maßgeblich bei der Holzrückung. Deshalb soll die Befahrung zur Holzrückung in Abwägung von Ökonomie und Ökologie auf so wenig Waldbodenfläche wie möglich erfolgen, muss aber auch noch wirtschaftlich tragbar sein. Bis 2000 wurde Waldboden vollflächig oder auf unsystematischen „Mogelgassen“ befahren, weshalb ein großer Teil der Waldfläche bereits befahren ist und sich aber langsam auch wieder regeneriert. Wurde dann zu Beginn des Jahrtausends zunächst von einem systematischen Erschließungssystem von 20 m Rückegassenabstand ausgegangen, wird dieses, zur weiteren Reduzierung der Befahrung seit 2013 nun in Anwendung des HEEB auf ein 20/40 m Gassensystem - je nach Standort - umgesetzt. Zusätzlich kommen Niederdruck-, Niederquerschnittsreifen, Breitreifensysteme (Bigfoot), bandunterstütze-Boogie-Achsensysteme, Antischlupfregelungen oder seilwindengestütze Arbeitsverfahren zum Einsatz, um den Bodendruck auf eine große Aufstandsfläche zu verteilen sowie Druck- und Scherkräfte auf den Waldboden im Fahrbetrieb zu reduzieren. Ca. 15 % der Waldfläche Brandenburgs sind grundsätzlich nicht tragfähig für Großmaschinen, hier werden Pferde, Seillinienverfahren oder Kleinmaschinen genutzt. Hierdurch gelingt es, die physikalisch nachteilige Beeinflussung des Waldbodens sehr deutlich zu reduzieren; meist lassen sich nur noch sehr geringe plastische Verformungen des Oberbodens und Spurbildungen nach der Holzernte beobachten. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 25 - IV. Politische Ziele und Maßnahmen Frage 45: Mit welchen Mitteln des Landes und des Bundes wurden seit 2008 Gebäudeund Verkehrsflächen gefördert? Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung daraus insbesondere im Hinblick auf die demographische Entwicklung? Zu Frage 45: Gemäß jeweils geltender Landesrichtlinien des Ministerium für Wirtschaft und Energie ist eine Förderung von Gebäuden und Verkehrsflächen im Rahmen von Fördermaßnahmen zur Entwicklung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur sowie im Bereich der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), z. B. bei der Ansiedlung von Unternehmen, der Modernisierung und Errichtung von Gewerbezentren sowie der Erschließung und Ertüchtigung von Industrie- und Gewerbeflächen, erfolgt. Entsprechend der bis 2014 geltenden Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung der Konversion im Land Brandenburg sind darüber hinaus der Rückbau und die Entsiegelung sowie die Beseitigung von Bodenverunreinigungen und Altlasten auf ehemals militärisch genutzten Flächen unter Einsatz von Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert worden. Mit den Richtlinien des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung von Maßnahmen zur Senkung der energiebedingten CO2-Emissionen im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg (RENplus 2014 - 2020) wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in bestehenden Nichtwohngebäuden gefördert. Ab einschließlich 2008 standen für Zwecke der Stadterneuerung und Stadtentwicklung die EFRE-gestützten Programme Nachhaltige Stadtentwicklung bzw. Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland sowie die Bund/ Länderprogramme der Städtebauförderung zur Verfügung. In den Stadtumbaustrategien und Zielplanungen der Städtebauförderung wurde festgelegt, gut in das Siedlungsgebiet integrierte Brachflächen sowie die im Rahmen des Stadtumbaus von strukturell leerstehenden Wohngebäuden freigeräumten Wohngebietsflächen soweit wie möglich neuen Nutzungen zuzuführen. Diese Programme basier(t)en auch auf Anforderungen des demografischen Wandels. Verkehrsflächen wurden seit 2008 mit Entflechtungs-, Regionalisierungs- und Landesmitteln gefördert. Bestandteil der Planungen der Fördervorhaben sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für einen eventuellen Flächenverbrauch. Bei der Förderung von Verkehrsinfrastruktur steht die verkehrliche Erschließung aller Landesteile auch unter Berücksichtigung ihrer demografischen Entwicklung im Vordergrund. Die Investitionsprogramme in der Kindertagesbetreuung unterstützten bzw. unterstützen die Träger bei der Erfüllung des eigenständigen alters- und entwicklungsadäquaten Betreuungs -, Bildung-, Erziehungs- und Versorgungsauftrages. Der konkrete Investitionsbedarf ist von den qualitativen räumlichen, sächlichen und pädagogischen Anforderungen der Kita und vor allem aus den langfristig vorzuhaltenden Platzkapazitäten abzuleiten. Diese basieren auf der konkreten demografischen Entwicklung. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 26 - Seit dem Jahr 2008 sind Gebäude- und Verkehrsflächen durch folgende Landes- bzw. Bundesmittel gefördert worden: Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung U3-Ausbau - Phase 1 (2008 bis 2013) Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung U3-Ausbau - Phase 2 (2013 bis 2014) Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung U3-Ausbau - Phase 3 (2015 bis 2018) Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung U6-Ausbau - Phase 4 (2017 bis 2020) Landesinvestitionsprogramm in die Infrastruktur der Kindertagesbetreuung) (2018 - 2019) Der Investitionsbedarf im Schulbereich leitet sich von den räumlichen, ausstattungsseitigen , pädagogischen sowie kapazitätsbedingten Anforderungen ab, welche auf der demografischen Entwicklung basieren. Seit dem Jahr 2008 sind Gebäude- und Verkehrsflächen durch folgende Landes- bzw. Bundesmittel gefördert worden: Kommunales Infrastrukturprogramm (KIP) Kommunalinvestitionsförderungsgesetz I und II (KInvFG I +II) Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung (IZBB) Konjunkturpaket II (KPII/ Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder - Zukunftsinvestitionsgesetz) Im Aufgabenbereich Sport wurden Mittel bereitgestellt über die Programme Konjunkturpaket II (KPII/ Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder - Zukunftsinvestitionsgesetz) Leistungssportprogramm des Bundes Goldener Plan Brandenburg - Städte, Minispielfelderprogramm des Fußball Landesverbandes Brandenburg e.V. (FLB) - Förderung aus Mitteln des ehemaligen Vermögens von Parteien und Massenorganisationen der DDR („PMO-Mittel“). Darüber hinaus setzt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Sportfördermittel (HH MBJS 05810/88360 und 89360) für die Förderung von Sportstätten mit überregionaler Bedeutung (Standorte der Trainingsstätten am OSP Brandenburg in Potsdam, Cottbus und Frankfurt /Oder und Regattastrecke Brandenburg a.d.H.) und den Landessportbund Brandenburg zur Förderung des vereinseigenen und gepachteten Sportstättenbaus ein. Frage 46: Welche Vorgaben von Bundes- und Landesseite sind seit 2014 zum schonenden Umgang mit der Ressource Boden hinzugekommen und welche Auswirkungen haben diese in Brandenburg und wie bewertet die Landesregierung diese? Zu Frage 46: Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20.07.2017, BGBl. I S. 2808, das der Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU diente, wurde in das deutsche Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung das Schutzgut „Fläche“ eingeführt, das nunmehr neben den übrigen Schutzgütern (einschließlich des Schutzgutes Boden) explizit den Prüfungsmaßstab bildet. Es ist davon Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 27 - auszugehen, dass der Aspekt der Flächeninanspruchnahme bereits zuvor Bestandteil der Prüfung zum Schutzgut Boden war. Die ausdrückliche Benennung des Schutzguts Fläche wird begrüßt, weil sie eine erhöhte Aufmerksamkeit der Vorhabenträger, Planungsbüros und Zulassungsbehörden für dieses Thema erzeugen dürfte. Zu konkreten Auswirkungen der Rechtsänderung liegen keine Erkenntnisse vor. Auch in das Raumordnungsgesetz des Bundes (§ 8 ROG) wurde 2017 neben dem Schutzgut Boden das Schutzgut Fläche aufgenommen, das in die Strategische Umweltprüfung (SUP) zu Programmen und Plänen der Raumordnung (z.B. Landesentwicklungspläne , Regionalpläne) einzubeziehen ist. Bereits bisher wurde der Flächenschutz über das Schutzgut Boden in die SUP einbezogen. Frage 47: Bekennt sich die Brandenburger Landesregierung mittlerweile zu dem Nachhaltigkeitsziel , den Brandenburger Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 1,3 ha pro Tag zu reduzieren? Frage 48: Wenn ja, wo ist dieses Ziel auf Landesebene festgeschrieben bzw. bis wann und wo ist eine verbindliche Festlegung dieses Ziels geplant? Wenn nein, warum nicht? Zu Fragen 47 und 48: Die Landesregierung stellt fest, dass ein Nachhaltigkeitsziel, den Brandenburger Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 1,3 ha pro Tag zu reduzieren, nicht besteht. Sie hat sich bislang auch nicht auf ein Flächenverbrauchsziel festgelegt. Zu den Hintergründen siehe Antworten zu den Fragen 1 und 50. Frage 49: Gibt es mittlerweile eine konkrete Strategie für die Reduzierung des Flächenverbrauchs in Brandenburg? Wenn ja, wo ist diese veröffentlicht? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 49: In der Nachhaltigkeitsstrategie für das Land Brandenburg ist das Thema Landnutzung und damit auch das Thema Flächenverbrauch als übergreifendes Querschnittsthema aufgegriffen. In diesem Sinne ist eine Vielzahl von Aktivitäten der Landesregierung auf den sparsamen Umgang mit Grund und Boden ausgerichtet. Siehe dazu auch die Antwort zu Frage 50. Frage 50: Welche Maßnahmen zur Stärkung der Innenentwicklung, zur besseren Erfassung und Nutzung der Flächenpotenziale, zur Unterstützung der Wirksamkeit von Vorschriften und Planungsinstrumenten sowie zur Bewusstseinsbildung, Information und Sensibilisierung der Akteure und der Öffentlichkeit sind aufbauend auf dem Gemeinsamen Positionspapier „Konkrete Handlungsvorschläge zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme “ aus dem Jahre 2012 der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Agrar-, Bau-, Finanz-, Innen-, Raumordnungs- und Umweltministerkonferenz sowie des Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministeriums in Brandenburg umgesetzt worden? Zu Frage 50: Die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) hat nach intensiver Prüfung im Rahmen ihrer Sitzung im Herbst 2018 festgestellt, dass innerhalb des gegebenen kompetenziellen Rahmens des bestehenden Raumordnungsrechts über Festlegungen in den Raumordnungsplänen eine räumliche Orientierung der kommunalen Bauleitplanung anhand von Standorteignungen erfolgen kann, davon unabhängige Vorgaben zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme hingegen nach geltender Rechtslage nicht möglich Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 28 - sind. Die Einführung einer Flächenkontingentierung wäre nur auf Grundlage einer gesetzlichen Vorschrift zulässig, die es derzeit nicht gibt. Die MKRO machte in diesem Zusammenhang insbesondere Zweifel an einer Rechtfertigung des mit der Einführung eines Flächenhandels verbundenen Eingriffs in die kommunale Planungshoheit, am Nachweis der Erforderlichkeit der Einführung einer Flächenkontingentierung im Vergleich mit anderen Instrumenten zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und an der Verfügbarkeit belastbaren Zahlenmaterials als Grundlage geltend . Zudem verwies die MKRO auf Normbeachtungskonflikte, vor allem aus Sicht der kommunalen Planungsebene und insbesondere im Falle einer Planungspflicht nach § 1 Abs. 3 BauGB, sowie auf Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit hinsichtlich Ausnahme- und Härtefallkonstellationen. Zudem wurden Zweifel am (ausschließlichen) Verteilungskriterium der Bevölkerungszahl und an der Nichtberücksichtigung der Qualität von Flächen sowie örtlicher Besonderheiten/ Erhöhung der Flexibilität der Planung geltend gemacht sowie auf erhebliche Vollzugs- und Umsetzungsprobleme, vor allem bezüglich des Verwaltungsaufwands , verwiesen. Die Raumordnungspläne im Land Brandenburg sehen raumordnerische Festlegungen zum Vorrang der Innenentwicklung und zur Vermeidung von Zersiedelung vor (z.B. zur Konzentration der Wohnsiedlungsentwicklung auf räumliche Schwerpunkte). Die Umsetzung der Festlegungen adressiert die Gemeinden im Rahmen ihrer Bauleitplanung . Die Erfassung von Baulandpotenzialen obliegt ausschließlich den Gemeinden. Das Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg hat deutlich werden lassen, dass die als Ansatzpunkt zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme vorgesehenen Empfehlungen für regional differenzierte Bebauungsdichten bei zahlreichen Kommunen auf Ablehnung gestoßen sind. Unter Verweis auf das Nachfrageverhalten der Ansiedlungswilligen und mit dem Hinweis auf die grundgesetzlich geschützte kommunale Planungshoheit wurden Ansätze zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme mittels raumordnungsrechtlicher Vorgaben von der Kommunalebene dezidiert zurückgewiesen. Der Stadtentwicklungspolitik der Landesregierung Brandenburg liegt dessen ungeachtet seit vielen Jahren das Leitbild „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ zugrunde. Im Rahmen der Förderpolitik - so z.B. im Rahmen der Programme der Städtebauförderung und Wohnraumförderung - aber auch durch Informations- und Schulungsveranstaltungen werden die Brandenburger Kommunen dazu angeregt, ihre Flächenpotenziale im Innenbereich vordringlich in Anspruch zu nehmen. So hat die Landesregierung in Informationsveranstaltungen die seit 2012 in Kraft getretenen BauGB-Novellen zur Stärkung der Innenentwicklung und deren Instrumente auf unterschiedlichen Veranstaltungen den Landkreisen und Kommunen vermittelt und die entsprechenden Einführungserlasse veröffentlicht (siehe auch Antwort zu Frage 55). Der "Erfahrungsaustausch Bauleitplanung“ dient dem aktiven Dialog zwischen und mit Planungsbehörden der Städte, Gemeinden und Landkreise sowie privaten Planungsbüros und weiteren an der Planung Beteiligten. Ziel ist es, Erfahrungen und Fachwissen aus der Praxis für die Praxis zu vermitteln. Die Strategie Stadtentwicklung und Wohnen berücksichtigt die unterschiedliche Entwicklungsdynamik der Städte im Land. So werden die Grundsätze „Rückbau von außen nach innen“ und „Aufwertung vorrangig in die Innenstädte“ in den schrumpfenden Städten mit einer qualifizierten Freiraumpolitik verbunden, um frei werdende Flächen auch im Sinne Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 29 - einer Flächenkreislaufwirtschaft städtebaulich zu integrieren. Zur Ausweitung des Flächenmanagements und der Flächenkreislaufwirtschaft wurden vom MIL bereits konkrete Maßnahmen durchgeführt: - Durchführung von „Pilotvorhaben kommunale Flächenpools“ und Erarbeitung eines Leitfadens für die Kommunen zur Verzahnung von Stadtentwicklungsplanung und naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung (2013-2015) - Erarbeitung eines Infrastrukturfolgekostenschätzers für Kommunen für die Aufstellung von Bauleitplänen (2016-2017) Ziel der Städtebauförderung ist die räumliche Konzentration der Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaumittel auf Innenstädte und Ortszentren sowie ausgewählte Handlungsfelder. Anreize für Bau-, Modernisierungs- und Umnutzungsvorhaben im leer stehenden Baubestand und auf nicht mehr genutzten Bauflächen werden in der Städtebauförderung weitergeführt . Sie ermöglichen den Städten und Gemeinden die Durchführung entsprechender Ordnungsmaßnahmen, von der Neuerschließung städtebaulich relevanter Brachflächen bis zur Sicherung leer stehender Bausubstanz im Vorfeld einer entsprechenden Sanierung . Als Steuerungsinstrument für örtliche Stadtentwicklungsstrategien haben sich die Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (INSEK) bewährt. Wichtig ist die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen, Aussagen zu Zielen, Strategien und Maßnahmen zur Begrenzung des Flächenverbrauchs, zu Brachflächenpotenzialen, Flächenrecycling und Verkehrsvermeidung . Integrierte Stadtentwicklungskonzepte sind eine Fördervoraussetzung in der Städtebauförderung. Die Förderangebote des Landes werden flankiert von Gutachten und Fachtagungen, etwa zur energetischen Sanierung besonders erhaltenswerter Bausubstanz (2017). Die Stärkung der Innenentwicklung ist auch ein Kernthema im Positionspapier „Baukultur im Ländlichen Raum“ (2018) des Netzwerks Baukultur Brandenburg und spiegelt sich in den vom MIL erarbeiteten Leitfäden „Gutes Planen und Bauen in kleinen Städten und Gemeinden “ (2016) sowie „Nachhaltiges Planen und Bauen in Brandenburg“ (2014) wieder. Im Rahmen der Mobilitätsstrategie 2030 strebt die Landesregierung an, Verkehre zu vermeiden und den Anteil des Umweltverbundes aus öffentlichem, Rad- und Fußverkehr am Modal Split weiter zu erhöhen. So sollen die verkehrsbedingten Belastungen durch den Verkehr weiter reduziert werden. Dieses Ziel wird über die entsprechenden Fachplanungen , den Landesnahverkehrsplan 2018 und die Radverkehrsstrategie umgesetzt. Frage 51: Wie kann das Land mittels Landesbauordnung verhindern, dass größtenteils eingeschossige Gewerbebauten wie Discounter und großflächige Parkplätze statt Parkdecks geplant werden? Zu Frage 51: Die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) ist kein geeignetes Instrument, die Planung der in Frage 51 beschriebenen Bauvorhaben zu verhindern. Das maßgebliche Steuerungsinstrument des Flächenverbrauchs im Bereich der Planung solcher Bauvorhaben ist das Bauplanungsrecht nach dem Baugesetzbuch des Bundes. Auch die spezialgesetzlichen Vorschriften insbesondere des Natur- und Bodenschutzrechts sind zu beachten. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 30 - Frage 52: Welche Maßnahmen zum freiflächenschonenden Bauen, Bodenschutz und Bodenentsiegelung hat die Landesregierung in den vergangenen zehn Jahren bei von ihr beauftragten Projekten (z.B. Bau von Ministerien, Landesstraßenbau) umgesetzt? Zu Frage 52: Der BLB hat mit unterschiedlichen Herangehensweisen auf die flächenschonende Planung und Entwicklung von Baumaßnahmen in den letzten Jahren Einfluss genommen . Darunter zählen Planungen für Liegenschaften insgesamt, die funktionale Ausrichtung der Planungen und Bauprozesse und die bauliche Umsetzung der einzelnen Projekte . Im Einzelnen wurden folgende Themen bearbeitet: 1. Handlungsfelder: a. Liegenschaftsplanung - Nutzung von Liegenschaften mit vorhandener Infrastruktur durch Verdichtung oder Aufstockung/Dachausbau - Keine unterirdischen Bauwerke (z.B. keine Parkhäuser unter Grünflächen) - Entfernung von Bodenversiegelungen durch Gebäude und Flächen - Reduzierung von Reserve- und Vorhalteflächen - Zielführendes Flächenmanagement b. Funktional (Campuslösungen) - Maximale mögliche Verdichtung der Bebauung, hohe Geschossflächenzahl (GFZ) - Konzentration zentraler Einrichtungen (Mensa/Kantine, Poststelle, Stellplätze etc.) - Kurze Wege, geringer Flächenverbrauch für Verkehrsflächen (z.B. Straßen, Wege , Plätze) - Stellplatznutzung maximal bis zur Größenordnung der satzungsgemäß notwendigen Stellflächen c. Baufachlich - Einsatz wasserdurchlässiger Materialien (z.B. Tennenbeläge, Drainpflaster, Rasengitter ) - Reduzierung von Ausbauflächen (z.B. kombinierte Geh- und Radwege) - Vorrangig offene Entwässerung (z.B. Mulden, Retentionsflächen, Rigolen) - Extensive Dachbegrünung - Trassenbündelung bei Medienerschließung - Minimierung von Flächen für Baustelleneinrichtung und anschl. Auflockerung Als Erläuterung des Vorgenannten verweist der BLB auf die folgenden realisierten Projekte : 2. Beispiele: a. Landesbehördenzentren (insbesondere Neuruppin, Frankfurt (Oder), Wünsdorf) b. Campuslösungen der Hochschulen (insbesondere Fachhochschule Potsdam und BTU Cottbus-Senftenberg) c. Bereinigung von Fehlentwicklungen und landschaftspflegerische Reparatur Am Neuen Palais, Philosophische Fakultät. d. Regierungs- bzw. Behördenstandorte in Potsdam (Henning-von-Tresckow-Str., Heinrich-Mann-Allee 107 und 103) e. Renaturierung des ehem. Campus der Universität Potsdam im Park Babelsberg (Entsiegelung 9.000 m² Gebäudefläche, 8.000 m² Verkehrsfläche, div. Leitungstrassen ) Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 31 - Im Bereich des Landesstraßenbaus ist die Erhaltung von Straßen prioritär vor dem Neubau umgesetzt worden. Dies wird auch an der deutlich reduzierten Anzahl von Bedarfsplanmaßnahmen im Landesstraßenbedarfsplan (LStrBPl) 2010 (18 Maßnahmen) verglichen mit dem LStrBPl 1995 (85 Maßnahmen) deutlich. Die deutliche Verringerung von Neubaumaßnahmen trägt maßgeblich zum Schutz der Ressource Boden bei. Frage 53: Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Förderpolitik des Landes die Reduktion des Flächenverbrauches? Zu Frage 53: Die Reduktion des Flächenverbrauchs wird u. a. im Rahmen der Förderung von Maßnahmen der Stadtentwicklung, Stadterneuerung und Wohnraumförderung unterstützt . Siehe hierzu im Einzelnen auch die Antworten auf die Fragen 30, 45, 50 und 52. Frage 54: Welche weiteren finanziellen Steuerungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung aufgrund des hohen Flächenverbrauchs als geeignet an, um den Flächenverbrauch und Bodenversiegelung zu verringern? Zu Frage 54: Eine Steuerungsmöglichkeit würde dem Land mit der Einführung der Grundsteuer C für unbebaute, aber mit Baurecht versehene Grundstücke erwachsen. V. Unterstützung der Kommunen Frage 55: Was hat die Landesregierung getan, um die Kommunen mit ihrer Verantwortung für ihre Bauleitplanung und Investoren bei der Reduktion des Flächenverbrauchs zu unterstützen ? Zu Frage 55: Seit dem Frühjahr 2015 bietet das MIL den Kommunen den „Folgekostenschätzer “ an. Der Folgekostenschätzer soll mit dazu beitragen, die Innenentwicklung und das Flächensparen zu forcieren. Die Landesregierung beabsichtigt darüber hinaus, einen Internetdienst für ein „Baulücken- und Leerstandskataster/ Erfassung der Innenentwicklungspotenziale “ zur Anwendung durch die Gemeinden einzurichten. Frage 56: Wie bewertet die Landesregierung die Verpflichtung, dass die Kommunen vor Bauflächenneuausweisungen eine Plausibilitätsprüfung wie in Baden-Württemberg durchführen müssen? Zu Frage 56: Eine solche Plausibilitätsüberprüfung ist der Bauleitplanung immanent, kann darüber hinaus aber nicht landesgesetzlich verbindlich vorgeschrieben werden. Außerdem muss im Rahmen der landesplanerischen Zielanfrage die Erforderlichkeit der Planung belegt werden. Frage 57: Wurden mittlerweile zwischen Land und Kommunen schon konkrete Zielvereinbarungen getroffen? Frage 58: Wenn ja, wo sind diese festgehalten? Wenn nein, warum unterstützt die Landesregierung die Kommunen nicht mittels konkreter Zielvereinbarungen bei einer flächenschonenden Entwicklung? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 32 - Zu Frage 57 und 58: Zielvereinbarungen zwischen Land und Kommunen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs bestehen nicht. Die kommunale Bauleitplanung ist Selbstverwaltungsaufgabe , bei der allerdings regelmäßig die Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung hergestellt werden muss. Frage 59: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die von ihr 2014 gesehenen Probleme bei der Umsetzung des Vorschlages des UBA, den Regionen und Kommunen angemessene Obergrenzen für den künftigen Flächenverbrauch zu setzen, um die Ziele der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie einhalten zu können, zu lösen (insbesondere nicht ausgeräumte Unklarheiten bei den statistischen Grundlagen für die Bemessung des Flächenverbrauchs, seiner regionalen Aufschlüsselung, sowie kleinräumigen Erfassbarkeit)? Zu Frage 59: Angesichts der kompetenziellen Grenzen des Raumordnungsrechts konnten keine Maßnahmen im Sinne der Fragestellung ergriffen werden - auf die Antwort zu Frage 50 wird Bezug genommen. VI. Regional- und Landesplanung Frage 60: Welche Erfolge konnte die Landesplanung seit 2008 auf überörtlicher Ebene zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme in Brandenburg erzielen? Zu Frage 60: Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) lenkt die Entwicklung von Siedlungsflächen auf räumlich geeignete Schwerpunkte (Konzentration /Bündelung) und ermöglicht so Wachstum an raumverträglichen Standorten (Gestaltungsraum Siedlung, Zentrale Orte im Weiteren Metropolenraum). Mit diesem Steuerungsansatz wird eine enge Verknüpfung mit übergemeindlichen Einrichtungen der Daseinsvorsorge und einer guten Verkehrsanbindung angestrebt. Zugleich wird die Entwicklung außerhalb dieser Schwerpunkträume durch eine quantitative Begrenzung neuer Wohnsiedlungsflächen auf die Eigenentwicklung beschränkt. Die Landesplanung legt den Vorrang der Innenentwicklung fest und trifft Regelungen zur Vermeidung von Zersiedelung und Zerschneidung von Freiraum. Auf ca.1/3 der Landesfläche wird ein Freiraumverbund festgelegt, in dem raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen (z.B. neue Baugebiete) in der Regel ausgeschlossen sind. Die landesplanerische Steuerung adressiert kommunale Planungen und die Fachplanung. Konkrete Maßnahmen zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme können nur durch diese Planungsträger auf der Vorhabenebene umgesetzt werden. Ein unmittelbarer kausaler Zusammenhang der regionalen Entwicklung der Realflächennutzung (Siedlungs- und Verkehrsfläche nach ALB bzw. ALKIS; siehe auch Antwort zu Frage 1) mit den Festlegungen der Landesplanung ist empirisch nicht ableitbar. Frage 61: Konnte der Schutz des Freiraumverbundes vollständig gesichert werden und wo konnte das ggfs. aus welchen Gründen in welcher Größenordnung nicht erreicht werden? Zu Frage 61: Die landesplanerische Festlegung zum Schutz des Freiraumverbundes bezieht sich auf den Schutz vor raumbedeutsamer Inanspruchnahme (z.B. durch neue Baugebiete , großflächige Infrastrukturvorhaben). Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen , die die Funktion des Freiraumverbundes beinträchtigen können, sind innerhalb des Verbundes regelmäßig ausgeschlossen. Nutzungen, die mit der Funktionsfähigkeit des Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 33 - Verbundes vereinbar sind (z.B. landschaftsbezogene Erholungsnutzung) oder einen landesplanerischen Ausnahmetatbestand erfüllen (z.B. überregional bedeutsame linienhafte Infrastruktur, die ohne Inanspruchnahme nicht umsetzbar wäre) sind auch innerhalb des Verbundes möglich. Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, die im Widerspruch zu der genannten landesplanerischen Festlegung zum Schutz des Freiraumverbundes stehen, sind nicht genehmigungsfähig. Frage 62: Wo und in welcher Größenordnung sind in Brandenburg noch nicht entwickelte Vorranggebiete für Industrie- und Gewerbeansiedlungen ausgewiesen? Zu Frage 62: Vorranggebiete für Industrie- und Gewerbeansiedlungen sind in Raumordnungsplänen in Brandenburg nicht ausgewiesen. Im Landesentwicklungsplan Berlin- Brandenburg (LEP B-B) sind in Brandenburg 23 großflächig-industrielle Vorsorgestandorte (GIVS) als Grundsatz der Raumordnung standörtlich symbolhaft festgelegt. Es ist bei nachfolgenden Planungen in der Abwägung zu berücksichtigen, dass diese Standorte für großflächige gewerblich industrielle Vorhaben gesichert werden sollen und eine kleinflächige gewerbliche Inanspruchnahme vermieden wird. Frage 63: Mit welchem Bedarf an weiteren Flächen für die Industrie- und Gewerbeansiedlung rechnet die Landesregierung in Zukunft und sieht sie Räume, die davon besonders betroffen sein werden? Zu Frage 63: Die Landesregierung hat in einem aufwendigen normierten Beteiligungsverfahren im Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) in allen Teilräumen des Landes für ihre Zukunftsentwicklung Flächen für großflächige gewerblich-industrielle Vorhaben festgelegt (siehe auch Antwort zu Frage 62). Im Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg wird hierfür die Regionalplanung beauftragt. Es liegt in der jeweiligen Verantwortung der Belegenheitskommunen, diese und die darüber hinaus geltenden rahmensetzenden Vorgaben der Raumordnung in einem normierten Verfahren nach dem Baugesetzbuch in ein verbindliches Planungsrecht zur Ausweisung von Industrie - und Gewerbegebieten umzuwandeln. Insgesamt konnten so im Bereich der Industrieund Gewerbegebietsentwicklung Kapazitäten im gesamten Land Brandenburg aufgebaut werden, die als eine tragfähige wettbewerbsfähige Grundausstattung anzusehen sind. Bedarfsgerecht erschlossene Gewerbeflächen sind in allen Landesteilen verfügbar. Neue moderne Industriestandorte sind entstanden (z.B. Baruth, Dahlewitz) und bestehende Alt- Industriestandorte wurden erfolgreich modernisiert (z.B. Ludwigsfelde, Schwedt, Schwarzheide , Schwarze Pumpe, Premnitz). Eine genaue Prognose des zukünftigen Flächenbedarfes für Industrie- und Gewerbeansiedlungen kann nicht abgegeben werden, da der Bedarf an Flächen für Unternehmensansiedlungen aus konjunkturellen Entwicklungen resultiert, die wiederum dynamischen Veränderungen unterliegen. Dennoch zeigen die bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) registrierten Anfragen der vergangenen zwei Jahre, dass die Anfragen nach großen zusammenhängenden Gewerbeflächen (> 10 ha) sowohl die Berlin -nahen Regionen als auch die Regionen des äußeren Entwicklungsraumes gleichermaßen stark betreffen. Aufgrund der hohen Belegungsgrade der Industrie- und Gewerbegebiete im Berlin-nahen Raum ist dabei davon auszugehen, dass die dort verfügbaren Kapazitäten den Bedarf der Wirtschaft nach großen zusammenhängenden Industrie- und Gewerbeflächen mittelfristig voraussichtlich nicht mehr hinlänglich decken können. Die WFBB Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 34 - ist vor diesem Hintergrund aktuell von der Landesregierung mit der Erstellung eines Gewerbeflächenkonzeptes im Umfeld des Flughafens Berlin-Brandenburg beauftragt. Erste Zwischenergebnisse wurden in der Herbstkonferenz der WFBB gegenüber den Regionalen Wirtschaftsförderungen und den Regionalen Wachstumskernen (RWK) vorgestellt. Der Abschluss der Untersuchung ist für Ende 2019 vereinbart. Eine Ausweitung der Untersuchung auf das gesamte Landesgebiet wird angestrebt. Frage 64: Wo gibt es bereits gemeindeübergreifende Gewerbeflächenkonzepte, wie bewertet die Landesregierung diese und wie gedenkt die Landesregierung, diese zu befördern ? Zu Frage 64: Grundsätzlich begrüßt die Landesregierung gemeindeübergreifende Gewerbeflächenkonzeptionen als Ausdruck einer vertieften und ressourcenschonenden Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene und begleitet diese auf Anfrage der Kommunen. Aktuell ist dem Ministerium für Wirtschaft und Energie ein gemeindeübergreifendes Gewerbeflächenentwicklungskonzept der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) Osthavelland bekannt . Das Gutachten befindet sich derzeit in der Erstellung. Bewertbare Ergebnisse liegen der Landesregierung vor diesem Hintergrund bisher noch nicht vor. Ferner hatte die Stadt Cottbus gemeinsam mit der Gemeinde Kolkwitz das TIP Gelände in Cottbus als Industrie - und Gewerbegebiet entwickelt. Gemäß geltender Landesrichtlinie des Ministerium für Wirtschaft und Energie ist die Förderung von regionalen Entwicklungskonzepten (einschließlich Gewerbeflächenentwicklungskonzepte ) aus Mitteln zur Entwicklung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen des Bund-Länder-Programms Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-I) möglich. Der Fördersatz beträgt bis zu 75 % der förderfähigen Kosten und beläuft sich in der Summe auf maximal 50.000 EUR. Frage 65: Wo und in welcher Größenordnung sind Vorranggebiete für die Landwirtschaft ausgewiesen und wo wurde dennoch seit 2008 in diesen Gebieten in welchen Umfang Baugebiete und Infrastruktur mit mehr als 5 ha Flächenverbrauch umgesetzt? Zu Frage 65: Durch die Raumordnungsplanung (Landes- und Regionalplanung) wurden keine Vorranggebiete für die Landwirtschaft festgelegt (siehe auch Antwort zu Frage 66). Insoweit entfällt die Antwort zum zweiten Teil der Frage. Frage 66: Welche Erfolge konnten seit 2014 erzielt werden, um die ertragsfähigsten landwirtschaftlichen Böden des Landes Brandenburg vor Flächeninanspruchnahme zu schützen und welche weiteren Handlungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung? Zu Frage 66: Mit dem Fachbeitrag des Landesumweltamtes „Anforderungen des Bodenschutzes bei Planungs- und Zulassungsverfahren im Land Brandenburg - Handlungsanleitung “ liegt seit 2003 ein Verfahren zur Bewertung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit brandenburgischer Böden vor. Dabei wird in landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte Böden unterschieden (https://lfu.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/lua_bd78.pdf, S. 9/10). Aufgrund der überwiegend armen Böden Brandenburgs kommt dem Erhalt von Böden, die mit einer hohen und sehr hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit eingestuft werden, im Regelfall besondere Bedeutung zu. Die Handlungsanleitung richtet sich an Träger von Planungs - und Zulassungsverfahren, Planungsbüros und zuständige Fachbehörden sowie Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 35 - alle sonstigen mit Bodenschutzfragen befassten Einrichtungen. Im seit dem Jahr 2015 im Erarbeitungsverfahren befindlichen Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) ist die Festlegung vorgesehen , der landwirtschaftlichen Bodennutzung bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen besonderes Gewicht beizumessen. Diese Festlegung ist von den kommunalen Planungsträgern und Trägern der Fachplanung bei allen Planungen und Vorhaben , bei denen landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen, zu berücksichtigen . Die Regionalplanung kann auf Grundlage des dann in Kraft getretenen LEP HR künftig ggf. auch Raumordnungsgebiete für den Schutz landwirtschaftlicher Flächen festlegen. Dabei könnte auch das Kriterium der Ertragsfähigkeit landwirtschaftlicher Böden Berücksichtigung finden. Frage 67: Wie viele Anträge auf Herauslösung von Flächen aus Landschaftsschutzgebieten (LSG) gab es in Brandenburg seit 2008? (Bitte tabellarisch nach Jahr und LSG darstellen .) Frage 68: Wie viele dieser Anträge wurden bisher genehmigt? (Bitte tabellarisch nach Jahr und LSG und Grund für die Genehmigung darstellen.) Zu Fragen 67 und 68: Für die Herauslösung von Flächen aus einem LSG ist eine Verordnungsänderung erforderlich (vgl. §§ 9 und 10 BbgNatSchAG). Eine Aufstellung über die im Zeitraum 2008 bis 2016 vorgenommenen Verordnungsänderungen nach Jahr, LSG und Grund der Herauslösung enthält Anlage 8 (zu Frage 67 und 68). Daneben wurden in den Jahren 2014 bis 2016 insgesamt 7 Anträge auf Ausgliederung gemäß § 10 Satz 4 BbgNatSchAG genehmigt. Eine Aufstellung nach Jahr, LSG und Genehmigungsgrund findet sich ebenfalls in Anlage 8 (zu Frage 67 und 68). Ab dem Jahr 2014 wurde durch mehrere Änderungsverordnungen für alle Landschaftsschutzgebiete ein Verfahren zur Zustimmung des Verordnungsgebers zu Bauleitplänen eingeführt, welches das bisherige Ausgliederungsverfahren grundsätzlich abgelöst hat. Eine Herauslösung von Flächen aus Landschaftsschutzgebieten aus Anlass einer Bauleitplanung ist dadurch nicht mehr erforderlich . Statistische Angaben zu Anträgen auf Herauslösung von Flächen ab dem Jahr 2008 liegen der Landesregierung nicht vor. Anlage 8 (zu Frage 67 und 68): Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 36 - VII. Beratung und Information Frage 69: Wie viele Personalstellen sind in den zuständigen Ministerien und nachgeordneten Fachbehörden für den Bereich Bodenschutz besetzt? Zu Frage 69: Zuständiges Ministerium ist das MLUL, zuständige Fachbehörden das LfU und im Bereich des landwirtschaftlichen Bodenschutzes das LELF. Nachfolgende Tabelle stellt die aktuelle Personalsituation im Bereich Bodenschutz dieser Einrichtungen dar: Bodenschutzrecht Nachsorgender Bodenschutz Vorsorgender Bodenschutz Landwirtschaftlicher Bodenschutz MLUL 0,75 0,85 2,15 0,25 LfU - 5,5 7,0 - LELF - - - 1,7 Darüber hinaus werden Aufgaben aus dem Bodenschutz an den folgenden forstlichen Dienststellen wahrgenommen. Dabei handelt es sich hierbei um eine fachliche Querschnittsaufgabe , die nicht gesondert in konkreten Stellen ausgewiesen wird, sondern lediglich in Arbeitszeitanteilen der Beschäftigten des LFB: Dienststelle des LFB Aufgabe Stellenanteile (Personenjahre) Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde (LFE) Kernkompetenz mit einer hälftigen bodenkundlichen Professur und entsprechenden Projekten 3 Oberförsterei Forstaufsicht sowie Rat und Anleitung der Waldbesitzenden 4 Landeswaldoberförsterei Betriebsvollzug und Standorterkundung 5 Frage 70: Wie viele Personalstellen sind in den zuständigen Ministerien und nachgeordneten Fachbehörden für den Bereich Bodenschutz nicht besetzt? Zu Frage 70: Alle gemäß Frage 69 betroffenen Stellen sind besetzt. Frage 71: Welchen Bearbeitungsstand hat das Fachinformationssystem Bodenschutz, Bodengeologie und Altlasten? Zu Frage 71: Das Fachinformationssystem Bodenschutz wird im Landesamt für Umwelt (LfU) geführt. Es besteht aus den Fachinformationssystemen Bodenschutz und dem Fachinformationssystem Altlasten. Das Fachinformationssystem Bodenschutz (FIS BOS) ist funktionsfähig und wird fortwährend optimiert. In ihm sind die Informationen zu den Untersuchungsergebnissen und den Standortparametern der Boden-Dauerbeobachtungsflächen enthalten. Diese Informationen sind im Boden-Dauerbeobachtungs-Informationssystem Brandenburg (BoDIS) hinterlegt . Die Ergebnisse der Boden-Dauerbeobachtung werden regelmäßig und zeitnah auf der LfU-Homepage veröffentlicht, zuletzt im Fachbeitrag Heft Nr. 153 des LfU (https://lfu.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/lfu_fb_153_2017.pdf) Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 37 - sowie mit der Auswertung der Ergebnisse des Untersuchungszeitraumes 2008-2016 (https://lfu.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/boden_dauerbeobachtung_200 8-2016.pdf). Darüber hinaus ist auf der LfU-Homepage eine Karte des Landes Brandenburg mit den Standorten der Boden-Dauerbeobachtung in Verbindung mit abrufbaren aufgearbeiteten Untersuchungsergebnissen verfügbar, die regelmäßig aktualisiert werden (https://lfu.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299315.de). Das Fachinformationssystem Altlasten besteht aus den Komponenten Altlastenkataster GIS-Anwendung Bewertungssystem. Zentraler Bestandteil des FIS Altlasten ist das Altlastenkataster (ALKATonline). Das Altlastenkataster wird zentral vom LfU in einer automatisierten Datenbank geführt, auf die über eine Web-Anwendung nur von berechtigten Nutzern zugegriffen werden kann. Es handelt sich um ein gemeinsames Verfahren nach § 9 BbgDSG des LfU, des LBGR und der Landkreise und kreisfreien Städte. Zur kartografischen Darstellung der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen gemäß § 29 Abs. 3 BbgAbfBodG ist das Altlastenkataster ALKATonline mit dem geografischen Informationssystem WebOffice gekoppelt. Für das Land Brandenburg wurde eine Bewertungsmethodik zur vergleichenden (Prioritätensetzung) und einzelfallbezogenen Bewertung von Altlasten und Altlastenverdachtsflächen entwickelt. Die dafür notwendigen Informationen sind im ALKATonline gespeichert. Das Fachinformationssystem Bodengeologie wird im Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) geführt. Die Fachaufsicht über den Bereich Bodengeologie im LBGR wird von dem für Wirtschaft und dem für Umweltschutz zuständigen Minister gemeinsam und einvernehmlich ausgeübt. Im Fachinformationssystem Bodengeologie sind Punkt- und Flächendaten sowie Informationen zu den physikalischen und chemischen Eigenschaften der Böden in Brandenburg enthalten. Flächendeckend für Brandenburg liegt die Bodenübersichtskarte (BÜK 300) als nutzungsunabhängiger bodengeologischer Flächendatensatz vor. Basierend auf der BÜK 300 sind verschiedene Auswertekarten erarbeitet worden. Die bodenfunktionalen Auswertungen sind unter http://www.geo.brandenburg.de/boden webbasiert als Dienste verfügbar. Im Maßstab 1:200.000 wurden basierend auf der BÜK 300 verschiedene Blätter erstellt. Diese sind mit Vektordaten und zugehöriger Flächendatenbank veröffentlicht. Die BK 50 ist das derzeitig am höchsten aufgelöste bodengeologische Kartenwerk. In Bearbeitung sind weitere 16 Blätter, das Blatt L3744 (Potsdam) ist veröffentlicht. Im Maßstab 1:10.000 liegen landkreisbezogene Manuskriptkarten vor. Im Rahmen eines ELER-Projektes wurde eine hochauflösende Moorbodenkarte im Maßstab 1:10.000 erstellt . Die Daten sind über ein WebGIS verfügbar (https://webgis.fell-kernbach.de/project/doc/html/kapitel-03.html). Aktuell wird eine Vielzahl von Diensten (WebMapService (WMS) und WebFeatureService (WFS) bereitgestellt: https://geoportal.brandenburg.de/inspire-zentrale/datenanbieter/lbgr/ http://www.geo.brandenburg.de/ows In der Labordatenbank des FIS Bodengeologie liegen ca. 1,4 Mio. analytische Einzelwerte zu 17.000 Proben vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 38 - Frage 72: Wie viele Beratungen von Land- und ForstwirtInnen zum Bodenschutz fanden seit 2008 statt? (Bitte listen Sie nach Jahren auf.) Zu Frage 72: Die Förderung der Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen ist seit Oktober 2018 durch eine neu aufgelegte Richtlinie möglich. Der erste Antragsschluss war der 15. Januar 2019, es liegen insgesamt 131 Anträge vor. Im Bereich von Wald und Forstwirtschaft liegen keine Angaben vor. Frage 73: Gedenkt die Landesregierung in der nächsten Förderperiode ein Netz an Demonstrationsbetrieben der „nachhaltigen Landbewirtschaftung“ aufzubauen, deren Betriebsleiter Boden- und Wasserschutz auf Best-Practice-Niveau praktizieren (wie derzeit in Bayern im Aufbau)? Zu Frage 73: Sogenannte Modell- und Demonstrationsbetriebe übernehmen eine Leit- und Vorbildfunktion bei der Einführung neuer Produktionsverfahren in der landwirtschaftlichen Praxis, bilden hierzu Netzwerke und befördern den Wissensaustausch zwischen den Betrieben in Form von Besichtigungen und Feldtagen. Ziel ist es, durch Modellvorhaben in Demonstrationsbetrieben einen besseren und schnelleren Transfer von neuen wissenschaftlichen Forschungsergebnissen in die landwirtschaftliche Praxis zu erzielen. Alle über die Europäische Innovationspartnerschaft geförderten Projekte müssen ihre Erkenntnisse der Fachöffentlichkeit zugänglich machen. Darunter finden sich auch Projekte zum Boden- und Wasserschutz, wie Precision Irrigation, NewSoil21, Gärprodukte und ph BB. Die Landesregierung kann die Bildung von Demonstrationsbetrieben, wie im EIP- Programm geschehen, zur Förderauflage machen oder auch ein Förderprogramm für teilnehmende Betriebe anbieten. Aufbauen kann sie ein solches Netz nicht. Über die Teilnahme entscheiden die Landwirtschaftsbetriebe. Frage 74: Welche weiteren Maßnahmen wurden von der Landesregierung seit 2014 für welche Zielgruppen ergriffen, um das Bewusstsein für den Bodenschutz zu verbessern? Zu Frage 74: In den Jahren 2015-2018 wurden die in Anlage 9 (zu Frage 74) aufgeführten Aktivitäten zur Verbesserung des Bewusstseins für den Boden bei Behörden, Universitäten und Hochschulen sowie für die Öffentlichkeit im Land Brandenburg durchgeführt. Die Vielzahl der Veranstaltungen im Jahr 2015 ergibt sich aufgrund des Internationalen Jahr des Bodens 2015. Darüber hinaus finden regelmäßige Schulungen und Beratungen zu den Themengebieten des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes mit den Unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte statt. Daneben werden Schüler im Rahmen des Zukunftstages und Studierende im Rahmen von Praktika durch die Mitarbeiter*innen des Sachgebietes Bodenschutz im LfU betreut. Vortragstätigkeiten bei Behörden, an Universitäten und Hochschulen informieren über die Arbeitsergebnisse aus dem Bereich des vorsorgenden Bodenschutzes. Die Internet-Homepage des MLUL zum Sachgebiet Bodenschutz enthält umfangreiche und aktuelle themenbezogene Informationen (https://mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.282064.de). Die in den Jahren 2015-2018 veröffentlichten Publikationen zur Verbesserung des Bewusstseins für den Boden im Land Brandenburg sind in Anlage 10 (zu Frage 74) aufgelistet . Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 39 - Anlage 9 (zu Frage 74): Anlage 10 (zu Frage 74): VIII. Schlussfolgerungen Frage 75: Wie beurteilt die Landesregierung die Flächenentwicklung und welche weitere Entwicklung erwartet sie? Zu Frage 75: Die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsflächen im Land Brandenburg konnte in den letzten Jahren im Vergleich zu den vorangegangenen Perioden reduziert werden (siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2). Gleichwohl werden auch künftig Flächen für die Siedlungsentwicklung in Anspruch genommen und Flächen, die heute für die Produktion von landwirtschaftlichen Gütern zur Verfügung stehen, für andere Zwecke genutzt werden. Selbst ohne Bevölkerungswachstum besteht ein Nachhol- und Ersatzbedarf an Wohnraum. Eine Ursache liegt insbesondere in der Zunahme der Pro-Kopf-Wohnfläche, womit die Entwicklungen im Land Brandenburg im bundesweiten Trend liegen und eine Annäherung an den Bundesdurchschnitt der Flächenländer erfolgt. Voraussichtlich wird selbst bei abnehmenden Bevölkerungszahlen die Flächeninanspruchnahme für Siedlungsflächen voranschreiten. Die Landesregierung ist bemüht, diesen Flächenumfang zu minimieren . Frage 76: Welche Herausforderungen sieht sie, wenn bis 2030 die Bevölkerungszahl im Land Brandenburg von rund 2,5 Millionen auf 2,45 Millionen Menschen zurückgehen soll? Zu Frage 76: Herausforderungen ergeben sich nicht nur aus dem prognostizierten Rückgang der Bevölkerungszahl im Land Brandenburg insgesamt bis 2030, sondern auch aus der gegenläufigen Bevölkerungsentwicklung im Berliner Umland (Zunahme) und im Weiteren Metropolenraum (Rückgang). Dies erfordert insbesondere die nachfragegerechte Anpassung der technischen und sozialen Infrastrukturen für die Daseinsvorsorge. Für die Organisation der übergemeindlich wirkenden Funktionen der Daseinsvorsorge bietet die Landesplanung mit dem Zentrale-Orte-System ein geeignetes räumliches Orientierungssystem . Frage 77: Welche Unterschiede ergeben sich im Hinblick auf den Flächenschutz für das Berliner Umland bzw. den weiteren Metropolenraum? Zu Frage 77: In der Raumordnungsplanung der Länder Berlin und Brandenburg erfolgt eine Sicherung von Freiräumen übergeordneter Bedeutung durch die landesplanerische Festlegung des Freiraumverbundes (siehe Antwort zu Frage 61). Dieser umfasst im Entwurf des LEP HR im Berliner Umland einen Flächenanteil von rund 23 %, im Weiteren Metropolenraum von rund 30 %. Flächen im Berliner Umland unterliegen einem höheren Nutzungsdruck als Flächen im weiteren Metropolenraum. Frage 78: Wie beurteilt die Landesregierung den Konflikt, dass das Ziel der Landesregierung , landwirtschaftliche Produkte stärker regional zu produzieren, durch den täglichen Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche konterkariert wird? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10977 - 40 - Zu Frage 78: Der Verlust von landwirtschaftlicher Fläche ist für den einzelnen Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen und in der Gesamtbetrachtung aus ökologischen Gründen bedauerlich . In der Relation zum Flächenumfang, der für die landwirtschaftliche Produktion insgesamt zur Verfügung steht, ist der Verlust gering. In Brandenburg wird ein hoher Anteil der Agrarprodukte einem überregionalen Markt angeboten . Ein hohes Potenzial an Fläche für die Erzeugung von regionalen Produkten steht zur Verfügung, das gilt insbesondere für die Produktion von Gemüse mit einem vergleichsweise geringen Flächenanspruch. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 3. Anlage 3 4. Anlage 4 5. Anlage 5 6. Anlage 6 7. Anlage 7 8. Anlage 8 9. Anlage 9 10. Anlage 10 Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 41 - IX. Anlagen a) Anlage 1 (zu Frage 1) Siedlungs- und Verkehrsfläche in Brandenburg 2008 bis 2017 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Schlüsselnummer Kreisfreie Stadt Landkreis 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2016 Tagebau1 2016 Bergbau² 2016 Halde³ 2017 2017 Tagebau1 2017 Bergbau² 2017 Halde³ ha ha 12051000 Brandenburg an der Havel 5.053 5.074 5.048 5.045 5.051 5.080 5.081 5.084 5.090 39 – 26 5.097 39 – 26 12052000 Cottbus 4.892 4.915 4.923 4.925 4.964 4.976 4.987 5.000 5.002 1.547 – 7 5.002 1.547 – 7 12053000 Frankfurt (Oder) 3.497 3.503 3.514 3.518 3.518 3.531 3.536 3.536 3.539 45 – 0 3.539 45 – 0 12054000 Potsdam 5.583 5.561 5.576 5.580 5.633 5.653 5.663 5.675 5.717 43 – 7 5.727 43 – 7 12060000 Barnim 15.427 15.294 15.410 15.520 15.575 16.088 16.162 16.209 16.293 241 – 53 16.344 241 – 55 12061000 Dahme-Spreewald 19.133 19.652 20.270 20.709 20.954 21.285 21.381 21.487 21.556 2.772 – 82 21.689 2766 – 88 12062000 Elbe-Elster 14.590 14.852 14.908 14.941 14.987 15.208 15.250 15.273 15.308 3.754 – 63 15.265 3717 – 63 12063000 Havelland 17.123 17.184 17.263 17.329 17.409 17.672 17.698 17.707 17.741 191 – 38 17.755 187 – 38 12064000 Märkisch-Oderland 22.360 23.194 23.474 23.697 23.855 23.980 24.056 24.094 24.142 622 – 51 24.199 622 – 51 12065000 Oberhavel 18.434 18.584 18.710 18.730 18.779 19.020 19.067 19.061 19.041 422 96 18.719 422 – 90 12066000 Oberspreewald-Lausitz 13.838 13.911 13.968 13.883 13.978 14.022 14.047 14.050 14.343 9.871 – 59 14.294 9810 – 59 12067000 Oder-Spree 20.138 20.845 21.050 21.131 21.228 21.658 21.719 21.834 21.928 226 – 33 21.945 221 – 33 12068000 Ostprignitz-Ruppin 16.297 15.939 15.805 15.805 15.772 16.030 16.076 16.086 16.109 271 – 11 16.140 271 – 11 12069000 Potsdam-Mittelmark 22.037 22.260 22.437 22.531 22.624 22.988 23.083 23.163 23.218 449 – 17 23.291 459 – 17 12070000 Prignitz 14.188 14.221 14.191 14.207 14.353 14.692 14.713 14.788 14.836 257 – 66 14.952 270 – 65 12071000 Spree-Neiße 15.793 15.701 15.710 15.782 15.840 16.077 16.136 16.148 16.194 10.687 – 309 16.200 10685 – 309 12072000 Teltow-Fläming 19.848 19.895 20.036 20.106 20.091 20.410 20.632 20.672 20.856 333 – 24 20.927 342 – 24 12073000 Uckermark 19.197 19.298 19.344 19.380 19.526 19.866 20.009 20.111 20.141 423 – 32 20.173 420 – 32 12000000 Land Brandenburg 267.426 269.883 271.638 272.819 274.140 278.236 279.296 279.980 281.054 32.194 – 974 281.259 32110 – 975 1 15000 Tagebau, Grube, Steinbruch 2 14000 Bergbaubetrieb 3 13000 Halde Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 42 - Siedlungs- und Verkehrsfläche in Niedersachsen 2008 bis 2017 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Schlüsselnummer Kreisfreie Stadt Landkreis 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017² 2017 Tagebau³ 2017 Bergbau4 2017 Halde5 ha ha 3101 Braunschweig,Stadt 8.914 8.926 8.929 8.933 8.939 8.976 9.000 9.033 9.055 9.045 8 - 6 3102 Salzgitter,Stadt 6.338 6.351 6.350 6.388 6.373 6.388 6.396 6.418 6.391 6.384 49 - 11 3103 Wolfsburg,Stadt 6.171 6.239 6.240 6.305 6.320 6.341 6.361 6.381 6.445 6.359 26 - 16 3151 Gifhorn 16.270 16.311 16.394 16.482 16.592 16.724 16.809 16.874 17.019 16.961 691 - 4 3152 Göttingen 16.162 16.219 16.232 16.216 16.292 16.328 16.372 16.447 16.528 - - - - 3153 Goslar 10.488 10.401 10.469 10.448 10.431 10.392 10.446 10.510 10.506 10.592 122 - 96 3154 Helmstedt 7.858 8.133 8.123 8.146 8.139 8.128 8.151 8.126 8.153 8.187 1.257 - 22 3155 Northeim 14.157 14.478 14.517 14.554 14.607 14.619 14.642 14.643 14.651 14.650 161 - 15 3156 Osterode am Harz1 6.829 6.824 6.832 6.826 6.838 6.833 6.871 6.881 6.950 - - - - 3157 Peine 9.410 9.450 9.480 9.472 9.521 9.535 9.561 9.583 9.607 9.577 224 - 56 3158 Wolfenbüttel 8.415 8.464 8.633 8.649 8.652 8.661 8.670 8.700 8.706 8.793 110 - 13 3159 Göttingen1 - - - - - - - - - 23.522 610 - 74 3241 Region Hannover 49.320 49.524 49.693 50.005 50.561 50.608 50.765 50.895 51.017 50.985 1.616 - 194 3251 Diepholz 24.404 24.564 24.701 24.724 24.870 24.974 25.141 25.211 25.361 24.936 1.035 - 15 3252 Hameln-Pyrmont 11.148 11.176 11.211 11.250 11.301 11.335 11.325 11.346 11.482 11.442 192 - 54 3254 Hildesheim 18.018 18.081 18.318 18.393 18.450 18.478 18.553 18.639 18.683 18.581 521 7 60 3255 Holzminden 7.060 7.188 7.254 7.269 7.397 7.403 7.439 7.448 7.480 7.412 182 - 44 3256 Nienburg (Weser) 15.437 15.578 15.639 15.688 15.752 15.802 15.883 15.965 16.085 15.895 1.944 - 32 3257 Schaumburg 11.703 11.770 11.794 11.822 11.865 12.060 12.083 12.147 12.187 12.147 192 0 124 3351 Celle 17.245 17.335 17.448 17.541 17.639 17.753 18.025 18.022 18.087 18.343 93 - 54 3352 Cuxhaven 22.115 22.249 22.379 22.491 22.621 22.720 22.828 22.994 23.185 23.433 416 - 3 3353 Harburg 19.561 19.832 19.920 20.082 20.177 20.286 20.428 20.596 20.704 20.800 525 - 17 3354 Lüchow-Dannenberg 9.657 9.686 9.700 9.868 9.885 9.894 9.916 9.923 9.952 9.976 197 - 5 Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 43 - 3355 Lüneburg 14.624 14.747 14.817 14.940 15.033 15.096 15.088 15.154 15.189 15.226 204 - 16 3356 Osterholz 9.726 9.757 9.814 9.848 9.910 9.950 10.002 10.026 10.074 9.986 75 - - 3357 Rotenburg (Wümme) 21.637 21.752 21.852 21.947 22.084 22.284 22.410 22.528 22.669 22.901 1.215 - - 3358 Soltau-Fallingbostel 17.143 17.170 17.324 17.383 17.516 17.579 17.637 17.725 17.847 18.358 197 - 18 3359 Stade 14.866 14.949 15.024 15.107 15.163 15.248 15.358 15.479 15.529 15.871 588 5 6 3360 Uelzen 12.363 12.389 12.416 12.439 12.633 12.649 12.721 12.828 12.821 12.722 133 - 0 3361 Verden 11.347 11.432 11.490 11.586 11.670 11.787 11.851 11.899 11.965 11.836 154 - 7 3401 Delmenhorst,Stadt 2.932 2.946 2.976 2.984 3.001 3.006 3.005 3.009 3.013 3.004 - - - 3402 Emden,Stadt 2.985 2.947 3.037 3.045 3.046 3.056 3.063 3.127 3.161 3.120 - - 6 3403 Oldenburg (Old),Stadt 5.960 5.959 5.977 5.969 6.050 6.175 6.173 6.160 6.156 6.115 - - - 3404 Osnabrück,Stadt 5.870 5.874 5.893 5.907 5.932 5.951 5.953 5.955 5.955 5.927 66 - 23 3405 Wilhelmshaven,Stadt 4.355 4.371 4.376 4.390 4.720 4.791 4.828 4.836 4.867 4.858 - - 1 3451 Ammerland 11.823 11.883 11.947 12.029 12.197 12.315 12.377 12.453 12.476 12.615 449 - 23 3452 Aurich 17.933 17.964 18.008 18.100 18.284 18.387 18.550 18.896 19.050 18.975 667 - 24 3453 Cloppenburg 18.512 18.696 18.852 18.989 19.278 19.364 19.531 19.750 19.941 19.944 2.711 - - 3454 Emsland 36.142 36.517 36.858 37.222 38.148 38.445 38.722 39.037 39.286 39.203 3.491 - 27 3455 Friesland 9.115 9.171 9.242 9.265 9.332 9.847 9.935 9.971 9.955 9.960 67 - 3 3456 Grafschaft Bentheim 12.835 13.098 13.179 13.336 13.523 13.732 13.887 14.007 14.199 14.163 1.042 - 9 3457 Leer 15.604 15.676 15.645 15.674 15.766 15.863 15.975 16.332 16.437 16.330 154 - - 3458 Oldenburg 15.034 15.010 14.868 14.804 14.893 14.932 14.964 15.124 15.207 15.205 437 - 48 3459 Osnabrück 30.017 30.217 30.375 30.520 30.768 30.938 31.082 31.275 31.422 31.187 757 - 50 3460 Vechta 12.839 12.928 13.076 13.091 13.272 13.330 13.434 13.497 13.614 13.654 950 - 4 3461 Wesermarsch 9.253 9.330 9.332 9.386 9.433 9.475 9.548 9.647 9.846 9.806 222 - 8 3462 Wittmund 6.750 6.796 6.850 6.884 6.936 6.966 7.019 7.055 7.090 7.314 84 - 0 3 Niedersachsen 636.343 640.356 643.484 646.397 651.808 655.405 658.778 662.554 666.007 666.301 1 ab 1.1.2017 Fusion Landkreis Osterode a. H. und Göttingen zum Landkreis Göttingen 4 14000 Bergbaubetrieb 2 ab 1.1.2017 ALKIS 5 13000 Halde 3 15000 Tagebau, Grube, Steinbruch Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 44 - Siedlungs- und Verkehrsfläche in Sachsen-Anhalt 2008 bis 2017 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Schlüsselnummer Kreisfreie Stadt Landkreis 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Hektar 15001000 Dessau-Roßlau, Stadt 5 061 5 070 5 070 5 082 5 094 5 095 5 104 5 103 15002000 Halle (Saale), Stadt 7 197 7 175 7 152 7 167 7 142 7 144 7 167 7 177 15003000 Magdeburg, Stadt 9 386 9 321 9 324 9 291 9 282 9 303 9 171 9 177 15081 Altmarkkreis-Salzwedel 16 209 16 200 16 282 16 219 16 093 16 075 16 178 16 193 15082 Anhalt-Bitterfeld 17 636 17 692 17 547 17 542 17 653 17 686 17 727 17 697 15083 Börde 23 002 22 970 22 859 22 806 22 922 23 043 23 068 23 098 15084 Burgenlandkreis 19 116 19 153 19 122 19 068 18 827 18 866 18 926 18 878 15085 Harz 20 075 20 181 20 342 20 525 20 464 20 564 20 722 20 740 15086 Jerichower Land 14 609 14 540 14 020 13 788 13 796 13 547 13 563 13 597 15087 Mansfeld-Südharz 16 424 16 443 16 447 16 472 16 500 16 567 16 638 16 678 15088 Saalekreis 21 819 21 681 21 624 21 584 21 724 21 820 21 889 21 958 15089 Salzlandkreis 19 003 19 259 19 385 19 520 19 523 19 512 19 490 19 494 15090 Stendal 18 591 18 597 18 506 18 326 18 344 18 237 18 328 18 344 15091 Wittenberg 16 596 16 585 16 601 16 677 16 552 16 513 16 648 16 675 15 Sachsen-Anhalt 224 724 224 867 224 280 224 068 223 916 223 972 224 619 224 808 Schlüsselnummer Kreisfreie Stadt Landkreis 2016 2017 Siedlung und Verkehr darunter Siedlung und Verkehr darunter Bergbaubetrieb Tagebau, Grube, Steinbruch Halde Bergbaubetrieb Tagebau, Grube, Steinbruch Halde 15001000 Dessau-Roßlau, Stadt 5 102 - 54 3 5 107 - 54 3 15002000 Halle (Saale), Stadt 7 156 - - 71 7 135 - - 70 15003000 Magdeburg, Stadt 9 262 - 51 11 9 270 - 49 11 15081 Altmarkkreis-Salzwedel 16 477 - 187 14 16 507 - 185 15 15082 Anhalt-Bitterfeld 18 342 - 514 96 18 376 - 511 97 15083 Börde 24 686 125 1 341 388 24 725 125 1 342 382 15084 Burgenlandkreis 22 287 - 3 492 122 22 262 - 3 492 120 15085 Harz 21 689 1 810 275 21 679 1 786 274 15086 Jerichower Land 13 951 - 330 71 13 970 - 315 69 Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 45 - 15087 Mansfeld-Südharz 17 388 0 653 492 17 253 0 526 494 15088 Saalekreis 23 039 - 1 166 517 23 005 - 1 136 518 15089 Salzlandkreis 21 075 8 1 496 537 21 044 8 1 483 515 15090 Stendal 18 640 - 190 51 18 664 - 190 51 15091 Wittenberg 17 110 - 363 54 17 208 - 356 54 15 Sachsen-Anhalt 236 205 134 10 646 2703 236 207 134 10 424 2671 Siedlungs- und Verkehrsfläche in Mecklenburg-Vorpommern 2008 bis 2017 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Schlüsselnummer Kreisfreie Stadt Landkreis 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1) 2014 2) 2015 2016 2016 Tagebau 3) 2016 Bergbau 4) 2016 Halde5) 2017 2017 Tagebau 3) 2017 Bergbau4) 2017 Halde5) ha ha 13003000 Rostock, Hansestadt 7.085 7.087 7.152 7.165 7.188 7.206 7.224 7.411 7.415 7.434 - - 5 7.443 - - 2 13004000 Schwerin, Landeshauptstadt 3.927 3.957 3.980 3.984 4.016 4.015 4.037 4.037 4.038 4.076 13 - - 4.073 13 - - 13071000 Mecklenburgische Seenplatte 34.347 34.844 35.179 35.493 35.672 35.777 35.856 35.856 35.909 37.454 1.079 - 4 37.518 1.079 - 5 13072000 Landkreis Rostock 26.766 27.198 27.535 27.758 27.893 28.136 28.387 29.412 29.464 30.511 838 1 10 30.585 732 1 10 13073000 Vorpommern-Rügen 26.951 27.194 27.163 27.076 27.297 27.370 27.477 27.491 27.514 27.840 621 - 5 27.900 622 - 5 13074000 Landkreis Nordwestmecklenburg 17.328 17.695 17.945 18.085 18.245 18.368 18.420 18.624 18.665 18.845 1.075 - 13 18.911 1.075 - 13 13075000 Vorpommern- Greifswald 29.595 30.146 31.371 31.537 31.643 31.715 31.751 31.776 31.838 34.267 751 - 7 31.466 750 - 7 13076000 Ludwigslust-Parchim 33.327 33.998 34.392 34.601 34.865 35.018 35.178 35.295 35.363 36.271 1.365 0 10 35.907 1.366 0 10 13000000 Land Mecklenburg- Vorpommern 179.326 182.119 184.717 185.699 186.820 187.604 188.331 189.902 190.206 196.698 5.742 1 53 193.803 5.636 1 52 1) Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB), Stand: 31.12.2014 2) Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS), Stand: 28.01.2015. Darstellung erfolgte 2015 aus Gründen der Vergleichbarkeit. Der Stichtag 28.01.2015 wurde gewählt, weil damit umstellungsbedingte Unterschiede und Migrationsfehler ausgeschlossen werden konnten. 3) 15000 Tagebau, Grube, Steinbruch 4) 14000 Bergbaubetrieb 5) 13000 Halde Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 46 - Siedlungs- und Verkehrsfläche in Schleswig-Holstein 2008 bis 2017 1 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Schlüsselnummer Kreisfreie Stadt Landkreis 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Tagebau 2016 ² 2016 Bergbau 3 2016 Halde 4 2017 Tagebau 2017 ² 2017 Bergbau 3 2017 Halde 4 ha ha 01001 Flensburg 2.902 2.902 2.909 2.938 2.940 2.945 2.961 2.981 2.972 10 – 0 2.986 10 – 0 01002 Kiel 6.387 6.385 6.387 6.393 6.403 6.411 6.418 6.429 6.434 2 – 0 6.449 2 – 0 01003 Lübeck 7.802 7.812 7.833 7.841 7.861 7.878 7.881 7.898 7.899 60 – 6 7.956 60 – 6 01004 Neumünster 3.530 3.533 3.547 3.559 3.575 3.588 3.591 3.604 3.619 1 – 0 3.632 1 – 0 01051 Dithmarschen 15.126 15.268 15.348 15.522 15.589 15.653 15.677 15.764 15.719 147 – 7 15.802 147 – 11 01053 Hzgt. Lauenburg 14.009 14.083 14.134 14.204 14.322 14.394 14.437 14.500 14.506 342 – 6 14.584 341 – 6 01054 Nordfriesland 21.048 21.246 21.399 21.635 21.758 21.823 21.904 22.002 22.121 162 – 29 22.340 162 – 29 01055 Ostholstein 15.582 15.687 15.881 16.004 16.045 16.133 16.241 16.317 16.477 334 – 21 16.603 334 – 21 01056 Pinneberg 13.886 13.960 13.999 14.075 14.117 14.187 14.257 14.313 14.319 247 – 41 14.397 246 – 41 01057 Plön 9.892 9.942 9.966 10.026 10.087 10.122 10.200 10.229 10.304 162 – 1 10.352 174 – 1 01058 Rendsburg-Eckernf. 23.317 23.463 23.644 24.061 24.199 24.340 24.637 24.733 24.314 782 – 11 24.436 780 – 11 01059 Schleswig-Flensburg 21.328 21.502 21.662 21.883 21.956 22.096 22.222 22.380 22.521 621 – 48 22.599 610 – 48 01060 Segeberg 17.299 17.397 17.497 17.670 17.717 17.858 17.934 18.041 18.171 822 – 21 18.238 883 – 24 01061 Steinburg 11.361 11.418 11.426 11.484 11.529 11.556 11.623 11.688 11.776 393 – 7 11.813 393 – 7 01062 Stormarn 12.760 12.852 12.920 13.001 13.043 13.148 13.214 13.329 13.400 422 – 4 13.587 422 – 4 01 Schleswig-Holstein 196.230 197.450 198.553 200.296 201.142 202.132 203.197 204.206 204.551 4.507 – 202 205.774 4.566 – 208 1 Siedlungs- und Verkehrsfläche in Schleswig-Holstein 2008 bis 2017 ist ohne Tagebau 2 Tagebau, Grube, Steinbruch Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 47 - b) Anlage 2 (zu Frage 2) Siedlungs- und Verkehrsfläche pro Einwohner 2008 bis 2017 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Brandenburg Einheit 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Bevölkerung Anzahl 2 522 493 2 511 525 2 503 273 2 453 180 2 449 511 2 449 193 2 457 872 2 484 826 2 494 648 2 504 040 Siedlungs- und Verkehrsfläche ha 267 426 269 883 271 638 272 819 274 140 278 236 279 296 279 980 281 054 281 259 Siedlungs- und Verkehrsfläche pro Einwohner ha 0,1060 0,1075 0,1085 0,1112 0,1119 0,1136 0,1136 0,1127 0,1127 0,1123 Niedersachsen Einheit 2008 2009 2010 2011 2012 1) 2013 2014 2015 2016 2017 Bevölkerung Anzahl 7 971 684 7 947 244 7 928 815 7 918 293 7 774 253 7 778 995 7 790 559 7 826 739 7 926 599 7 945 685 Siedlungs- und Verkehrsfläche ha 636 343 640 356 643 484 646 397 651 808 655 405 658 778 662 554 666 007 690 149 Siedlungs- und Verkehrsfläche pro Einwohner ha 0,0798 0,0806 0,0812 0,0816 0,0838 0,0843 0,0846 0,0847 0,0840 0,0869 1) Aufgrund der Umstellung in der niedersächsischen Katasterverwaltung auf das neue "Automatische Liegenschaftskataster-Informationssystem" (ALKIS-Verfahren) und die dadurch erforderliche Rückmigration der Daten auf die alte Systematik lassen sich die Zahlen mit dem Stand 31.12.2010 und davor nur eingeschränkt vergleichen. Sachsen-Anhalt Einheit 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Bevölkerung Anzahl 2 381 872 2 356 219 2 335 006 2 276 736 2 259 393 2 244 577 2 235 548 2 245 470 2 236 252 2 223 081 Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 48 - Siedlungs- und Verkehrsfläche ha 224 724 224 867 224 280 224 068 223 916 223 972 224 619 224 808 225 425 225 649 Siedlungs- und Verkehrsfläche pro Einwohner ha 0,0943 0,0954 0,0961 0,0984 0,0991 0,0998 0,1005 0,1001 0,1008 0,1015 Mecklenburg-Vorpommern Einheit 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1) 2014 2) 2015 2016 2017 Bevölkerung Anzahl 1 664 356 1 651 216 1 642 327 1 606 899 1 600 327 1 596 505 1 599 138 1 599 138 1 612 362 1 610 674 1 611 119 Siedlungs- und Verkehrsfläche ha 179 326 182 119 184 717 185 699 186 820 187 604 188 331 189 902 190 206 196 698 193 803 Siedlungs- und Verkehrsfläche pro Einwohner ha 0,1077 0,1103 0,1125 0,1156 0,1167 0,1175 0,1178 0,1188 0,1180 0,1221 0,1203 Die Daten sind zum jeweiligen Gebietsstand. 1) Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB), Stand: 31.12.2014 2) Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS), Stand: 28.01.2015. Darstellung erfolgte 2015 aus Gründen der Vergleichbarkeit. Der Stichtag 28.01.2015 wurde gewählt, weil damit umstellungsbedingte Unterschiede und Migrationsfehler ausgeschlossen werden konnten. Schleswig-Holstein Einheit 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Bevölkerung Anzahl 2 834 260 2 832 027 2 834 259 2 802 266 2 806 531 2 815 955 2 830 864 2 858 714 2 881 926 2 889 821 Siedlungs- und Verkehrsfläche ha 196.230 197.450 198.553 200.296 201.142 202.132 203.197 204.206 204.551 205.774 Siedlungs- und Verkehrsfläche pro Einwohner ha 0,0692 0,0697 0,0701 0,0715 0,0717 0,0718 0,0718 0,0714 0,0710 0,0712 Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 49 - c) Anlage 3 (zu Frage 6) Verhältnis der Baufertigstellungen im Geschosswohnungsbau zu den Baufertigstellungen von Wohngebäuden mit 1 und 2 Wohnungen Baufertigstellungen 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl WE in neuen Wohngebäuden mit 1 und 2 Wohnungen 779 1.050 1.191 1.112 1.415 1.583 2.595 2.800 3.704 3.630 Anzahl WE in neuen Wohngebäuden mit 3 und mehr Wohnungen 4.913 4.152 4.260 4.478 5.274 4.864 5.422 5.480 6.124 5.568 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl WE in neuen Wohngebäuden mit 1 und 2 Wohnungen Anzahl WE in neuen Wohngebäuden mit 3 und mehr Wohnungen Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 50 - d) Anlage 4 (zu Frage 7) Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 51 - Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 52 - Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 53 - Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 54 - Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 55 - Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 56 - Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 57 - Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 58 - e) Anlage 5 (zu Frage 12) Flächeninanspruchnahme (LI = insgesamt) in Brandenburg Braunkohle 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 LI LEAG (in km²) 107,6 112,8 117,1 120,5 122,9 127,0 129,8 131,7 133,3 134,9 136,7 LI LMBV (in km²) 456,8 456,9 456,4 456,4 456,4 454,8 454,8 454,8 454,8 454,8 454,8 LI Summe (in km²) 564,4 569,7 573,5 576,9 579,3 581,8 584,6 586,5 588,1 589,7 591,5 LI Braunkohle/ Landesfläche (in %) *1 1,90 1,92 1,93 1,94 1,95 1,96 1,97 1,98 1,98 1,99 1,99 Steine und Erden 6/2014 8/2018 LI Summe (in km2) 57,1 68,7 LI Steine+Erden/ Landesfläche (in %) *1 0,19 0,23 *1 = Fläche Brandenburg: 29.654,1 km² Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 59 - f) Anlage 6 (zu Frage 16) Katasterflächen nach der Art der tatsächlichen Nutzung in Brandenburg 2008 bis 2017 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Art der Nutzung 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Art der Nutzung 2016 2017 ha ha Gebäude- und Freifläche 135.293 135.116 135.408 135.282 136.163 130.490 130.799 130.998 Siedlung 202.939 202.996 Betriebsfläche 39.782 39.411 38.489 37.158 34.924 42.566 43.044 43.354 Verkehr 110.310 110.373 Erholungsfläche 17.207 19.728 20.997 21.960 22.643 26.723 26.796 26.855 Landwirtschaft 1.446.886 1.445.898 Verkehrsfläche 106.244 106.804 106.956 107.509 107.581 109.982 110.064 110.165 Wald 1.030.796 1.031.187 Landwirtschaftsfläche 1.453.532 1.453.812 1.455.972 1.454.668 1.453.263 1.461.923 1.461.377 1.460.680 Sonstige Vegetation 75.375 75.833 Waldfläche 1.045.244 1.047.379 1.045.122 1.045.772 1.048.293 1.053.061 1.052.948 1.053.405 Gewässer 99.132 99.150 Wasserfläche 100.587 100.261 100.775 100.958 101.373 102.248 102.256 102.178 Katasterfläche 2.965.438 2.965.437 Flächen anderer Nutzung 50.212 45.683 44.593 45.091 44.322 38.422 38.150 37.801 Katasterfläche 2.948.101 2.948.195 2.948.313 2.948.398 2.948.563 2.965.416 2.965.434 2.965.436 Veränderung gegenüber dem Vorjahr in % Gebäude- und Freifläche 0,5 – 0,1 0,2 – 0,1 0,7 – 4,2 0,2 0,2 Siedlung • 0,0 Betriebsfläche 1,9 – 0,9 – 2,3 – 3,5 – 6,0 21,9 1,1 0,7 Verkehr • 0,1 Erholungsfläche 23,3 14,7 6,4 4,6 3,1 18,0 0,3 0,2 Landwirtschaft • – 0,1 Verkehrsfläche 0,2 0,5 0,1 0,5 0,1 2,2 0,1 0,1 Wald • 0,0 Landwirtschaftsfläche – 0,2 0,0 0,1 – 0,1 – 0,1 0,6 0,0 0,0 Sonstige Vegetation • 0,6 Waldfläche 0,4 0,2 – 0,2 0,1 0,2 0,5 0,0 0,0 Gewässer • 0,0 Wasserfläche 0,1 – 0,3 0,5 0,2 0,4 0,9 0,0 – 0,1 Katasterfläche • 0,0 Flächen anderer Nutzung – 10,9 – 9,0 – 2,4 1,1 – 1,7 – 13,3 – 0,7 – 0,9 Katasterfläche 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,6 0,0 0,0 Quelle: Ministerium des Innern, Hauptübersicht der Liegenschaften Die bis 2012 veröffentlichten Flächen waren die Buchflächen aus dem Grundbuch. Mit der Umstellung auf ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) werden nunmehr die berechneten geometrischen Flächenangaben veröffentlicht. Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 60 - g) Anlage 7 (zu Frage 26) Maßnahmen zum Hochwasserschutz Lfd. Nr. Maßnahmenbeschreibung Fläche in Hektar Gewässer (I. Ordnung) Landkreis 1 Aufstellung eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens zur Nutzung der Karthaneniederung (km 0-21) für den Hochwasserschutz 4.461,0 Elbe PR 2 Untersuchungen zur Nutzung des Sommerpolders "Lenzer Wische" für die Scheitelkappung der Elbe und Löcknitz 2.400,0 Elbe PR 3 Errichtung einer Überlaufschwelle zur Nutzung des Retentionsraums südlich von Ratzdorf (Ratzdorfer Polder), Lausitzer Neiße (Fluss-km 1+900-2+100) 31,0 Lausitzer Neiße LOS 4 Untersuchung zur Schaffung und Sicherstellung des Retentionsbereichs an der Moaske, Mündung in Lausitzer Neiße (Fluss-km 21+800) 39,0 Lausitzer Neiße SPN 5 Schließung der Deichbrüche und Schaffung einer Überlaufstrecke an den Posener Schlingen in Grießen, Lausitzer Neiße (Fluss-km 32+000-35+800) 55,0 Lausitzer Neiße SPN 6 Untersuchung weiterer Retentionspotentiale durch Rückverlegung/Schlitzung der Deiche westlich von Briesnig, Lausitzer Neiße (Fluss-km 40+800 - 45+40 160,1 Lausitzer Neiße SPN 7 Untersuchung der Retentionspotentiale durch Rückverlegung/Schlitzung der Deiche südlich Groß Bademeusel, Lausitzer Neiße (Fluss-km 59+000 - 61+400) 92,5 Lausitzer Neiße SPN 8 Untersuchung der Retentionspotentiale durch Rückverlegung/Schlitzung der Deiche nördlich von Bahren, Lausitzer Neiße (Fluss-km 63+000 - 66+500) 113,1 Lausitzer Neiße SPN 9 Untersuchung zur Planung und zum Bau des Flutungspolders Neuzeller Niederung , Oder-km 542,5 - 552,5 1.427,5 Oder LOS 10 Studie zur Nutzung von Teilen der Ziltendorfer Niederung als Flutungspolder, Oder-km 561,0 - 574,5 3.918,5 Oder LOS 11 Nutzung des Retentionspotentials Bereich Wilhelmsthaler Weg 1/Vorsperre Bühlow der Talsperre Spremberg 35,9 Spree SPN Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 61 - Lfd. Nr. Maßnahmenbeschreibung Fläche in Hektar Gewässer (I. Ordnung) Landkreis 12 Nutzung des Retentionspotentials Bereich Wilhelmsthaler Weg 1-3/Spree, Spremberger Ortslage Wilhelmsthal 28,8 Spree SPN 13 Nutzung des Retentionspotentials Bereich Mühlenstraße/Kohlebahn, in Neuhausen 36,2 Spree SPN 14 Nutzung des Retentionspotentials Frauendorfer Hauptstraße/Spree, in Cottbus /Kiekebusch 17,4 Spree CB 15 Nutzung des Retentionspotentials Bereich Mühlgraben, Gemeinde Neuhausen / Spree im Ortsteil Frauendorf 32,4 Spree SPN 16 Nutzung des Retentionspotentials Bereich Fabrikgraben, Cottbus/Gallinchen 46,9 Spree CB 17 Nutzung des Retentionspotentials Bereich Bautzener Straße/ Schulstraße, Cottbus/ Madlow 11,2 Spree CB 18 Nutzung des Retentionspotentials Bereich Deichachse 29, linksseitig der Spree, Cottbus/ Spremberger Vorstadt 8,4 Spree CB 19 Nutzung des Retentionspotentials Bereich L50/Spree, Dissen/Striesow/ Schmogrow-Fehrow 163,8 Spree SPN 20 Nutzung des Retentionspotenzials Nordpolder I (rechtsseitig des Nordumfluters , Schmogrow-Fehrow bis Alt Zauche ) 3.118,4 Spree/Nordumfluter LDS 21 Nutzung des Retentionspotenzials Nordpolder II (rechtsseitig des Nordumfluters , Alt Zauche bis Rehaklinik östlich Lübben) 1.204,5 Spree/Nordumfluter LDS 22 Nutzung des Retentionspotenzials Steinkirchen Süd (linksseitig der Hauptspree, Zerkwitz/Ragow in Lübbenau /Spreewald) 483,6 Spree OSL 23 Nutzung des Retentionspotenzials Steinkirchen Nord (linksseitig der Hauptspree, Zerkwitz/Ragow) 614,8 Spree OSL 24 Nutzung des Retentionspotenzials Südpolder I (linksseitig des Südumfluters, Vetschau/Lübbenau) 441,8 Spree/Südumfluter OSL 25 Nutzung des Retentionspotenzials Südpolder II (linksseitig des Südumfluters, Boblitz) 82,7 Spree/Südumfluter OSL Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 62 - Lfd. Nr. Maßnahmenbeschreibung Fläche in Hektar Gewässer (I. Ordnung) Landkreis 26 Nutzung des Retentionspotenzials Lübbenau Nord (linksseitig des Barbaragrabens , nördlich Lübbenau) 198,5 Spree OSL 27 Nutzung des Retentionspotenzials Lübben Nord (rechtsseitig der Spree, nördlich Lübben bis Bahndamm) 328,1 Spree LDS 28 Nutzung des Retentionspotenzials der Teichgruppe (linksseitig der Spree, Hartmannsdorf in Lübben) 46,0 Spree LDS 29 Nutzung des Retentionspotenzials bei Hartmannsdorf (linksseitig der Spree, Hartmannsdorf in Lübben) 498,8 Spree LDS 30 Nutzung des Retentionspotenzials bei Krausnick (linksseitig der Spree, Krausnick -Groß Wasserburg) 764,2 Spree LDS 31 Nutzung des Retentionspotenzials nördlich des Dahme-Umflut-Kanals (westlich der Ortslage Damm, Leibsch) 142,7 Dahme-Umflut- Kanal LDS 32 Nutzung des Retentionspotenzials südlich des Dahme-Umflut-Kanals (südwestlich der Ortslage Damm, Leibsch) 234,9 Dahme-Umflut- Kanal LDS 33 Einrichtung eines Retentionsraumes linksseitig der Pulsnitz zwischen Ortrand und Gröden für eine Flutungshäufigkeit ab > HQ10 1.696,3 Pulsnitz OSL, EE 34 Einrichtung eines Retentionsraumes links- und rechtsseitig der Pulsnitz zwischen Kroppen und Ortrand für eine Flutungshäufigkeit von HQ0 bis HQ5 20,7 Pulsnitz OSL 35 Einrichtung eines Retentionsraumes links- und rechtsseitig der Pulsnitz oberhalb von Kroppen für eine Flutungshäufigkeit von HQ0 bis HQ5 51,7 Pulsnitz OSL 36 Einrichtung eines Retentionsraumes rechtsseitig der Schwarzen Elster zwischen Naundorf und Brieske Dorf für eine Flutungshäufigkeit ab > HQ5 207,2 Schwarze Elster OSL 37 Einrichtung eines Retentionsraumes linksseitig der Schwarzen Elster zwischen Ruhland und Biehlen für eine Flutungshäufigkeit ab > HQ20 346,7 Schwarze Elster OSL 38 Einrichtung eines Retentionsraumes linksseitig der Schwarzen Elster zwischen der Bahnstrecke und der A13 für eine Flutungshäufigkeit ab > HQ5 200,5 Ruhlander Schwarzwasser OSL Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 63 - Lfd. Nr. Maßnahmenbeschreibung Fläche in Hektar Gewässer (I. Ordnung) Landkreis 39 Einrichtung eines Retentionsraumes rechtsseitig der Schwarzen Elster zwischen der Bahnstrecke, B169 und der A13 für eine Flutungshäufigkeit ab > HQ20 247,3 Schwarze Elster OSL 40 Einrichtung eines Retentionsraumes rechtsseitig der Schwarzen Elster zwischen der Bahnstrecke, B169 und Plessa für eine Flutungshäufigkeit ab > HQ10 486,0 Schwarze Elster OSL, EE 41 Einrichtung eines Retentionsraumes linksseitig der Schwarzen Elster zwischen Lauchhammer-Süd und Schraden für eine Flutungshäufigkeit ab > HQ20 3.775,3 Schwarze Elster OSL, EE 42 Einrichtung eines Retentionsraumes rechtsseitig der Schwarzen Elster zwischen Plessa und Elsterwerda für eine Flutungshäufigkeit von HQ0 bis HQ5 402,3 Schwarze Elster EE 43 Einrichtung eines Retentionsraumes linksseitig der Schwarzen Elster zwischen Hauptschradengraben und Elsterwerda , Flutungshäufigkeit von HQ0 bis HQ5 17,4 Schwarze Elster EE 44 Einrichtung eines Retentionsraumes linksseitig der Schwarzen Elster zwischen Saathain und Kotschka für eine Flutungshäufigkeit ab > HQ10 240,4 Schwarze Elster EE 45 Einrichtung eines Retentionsraumes rechtsseitig der Schwarzen Elster zwischen Elsterwerda und Haida für eine Flutungshäufigkeit von HQ0 bis HQ5 57,0 Schwarze Elster EE 46 Einrichtung eines Retentionsraumes linksseitig der Schwarzen Elster zwischen Saathain und Würdenhain für eine Flutungshäufigkeit ab > HQ20 68,3 Schwarze Elster EE 47 Einrichtung eines Retentionsraumes rechtsseitig der Schwarzen Elster im Bereich Haida für eine Flutungshäufigkeit von HQ0 bis HQ10 60,0 Schwarze Elster EE 48 Einrichtung eines Retentionsraumes linksseitig der Schwarzen Elster zwischen Prieschka und Saathain für eine Flutungshäufigkeit von HQ0 bis HQ5 265,2 Schwarze Elster EE 49 Einrichtung eines Retentionsraumes linksseitig der Schwarzen Elster zwischen Bad Liebenwerda und Zobersdorf, 47,0 Schwarze Elster EE Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 64 - Lfd. Nr. Maßnahmenbeschreibung Fläche in Hektar Gewässer (I. Ordnung) Landkreis Flutungshäufigkeit von HQ0 bis HQ5 50 Einrichtung eines Retentionsraumes rechtsseitig der Schwarzen Elster und südlich von Zeischa für eine Flutungshäufigkeit von HQ0 bis HQ5 64,9 Schwarze Elster EE 51 Einrichtung eines Retentionsraumes rechtsseitig der Schwarzen Elster zwischen Bad Liebenwerda und Wahrenbrück , Flutungshäufigkeit von HQ0 bis HQ5 176,9 Schwarze Elster EE 52 Einrichtung eines Retentionsraumes linksseitig der Schwarzen Elster zwischen Bad Liebenwerda und Wahrenbrück für eine Flutungshäufigkeit ab > HQ20 299,9 Schwarze Elster EE 53 Einrichtung eines Retentionsraumes linksseitig der Schwarzen Elster zwischen Wahrenbrück und Neumühl für eine Flutungshäufigkeit ab > HQ20 246,1 Schwarze Elster EE 54 Einrichtung eines Retentionsraumes linksseitig der Schwarzen Elster zwischen dem Bahndamm, Neumühl und Zinsdorf für eine Flutungshäufigkeit ab > HQ20 1.386,7 Schwarze Elster EE 55 Einrichtung eines Retentionsraumes rechtsseitig der Schwarzen Elster zwischen Neumühl und Wahrenbrück für eine Flutungshäufigkeit von HQ0 bis HQ5 16,4 Schwarze Elster EE 56 Einrichtung eines Retentionsraumes rechtsseitig der Schwarzen Elster zwischen dem Bahndamm und Beutersitz für eine Flutungshäufigkeit ab > HQ5 77,6 Schwarze Elster EE 57 Einrichtung eines Retentionsraumes rechtsseitig der Schwarzen Elster zwischen Herzberg und dem Bahndamm für eine Flutungshäufigkeit ab > HQ10 789,9 Schwarze Elster EE 58 Einrichtung eines Retentionsraumes linksseitig der Schwarzen Elster zwischen Uebigau und südlich von Herzberg für eine Flutungshäufigkeit ab > HQ20 731,3 Schwarze Elster EE 59 Einrichtung eines Retentionsraumes linksseitig der Schwarzen Elster zwi- 134,3 Schwarze Elster EE Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 65 - Lfd. Nr. Maßnahmenbeschreibung Fläche in Hektar Gewässer (I. Ordnung) Landkreis schen Uebigau und dem Bahndamm für eine Flutungshäufigkeit ab > HQ5 60 Einrichtung eines Retentionsraumes rechtsseitig der Schwarzen Elster zwischen Kaxdorf und Arnsnesta für eine Flutungshäufigkeit ab > HQ5 357,8 Schwarze Elster EE 61 Einrichtung eines Retentionsraumes linksseitig der Schwarzen Elster zwischen Frauenhorst und Arnsnesta für eine Flutungshäufigkeit ab > HQ5 249,4 Schwarze Elster EE 62 Einrichtung eines Retentionsraumes rechtsseitig der Geißlitz zwischen Saathain und Stolzenhain für eine Flutungshäufigkeit von HQ0 bis HQ5 151,6 Geißlitz EE 63 Deichrückverlegung Borschütz im Rahmen der Sanierung der Elbedeiche im Raum Mühlberg des Teilprojekts 4 Seeschleuse Mühlberg bis Landesgrenze Sachsen (Gaitzschhäuser). 80,0 Elbe EE Gesamtfläche 34.189,4 Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 66 - h) Anlage 8 (zu Frage 67 und 68) Herauslösung von Flächen aus Landschaftsschutzgebieten: Verordnungsänderungen und Genehmigungen 2008 bis 2016 LSG Herauslösung/Genehmigung Begründung LSG „Dahme- Heideseen“ 6. Änderungsverordnung vom 24. April 2012 Bebauungsplan „Seepark Neubrück “ 8. Änderungsverordnung vom 30. März 2016 Städtebauliche Satzung Kummersdorf , Philadelphia, Storkow, Görsdorf 1 Genehmigung 2015 Bebauungsplan „Erweiterung Feriendorf am Glubigsee“ LSG „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet “ 7. Änderungsverordnung vom 16. April 2009 Bebauungsplan „Am Wasser“ 8. Änderungsverordnung vom 15. Februar 2010 Bebauungsplan „Seewiese“ 9. Änderungsverordnung vom 19. Juni 2012 Bebauungsplan „Geltow Chausseestraße “ 10. Änderungsverordnung vom 11. Januar 2013 Flächennutzungsplan Stadt Potsdam 11. Änderungsverordnung vom 29. August 2013 Bebauungsplan „Autobahnhotel“ 1 Genehmigung 2014 Flächennutzungsplan Schwielowsee LSG „Notte- Niederung“ 1. Änderungsverordnung vom 22. August 2012 Bebauungsplan „Sportforum Zossen “ Bebauungsplan „An der Pferdekoppel “ Städtebauliche Satzungen Meinhardsweg , Theresenhof LSG „Obere Havelniederung “ 3. Änderungsverordnung vom 24. April 2012 Städtebauliche Satzung Nassenheide LSG „Westbarnim“ 1.Änderungsverordnung vom 26. März 2013 Bebauungsplan „Betriebshof Mühlenbeck “ Bebauungsplan „Weiterführende Schule Mühlenbeck“ 1 Genehmigung 2015 Flächennutzungsplan Gemeinde Mühlenbeck 1 Genehmigung 2017 Bebauungsplan „Alte Kolonie“ LSG „Ruppiner Waldund Seengebiet“ 3. Änderungsverordnung vom 14. Januar 2013 Bebauungsplan „Campingplatz Blanschen“ 1 Genehmigung 2015 Flächennutzungsplan Stadt Lindow Flächennutzungsplan Gemeinde Viellitzsee LSG „Parforceheide“ 1.Änderungsverordnung vom 3. März 2010 Bebauungsplan „Seeberg“ 2. Änderungsverordnung vom 26. März 2013 Bebauungsplan „Kanalaue an der Altstadt“ 1 Genehmigung 2014 Flächennutzungsplan Kleinmachnow Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 67 - LSG Herauslösung/Genehmigung Begründung Bebauungsplan „Altes Dorf“ LSG „Müggelspree- Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ 1. Änderungsverordnung vom 2. September 2013 Bebauungsplan Nr. 31 „Möllensee“ LSG „Nuthetal- Beelitzer Sander“ 5. Änderungsverordnung vom 14. Juli 2009 Bebauungsplan Nr. 4 „Gewerbepark Pegasuspark“ 6. Änderungsverordnung vom 17. Januar 2012 Bebauungsplan „Photovoltaikanlage “ 7. Änderungsverordnung vom 9. Juli 2012 Flächennutzungsplan Stadt Potsdam 8. Änderungsverordnung vom 12. April 2013 Bebauungsplan „Immergrün“ LSG „Westhavelland“ 7. Änderungsverordnung vom 12. September 2011 Bebauungsplan „Flurweg“ 8. Änderungsverordnung vom 30. Juli 2012 Bebauungsplan „Gewerbehof am Bahnhof“ 9. Änderungsverordnung vom 14. Januar 2014 Bebauungsplan „Biomethananlage Paulinenauer Straße“ LSG „Brandenburger Wald- und Seengebiet “ 1 Genehmigung 2016 Bebauungsplan „Naturhafen Kützkow “ LSG „Neißeaue um Grießen“ 3. Änderungsverordnung vom 6. Oktober 2015 Braunkohlenplan Jänschwalde LSG „Diedersdorfer Heide und Großbeerener Graben“ 3. Änderungsverordnung vom 17. Juli 2012 Bebauungsplan „Güterverteilzentrum Großbeeren-Erweiterung am Lilograben“ LSG „Norduckermärkische Seenlandschaft “ 8. Änderungsverordnung vom 10. Mai 2011 Bebauungsplan „Zur Buchheide“ LSG „Nationalpark Unteres Odertal“ 2. Änderungsverordnung vom 14. Juli 2009 Bebauungsplan „Am Kanal“ LSG „Hoher Fläming- Belziger“ Landschaftswiesen 3. Änderungsverordnung vom 9. April 2010 Einzelvorhaben Gewächshausanlage , Gemeinde Wiesenburg Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 68 - i) Anlage 9 (zu Frage 74) Aktivitäten 2015-2018 zur Verbesserung des Bewusstseins für den Boden Datum Veranstalter Veranstaltung Ort 20.02.2015 Kulturspeicher Friedersdorf / DBG „Vom Boden in die Flasche“ Vierlinden 08.05.2015 LBGR Woche der Umwelt Vorträge und Exkursion Cottbus 04.06.2015 LELF Bodenschutztag Paulinenaue 04.06.2015 LfU Ausrichtung einer BUGA- Veranstaltung im Rahmen der Reihe „Grünes Klassenzimmer“ zum Bodenschutz Premnitz 15.06.2015 ZALF e.V. „Bodenfruchtbarkeit – Wie erhalten und nutzen?“ Müncheberg 19.09.2015 NABU „Boden – Leben unter unseren Füßen“ NABU-Naturschutztag Potsdam 05.10.2015 Projektgemeinschaft Faszinosum "Boden" „Der Boden lebt“ Potsdam 05.10.2015 UBA / Theater am Rand e.V. / agrathaer GmbH „Bloß nicht den Boden unter den Füßen verlieren“ Oderaue 07.10.2015 ZALF e.V. „Praxisdialog Boden - für Landwirte !“ Prenzlau 22.10.2015 MLUL Fachveranstaltung „Böden als Archive der Natur-, Landschaftsund Kulturgeschichte“ Potsdam 17.11.2015 LBGR / BTU Fachtagung: Böden und junge Landschaften Cottbus 05.12.2015 Heinrich-Boell- Stiftung Brandenburg e.V. „Der Boden unter unseren Füßen. Vom Umgang mit unserer wichtigsten Ressource - 1. Humustag“ Rathenow 12.09.2016 MLUL / LfU Fortbildung BODENFENSTER - Lebensweltbezogener Zugang 3- bis 6-jähriger Kinder zum Umweltmedium Boden für pädagogische Fachkräfte im Elementarund Vorschulbereich Potsdam 13.09.2017 MLUL / LfU Fortbildung BODENFENSTER - Lebensweltbezogener Zugang 3- bis 6-jähriger Kinder zum Umweltmedium Boden für pädagogische Fachkräfte im Elementarund Vorschulbereich Cottbus 07.09.2018 MLUL/Naturschutzzentrum Fortbildung BODENFENSTER - Lebensweltbezogener Zugang 3- Brandenburg Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 69 - Datum Veranstalter Veranstaltung Ort Krugpark bis 6-jähriger Kinder zum Umweltmedium Boden für pädagogische Fachkräfte im Elementarund Vorschulbereich 16.10.2018 MLUL / LABO Workshop zur Vorstellung und Einführung der von der Bund-/ Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) erarbeiteten „Checklisten Schutzgut Boden für Planungs- und Zulassungsverfahren “ Potsdam Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 70 - j) Anlage 10 (zu Frage 74) Publikationen zur Verbesserung des Bewusstseins für den Boden 2015-2018 LUGV, 2014: Stabilität und Wirkung von Kohlen-C (Pflanzen- bzw. Biokohle) auf Böden. Fachbeiträge des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Nr. 134 und 137. 2014. (http://www.lfu.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.328880.de) MLUL, 2015: Die Abenteuer von Bodo Kugelspringer – Eine Entdeckungsreise in den Boden . MLUL. 2015 LBGR, 2015: Die Entstehung der Böden Brandenburgs nach der letzten Kaltzeit, Erläuterung der Ursachen für ihre unterschiedliche Verbreitung, ihre stoffliche Charakterisierung und Potenziale. Brandenburgische Geowissenschaftliche Beiträge. Sonderheft 1/2015. (http://www.geobasis-bb.de/geodaten/lbgr/pdf/1_15_Inhalt.pdf) LUGV, 2015: Projekt Boden-Dauerbeobachtung im Land Brandenburg - Dynamik von Basisparametern , NS-Gehalten, As- und SM-Gehalten sowie Radionukliden von Sandböden (Zeitraum 1990 – 2009). Fachbeitrag des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz . Nr. 143. 2015. (http://www.lfu.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/fb_143.pdf) LUGV, 2015: Fachinformation des LUGV Altlastenbearbeitung im Land Brandenburg Nr. 22. Arbeitshilfe "Grundwasserkontaminationen mit sprengstofftypischen Verbindungen im Land Brandenburg" Behandlung, Aufnahmemechanismen, Abbauverhalten. Stufe IB Umsetzung der Literaturrecherche und Erarbeitung vertiefender Grundlagen. 2015 (https://lfu.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/fachinfo_22.pdf) LfU, 2016: Fachinformation des LUGV Altlastenbearbeitung im Land Brandenburg Nr. 23. Arbeitshilfe "Grundwasserkontaminationen mit sprengstofftypischen Verbindungen im Land Brandenburg" Behandlung, Aufnahmemechanismen, Abbauverhalten. Stufe II 1 Fallrecherche , Handlungsempfehlung. 2016 (https://lfu.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/fachinfo_lfu_23.pdf) LfU, 2016: Schützenswerte Moorböden in Brandenburg. Fachbeitrag des Landesamtes für Umwelt. Nr. 149. 2016 (http://www.lfu.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/lfu_fb_149.pdf) LfU, 2017: Aus Bodenschutz schutzwürdige Moorböden in Brandenburg – Teil 2. Fachbeitrag des Landesamtes für Umwelt. Nr. 152. 2017 (https://lfu.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/lfu_fb_152_2017.pdf) LfU, 2017: Projekt Boden-Dauerbeobachtung im Land Brandenburg – Teil 2. Fachbeitrag des Landesamtes für Umwelt. Nr. 153. 2017 (https://lfu.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/lfu_fb_153_2017.pdf)