Datum des Eingangs: 10.04.2015 / Ausgegeben: 15.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1098 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 399 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 6/868 Wortlaut der Kleinen Anfrage 399 vom 12.03.2015: Ausbau der Bahnstrecke Berlin-Dresden Der Ausbau und die Ertüchtigung der Eisenbahnstrecke Berlin – Dresden für eine Geschwindigkeit von 200 km/h stellt für das Land Brandenburg ein wesentliches Infrastrukturvorhaben dar. Der Ausbau des Streckenabschnitts Wünsdorf – Elsterwerde war ursprünglich für den Jahresfahrplan 2016 vorgesehen. Auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christoph Schulze teilte das damalige Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg am 13.06.2013 mit, dass „ sich wesentliche Teile des Projekts um ein Jahr verzögern“ würden. Ferner teilte der Minister mit, dass die „in Aussicht gestellt Möglichkeit der Förderung von Kommunen durch das Land unter dem Vorbehalt ausreichender Haushaltsmittel“ weiterhin bestünden . In einem an diese Antwort beigefügten Schreiben der Deutsche Bahn AG an das Ministerium wird zudem mitgeteilt, dass der Neubau des Bahnhofs Rangsdorf termingerecht im Frühjahr 2013 begonnen wurde, mit dem „Neubau der Eisenbahnüberführung über den Nottekanal bei Zossen“ im Sommer des gleichen Jahres begonnen werden sollte. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der konzentrierte Ausbau des Streckenabschnitts Wünsdorf – Elsterwerda weiterhin für den Jahresfahrplan 2017 geplant? Wie ist der konkrete Zeitplan für die jeweiligen Streckenabschnitte? 2. Soll nach den derzeitigen Planungen der Streckenabschnitt während des Ausbaus weiterhin komplett gesperrt werden? 3. Sind die für die Ablösung von Eisenbahnkreuzungen durch Straßenüber- bzw. unterführungen notwendigen Kreuzungsvereinbarungen mit den jeweils zuständigen Baulastträgern mittlerweile für den gesamten Streckenabschnitt abgeschlossen ? 4. Für welche Streckenabschnitte sind Kreuzungsvereinbarungen mit welchen Kommunen unterzeichnet? 5. Für welche Kreuzungen liegen ausgehandelte Vereinbarungen vor? Seit wann liegen diese vor und warum sind sie noch nicht unterzeichnet? 6. Für welche Streckenabschnitte liegen noch keine entsprechenden Vereinbarungen vor und warum nicht? 7. Welche Haushaltsmittel sind für die Förderung von Kommunen bei diesen Bauvorhaben eingeplant? (bitte nach Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 aufschlüsseln ) 8. Welche Haushaltsmittel stehen für die Förderung von Kommunen bei diesen Bauvorhaben zur Verfügung? 9. Welche der genannten Haushaltsmittel für die Förderung von Kommunen bei diesen Bauvorhaben sind bereits gebunden? 10. Welche der genannten Haushaltsmittel für die Förderung von Kommunen bei diesen Bauvorhaben sind für die Beantragung durch Kommunen noch offen? 11. Welche Mittel sind bereits durch Kommunen im Rahmen von Finanzmittelanträgen beantragt oder gar abgerufen worden? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist der konzentrierte Ausbau des Streckenabschnitts Wünsdorf – Elsterwerda weiterhin für den Jahresfahrplan 2017 geplant? Wie ist der konkrete Zeitplan für die jeweiligen Streckenabschnitte? Zu Frage 1: Der Ausbau des bundeseigenen Schienennetzes ist Aufgabe der DB Netz AG. Nach Auskunft der DB ist der Umbau des Abschnitts Wünsdorf (ausschließlich) bis Hohenleipisch (ausschließlich) von August 2016 bis Dezember 2017 geplant. Voraussetzung hierfür ist das vollständige Planrecht bis Ende 2015. Der Teilabschnitt Hohenleipisch – Elsterwerda (ausschließlich) wird zurzeit umgebaut und vsl. bis Dezember 2015 fertig gestellt. Das Kreuzungsbauwerk Elsterwerda-Biehla wurde im Dezember 2014 in Betrieb genommen. Frage 2: Soll nach den derzeitigen Planungen der Streckenabschnitt während des Ausbaus weiterhin komplett gesperrt werden? Zu Frage 2: Die DB informiert, dass der Umbau weiterhin unter Totalsperrung des Abschnitts Wünsdorf (ausschließlich) – Hohenleipisch (ausschließlich) erfolgen soll. Frage 3: Sind die für die Ablösung von Eisenbahnkreuzungen durch Straßenüber- bzw. - unterführungen notwendigen Kreuzungsvereinbarungen mit den jeweils zuständigen Baulastträgern mittlerweile für den gesamten Streckenabschnitt abgeschlossen? Frage 4: Für welche Streckenabschnitte sind Kreuzungsvereinbarungen mit welchen Kommunen unterzeichnet? Zu Frage 3 und 4: Nach Auskunft der DB sind für folgende Streckenabschnitte Kreuzungsvereinbarungen mit den Kommunen unterzeichnet: Abschnitt Wünsdorf – Baruth:  Lindenbrück (Stadt Zossen)  Mückendorf (Stadt Baruth) Abschnitt Baruth – Golßen:  Klein Ziescht (Stadt Baruth) Abschnitt Golßen – Uckro:  Kümmritz (Stadt Luckau) Abschnitt Walddrehna – Doberlug-Kirchhain:  Kleinkrausnik (Landkreis Elbe-Elster)  Schönwalde (Stadt Sonnewalde)  Frankena (Stadt Doberlug-Kirchhain) Abschnitt Doberlug-Kirchhain – Hohenleipisch:  Fischwasser (Stadt Doberlug-Kirchhain)  Bad Erna (Gemeinde Rückersdorf)  Rückersdorf Nord (Gemeinde Rückersdorf)  Rückersdorf Süd (Gemeinde Rückersdorf für den Anteil Geh- / Radweg) Frage 5: Für welche Kreuzungen liegen ausgehandelte Vereinbarungen vor? Seit wann liegen diese vor und warum sind sie noch nicht unterzeichnet? Zu Frage 5: Für folgende Kreuzungen liegen nach Information der DB ausgehandelte Vereinbarungen vor: Abschnitt Wünsdorf – Baruth:  Neuhof B 96 (seit 02/2015) Abschnitt Golßen – Uckro:  Pitschen-Pickel (seit 06/2012)  Falkenhain (seit 02/2011) Abschnitt Walddrehna – Doberlug-Kirchhain:  Wehnsdorf (seit 03/2014)  Brenitz (seit 09/2014) Abschnitt Doberlug-Kirchhain – Hohenleipisch:  Rückersdorf Süd (seit 02/2015) Bei der Änderung von Bahnübergängen sind der Bund oder das Land mit einem Anteil an den Kosten der Änderung beteiligt. Die Kreuzungsvereinbarungen unterliegen deshalb einem sog. Genehmigungsvorbehalt. Das heißt, dass die Kreuzungsvereinbarungen durch die Kreuzungsbeteiligten abgeschlossen werden und danach den zuständigen Ministerien (BMVI bzw. MIL) zur Genehmigung bezüglich des staatlichen Kostenanteils vorzulegen sind. Die Genehmigungen für die Landesstraßen liegen zwischenzeitlich vor. Die Kreuzungsvereinbarung für die B 96 (Neuhof) befindet sich in der finalen Prüfung durch die Kreuzungsbeteiligten und kann danach dem zuständigen Ministerium vorgelegt werden. Der fehlende Abschluss der Kreuzungsvereinbarung Wehnsdorf (Landkreis DahmeSpreewald ) wird derzeit vom Landkreis bearbeitet. Der Abschluss der Kreuzungsvereinbarungen Falkenhain (Gemeinde Drahnsdorf) und Pitschen-Pickel (Gemeinde Heideblick) wurde durch die Straßenbaulastträger nach Bestätigung der 90%-Förderung zugesagt. Frage 6: Für welche Streckenabschnitte liegen noch keine entsprechenden Vereinbarungen vor und warum nicht? Zu Frage 6: Für folgende Abschnitte liegen nach Information der DB noch keine Vereinbarungen vor: Abschnitt Golßen – Uckro:  Golßen B 96  Altgolßen Im Ergebnis des Genehmigungsprozesses der Vorentwürfe (Genehmigungen liegen vor) waren Änderungen der Vereinbarungen erforderlich. Die DB Netz AG wird die Vereinbarungen voraussichtlich Ende März 2015 gezeichnet an die Straßenbaulastträger übergeben. Abschnitt Walddrehna – Doberlug-Kirchhain:  Walddrehna Wegen einer geänderten Prognose zum Grundwasserhöchststand wurde eine Umplanung durch die DB AG erforderlich. Die Vorlage der von der DB Netz AG unterschriebenen Vereinbarung wird 04/2015 erwartet. Frage 7: Welche Haushaltsmittel sind für die Förderung von Kommunen bei diesen Bauvorhaben eingeplant? (bitte nach Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 aufschlüsseln) Zu Frage 7: Ein festes Budget für die Förderung der Kommunalen Kostenanteile gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG) für die Strecke Berlin-Dresden gibt es nicht. Das Land stellt auf Antrag im Rahmen der jeweils verfügbaren Haushaltsmittel die erforderlichen Fördermittel bereit. Frage 8: Welche Haushaltsmittel stehen für die Förderung von Kommunen bei diesen Bauvorhaben zur Verfügung? Zu Frage 8: Die Förderung der Kommunalen Kostenanteile gemäß EBKrG erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg – Teil kommunaler Straßenbau (Rili KStB Bbg). Finanziert wird das Förderprogramm aus Mitteln des Entflechtungsgesetzes . Hierfür sind jährlich 27,108 Mio. € im HH-Plan bei Kapitel 11460, Titel 883 10 veranschlagt. Frage 9: Welche der genannten Haushaltsmittel für die Förderung von Kommunen bei diesen Bauvorhaben sind bereits gebunden? Zu Frage 9: Für die Förderung der kommunalen Drittelanteile gem. EBKrG sind die Mittel des EntflechtG wie folgt bewilligt:  2014: 925,9 T€  2015: 1.860,0 T€  2016: 1.497,1 T€  2017: 4.921,6 T€  2018: 2.441,0 T€ Frage 10: Welche der genannten Haushaltsmittel für die Förderung von Kommunen bei diesen Bauvorhaben sind für die Beantragung durch Kommunen noch offen? Zu Frage 10: Nach aktuellem Planungsstand des Streckenabschnittes Wünsdorf - Elsterwerda erwartet das Land nur noch einen Antrag auf Förderung. Für alle anderen Einzelvorhaben sind die eingereichten Förderanträge durch Zuwendungsbescheide positiv beschieden . Frage 11: Welche Mittel sind bereits durch Kommunen im Rahmen von Finanzmittelanträgen beantragt oder gar abgerufen worden? Zu Frage 11: Bisher wurden 925,9 T€ Fördermittel abgerufen und auch ausgezahlt. Weitere Mittelabrufe liegen nicht vor.