Datum des Eingangs: 10.04.2015 / Ausgegeben: 15.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1099 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 415 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/901 Wortlaut der Kleinen Anfrage 415 vom 17.03.2015 Regionalexpress (RE 2) – zwischen Cottbus, Berlin und Wismar Die Empörung in der Lausitz ist groß, seitdem bekannt geworden ist, dass mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2015 der RE 2 vier Haltepunkte – Brand, Raddusch , Kunersdorf und Kolkwitz – nicht mehr bedienen wird. Betroffene Landkreise, Bürgermeister, Tourismusbranche, die IHK Cottbus und der Fahrgastverband Pro Bahn und viele Bürgerinnen und Bürger äußern scharfe Kritik an diesen Plänen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie verbindlich sind die Pläne zur zeitweisen Schließung der o.g. Haltepunkte ? 2. Auf welchen Zeitraum bezieht sich die zeitweise Schließung der Halte- punkte für den RE 2? 3. Inwieweit wurden die Lösungsansätze aus der RE 2 - Studie „ Zurück zur Pünktlichkeit“ aus dem Jahr 2014 der IHK Cottbus und des Fahrgastverbandes Pro Bahn durch die Landesregierung auf Machbarkeit geprüft? 4. Welche Vorschläge wurden konkret berücksichtigt? 5. Welche anderen Alternativen wurden geprüft? 6. Welche Ersatzverkehre sollen den Fahrgästen angeboten werden? 7. Wer finanziert diese Ersatzverkehre? 8. Wie erfolgt die Kommunikation mit den betroffenen Landkreisen und Kommunen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie verbindlich sind die Pläne zur zeitweisen Schließung der o.g. Haltepunkte? Frage 2: Auf welchen Zeitraum bezieht sich die zeitweise Schließung der Haltepunkte für den RE 2? Zu Fragen 1 und 2: Pläne zur Schließung der o.g. Haltepunkte bestehen nicht. Zum Fahrpanwechsel im Dezember 2015 ist vorgesehen, die Bedienung der Halte Raddusch, Kunersdorf und Kolkwitz mit den Taktzügen der Linie RE 2 zwischen 7 Uhr und 23 Uhr einzuschränken . Der Halt Brand wird auch weiterhin von diesen Zügen angefahren. Diese Lösung gilt für zwei Fahrplanperioden. Frage 3: Inwieweit wurden die Lösungsansätze aus der RE 2 - Studie „ Zurück zur Pünktlichkeit “ aus dem Jahr 2014 der IHK Cottbus und des Fahrgastverbandes Pro Bahn durch die Landesregierung auf Machbarkeit geprüft? Zu Frage 3: Die Vorschläge wurden auf Machbarkeit geprüft, um ihre Tauglichkeit zur Lösung der aufgetretenen Schwierigkeiten bei der Pünktlichkeit der Linie RE 2 zu ermitteln. Einige Lösungsansätze bedingen freie Kapazitäten zu passenden Zeiten auf der Berliner Stadtbahn. Diese Strecke wurde von der Betreiberin des Schienenweges, der DB Netz AG inzwischen als überlastet erklärt. Freie Kapazitäten für Taktangebote stehen nicht zur Verfügung. Ein Lösungsansatz würde die Rückkehr zum bis 2011 geltenden Fahrplan vor Streckenausbau, mit deutlich längeren Fahrzeiten Berlin-Cottbus, bedeuten. Frage 4: Welche Vorschläge wurden konkret berücksichtigt? Zu Frage 4: Für die Gestaltung des Fahrplans 2016 war keiner der Vorschläge unmittelbar berücksichtigungsfähig . Frage 5: Welche anderen Alternativen wurden geprüft? Zu Frage 5: Im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Fernverkehrskonzeptes nach Inbetriebnahme der Neubaustrecke Erfurt-Halle/Leipzig im Rahmen des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit 8 (VDE8) wurden zahlreiche Bedienungskonzepte auf die betriebliche Machbarkeit im Rahmen der vorhandenen Infrastruktur geprüft. Zusätzlich wurden auch die verkehrlichen Auswirkungen auf die Fahrgäste betrachtet . Die betrachteten Alternativen hätten wesentlich stärkere Auswirkungen für eine hohe Zahl von Fahrgästen der Linie RE 2 oder der Anschlussverbindungen zur Folge gehabt. Frage 6: Welche Ersatzverkehre sollen den Fahrgästen angeboten werden? Zu Frage 6: Die Abstimmung des Ersatzverkehres soll in enger Zusammenarbeit mit den Landkreisen erfolgen. Dabei sollen Synergien mit den bereits angebotenen Buslinien genutzt werden. Frage 7: Wer finanziert diese Ersatzverkehre? Zu Frage 7: Die Ersatzverkehre, die über die bisher bestehenden Angebote hinausgehen, werden vom Land Brandenburg finanziert. Frage 8: Wie erfolgt die Kommunikation mit den betroffenen Landkreisen und Kommunen? Zu Frage 8: Die Änderungen wurden mit den Landräten in zwei Terminen besprochen. Zusätzlich finden/fanden Bürgergespräche in Raddusch und Kolkwitz statt.