Landtag Brandenburg Drucksache 6/10993 6. Wahlperiode Eingegangen: 25.03.2019 / Ausgegeben: 01.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4324 der Abgeordneten Dieter Dombrowski (CDU-Fraktion) und Michael Koch (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10636 Geltendmachung von Forderungen des Landesbetrieb Straßenwesen gegenüber der Bundeswehr Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Im Zeitraum vom 4. bis 7. Juni 2015 führte die Panzerlehrbrigade 9 der Bundeswehr eine Volltruppenübung mit 1.200 Soldaten sowie 100 Rad- und 85 Kettenfahrzeugen durch, die als Verlegungsmanöver zwischen Lehnin, Groß Kreutz, Nauen, Rhinow und Rathenow zum Truppenübungsplatz Letzlingen in Sachsen -Anhalt ausgestaltet war. In Folge der Übung wurden in mehreren Orten Straßen, Bordsteine und Gehwege beschädigt. Obwohl die Schäden durch die Bundeswehr unmittelbar durch die Bundeswehr dokumentiert und dem Kompetenzzentrum Baumanagement Strausberg (KompZ BMgmt SRB), das für die Bundeswehr die Schadenabwicklung übernimmt , übermittelt wurden, erfolgte bis heute keine Lösung. Da die Schadenregulierung bis heute nicht erfolge, sahen sich die Gemeinden Seeblick und Kleßen-Görne, sowie die Städte Rhinow, Friesack und Nauen gezwungen, ein Beweissicherungsverfahren beim Landgericht Potsdam einzureichen, um eine vermeintliche Verjährung mit Ablauf des Jahres 2018 zu verhindern. Dieser Vorfall war bereits auch Gegenstand mehrerer Anfragen. Gerade vor dem Hintergrund der zeitlichen Dauer nehmen die Fragesteller mit Erstaunen die Ausführungen der Bundesverteidigungsministerin vom 17. Februar 2019 zur Kenntnis, in denen sie mitteilt, dass der Landesbetrieb Straßenwesen, der als zuständige Behörde die Forderungen geltend zu machen hat, erst mit Schreiben vom 31. Juli 2018 - also nach drei Jahren (!) die Forderungen dem Grunde nach geltend gemacht hat und bis zum heutigen Tag weder Kostenvoranschlage bzw. Rechnungen eingereicht hat geschweige denn Firmen mit der Schadensbeseitigung beauftragt hat, damit die Erstattung erfolgen kann. Ferner führt die Ministerin aus, dass eine Verjährung zum Ende des Jahres droht. 1. Warum ist der Landesbetrieb für Straßenwesen innerhalb von dreieinhalb Jahren nicht dazu in der Lage, der Bundeswehr Kostenvoranschläge zu übersenden, die Schadensbeseitigung in Auftrag zu geben sowie die Rechnungen der Bundeswehr zu übersenden ? zu Frage 1: Die Schäden wurden der Bundeswehr bereits durch den Landesbetrieb Straßenwesen (LS) mit Schreiben vom 12.06.2015 dem Grunde nach zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen angezeigt. Trotz mehrfacher Nachfrage hatte diese jedoch keine Einstandspflicht erklärt. Eine Vereinbarung zur Schadensbeseitigung zwischen Landtag Brandenburg Drucksache 6/10993 - 2 - dem LS, den Kommunen und der Bundeswehr kam im September 2017 ebenfalls nicht zustande, da die Bundeswehr diese nicht unterzeichnet hat. Die detaillierte Schadensauflistung einschließlich geschätzten Kosten wurde der Bundeswehr am 22.06.2018 übersandt. Es liegt jedoch bis heute kein Anerkenntnis des Baukompetenzzentrums Baumanagement der Bundeswehr vor, das die rechtlichen Anforderungen erfüllt. Vor diesem Hintergrund wurde eine zügige Schadenbeseitigung erschwert. Der Landesbetrieb Straßenwesen hat im Dezember 2018 zur Anerkennung der Schadensersatzansprüche durch die Bundeswehr gerichtliches Verfahren eingeleitet. 2. Wann beabsichtigt der Landesbetrieb Straßenwesen nunmehr tätig zu werden und geeignete Fachfirmen mit der Schadensbeseitigung zu beauftragen? zu Frage 2: Der LS hat die Beseitigung der Schäden trotz der fehlenden Anerkennung der Schadenersatzansprüche in die Wege geleitet. Die Beseitigung wird voraussichtlich 2019 erfolgen. 3. In welcher Form hat der Landesbetrieb Straßenwesen auf die Schreiben des KompZ BMgt SRB vom 21. und 28. August 2018 reagiert in dem dieses den Landesbetrieb gebeten hat, die Schadenersatzforderungen genau zu beziffern und Kostenvoranschläge bzw. Rechnungen zu übersenden? zu Frage 3: Der LS hat die Schadensersatzforderungen auf Grundlage von Kostenvoranschlägen genau beziffert und dem Kompetenzzentrum Baumanagement der Bundeswehr die geforderten formalen Anträge mit Schreiben vom 20.11.2018 übersandt. 4. Gemäß § 34 des Bundesleistungsgesetzes verjähren Schadenersatzforderungen gegenüber von der Bundeswehr verursachten Schäden erst nach vier Jahren. Somit tritt eine Verjährung zum 31.12.2018 überhaupt nicht ein. Die Bundeswehr unterrichtete mit Schreiben vom 15. und 30. November 2018 den Landesbetrieb für Straßenwesen über die Rechtslage und sicherte schriftlich zu, dass sie bis zum 31.12.2019 keine Einrede der Verjährung erheben werde und die noch nicht bezifferten Forderungen dem Grunde nach anerkenne. Hat der Landesbetrieb die o.g. Städte und Gemeinden darüber informiert, dass eine befürchtete Verjährung mit Ablauf des Jahres 2018 gar nicht eintritt? zu Frage 4: Der LS hat in einer gemeinsamen Beratung mit den betroffenen Gemeinden der Ämter Friesack und Rhinow sowie der Stadt Nauen im Dezember 2018 über den Sachstand informiert und die weitere rechtliche Vorgehensweise abgestimmt.