Landtag Brandenburg Drucksache 6/10994 6. Wahlperiode Eingegangen: 26.03.2019 / Ausgegeben: 01.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4308 des Abgeordneten Matthias Loehr (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/10619 Meisterbonus für Handwerksmeister Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Für den erfolgreichen Abschluss der Meisterschule im Handwerk hat das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg im Jahr 2018 einen Meisterbonus in Höhe von 1.500 Euro gewährt. Antragsberechtigt waren Absolventen, die ihre Meisterprüfung im Handwerk im Zeitraum zwischen dem 1. April 2018 und dem 15. Dezember 2018 erfolgreich abgeschlossen haben. Die Förderung erfolgte in Form eines Zuschusses und die entsprechenden Anträge waren schriftlich bei der zuständigen Handwerkskammer einzureichen. Vorbemerkungen der Landesregierung: Das Ministerium für Wirtschaft und Energie hat im Jahr 2018 den drei brandenburgischen Handwerkskammern (HWK) auf Antrag jeweils eine Zuwendung für die Auszahlung von Erfolgsboni an Absolventinnen und Absolventen für den erfolgreichen Abschluss einer Meisterprüfung im Handwerk (Meisterbonus) bewilligt. Erhalten haben den Meisterbonus nach Antrag bei den jeweiligen HWK Absolventinnen und Absolventen, die im Zeitraum zwischen dem 01.04.2018 und dem 31.12.2018 ihre Meisterprüfung im Handwerk erfolgreich abgeschlossen haben und zudem noch weitere Voraussetzungen erfüllt haben. Frage 1: Wie viele Absolventen haben in den drei Bezirken der Handwerkskammern im Land Brandenburg einen Antrag auf Meisterbonus bewilligt bekommen? zu Frage 1: Die drei brandenburgischen Handwerkskammern (HWK) haben im Jahr 2018 insgesamt an 269 Personen einen Meisterbonus ausgezahlt. Frage 2: In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen konnte der Meisterbonus trotzt Antragsberechtigung nicht gezahlt werden? zu Frage 2: Antragsberechtigt waren alle Absolventinnen und Absolventen, die alle Voraussetzungen für die Auszahlung des Meisterbonus (z. B. die erfolgte Teilnahme an einem Beratungsgespräch über Existenzgründung und Unternehmensnachfolge) erfüllt haben . Alle Antragsberechtigten, die einen Antrag bei den brandenburgischen Handwerkskammern gestellt hatten, haben den Meisterbonus ausgezahlt bekommen. Über mögliche Antragsberechtigte, die keinen Antrag gestellt haben, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10994 - 2 - Frage 3: Aus welchen Haushaltstiteln hat das Ministerium für Wirtschaft und Energie das kurzfristig aufgelegte Förderprogramm finanziert? zu Frage 3: Die Ausgaben wurden aus Kapitel 08 030, Titel 686 11 geleistet. Im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Titel der Hauptgruppe 6 gemäß § 5 Absatz 8 Haushaltsgesetz 2018 wurden aus Kapitel 08 030, Titel 683 70 Ausgaben entnommen und dem Titel 686 11 zur Verstärkung zugeführt. Frage 4: Wie bewertet das Ministerium für Wirtschaft und Energie das aufgelegte und ausgelaufene Förderprogramm Meisterbonus? zu Frage 4: Der Meisterbonus wurde im Jahr 2018 eingeführt, um einen zusätzlichen finanziellen Anreiz für das Ablegen einer Meisterprüfung im Handwerk zu schaffen. Mit der Einführung der Meistergründungsprämie wurde im Land bereits ein wichtiger Schritt unternommen , um die Attraktivität des Handwerksberufs weiter zu erhöhen und um Anreize für die unternehmerische Selbstständigkeit zu setzen. Mit dem Meisterbonus wurde daneben ein Anreiz für die Stärkung der persönlichen Qualifikation geschaffen. Es wird die jeweilige persönliche Leistung der Absolventinnen und Absolventen der Meisterprüfung im Handwerk gewürdigt. Insoweit bietet der Meisterbonus einen Anreiz zum Absolvieren einer Meisterprüfung. Das Ablegen einer Meisterprüfung im Handwerk sichert die Qualität im Handwerk und ist auch angesichts der wachsenden Zahl anstehender Betriebsnachfolgen von großer Bedeutung. Der Meisterbonus soll somit dem Trend der rückläufigen Zahlen bezüglich Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung im Handwerk im Land Brandenburg entgegenwirken . Waren es 2014 noch 526, lag die Zahl laut Angaben des Zentralverbands des Deutschen Handwerks 2017 nur noch bei 442. Eine diesbezügliche Bewertung der Ausreichungen der Meisterboni im Jahr 2018 ist wegen der bisher erst kurzen Laufzeit noch nicht möglich. Die Handwerkskammern haben jedoch positive Rückmeldungen von den Absolventinnen und Absolventen der Meisterprüfungen erhalten. Frage 5: Welche Überlegungen gibt es, das Förderprogramm Meisterbonus weiterzuführen , zu verstetigen und auszufinanzieren? zu Frage 5: Der Meisterbonus war bis zum 31.12.2018 befristet. Seitens der Landesregierung ist beabsichtigt, auch im Jahr 2019 den drei brandenburgischen Handwerkskammern auf Antrag jeweils eine Zuwendung für die Auszahlung von Erfolgsboni an Absolventinnen und Absolventen für den erfolgreichen Abschluss einer Meisterprüfung im Handwerk (Meisterbonus) zu bewilligen. Der Meisterbonus für das Handwerk im Land Brandenburg stellt eine Übergangslösung dar, bis eine bundesweite Lösung gefunden wurde. Die Bundesregierung plant in diesem Zusammenhang gemäß Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode im Zuge einer Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes u. a. finanzielle Hürden für den beruflichen Aufstieg abzubauen und eine vollständige oder teilweise Erstattung von bei der Meisterprüfung angefallenen Gebühren umzusetzen.