Landtag Brandenburg Drucksache 6/10998 6. Wahlperiode Eingegangen: 27.03.2019 / Ausgegeben: 01.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4351 des Abgeordneten Steffen Königer (fraktionslos) Drucksache 6/10698 Abschiebungen und freiwillige Ausreise 2017 und 2018 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Von den 1.850 abgelehnten Asylbewerbern, die Brandenburg 2017 verlassen haben, wurden 490 abgeschoben. 1. Wie viele abgelehnte Asylbewerber wurden 2018 aus Brandenburg abgeschoben? 2. In welchen Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Erstaufnahmeeinrichtungen waren diese Personen zu dem Zeitpunkt, als die Abschiebung vollzogen wurde? (Aufschlüsselung bitte nach den Kriterien: für die Jahre 2017 und 2018, zuständige Ausländerbehörde , Nationalität der Abgeschobenen, Prozentsatz der Abgeschobenen auf die Gesamtzahl der Ausreisepflichtigen im Kreis, Prozentsatz der Abgeschobenen auf die Gesamtzahl der Flüchtlinge im Kreis) zu den Fragen 1 und 2: Die Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) des Landes Brandenburg und die kommunalen Ausländerbehörden haben dem MIK monatlich die durchgeführten Abschiebungen von Ausländern und Ausländerinnen zu melden. Dabei wird nicht differenziert , aus welchem Grund die Personen ausreisepflichtig waren. Daher liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, wie viele abgelehnte Asylbewerber und Asylbewerberinnen abgeschoben wurden. Zu den Abschiebungen von Ausländern und Ausländerinnen im Jahr 2017 wird auf die Anlage zu Frage 3 der Großen Anfrage Nr. 29 verwiesen. Eine Differenzierung nach Abschiebungen und Dublin-Rückführungen wurde statistisch nicht erfasst. Die Zahlen für das Jahr 2018 sind der Anlage zu Frage 2 der Kleinen Anfrage Nr. 4326 zu entnehmen. Statistische Daten zu im Land Brandenburg lebenden Ausländern und Ausländerinnen liegen der Landesregierung im Ausländerzentralregister (AZR) beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor (jeweils zum letzten Tag eines Monats als Stichtag). Dabei weist das AZR auch statistische Daten zu ausreisepflichtigen Personen und zu einzelnen Aufenthaltstiteln aus. Für den in der Frage benutzten Begriff Flüchtling ist nicht erkennbar, welcher Aufenthaltstitel vom Fragesteller damit gemeint ist und für die Beantwortung der Frage herangezogen werden soll. Vorsorglich wird auch darauf hingewiesen, auf einen Vergleich zu verzichten, da keine statistischen Daten über abgeschobene abgelehnte Asylbewerber und Asylbewerberinnen vorliegen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10998 - 2 - Im Zuständigkeitsbereich der ZABH und in den Zuständigkeitsbereichen der Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte lebte laut Ausländerzentralregister zu den Stichtagen 31.12.2017 und 31.12.2018 folgende Anzahl ausreisepflichtiger Personen (manuelle Auswertung): Landkreis/ kreisfreie Stadt/ ZABH 31.12.2017 31.12.2018 ausreisepflichtige Personen insgesamt davon geduldete Personen (Ausreisepflichtige, deren Abschiebung ausgesetzt ist) ausreisepflichtige Personen insgesamt davon geduldete Personen (Ausreisepflichtige, deren Abschiebung ausgesetzt ist) Barnim 474 407 434 373 Brandenburg an der Havel 181 157 155 119 Cottbus und Spree-Neiße 435 342 329 247 Dahme-Spreewald 376 281 410 298 Elbe-Elster 171 155 130 123 Frankfurt (Oder) 120 101 109 93 Havelland 319 211 368 260 Märkisch-Oderland 435 259 477 311 Oberhavel 408 349 461 394 Oberspreewald- Lausitz 223 189 183 162 Oder-Spree 582 467 535 455 Ostprignitz-Ruppin 203 181 185 150 Potsdam 608 537 485 429 Potsdam-Mittelmark 574 537 524 476 Prignitz 133 109 150 138 Schwedt/Oder 60 52 42 35 Teltow-Fläming 384 355 326 291 Uckermark 323 299 257 241 ZABH 781 607 925 621 Summe 6.790 5.595 6.485 5.216 Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage Nr. 4326 verwiesen, mit der Daten aus den Zuständigkeitsbereichen der Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zum Stichtag 31.01.2019 mitgeteilt werden. 3. Wie viele Abschiebungen sind 2017 und 2018 in Brandenburg gescheitert? 4. In welchen Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Erstaufnahmeeinrichtungen waren diese Personen zu dem Zeitpunkt, als die Abschiebung gescheitert ist? (Aufschlüsselung bitte nach den Kriterien: für die Jahre 2017 und 2018, zuständige Ausländerbehörde , Nationalität der Abgeschobenen, Prozentsatz der Abgeschobenen auf die Gesamtzahl der Ausreisepflichtigen im Kreis, Prozentsatz der Abgeschobenen auf die Gesamtzahl der Flüchtlinge im Kreis) Landtag Brandenburg Drucksache 6/10998 - 3 - zu den Fragen 3 und 4: Die Ausländerbehörden haben keine Berichtspflicht gegenüber dem MIK über gescheiterte Abschiebungsversuche. Die ZABH hat jedoch folgende statistische Daten zu gescheiterten Abschiebungs- bzw. Rückführungsversuchen erfasst: Herkunftsland Zeitraum 01.01. bis 31.12.2017 Zeitraum 01.01. bis 31.12.2018 Afghanistan 27 23 Albanien 8 10 Algerien 4 2 Armenien 6 Äthiopien 1 Bosnien und Herzegowina 2 Eritrea 12 4 Georgien 2 Ghana 1 Irak 24 Iran 5 21 Kamerun 23 31 Kenia 6 26 Lettland 1 Libyen 9 Marokko 4 5 Mazedonien 1 Nigeria 14 Pakistan 8 13 Russische Föderation 116 60 Serbien, Republik 8 Somalia 13 7 Sudan 1 Sudan (ohne Südsudan) 38 Syrien, Arabische Republik 6 7 Tschad 7 13 Türkei 1 6 ungeklärt 4 3 Summe 245 338 Darüber hinaus wird auf die Antwort auf die mündlichen Anfragen Nr. 1556 und Nr. 1557 (Drucksache 6/10798) der Abgeordneten Björn Lakenmacher (CDU-Fraktion) und Thomas Jung (AfD-Fraktion) zum Thema gescheiterte Abschiebungen in der Fragestunde der Sitzung des Landtages Brandenburg am 13.03.2019 verwiesen. Zur Zahl der ausreisepflichtigen Personen und zu Flüchtlingen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.