Datum des Eingangs: 10.04.2015 / Ausgegeben:15.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1100 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 385 des Abgeordneten Pèter Vida fraktionslos Drucksache 6/842 Gesundes Essen in Kitas Wortlaut der Kleinen Anfrage 385 vom 11.03.2015: In den Sitzungen der Gemeindevertretungen in Brandenburg kommen oft Fragen zum Betrieb der kommunalen Kitas auf. Ein strittiges Thema ist der Preis und die Qualität der Essensversorgung. Zum Preis der Essensversorgung nach § 17 Abs. 1 KitaG verweise ich auf die Kleine Anfrage 150 „Umsetzung des Kitagesetzes in den Kommunen“ des Abgeordneten Christoph Schulze und die Antwort der Landesregierung hierzu. Besondere Brisanz erhält dieses Thema durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam zum Thema Essensgeld in Kitas in Prenzlau, durch das die Beiträge der Eltern für Essen beschränkt werden und die verbleibenden Kosten von den Kommunen getragen werden. Nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 des Brandenburgischen Kindertagesstättengesetzes (KitaG) haben Kindertagesstätten insbesondere die Aufgabe, eine gesunde Ernährung zu gewährleisten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie definiert die Landesregierung den Begriff der „gesunden Ernährung“? 2. Müssen die Caterer das Essen nach den Richtlinien der Deutschen Gesell- schaft für Ernährung (DGE) zubereiten? Falls ja, wer kontrolliert dies? 3. Müssen gemeindeeigene Küchen nach den Richtlinien der DGE zubereiten? Falls ja, wer kontrolliert dies? 4. Wie lange darf das Mittagessen nach welchen Rechtsvorschriften warmgehalten werden? 5. Durch Förderung mit dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes ist es möglich, dass bei einkommensschwachen Familien ein Eigenanteil von 1 Euro pro Kind und Mittagessen zu zahlen ist. Gibt es zusätzliche Förderungen durch das Land? 6. Gibt es Fördermittel, wenn Gemeinden das Essen nicht mehr durch einen Caterer liefern lassen wollen, sondern eine eigene Küche einrichten und betreiben wollen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie definiert die Landesregierung den Begriff der „gesunden Ernährung“? Zu Frage 1: In § 3 Abs. 2 KitaG ist die Aufgabe normiert, „eine gesunde Ernährung und Versorgung zu gewährleisten“. Weitergehende Definitionen des Begriffs „gesunde Ernährung und Versorgung“ wären nicht spezifisch für die Kindertagesbetreuung, sondern beträfen die Ernährung und Versorgung aller Kinder. Zu näheren Regelungen für den Bereich der Kindertagesbetreuung ist die Landesregierung nicht ermächtigt. Frage 2: Müssen die Caterer das Essen nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) zubereiten? Falls ja, wer kontrolliert dies? Frage 3: Müssen gemeindeeigene Küchen nach den Richtlinien der DGE zubereiten? Falls ja, wer kontrolliert dies? Zu den Fragen 2 und 3: Wie zu Frage 1 bereits ausgeführt, gibt es keine weiteren kitaspezifischen Bestimmungen . Die Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder in Kitas in öffentlicher oder freier Trägerschaft ist also gesetzlich im Kindertagesstättengesetz nicht geregelt. Ebenso ist die allgemeine Einhaltung der Richtlinien auch kein Merkmal der Gewährleistung des Kindeswohls und kann deshalb im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens nach Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - auch nicht kontrolliert werden. Sofern bei Vor-Ort-Besuchen im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens konkrete Anhaltspunkte für eine unzuträgliche Ernährung und Versorgung festgestellt werden, ist dies Gegenstand von Beratungsgesprächen und ggf. auch nachträglicher Auflagen . Frage 4: Wie lange darf das Mittagessen nach welchen Rechtsvorschriften warmgehalten werden? Zu Frage 4: Die Warmhaltezeit für Essen in Kitas ist rechtlich weder im Sozialgesetzbuch – Achtes Buch noch im Kindertagesstättengesetz geregelt. Die DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder treffen unter Nummer 2.4.2 auch Aussagen zu Warmhaltezeiten und Temperaturen. Frage 5: Durch Förderung mit dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes ist es möglich, dass bei einkommensschwachen Familien ein Eigenanteil von 1 Euro pro Kind und Mittagessen zu zahlen ist. Gibt es zusätzliche Förderungen durch das Land? Zu Frage 5: Eine individuelle Förderung des Landes analog zum Bildungs- und Teilhabepaket erfolgt nicht. Das Land beteiligt sich an den allgemeinen Betriebskosten der Kindertageseinrichtung durch einen Zuschuss an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe . Spezifische Zuschüsse sind auf Tatbestände beschränkt, die landesrechtlich bestimmt sind. Frage 6: Gibt es Fördermittel, wenn Gemeinden das Essen nicht mehr durch einen Caterer liefern lassen wollen, sondern eine eigene Küche einrichten und betreiben wollen? Zu Frage 6: Eine gesonderte Landesförderung für Gemeinden, die in Kitas eigene Küchen einrichten und betreiben wollen, erfolgt nicht. Siehe auch Antwort zu Frage 5.