Landtag Brandenburg Drucksache 6/11001 6. Wahlperiode Eingegangen: 27.03.2019 / Ausgegeben: 01.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4323 der Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Heide Schinowsky (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/10635 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3957 Eisenhydroxid : Entschlammung der Spreegewässer (Drucksache 6/10000) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Seit Jahren führen die Spree und ihre Zuflüsse vermehrt Eisenhydroxid und färben sich dadurch rostbraun. Trotz der klaren Aufforderung des Landesparlamentes liegt bis heute der strategische Gesamtplan nicht vor. Zudem ist weiterhin unklar, wo der ausgebaggerte Ockerschlamm gelagert werden soll. Hierzu hatten wir oben genannte Kleine Anfrage eingereicht. Die Qualität der Antworten wies starke Defizite auf. Daher bitten wir erneut bzw. ergänzend um möglichst konkrete Antworten auf die Fragen. Frage 1: Wie wird das Volumen der auszubaggernden EHS festgelegt? zu Frage 1: Die Beräumung erfolgt je nach Erfordernis. Maßgabe ist die Gewährleistung eines schadlosen Abflusses, auch bei erhöhten Wassermengen. Dazu werden im Vorfeld Lotungen durchgeführt. Kleinere Fließgewässerabschnitte werden komplett geräumt und das Volumen im Nachgang bestimmt. Frage 2: Welche Gewässerabschnitte der Spree und der Nebenfließe sind mit EHS belastet ? zu Frage 2: Eine bergbaulich bedingt erhöhte Eisenbelastung haben in Brandenburg der Abschnitt der Spree von der Landesgrenze bis einschließlich des Bereiches der Stauwurzel der Talsperre Spremberg und die Fließe in den Einzugsgebieten des Greifenhainer Fließes, des Vetschauer Mühlenfließes, der Dobra, der Wudritz und im Oberlauf der Berste . Frage 3: Warum sind an Gewässerabschnitten, die mit EHS belastet sind, keine Ausbaggerungen geplant? zu Frage 3: Die Beräumung erfolgt je nach Erfordernis. Darüber hinaus sind in den Plänen der für die Fließgewässer Unterhaltungspflichtigen grundsätzlich auch zyklische Beräumungen vorgesehen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11001 - 2 - Soweit die Frage auf den Abschnitt der Spree vor der Vorsperre Bühlow abzielt, wurde vom Unterhaltungspflichtigen die Aussage getroffen, dass ein Entfernen der Anlandung hydraulisch nicht erforderlich ist. Aktuell werde der betreffende Bereich zweimal im Jahr gemäht, um ein Aufwachsen der Anlandung durch Schilf und Strauchwerk zu verhindern. Frage 4: Die Beräumung welcher Fließe, die im Grundwassertrichter liegen wird bzw. wird nicht finanziert? Bitte listen Sie einzeln auf! zu Frage 4: Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass Fließe, die im Grundwassertrichter liegen, aus Finanzierungsgründen nicht beräumt worden sind. Fließe, an denen wesentliche Beräumungsmaßnahmen durchgeführt wurden, sind in der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 3957 (Landtagsdrucksache 6/10000) aufgelistet. Frage 5: Welche Konzentrationen an potentiell gesundheitsgefährdenden Stoffen wie Aluminium , Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Eisen, Kupfer, Magnesium, Mangan, Nickel, Quecksilber, Selen, Uran, Zink, Nitrat, Sulfat sowie TOC wurden in den EHS gemessen? Bitte schlüsseln Sie auf nach Gewässerabschnitt und Jahr! zu Frage 5: In der Antwort zur Kleinen Anfrage 3957 wurde bereits ausgesagt, dass in den Deklarationsanalysen keine gesundheitsgefährdenden Stoffe festgestellt wurden. Schadstoffrelevante Zuordnungswerte lagen mit Ausnahme beim gesamten organischen Kohlenstoff (TOC-Wert), pH-Wert und Sulfat unter den gesetzlichen Grenzwerten nach Z2 der LAGA M20. Frage 6: Der pH-Wert ist ein Schlüsselparameter bzgl. der Mobilisierung von Stoffen aus dem Sediment. Welche pH-Werte wurden gemessen? Bitte schlüsseln Sie auf nach Gewässerabschnitt und Jahr! zu Frage 6: Der pH-Wert liegt in der Spree und in den Unterläufen der o. g. Fließgewässer im Regelfall im neutralen Bereich. Um in den möglichen Bereich einer Mobilisierung zu gelangen, müsste der pH-Wert deutlich in den stark sauren Bereich absinken. Dies ist nicht gegeben. Eine Ausnahme stellt das Eichower Fließ dar. Hier bildet sich infolge der EHS-Ablagerungen sogenannter Schwertmannit (Eisen/Sulfatverbindung). Dieser fällt im Zusammenhang mit der Aktivität eisenoxidierender und -reduzierender Bakterien aus. Rücklösungen sind nicht bekannt. Dieser Schlamm ist gesondert zu entsorgen. Frage 7: Wurden vor 2015 ausgebaggerte EHS Schlämme gemäß LAGA M20 anders als „nicht gefährliche“ Abfälle klassifiziert? zu Frage 7: Nein. Der Bezug zum Jahr 2015 wurde deshalb gewählt, da ab diesem Jahr die wesentlichen Beräumungsmaßnahmen mit bergbaulich bedingtem Mehraufwand erfolgten . Frage 8: Kam es zu Grenzwertüberschreitungen im Baggergut? Wenn ja: bei welchen, wann entnommenen EHS? zu Frage 8: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 der Kleinen Anfrage 3957 verwiesen. Die zu entsorgenden Aushubmassen konnten alle ordnungsgemäß auf den Deponien entsorgt bzw. verwertet werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11001 - 3 - Frage 9: Wie erfolgt die Entsorgung des EHS-Baggergutes aus den einzelnen Gewässerabschnitten und wohin? Bitte geben Sie die Gewässerabschnitte sowie alle entnommenen Volumina an und unterscheiden zwischen Endlagerung (Ort) und Zwischenlagerung (Ort). Bitte geben Sie auch die Ergebnisse der Deklarationsanalyse nach LAGA M20 und BBodSchV mit an! zu Frage 9: Wie bereits in der Antwort zur Frage 8 der Kleinen Anfrage 3957 festgestellt wurde, wird der Gewässeraushub am Ufer zum Abtrocknen abgelegt. Danach erfolgt eine Sammlung dieses Materials auf Zwischenlagerplätzen. Von dort aus geht es nach der entsprechenden Untersuchung zur Verwertung/Entsorgung. Da es sich um dasselbe Material handelt, wird nicht nach Zwischenlagerung und Endlagerung unterschieden. Die Mengen an den Fließen wurden bereits mit der Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 3957 angegeben .